Antragio

Förderung als Zuschuss

Alle Programme der Art Zuschuss. Achte auf die Antragsreihenfolge, oft musst du vor der Beauftragung beantragen.

2.735 Programme gefunden

Seite 104 von 114

EUZuschussausgelaufen

COSME

COSME war das EU-Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und kleinen und mittleren Unternehmen von 2014 bis 2020 mit einem Budget von 2,3 Milliarden Euro. Gefördert wurden der Zugang zu Finanzierung, der Marktzugang unter anderem über das Enterprise Europe Network, unternehmerische Bildung und Mentoring sowie der Abbau buerokratischer Huerden. Das Programm erhält seit dem Ende des Finanzrahmens 2014 bis 2020 keine neuen EU-Mittel mehr. Einzelne Finanzintermediaere bleiben allerdings bis 2034 aktiv, sodass Unternehmen dort noch COSME-gestützte Finanzierungen erhalten können.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission
EUZuschussausgelaufen

Horizont 2020

Horizont 2020 war das Forschungs- und Innovationsrahmenprogramm der EU von 2014 bis 2020 mit einem Volumen von knapp 80 Milliarden Euro. Es förderte Grundlagenforschung, industrielle Führerschaft und gesellschaftliche Herausforderungen in europäischen Verbundprojekten. Das Programm ist seit Ende 2020 ausgelaufen, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Nachfolger ist Horizont Europa für den Zeitraum 2021 bis 2027, die Archivseite bleibt nur noch zur Information erreichbar.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission
LandZuschussausgelaufen

progres.nrw Klimaschutztechnik: Fassaden-Photovoltaik

Nordrhein-Westfalen förderte im Programmbereich Klimaschutztechnik die Errichtung von Photovoltaikanlagen an Gebäudefassaden. Die Bezirksregierung Arnsberg weist auf der Programmseite darauf hin, dass die Förderung für diesen Fördergegenstand derzeit nicht weitergeführt werden kann und die Antragstellung deshalb ausgesetzt werden muss. Ob und wann sie wieder aufgenommen wird, ist offen. Rechtsgrundlage des Programmbereichs ist die Förderrichtlinie progres.nrw Klimaschutztechnik vom 30. Januar 2026. Für Fassaden-Photovoltaik in Berlin steht weiterhin SolarPLUS L offen.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Bezirksregierung Arnsberg
LandZuschussausgelaufen

SolarPLUS Berlin Modul E: Steckersolargeraete

Das Berliner Modul E förderte die Anschaffung von Steckersolargeraeten, umgangssprachlich Balkonkraftwerke, für Privathaushalte. Neuanträge sind für dieses Modul nicht mehr möglich; die zugehoerige Förderrichtlinie des Landes Berlin galt bis zum 31. Dezember 2025. Die IBB bearbeitet ausschließlich noch bestehende Anträge, die Beratung dazu erfolgt nur per E-Mail. Die übrigen Bausteine des Programms SolarPLUS mit den Modulen S und L laufen nach der Förderrichtlinie ab dem 2. Januar 2026 weiter.

Höhe je nach Vorhaben
Berlin
IBB Business Team GmbH im Auftrag der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
BundZuschussausgelaufen

Bundesförderung Serielles Sanieren

Das Programm förderte die energetische Sanierung bestehender Gebäude mit abseits der Baustelle vorgefertigten Fassaden- und Dachelementen einschließlich der zugehoerigen Anlagentechnik, aufgeteilt in Durchführbarkeitsstudien, Entwicklung und Erprobung serieller Sanierungskomponenten sowie Markteinführung. Die ursprüngliche Förderrichtlinie vom 23. April 2021 ist am 31. Dezember 2023 ausgelaufen, eine Antragstellung ist seither nicht mehr möglich. Dem BAFA liegen nach eigener Aussage keine Informationen vor, ob und wann die Richtlinie fortgesetzt wird. Serielle Sanierung wird weiterhin über die Tilgungszuschuss-Boni der Bundesförderung für effiziente Gebäude berücksichtigt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschussausgelaufen

Energieeffizient Bauen und Sanieren Zuschuss Brennstoffzelle (KfW 433)

Der Zuschuss für den Einbau von Brennstoffzellenheizungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden kann nicht mehr beantragt werden. Die KfW weist auf der Produktseite ausdrücklich darauf hin, dass keine Antragstellung mehr möglich ist. Brennstoffzellenheizungen sind heute stattdessen über die Heizungsförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude förderfähig, bei Privatpersonen über das Produkt 458 mit einer Grundförderung von 30 Prozent.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW
BundZuschussausgelaufen

Bundesförderung für effiziente Gebäude Wohngebäude Zuschuss (KfW 461)

Der direkte Zuschuss für die Sanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus kann nicht mehr beantragt werden. Die KfW weist auf der Produktseite ausdrücklich darauf hin, dass keine Antragstellung mehr möglich ist. Wer heute zum Effizienzhaus sanieren will, nutzt stattdessen den Förderkredit Wohngebäude Kredit 261 mit Tilgungszuschuss. Für bereits bewilligte Vorhaben stehen weiterhin das Infoblatt zur Antragstellung und die Vollmacht zur Antragstellung im Zuschussportal bereit.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW
BundZuschussausgelaufen

BEG Effizienzbonus für Wärmepumpen

Der Effizienzbonus für Wärmepumpen, die Erdreich, Wasser oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, ist seit dem 21. Juli 2026 entfallen. Mit der Neufassung der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude vom 17. Juli 2026 wurden technologiespezifische Boni gestrichen; stattdessen wurde der Einkommensbonus gestaffelt und ein Familienzuschlag eingeführt. Anträge, die bis zum 20. Juli 2026 gestellt und zugesagt wurden, sind von der Änderung nicht betroffen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW
BundZuschussgeplant

BEG Bonus für Worst Performing Buildings bei Dämmmaßnahmen

Voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2027 gibt es für Dämmmaßnahmen an der Gebäudehuelle einen zusätzlichen Bonus für besonders schlechte Bestandsgebäude, sogenannte Worst Performing Buildings. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme Bestandteil eines im Programm Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplans oder einer seit dem 1. Januar 2021 geförderten Energieberatung für Nichtwohngebäude nach Modul 2 ist. Ein Mindestinvestitionsvolumen ist nicht zu beachten. Der Bonus wird für maximal drei Anträge gewährt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
LandZuschussausgelaufen

eHealthSax - Digitalisierung im Gesundheitswesen Sachsen

eHealthSax förderte digitale Projekte zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in Sachsen mit bis zu 80 Prozent Zuschuss. Antragsberechtigt waren ambulante, teilstationaere und stationaere Einrichtungen des Gesundheitswesens, Sozialversicherungsträger und juristische Personen in Kooperation mit medizinischen Einrichtungen. Gefördert wurden digitale Prozesse, patientenorientierte Anwendungen, Telemedizin und intersektorale digitale Netzwerke. Die Richtlinie ist zum 31. Dezember 2025 ausser Kraft getreten, Anträge sind nicht mehr möglich. Websites, Onlineshops und Onlinemarketing waren kein Fördergegenstand.

bis 80 Prozent der Kosten
Sachsen
Sächsische Aufbaubank (SAB)
LandZuschussausgelaufen

Digitalbonus.Vereine.Niedersachsen

Der Digitalbonus.Vereine.Niedersachsen förderte eingetragene Vereine und gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Niedersachsen, die seit mindestens einem Jahr ideelle, kulturelle, sportliche, ökologische oder soziale Zwecke verfolgen. Der Zuschuss betrug bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mindestens 3.500 und höchstens 10.000 Euro. Gefördert wurden IKT-Hardware, Software und Softwarelizenzen ab 5.000 Euro brutto sowie Verbesserungen der IT-Sicherheit. Nicht förderfähig waren Finanzierungskosten, Umsatzsteuer, Miete und Leasing, Personalkosten, Schulungen und Ersatzbeschaffungen. Anträge sind nicht mehr möglich.

bis 70 Prozent, maximal 10.000 Euro
Niedersachsen
NBank Investitions- und Förderbank Niedersachsen
LandZuschussausgelaufen

DigitalPakt Schulen Mecklenburg-Vorpommern

Die Landesumsetzung des DigitalPakts Schule in Mecklenburg-Vorpommern förderte Aufbau und Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden, WLAN, Anzeige- und Arbeitsgeraete sowie nachrangig mobile Endgeraete ohne Smartphones. Die Förderhöhe ergab sich aus einem Sockelbetrag zwischen 40.000 und 75.000 Euro je nach Schulart plus 340 Euro je Schuelerin und Schueler, zuzueglich 10 Prozent Kofinanzierungszuschuss. Antragsberechtigt waren Schulträger öffentlicher Schulen und genehmigter Ersatzschulen. Die Antragsfrist endete am 31.12.2023. Websites, Onlineshops und Onlinemarketing waren kein Fördergegenstand.

Höhe je nach Vorhaben
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
LandZuschussausgelaufen

Digitalprämie Berlin

Die Digitalprämie Berlin förderte Berliner KMU mit bis zu 249 Beschäftigten sowie Soloselbständige und Freiberufler mit bis zu 17.000 Euro Zuschuss, entsprechend 50 Prozent der zuwendungsfähigen Nettoausgaben. Gefördert wurden digitale Arbeits- und Produktionsprozesse wie Kassensysteme und Warenwirtschaft, IT-Sicherheit und Datensicherung sowie digitale Beratung und Qualifizierung. Websites, Onlineshops und Onlinemarketing gehoerten nicht zu den förderfähigen Positionen. Die Antragsfrist endete am 31.12.2023, Anträge sind nicht mehr möglich.

bis 50 Prozent, maximal 17.000 Euro
Berlin
Investitionsbank Berlin (IBB)
BundZuschussausgelaufen

DigitalPakt Schule 2019 bis 2025

Der erste DigitalPakt Schule lief von 2019 bis 2025 und finanzierte digitale Netze, Anzeige- und Arbeitsgeraete sowie nachrangig mobile Endgeraete an Schulen. Umgesetzt wurde er über eigene Landesrichtlinien, Antragsteller waren die Schulträger. Der Bilanzbericht 2019 bis 2025 liegt vor, neue Anträge sind in diesem Pakt nicht mehr möglich. Nachfolger ist der DigitalPakt 2.0. Websites, Onlineshops und Onlinemarketing waren nie Fördergegenstand.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund und Länder
LandZuschussausgelaufen

Opferentschaedigungsgesetz (OEG)

Das Opferentschaedigungsgesetz regelte bis Ende 2023 die Entschaedigung von Gewaltopfern und stützte sich dabei auf das Bundesversorgungsgesetz. Seit dem 1. Januar 2024 gilt stattdessen das SGB XIV mit dem neuen Sozialen Entschaedigungsrecht. Für Schaedigungen aus der Zeit davor bestehen Übergangs- und Bestandsschutzregelungen, bereits anerkannte Ansprueche laufen weiter. Neue Anträge richten sich nach dem SGB XIV.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Versorgungsaemter der Länder
BundZuschussausgelaufen

Bürgergeld

Das Bürgergeld war von Januar 2023 bis Juni 2026 die Bezeichnung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Es hat zum 1. Juli 2026 dem Grundsicherungsgeld Platz gemacht, die Änderungen gelten seit diesem Datum. Mit der Umstellung entfielen unter anderem die Karenzzeit für Vermögen und die früheren Regeln zu Leistungsminderungen. Bestehende Bewilligungen laufen unter dem neuen Recht weiter, ein neuer Antrag ist allein wegen der Umbenennung nicht noetig.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter (Bundesagentur für Arbeit und kommunale Träger)
BundZuschussausgelaufen

Nicht-investive Modellprojekte zum Nationalen Radverkehrsplan

Die Richtlinie förderte nicht-investive Modellprojekte zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans. Antragsberechtigt waren Länder, Kommunen, Hochschulen sowie juristische Personen des privaten Rechts. Die Richtlinie ist zum 31. Dezember 2025 ausgelaufen, gilt aber weiter für Projekte, die bis 2025 bewilligt wurden. Konkrete Fördersaetze nennt die Programmseite nicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Umsetzung über das Bundesamt für Logistik und Mobilität
BundZuschussausgelaufen

Förderung von Fahrradparkhäusern an Bahnhoefen

Gefördert wurden Planung und Bau von Fahrradparkhäusern und Fahrradabstellanlagen an Bahnhoefen und zentralen Stationen des öffentlichen Personenverkehrs sowie deren Anbindung an das Radwegenetz. Der zweistufige Förderaufruf vom 6. Maerz 2023 richtete sich an Länder, Kommunen, Verkehrsverbünde und private Unternehmen und ist abgeschlossen. Für 2024 bis 2027 stehen bis zu 55 Millionen Euro für 32 Maßnahmen bereit. Ein weiterer Förderaufruf ist laut Ministerium derzeit nicht vorgesehen. Abstellanlagen an Bahnhoefen sind aber weiter über das Sonderprogramm Stadt und Land und über die Kommunalrichtlinie förderfähig.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr
KommuneZuschussausgelaufen

Förderprogramm Klimaneutrale Antriebe München

Die Landeshauptstadt München förderte mit dem Programm Klimaneutrale Antriebe die Anschaffung von Lastenrädern, Lastenpedelecs, Fahrradanhaengern und Elektroleichtfahrzeugen sowie Ladeinfrastruktur und Beratungsleistungen mit 25 Prozent der Kosten. Antragsberechtigt waren Personen mit Wohn- oder Firmensitz in München. Das Programm lief vom 1. Juni 2023 bis 31. Dezember 2025; der Stadtrat beschloss das Ende zum 2. Juli 2025, seitdem können keine Anträge mehr gestellt werden.

bis 25 Prozent der Kosten
Muenchen
Landeshauptstadt München
LandZuschussausgelaufen

E-Mobil Invest Thüringen

Thüringen förderte mit E-Mobil Invest öffentliche und nichtöffentliche Ladeinfrastruktur, den Kauf, das Leasing und den Mietkauf von Elektrofahrzeugen, die Umruestung auf Elektroantriebe, Wasserstoff-Betankungsinfrastruktur sowie Beratungsleistungen und Konzepte. Für Normalladepunkte bis 22 Kilowatt gab es bis zu 60 Prozent und maximal 2.500 Euro, für Schnellladepunkte über 22 bis unter 100 Kilowatt bis zu 60 Prozent und maximal 10.000 Euro. Bei Fahrzeugen reichte die Förderung von bis zu 40 Prozent und maximal 12.000 Euro für kommunale Pkw bis 3,5 Tonnen bis zu maximal 200.000 Euro für schwere Nutzfahrzeuge über 7,5 Tonnen. Antragsberechtigt waren juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, wirtschaftlich taetige Privatpersonen sowie Gemeinden und Landkreise in Thüringen. Die Laufzeit der Richtlinie endete am 31. Dezember 2024.

bis 60 Prozent, maximal 200.000 Euro
Thüringen
Thüringer Aufbaubank
LandZuschussausgelaufen

Innovationsförderung Hessen - Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur

Hessen fördert im Rahmen der Innovationsförderung Investitionen in Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur sowie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Elektromobilität. Bei Elektrofahrzeugen beträgt die Förderintensität bis zu 50 Prozent für kleine und mittlere Unternehmen sowie Kommunen und bis zu 30 Prozent für Großunternehmen. Bei Ladeinfrastruktur sind es bis zu 40 Prozent für KMU und Kommunen sowie bis zu 20 Prozent für Großunternehmen. Für Forschungsvorhaben gelten je nach Charakter bis zu 50 Prozent bei industrieller Forschung und Durchführbarkeitsstudien und bis zu 25 Prozent bei experimenteller Entwicklung. Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen. Aktuell können keine weiteren Förderanträge angenommen werden, die Einreichfrist ist abgelaufen.

bis 50 Prozent der Kosten
Hessen
HA Hessen Agentur GmbH
LandZuschussausgelaufen

Heavy Duty Charging Hessen - Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge

Hessen förderte mit dem Aufruf Heavy Duty Charging stationaere und mobile Ladepunkte für schwere Elektrofahrzeuge, darunter E-Lkw, Elektrobusse im Nah- und Reiseverkehr, schwere kommunale Nutzfahrzeuge, elektrische Land- und Forstfahrzeuge sowie E-Fahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdiensten. Der Zuschuss betrug je nach Unternehmensgröße 20 bis 40 Prozent, höchstens 300.000 Euro je Projekt. Antragsberechtigt waren juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen. Die Antragsfrist endete am 15. Oktober 2025, der Förderzeitraum läuft vom 1. November 2025 bis zum 31. Oktober 2027. Geförderte Ladeinfrastruktur unterliegt einer Zweckbindungsfrist von mindestens fuenf Jahren.

bis 40 Prozent, maximal 300.000 Euro
Hessen
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum / HA Hessen Agentur
LandZuschussausgelaufen

TruckCharge@BW - Ladeinfrastruktur für Elektronutzfahrzeuge

Baden-Württemberg förderte mit TruckCharge@BW ab dem 1. November 2024 den Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektro-Lkw der Klassen N2 und N3 an öffentlichen und nicht öffentlichen Standorten. Der Fördersatz lag bei 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 20 Prozent für große Unternehmen, mit maximal 50.000 Euro je Ladepunkt und maximal 150.000 Euro für den Netzanschluss. Die Mindestprojektgröße betrug 25.000 Euro, die Inbetriebnahme musste innerhalb von 18 Monaten nach Bewilligung erfolgen und die Anlage mindestens drei Jahre am angegebenen Standort betrieben werden. Das Programm wurde zum 5. Mai 2026 eingestellt, Antragsteller werden auf das vergleichbare Bundesprogramm verwiesen.

bis 50 Prozent, maximal 150.000 Euro
Baden-Württemberg
L-Bank / Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
BundZuschussausgelaufen

Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Unternehmen und Kommunen

Mit diesem Programm förderte der Bund 2022 nicht öffentlich zugängliche Ladestationen an Unternehmensstandorten und in Kommunen. Insgesamt wurden 229 Millionen Euro für rund 255.000 Ladepunkte gebunden. Die Antragsfrist endete Ende 2022, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Die Abwicklung erfolgte über die KfW als Programm 441. Als Nachfolger dienen die Bundesförderung Laden im Mehrparteienhaus und die Richtlinie für Elektro-Lkw-Ladeinfrastruktur.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Weiter im Verzeichnis

Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.