Förderung als Zuschuss in Sachsen
Was du in Sachsen beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
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Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund)
Der Fonds für einen gerechten Übergang ist die erste Säule des Mechanismus für einen gerechten Übergang und Teil der Kohaesionspolitik 2021 bis 2027. Er unterstützt Regionen, die vom Weg zur Klimaneutralität besonders betroffen sind, damit der Strukturwandel nicht zu neuen regionalen Ungleichgewichten führt. In Deutschland ist der Fonds in die EFRE-Programme der Braunkohleländer Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt integriert. Anträge laufen deshalb über die jeweiligen Landesprogramme und nicht direkt bei der Kommission.
Freie Förderung nach Paragraf 16f SGB II
Die freie Förderung erlaubt den Jobcentern, bis zu 10 Prozent ihrer Eingliederungsmittel für Maßnahmen einzusetzen, die nicht in den gesetzlichen Standardinstrumenten vorgesehen sind. Zielgruppe sind vor allem Langzeitarbeitslose, Menschen unter 25 mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen und Personen mit festgestelltem Bedarf an gesundheitsfördernden Maßnahmen. Voraussetzung ist, dass mit den regulären Instrumenten in der Regel innerhalb von sechs Monaten kein Erfolg zu erwarten ist. Die Ziele müssen vor Förderbeginn beschrieben und der Erfolg dokumentiert werden.
Friedrich-Ebert-Stiftung Studienförderung
Die Friedrich-Ebert-Stiftung gehoert zu den dreizehn vom Bund geförderten Begabtenförderungswerken und steht der sozialdemokratischen Wertetradition nahe. Sie fördert Studierende und Promovierende, die sich für soziale Gerechtigkeit engagieren, und legt einen Schwerpunkt auf Bildungsaufsteigerinnen und Bildungsaufsteiger sowie Studierende mit Migrationsgeschichte. Neben dem einkommensabhängigen Grundstipendium und der Studienkostenpauschale gehoert ein umfangreiches Seminarprogramm zur ideellen Förderung. Bewerbungen erfolgen direkt bei der Stiftung.
Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit Studienförderung
Die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit ist eines der dreizehn vom Bund geförderten Begabtenförderungswerke und steht der liberalen Wertetradition nahe. Sie fördert Studierende und Promovierende, die Eigenverantwortung und bürgerschaftliches Engagement zeigen. Die Förderung besteht aus einem einkommensabhängigen Grundstipendium nach BAföG-Systematik, einer Studienkostenpauschale und einem Seminar- und Netzwerkprogramm zur liberalen politischen Bildung. Die Bewerbung läuft direkt über die Stiftung.
Förderangebote Wohnen für 2 bis 8 Personen
Zwei kombinierbare Bausteine für inklusive Wohnangebote für zwei bis acht Personen. Die Projektförderung deckt bis zu 200.000 Euro Personal- und Honorarkosten über drei Jahre mit bis zu 90 Prozent, die Investivförderung bis zu 380.000 Euro für Kauf, Umbau und Ausstattung mit bis zu 50 Prozent. Pro rollstuhlgerechter Wohneinheit gibt es bis zu 20.000 Euro zusätzlich für maximal vier Einheiten.
Förderaufruf Junge Generation Fahrrad, aktiv mobil
Der Förderaufruf stärkt die aktive Mobilität von Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen bis 25 Jahre. Für beide Förderlinien stehen zusammen bis zu 145 Millionen Euro bereit. Förderlinie 1 sucht im Wettbewerb bis zu 30 Modellkommunen mit Projektlaufzeiten bis 2031 und fördert 1,5 bis 6 Millionen Euro je Projekt. Förderlinie 2 fördert schnell umsetzbare Maßnahmen zum Lueckenschluss rund um Bildungs- und Jugendeinrichtungen mit Laufzeiten bis 2027 und 250.000 bis 1,5 Millionen Euro je Projekt. Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Der Aufruf 2026 wurde am 30. April 2026 veröffentlicht; die Einreichungsfristen dieser Runde sind bereits abgelaufen. Eine Förderquote nennt der Aufruf auf der Übersichtsseite nicht.
Förderausschreibung Demokratie im Netz 2.0 der bpb
Demokratie im Netz 2.0 fördert zehn ausgewählte Modellprojekte der digitalen politischen Bildung. Themen sind Diskurskultur, digitaler Extremismus, Radikalisierung im Netz, kuenstliche Intelligenz und Beteiligung. Zielgruppe sind vor allem Erwachsene, die von digitalen Angeboten der politischen Bildung bisher wenig erreicht wurden. Die geförderten Projekte laufen von Dezember 2025 bis November 2027 und werden wissenschaftlich begleitet, neue Bewerbungen sind in dieser Runde nicht mehr möglich.
Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung für Geringverdiener
Arbeitgeber erhalten nach Paragraph 100 EStG einen staatlichen Förderbetrag, wenn sie für Beschäftigte mit geringem Einkommen zusätzlich in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzahlen. Der Förderbetrag beträgt 30 Prozent des zusätzlichen Arbeitgeberbeitrags, höchstens 288 Euro im Jahr; der Beitrag muss mindestens 240 Euro jährlich betragen. Die Einkommensgrenze liegt bei 2.575 Euro im monatlichen Lohnzahlungszeitraum (Stand des Gesetzestextes, Abruf August 2026). Der Arbeitgeberbeitrag ist zudem bis 960 Euro im Kalenderjahr steuerfrei. Geltend gemacht wird der Betrag über die nächste Lohnsteuer-Anmeldung.
Förderfonds der Stiftung Bildung
Förderfonds für Projekte von Kita- und Schulfördervereinen, von denen es bundesweit über 40.000 gibt. Themenfonds decken Nachhaltigkeit und Umwelt, Kunst, Musik und Theater, Inklusion und digitales Lernen, Demokratie und Antirassismus, Entrepreneurship Education sowie Ernährung und Gesundheit ab. Typische Fördersummen liegen zwischen 500 und 2.000 Euro, größere Beträge sind möglich.
Förderkurs im Integrationskurs
Der Förderkurs richtet sich an Zugewanderte, die schon länger in Deutschland leben und bisher keine Gelegenheit hatten, systematisch Deutsch zu lernen. Er umfasst 900 Unterrichtseinheiten Sprachkurs und bereitet auf die sprachlichen Anforderungen des Arbeitsmarktes und des gesellschaftlichen Lebens vor. Hinzu kommen 100 Unterrichtseinheiten Orientierungskurs zu Politik, Geschichte, Kultur, Rechtssystem und Werten. Der Kurs wird vom BAMF finanziert, Teilnehmende zahlen den regulären Kostenbeitrag, sofern keine Befreiung vorliegt.
Förderprogramm 1.000 Moore - Klimamoorschutz
Das Programm 1.000 Moore fördert die dauerhafte und weitgehende Wiedervernaessung entwaesserter Moore, die nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden und naturschutzfachlich bedeutsam sind. Gefördert werden sowohl die Identifizierung geeigneter Flächen und die Vorbereitung als auch die eigentliche Wiedervernaessung. Förderfähig sind Projekte mit einer wiederzuvernaessenden Fläche zwischen fuenf und 200 Hektar. Derzeit ist kein Antragsfenster geoeffnet, ein weiteres soll später folgen.
Förderprogramm Auen im Bundesprogramm Blaues Band Deutschland
Förderung der naturnahen Entwicklung von Auen entlang der Bundeswasserstraßen als Zentren der biologischen Vielfalt und Achsen des Biotopverbunds. Der Bund finanziert grundsaetzlich bis zu 75 Prozent der Gesamtkosten. Die Förderrichtlinien sind am 1. Februar 2019 in Kraft getreten.
Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement
Der Bund fördert das Management nachhaltiger Mobilität in Betrieben, Unternehmen und Kommunen mit drei Schwerpunkten: Innovationsförderung für Konzepte mit Demonstrationscharakter, Breitenförderung für Standardmaßnahmen in kleinen und mittleren Unternehmen und Initialförderung mit standortspezifischen Konzepten durch einen Beraterpool. Die Richtlinie ist nicht ausgelaufen: Im Januar 2026 wurden neun Innovationsprojekte mit rund 4,4 Millionen Euro für 2026 und 2027 bewilligt. Neue Anträge sind derzeit aber nicht möglich. Die Skizzenfrist der Innovationsförderung endete am 11. August 2025, und für Breiten- und Initialförderung ist das Antragsportal seit dem 26. Maerz 2026 geschlossen, weil die beantragten Mittel die verfügbaren Haushaltsmittel übersteigen. Neue Förderaufrufe werden angekuendigt.
Förderprogramm Filmerbe (FFE) – Digitalisierung des deutschen Filmerbes
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 40.000 Euro pro Film für die Digitalisierung von Kurz- und Langfilmen aus allen Gattungen. Der Eigenanteil beträgt in der Regel mindestens 20 Prozent der anerkannten Gesamtkosten. Die digitale Fassung soll mindestens 2K aufloesen und Vorführqualität erreichen. Antragsberechtigt sind Rechteinhaber und Besitzer des Originalmaterials mit Zustimmung der Rechteinhaber, im Fall konservatorischer Notwendigkeit auch Filmerbeeinrichtungen und Archive ohne Rechtenachweis.
Förderprogramm Gebäudebegrünung und Entsiegelung der Stadt Leipzig
Modulare Zuschussförderung: Dachbegrünung mit 50 Prozent Basisförderung bis 60.000 Euro plus Boni von 80 Euro je Quadratmeter für Intensivgründach und je 60 Euro je Quadratmeter für Solar-, Biodiversitäts- und Retentionsgründach, insgesamt bis 100.000 Euro und 90 Prozent. Fassadenbegrünung bis 20.000 Euro und 75 Prozent, Entsiegelung bis 50.000 Euro und 50 Prozent.
Förderprogramm KlimaWildnis
KlimaWildnis fördert die Entwicklung und Sicherung kleinerer Flächen mit eigendynamischer Entwicklung, also Flächen, auf die der Mensch dauerhaft nicht mehr eingreift. Gefördert werden Flächenerwerb, Nutzungsrechte, Flächentausch oder der finanzielle Ausgleich für den Nutzungsverzicht. Ein zweiter Fördergegenstand sind KlimaWildnis-Botschafterinnen und -Botschafter, also Personalstellen, die Wildnisflächen sichern und Projekte in der Vorbereitungsphase begleiten. Das Programm ergänzt den Wildnisfonds um kleinere Gebiete.
Förderprogramm Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern
Zuschuss für Vorverkabelung und Ladepunkte an Stellplätzen bestehender Mehrparteienhäuser. Gefördert werden 1.300 Euro je Stellplatz für die reine Vorverkabelung, 1.500 Euro mit Ladepunkt und 2.000 Euro bei bidirektionalem Laden. Förderfähig sind auch Netzanschluss, Tiefbau und technische Ausrüstung. Das Programm hat ein Volumen von 500 Millionen Euro.
Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe (FPNR)
Das Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe unterstützt angewandte Forschung und Entwicklung zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung nachwachsender Rohstoffe. Schwerpunkte sind biobasierte Produkte, Waldwirtschaft, Moorschutz und Bioenergie, also Biomasse aus Land- und Forstwirtschaft sowie aus der Abfallwirtschaft. Anträge werden als Projektskizze und anschließender Vollantrag über das System easy-Online eingereicht. Beispiele für geförderte Vorhaben reichen von Biokompositen für Prothesen bis zur KI-gestützten Sortierung von Altholz.
Förderprogramm Naturbasierte Lösungen zur Anpassung an den Klimawandel (Gebäudebegrünung und Entsiegelung)
Leipzig bezuschusst Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung mit ökologischer Aufwertung. Bei Dachbegrünung beträgt der Basiszuschuss 50 Prozent der förderfähigen Kosten bis 60.000 Euro, kombinierbar mit Boni für Intensivgründach (80 Euro je Quadratmeter, bis 40.000 Euro), Solar-Gründach, Biodiversitäts- und Retentionsgründach (je 60 Euro je Quadratmeter, bis 20.000 Euro) sowie Bewässerung (50 Prozent, bis 5.000 Euro); insgesamt maximal 100.000 Euro. Fassadenbegrünung ist auf 20.000 Euro, Entsiegelung auf 50.000 Euro je Vorhaben begrenzt.
Förderprogramm REAG/GARP zur freiwilligen Rückkehr
Das humanitäre Förderprogramm REAG/GARP unterstützt Personen bei der freiwilligen Rückkehr in das Herkunftsland oder bei der Weiterwanderung in einen aufnahmebereiten Staat. Bund und Länder legen jährlich gemeinsam den Umfang der Ausreisehilfen fest; die jeweils gültigen Förderleistungen stehen im REAG/GARP-Informationsblatt auf dem Portal Returning from Germany. Das BAMF organisiert und betreut die Ausreise. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Anträge nehmen Kommunal- und Landesbehörden, Fachberatungsstellen, Wohlfahrtsverbände und zentrale Rückkehrberatungsstellen entgegen.
Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit (früher De-minimis) im Gueterkraftverkehr
Das BALM fördert Unternehmen des Gueterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen, die Maßnahmen zur Förderung des Umweltschutzes und der Sicherheit umsetzen. Das Programm hiess bis 2023 De-minimis und läuft seit 2024 unter dem Namen Umweltschutz und Sicherheit. Die Förderung erfolgt in jährlichen Förderperioden mit einem eigenen Antragszeitraum, nicht laufend. In der Förderperiode 2026 beginnt die Antragsfrist am 14. April 2026 und endet am 31. August 2026, eine Antragstellung ist also derzeit noch möglich. Die Bewilligung erfolgt nach dem Prioritätsprinzip im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Förderprogramm gebundener Mietwohnraum Sachsen (RL gMW)
Sachsen fördert die Schaffung mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraums mit einem Zuschuss, den die Kommunen an Eigentümer weiterreichen. Bis 2023 gab es bis zu 4,80 Euro je Quadratmeter und Monat als Baukostenzuschuss, seit 2024 orientiert sich die Förderung an der prognostizierten Angebotsmiete im Jahr der Bezugsfertigkeit und beträgt 45 Prozent im ersten Förderweg (Einkommensgrenzen nach Paragraf 1 der Sächsischen Einkommensgrenzenverordnung) und 35 Prozent im zweiten Förderweg (Paragraf 2). Die Bindung läuft 15 bis 20 Jahre und gilt für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein. Förderfähig sind Neubau, Modernisierung mit mindestens 600 Euro je Quadratmeter Investition und der Erwerb leerstehender Wohnungen innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung. Empfänger sind zunächst Dresden und Leipzig, weitere Kommunen können bei angespanntem Wohnungsmarkt hinzukommen; die Kommunen müssen bis zum 30. November des Vorjahres beantragen.
Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (FRL AUK/2023) Sachsen
Die sächsische AUK-Richtlinie fördert freiwillige Umwelt- und Klimaleistungen auf Ackerland, Grünland und in der Biotoppflege. Die Maßnahmen sind in die Teile A und B mit fuenfjähriger Verpflichtung und Teil C mit einjähriger Verpflichtung gegliedert, für 2025 erstmals beantragte Maßnahmen gilt eine vierjährige Bindung. Der Verpflichtungszeitraum beginnt jeweils am 1. Januar nach der Bewilligung, der jährliche Auszahlungsantrag ist bis 15. Mai zu stellen. Ab 2026 können Neueinsteiger direkt mit dem Frühjahrssammelantrag beantragen, ein vorgelagerter Teilnahmeantrag entfällt. Für die Biotoppflegemaßnahmen des Teils B sind allerdings keine Neuzugaenge mehr möglich.
Förderrichtlinie Akzeleratoren (EFRE 2021 bis 2027)
Zuschuss für den Aufbau und Ausbau von Akzeleratoren in Sachsen sowie für Startups, die an einem geförderten Akzeleratorprogramm teilnehmen. Bestehende Akzeleratoren erhalten bis zu 600.000 EUR bei 50 Prozent Kofinanzierung, Startups bis zu 30.000 EUR Anschubfinanzierung bei 90 Prozent Fördersatz. Gefördert werden Personalkosten, materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter sowie Betriebsausgaben.
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