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Förderprogramme für Wohneigentum in Rheinland-Pfalz

Diese Programme fördern Wohneigentum und sind in Rheinland-Pfalz beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

74 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für Wohneigentum

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LandKredit

ISB Kredit 710 - Wohneigentum universell (Rheinland-Pfalz)

Darlehen der ISB zwischen 25.000 und 100.000 Euro für selbst genutztes Wohneigentum in Rheinland-Pfalz, mit 20 Jahren Zinsbindung. Anders als bei den Programmen der sozialen Wohnraumförderung gelten hier keine Einkommens- und Flächengrenzen. Vorausgesetzt werden 10 Prozent Eigenkapital und ein zweiter Finanzierungspartner, der den restlichen Teil der Finanzierung stellt. Damit richtet sich das Programm an Haushalte, die über den Einkommensgrenzen der Sozialförderung liegen. Der Antrag läuft über die Hausbank beziehungsweise den Finanzierungspartner.

25.000 Euro bis 100.000 Euro
Rheinland-Pfalz
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
LandKredit

ISB-Darlehen Wohneigentum Universell (Kredit 710)

Frei wählbares Darlehen zwischen 25.000 und 100.000 Euro für selbst genutztes Wohneigentum in Rheinland-Pfalz, mit 20 Jahren Zinsfestschreibung. Anders als bei den Programmen 501 bis 503 gibt es hier keine Einkommensgrenzen und keine Wohnflächenobergrenzen. Vorausgesetzt sind 10 Prozent Eigenkapital. Das Darlehen wird nachrangig besichert und setzt einen weiteren Finanzierungspartner voraus.

25.000 Euro bis 100.000 Euro
Rheinland-Pfalz
ISB, Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
LandKredit

ISB-Darlehen Wohneigentum Universell (Programm 710)

Nachrangdarlehen der ISB ohne Einkommens- und Wohnflächengrenzen für Bau, Kauf oder Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum in Rheinland-Pfalz. Der Darlehensbetrag ist zwischen 25.000 und 100.000 Euro frei wählbar, der Zinssatz ist 20 Jahre fest.

25.000 Euro bis 100.000 Euro
Rheinland-Pfalz
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
BundKredit

KfW 124 Wohneigentumsprogramm

Zinsverbilligter Kredit von bis zu 100.000 Euro für den Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Wohnimmobilie. Finanziert werden Baukosten und Baunebenkosten wie Notar, Makler und Grunderwerbsteuer, beim Neubau auch das Grundstück, wenn es höchstens sechs Monate vor Antragseingang gekauft wurde. Beim Kauf sind auch Renovierung und Modernisierung förderfähig. Ferienimmobilien, Umschuldungen, vermietete Einheiten und die Erweiterung vorhandener Wohnfläche sind ausgeschlossen. Der Kredit muss in voller Höhe durch einen Grundbucheintrag abgesichert werden und wird über einen Finanzierungspartner beantragt.

bis 100.000 Euro
bundesweit
KfW
BundKredit

KfW 296 - Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment

Kredit von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit für klimafreundliche und zugleich flächensparende Neubauten. Gefördert werden Gebäude, die mindestens Effizienzhaus 55 erreichen, die Anforderung an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus erfuellen und den Grenzwert ausgewählter gebäudebezogener Kosten im Gebäudelebenszyklus unterschreiten. Einen Kostengrenzwert je Quadratmeter nennt die KfW auf der Produktseite nicht, die Zahlenwerte stehen in den technischen Mindestanforderungen. Zusätzlich gilt eine Mindestanzahl an Aufenthaltsräumen in Abhängigkeit von der Wohnfläche. Heizungen mit fossilen Energieträgern oder Biomasse sind ausgeschlossen. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

bis 100.000 Euro
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
BundKredit

KfW 296 Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment

Zinsverbilligter Kredit von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit für Neubauten, die zugleich klimafreundlich, flächeneffizient und guenstig sind. Das Gebäude muss mindestens die Effizienzhaus-Stufe 55 erreichen, Grenzwerte für CO2-Emissionen im Lebenszyklus einhalten und darf nicht mit fossilen Brennstoffen oder Biomasse beheizt werden. Zusätzlich gelten eine Mindestzahl an Wohnräumen bezogen auf die Fläche und eine Obergrenze für die Lebenszykluskosten, die ein Energieeffizienz-Experte nachweist. Antragsberechtigt sind unter anderem Privatpersonen, Wohnungsgenossenschaften, Unternehmen, Kommunen und Kirchen. Einen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es nicht.

bis 100.000 Euro
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundes
BundKredit

KfW-Wohneigentumsprogramm (124)

Zinsgünstiger Kredit von bis zu 100.000 Euro für den Kauf oder Bau einer selbst genutzten Wohnimmobilie in Deutschland. Finanziert werden Kaufpreis, Baukosten, Nebenkosten wie Notar und Grunderwerbsteuer sowie Umbau- und Modernisierungsarbeiten. Wahlweise als Annuitätendarlehen mit 4 bis 35 Jahren Laufzeit oder als endfälliges Darlehen.

bis 100.000 Euro
bundesweit
KfW
BundKredit

Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (296)

Zinsverbilligter Kredit von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit für den Bau oder Kauf energie- und flächeneffizienter Wohngebäude im Niedrigpreissegment. Gefördert wird der Standard klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment mit mindestens Effizienzhaus 55, Einhaltung von Treibhausgas- und Kostengrenzwerten über den Lebenszyklus.

bis 100.000 Euro
bundesweit
KfW
LandKredit

ISB-Darlehen zum Erwerb von Genossenschaftsanteilen (Programm 704)

Zinsverbilligtes Darlehen für den Erwerb von Anteilen an einer Wohnungsbaugenossenschaft, um ein dauerhaftes Dauernutzungsrecht an einer Genossenschaftswohnung zu erhalten. Finanziert werden bis zu 80 Prozent der Erwerbskosten, maximal 50.000 Euro, mit 0,5 Prozent Zins für 10 Jahre.

bis 80 Prozent, maximal 50.000 Euro
Rheinland-Pfalz
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
BundKredit

Altersgerecht Umbauen - Kredit (159)

Zinsgünstiger Kredit von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit für Barrierereduzierung und Einbruchschutz im Bestand. Gefördert werden barrierefreie Wege und Eingangsbereiche, Aufzüge und Rampen, bodengleiche Duschen, Smart-Home- und Assistenzsysteme sowie Sicherheitstüren, einbruchhemmende Fenster, Nachrüstsysteme und Alarmanlagen.

bis 50.000 Euro
bundesweit
KfW
BundKredit

KfW 159 Altersgerecht Umbauen - Kredit

Zinsverbilligter Kredit von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit für den Abbau von Barrieren und für Einbruchschutz im Wohnungsbestand. Gefördert werden unter anderem barrierefreie Wege und Eingaenge, Treppenlösungen, veraenderte Raumgeometrien, Badumbauten, Smart-Home- und AAL-Systeme sowie Gemeinschaftsräume. Zum Einbruchschutz zählen einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, Fenster, Rolläden und Alarmanlagen. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Mieter unabhängig vom Alter sowie Genossenschaften, Bauträger und öffentliche Stellen. Der Antrag läuft über einen Finanzierungspartner, nicht direkt bei der KfW.

bis 50.000 Euro
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundes
BundSteuervorteil

Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen am eigenen Haus (§ 35c EStG)

Für energetische Sanierungen am selbst bewohnten Haus zieht das Finanzamt insgesamt 20 Prozent der Kosten direkt von der Einkommensteuer ab, verteilt auf drei Jahre: je 7 Prozent im Jahr des Abschlusses und im Folgejahr, höchstens je 14.000 Euro, und 6 Prozent im dritten Jahr, höchstens 12.000 Euro. Der Höchstbetrag liegt bei 40.000 Euro je Objekt. Kosten für einen Energieberater werden mit 50 Prozent berücksichtigt. Der Haken: Das Gebäude muss älter als zehn Jahre sein, die Arbeiten muss ein Fachunternehmen mit amtlicher Bescheinigung ausführen, und wer für dieselbe Maßnahme eine öffentliche Förderung wie BAFA-Zuschuss oder KfW-Kredit nutzt, bekommt die Steuerermäßigung nicht.

bis 20 Prozent, maximal 40.000 Euro je Jahr
bundesweit
Bund, Umsetzung über das zuständige Finanzamt
BundSteuervorteil

Grunderwerbsteuer-Freigrenze für Kaufpreise bis 2.500 Euro (§ 3 Nummer 1 GrEStG)

Liegt der für die Steuerberechnung maßgebende Wert eines Grundstücks bei höchstens 2.500 Euro, fällt keine Grunderwerbsteuer an. Praktisch relevant ist das bei kleinen Arrondierungsflächen, Wegeanteilen, Garagengrundstücken oder Splitterparzellen. Der Haken: Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Wird der Wert auch nur um einen Euro überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.

bis 2.500 Euro
bundesweit
Bund, Erhebung durch die Länder und Finanzämter
BundZuschuss

Förderprogramm Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern

Zuschuss für Vorverkabelung und Ladepunkte an Stellplätzen bestehender Mehrparteienhäuser. Gefördert werden 1.300 Euro je Stellplatz für die reine Vorverkabelung, 1.500 Euro mit Ladepunkt und 2.000 Euro bei bidirektionalem Laden. Förderfähig sind auch Netzanschluss, Tiefbau und technische Ausrüstung. Das Programm hat ein Volumen von 500 Millionen Euro.

1.300 Euro bis 2.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
BundSteuervorteil

Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen im Haushalt (§ 35a Absatz 3 EStG)

Für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus mindert sich die Einkommensteuer um 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Das gilt für Eigentümer wie für Mieter, bei Mietern über die Nebenkostenabrechnung. Der Haken: Nur Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten zählen, Material nicht. Es braucht eine Rechnung, und der Betrag muss überwiesen sein, Barzahlung wird nicht anerkannt. Öffentlich geförderte Maßnahmen mit zinsverbilligtem Darlehen oder steuerfreiem Zuschuss sind ausgeschlossen.

bis 20 Prozent, maximal 1.200 Euro je Jahr
bundesweit
Bund, Umsetzung über das zuständige Finanzamt
BundBeratung

Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW)

Das BAFA bezuschusst die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 Prozent des Beratungshonorars. Der Zuschuss beträgt maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Für die Erläuterung des Berichts in einer Eigentümerversammlung einer WEG kommen einmalig 250 Euro hinzu. Ergebnis ist ein individueller Sanierungsfahrplan oder ein Bericht zur Komplettsanierung.

bis 50 Prozent, maximal 850 Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

Energieberatung für Wohngebäude (Bundesförderung, individueller Sanierungsfahrplan)

Der Bund bezuschusst 50 Prozent des Honorars für eine qualifizierte Energieberatung an Wohngebäuden. Für Ein- und Zweifamilienhäuser sind maximal 650 Euro möglich, für Gebäude ab drei Wohneinheiten maximal 850 Euro. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten einmalig 250 Euro zusätzlich, wenn die Ergebnisse in der Eigentümerversammlung vorgestellt werden. Ergebnis ist in der Regel ein individueller Sanierungsfahrplan mit schrittweisen Sanierungsempfehlungen. Der Antrag muss vor Beginn der Beratung über das BAFA-Portal gestellt werden.

bis 50 Prozent, maximal 850 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundPrämie

Wohnungsbauprämie

Staatliche Prämie von 10 Prozent auf prämienbegünstigte Sparleistungen, vor allem Bausparbeiträge ab 50 Euro im Sparjahr. Begünstigt sind Aufwendungen bis 700 Euro je Kalenderjahr, bei Ehegatten bis 1.400 Euro, die maximale Prämie beträgt damit 70 beziehungsweise 140 Euro jährlich. Die Einkommensgrenze liegt bei 35.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, bei Ehegatten bei 70.000 Euro.

bis 10 Prozent, maximal 140 Euro je Jahr
bundesweit
Bund nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz, Abwicklung über Bausparkassen und Kreditinstitute
BundPrämie

Wohnungsbauprämie

Staatliche Prämie auf Bausparbeiträge und andere prämienbegünstigte Aufwendungen. Sie beträgt nach Paragraf 3 des Wohnungsbau-Prämiengesetzes 10 Prozent der Aufwendungen, höchstens auf 700 Euro im Jahr bei Alleinstehenden und 1.400 Euro bei Ehegatten. Daraus ergibt sich eine Prämie von bis zu 70 beziehungsweise 140 Euro pro Jahr. Entscheidend ist die Einkommensgrenze nach Paragraf 2a: das zu versteuernde Einkommen darf 35.000 Euro bei Alleinstehenden und 70.000 Euro bei Ehegatten nicht überschreiten.

bis 10 Prozent, maximal 140 Euro je Jahr
bundesweit
Bund, Auszahlung über die Bausparkassen
BundZuschuss

Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (KfW 458)

Zuschuss für den Austausch der Heizung gegen Biomasseheizung, Wärmepumpe einschließlich Erdwärmesonde, Solarthermie oder Wärmenetzanschluss. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Der Klimageschwindigkeitsbonus liegt bei 16 Prozent, sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt ab dem 1. August 2028. Der Einkommensbonus beträgt 40 Prozent bis 30.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro. Maximal sind 80 Prozent Förderquote möglich. Förderfähige Höchstkosten: 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste, 8.000 Euro ab der siebten.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundes
LandKredit

ISB Kredit 501, 502, 503 - Förderung von selbst genutztem Wohnraum (Rheinland-Pfalz)

Zinsverbilligte Darlehen der ISB für den Bau oder Kauf von selbst genutztem Wohnraum in Rheinland-Pfalz, mit 20 oder 30 Jahren Zinsbindung. Auf das Darlehen ist ein Tilgungszuschuss von bis zu 10 Prozent möglich. Voraussetzung sind mindestens 10 Prozent Eigenkapital und die Einhaltung der Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung. Beim Erwerb einer Bestandsimmobilie darf der Kaufvertrag nicht aelter als zwei Monate sein. Der Antrag läuft über die Stadt- oder Kreisverwaltung.

bis 10 Prozent der Kosten
Rheinland-Pfalz
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
BundPrämie

Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsbauprämie fördert das Sparen für selbst genutztes Wohneigentum. Sie beträgt 10 Prozent der prämienbegünstigten Aufwendungen eines Sparjahres. Begünstigt sind Aufwendungen bis 700 Euro je Person, bei Ehegatten bis 1.400 Euro zusammen, woraus sich eine Prämie von höchstens 70 beziehungsweise 140 Euro im Jahr ergibt. Die Einkommensgrenze liegt beim zu versteuernden Einkommen von 35.000 Euro, bei Ehegatten 70.000 Euro. Beantragt wird die Prämie in der Regel über die Bausparkasse.

bis 10 Prozent der Kosten
bundesweit
Finanzaemter der Länder, Auszahlung über die Bausparkasse
BundPrämie

Arbeitnehmer-Sparzulage auf vermögenswirksame Leistungen

Zulage des Staates auf vermögenswirksame Leistungen, die Arbeitnehmer anlegen. Für wohnwirtschaftliche Anlagen wie Bausparverträge beträgt sie nach Paragraf 13 des Fuenften Vermögensbildungsgesetzes 9 Prozent auf höchstens 470 Euro im Jahr, also bis zu 42,30 Euro. Für Vermögensbeteiligungen wie Fondssparpläne sind es 20 Prozent auf höchstens 400 Euro, also bis zu 80 Euro. Die Einkommensgrenze liegt bei 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen für Alleinstehende und 80.000 Euro bei Zusammenveranlagung. Die Zulage ist steuerfrei und kein sozialversicherungspflichtiges Entgelt; sie entfällt rückwirkend, wenn die gesetzlichen Sperrfristen verletzt werden.

bis 9 Prozent der Kosten
bundesweit
Bund, Festsetzung durch das Finanzamt
BundSteuervorteil

Steuerbegünstigung für selbst genutzte Denkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten (§ 10f EStG)

Wer ein Baudenkmal oder ein Gebäude in einem Sanierungsgebiet selbst bewohnt, kann die Sanierungskosten im Jahr des Abschlusses der Baumaßnahme und in den neun folgenden Jahren mit jeweils bis zu 9 Prozent wie Sonderausgaben abziehen. Das ist der Weg für Selbstnutzer, denen die Abschreibungen nach §§ 7h und 7i EStG verwehrt sind. Der Haken: Der Abzug ist auf ein einziges Gebäude beschränkt, Ehepaare kommen zusammen auf zwei. Es gelten dieselben Bescheinigungspflichten wie bei der Vermietung, und wer für dieselben Kosten § 35c EStG nutzt, kann § 10f nicht zusätzlich beanspruchen.

bis 9 Prozent der Kosten
bundesweit
Bund, Bescheinigung durch Denkmalbehörde oder Gemeinde

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