Förderung als Zuschuss
Alle Programme der Art Zuschuss. Achte auf die Antragsreihenfolge, oft musst du vor der Beauftragung beantragen.
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NEUSTART AMATEURMUSIK
Corona-Hilfsprogramm des Bundes für Amateurmusikvereine, Chöre und Orchester. Das Programm befindet sich in der Projektabschlussphase, neue Anträge werden nicht mehr angenommen. Die Verwaltung laufender Projekte erfolgt weiterhin über das Antragsportal des BMCO.
Länger fit durch Musik!
Programm zur Förderung demenzsensiblen Musizierens in Chören und Orchestern, finanziert aus der Nationalen Demenzstrategie von BMFSFJ und BMG. Die Projektförderung ist beendet, Anträge konnten bis 30.09.2023 gestellt werden. Weiterhin verfügbar sind kostenlose Demenz-Partner-Schulungen für Ensembles und ein digitaler Methodenkoffer.
Programmförderung der Kulturstiftung des Bundes
Mehrjährige eigene Programme der Kulturstiftung des Bundes zu aktuellen kulturellen Themenstellungen, etwa Kulturelle Leuchttürme und Projekte im Fokus. Die Antragsfenster aller laufenden Programme sind derzeit geschlossen, gefördert werden nur noch bereits bewilligte Vorhaben. Neue Förderangebote sollen bis Ende 2026 bekannt gegeben werden.
Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes
Bundesprogramm zur Rettung national bedeutsamer Kulturdenkmale und historischer Orgeln. Seit 2009 wurden rund 547 Millionen Euro investiert und über 3.000 Denkmale gefördert. Der Bund übernimmt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, der Rest muss von Träger, Land oder Dritten kommen; für die Programmrunde 2026 hat der Bundestag 50 Millionen Euro bereitgestellt.
Investitionsprogramm Landwirtschaft des BMEL
Bundesprogramm für Investitionen in moderne, umwelt- und klimaschonende Landtechnik und digitale Lösungen. Das Programm ist offiziell abgeschlossen. Seit dem 31. Dezember 2024 werden keine Auszahlungen mehr vorgenommen und es werden keine neuen Bewilligungen mehr erteilt.
Waldklimafonds
Der Waldklimafonds förderte Maßnahmen zum Erhalt und Ausbau des CO2-Minderungspotenzials von Wald und Holz sowie zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel. Die Förderung betrug bis zu 90 Prozent, in begründeten Ausnahmefaellen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Das Antragsverfahren war zweistufig mit Projektskizze bei der FNR.
Klimaangepasstes Waldmanagement PLUS (Lebensraumtyp-Synergiemodul)
Angekuendigtes Ergänzungsprogramm zum Klimaangepassten Waldmanagement mit Schwerpunkt auf Ökosystemleistungen in Wald-Lebensraumtypen der Natura-2000-Richtlinien. Es gibt derzeit keine geltende Förderrichtlinie und keine Antragsmöglichkeit. Der Zeitplan für eine Veröffentlichung liess sich nicht aus einer offiziellen Quelle belegen, die früher genannte Adresse klimaanpassung-wald.de leitet auf die Seite des regulaeren Programms Klimaangepasstes Waldmanagement weiter. Vor jeder Planung ist der aktuelle Stand bei FNR oder BMUKN zu erfragen.
TruckCharge@BW - Förderung von Ladeinfrastruktur für E-Lkw
Zuschuss für Neubeschaffung und Installation nicht öffentlicher und öffentlich zugänglicher Schnellladepunkte für E-Lkw der Klassen N2 und N3 in Baden-Württemberg, inklusive Netzanschluss. Kleine Unternehmen erhielten bis zu 50 Prozent, mittlere 40 Prozent und große Unternehmen 20 Prozent, maximal 50.000 Euro je Ladepunkt und 150.000 Euro für den Netzanschluss. Das Land hat das Programm zum 05.05.2026 eingestellt und verweist auf die vergleichbare Bundesförderung für Lkw-Ladeinfrastruktur.
progres.nrw - Förderung von emissionsfreien schweren Nutzfahrzeugen der Klasse N3
Förderaufruf für die Beschaffung emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge der Klasse N3. Die Antragstellung ist beendet, das Rankingverfahren nach den geringsten Förderausgaben je emissionsfreiem Fahrzeug ist abgeschlossen. Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel wurden 227 Zuwendungsbescheide erteilt.
progres.nrw - Förderung von Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Nutzfahrzeuge
Förderung nicht öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Nutzfahrzeuge an Betriebsstätten. Wegen der angekündigten Bundesförderung für Lkw-Ladeinfrastruktur ist die Antragstellung seit dem 25.03.2026 ausgesetzt.
Förderrichtlinie Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland (2021 bis 2025)
Fördersätze von bis zu 60 Prozent der Investitionskosten für öffentlich zugängliche Normal- und Schnellladepunkte. Die Vergabe erfolgte nach einem Ranking nach Wirtschaftlichkeit und nach Kontingentregionen. Antragsberechtigt waren juristische und natürliche Personen. Die Antragsphase ist beendet, das Programm ist in der Umsetzung.
Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur vor Ort
Gefördert wurde der Aufbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur an stark frequentierten Standorten wie Einzelhandel, Gastronomie und Kultureinrichtungen, jeweils mindestens ein fest installierter Ladepunkt einschließlich Netzanschluss. Antragsberechtigt waren KMU, Gebietskörperschaften und natürliche Personen. Das Programm ist abgeschlossen.
Förderung nicht öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen (Förderrichtlinie Elektromobilität)
Anteilsfinanzierung für nicht öffentlich zugängliche Schnellladeinfrastruktur an Unternehmensstandorten. Kleine und mittlere Unternehmen erhielten 40 Prozent, Großunternehmen 20 Prozent. Die maximal förderfähigen Ausgaben je Ladepunkt richteten sich nach der Ladeleistung. Die Antragsphase ist beendet, das Programm ist in der Umsetzung.
Solarstrom für Elektroautos (KfW 442)
Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro für das Gesamtpaket aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Batteriespeicher an selbstgenutzten Wohnhäusern, sofern ein eigenes Elektroauto vorhanden oder verbindlich bestellt war. Die Pauschalbeträge richteten sich nach Leistung von PV-Anlage und Speicher, für bidirektionales Laden gab es einen Innovationsbonus. Die Antragsphase ist beendet, das Programm befindet sich in der Umsetzung.
Ladestationen für Elektrofahrzeuge - Unternehmen und Kommunen
Gefördert wurden Erwerb und Errichtung nicht öffentlich zugänglicher stationärer Ladestationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung inklusive Netzanschluss an Parkflächen für Beschäftigten- und Flottenfahrzeuge. Anträge waren bis Ende 2022 möglich. Bewilligt wurden rund 255.000 Ladepunkte mit 229 Millionen Euro Fördervolumen.
Ladestationen für Elektroautos - Wohngebäude (KfW 440)
Zuschussprogramm für den Kauf und die Installation von Ladestationen mit 11 kW Normalladeleistung an Wohngebäuden. Antragsberechtigt waren Haus- und Wohnungsbesitzende sowie mietende und vermietende Personen und Vermietungsgesellschaften. Das Programm ist abgeschlossen, Nachfolger ist die BMV-Förderung Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern.
Förderrichtlinie Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur (KsNI)
Von August 2021 bis Ende 2023 wurden Beschaffung von Nutz- und Sonderfahrzeugen der Klassen N1, N2 und N3 mit Batterie oder Brennstoffzelle, die zugehörige Tank- und Ladeinfrastruktur sowie Machbarkeitsstudien gefördert. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds wurde die Richtlinie eingestellt.
Umweltbonus für Elektrofahrzeuge
Der Umweltbonus war die zentrale Kaufprämie für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge, zeitweise verdoppelt als Innovationsprämie. Das BAFA hat das Programm zum 18. Dezember 2023 beendet. Nachfolger für Privatpersonen ist die E-Auto-Förderung 2026.
Bundesförderung Wasserstofftankstellen und Nutzfahrzeuge mit Wasserstoffantrieb (HRS-Nfz 2026)
Kombinierte Förderung aus Wasserstofftankstellen und Nutzfahrzeugen mit Wasserstoffantrieb im Umfang von insgesamt 220 Millionen Euro. Öffentlich zugängliche Wasserstofftankstellen werden mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert, Neufahrzeuge der Klassen N2 und N3 mit bis zu 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben gegenüber einem vergleichbaren Dieselfahrzeug.
Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie - Demokratie leben!
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für gemeinnützige Träger in fuenf Handlungsfeldern: Mobile Beratung bis 808.000 Euro, Opfer- und Betroffenenberatung bis 768.000 Euro, Ausstiegs- und Distanzierungsberatung bis 338.000 Euro, Islamismuspraevention bis 150.000 Euro und Antisemitismuspraevention bis 190.000 Euro. In der Regel werden 90 Prozent der Personal- und Sachkosten auf Basis der TVoeD-Saetze übernommen. Derzeit ist keine Antragstellung möglich, eine Frist für 2026 wurde noch nicht festgelegt.
Lastenradförderung Nürnberg
Die Stadt Nürnberg unterstützte in den Jahren 2019 und 2020 die Anschaffung von 258 Lastenrädern mit insgesamt 220.000 Euro. Die finanzielle Förderung der Anschaffung wurde eingestellt, weil sich Lastenräder im Stadtbild etabliert haben. Als Alternative verweist die Stadt auf Leihangebote wie Lastenrad für Alle und die VAG Lastenräder.
Schallschutzfensterprogramm Nürnberg
Die Stadt Nürnberg fördert Schallschutzmaßnahmen in bestehenden Wohnungen an Hauptverkehrsstraßen mit erhöhten Lärmwerten. Förderfähig sind der Einbau von Schallschutzfenstern, schallgedämmten Rollladenkästen und elektrisch betriebenen, schallgedämmten Lüftern. Aufgrund der Haushaltssperre ist im Jahr 2026 keine Förderung mehr möglich.
Energieeffizienz-Programm für Unternehmen Stuttgart
Das Programm förderte Energieeffizienz in Stuttgarter Unternehmen in drei Modulen: Initialberatung für KMU mit bis zu 80 Prozent der Netto-Beratungskosten, Detailberatung als Ergänzung zur BAFA-Förderung mit weiteren 10 Prozent und maximal 750 Euro sowie Umsetzungsförderung für investive Maßnahmen mit mindestens 25 Prozent Energie- oder CO2-Einsparung. Das Programm lief zum 31. Dezember 2025 aus.
Gebäudesanierung - klimafreundliches Wohnen in Köln
Die Stadt Köln förderte mit diesem Programm die energetische Sanierung bestehender Wohngebäude. Die Antragstellung ist seit dem 27. August 2024 geschlossen. Für Photovoltaik bestehen die Nachfolgeprogramme klimafreundliches Wohnen und klimafreundliches Arbeiten weiter.
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- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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