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Förderprogramme für Wohneigentum in Baden-Württemberg

Diese Programme fördern Wohneigentum und sind in Baden-Württemberg beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

80 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für Wohneigentum

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BundZuschussausgelaufen

Baukindergeld (KfW 424)

Das Baukindergeld war ein Zuschuss des Bundes für Familien beim Kauf oder Bau der ersten selbst genutzten Immobilie. Die KfW stellt auf der Programmseite klar, dass dieser Zuschuss nicht mehr beantragt werden kann; die Antragsfrist lief Ende 2023 aus, seitdem sind keine Neuanträge mehr möglich. Wer noch in der Förderung ist, bekommt die Raten weiterhin über die vereinbarte Laufzeit jeweils zum Monatsende ausgezahlt. Konkrete Förderbeträge und Einkommensgrenzen nennt die aktuelle Programmseite nicht mehr. Für Familien gibt es heute stattdessen Wohneigentum für Familien - Neubau (KfW 300) und Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb (KfW 308).

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundes
BundZuschussausgelaufen

Baukindergeld (KfW-Zuschuss 424)

Zuschuss für Familien mit Kindern zum Bau oder Kauf selbstgenutzten Wohneigentums, ausgezahlt über zehn Jahre. Neuanträge sind nicht mehr möglich, bestehende Zuschussempfängerinnen und -empfänger erhalten die weiteren Raten automatisch jeweils am Monatsende im selben Monat wie die Erstauszahlung. Maßgeblich für die Höhe war die Anzahl der Kinder unter 18 Jahren bei Antragstellung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW
BundSteuervorteilausgelaufen

Eigenheimzulage (ausgelaufen)

Die Eigenheimzulage förderte den Bau oder Kauf selbst genutzten Wohneigentums über acht Jahre mit jährlich 1 Prozent der Bemessungsgrundlage, höchstens 1.250 Euro, zuzüglich 800 Euro Kinderzulage je Kind und Jahr. Die Förderung ist ausgelaufen: Sie gilt nur noch für Fälle, in denen vor dem 1. Januar 2006 mit der Herstellung begonnen oder der Kaufvertrag rechtswirksam abgeschlossen wurde. Für Kaufverträge und Bauanträge ab dem 1. Januar 2006 gibt es keine Eigenheimzulage mehr. Da der Förderzeitraum acht Jahre betrug, sind auch die letzten Auszahlungen längst abgeschlossen. Aktuelle Alternativen sind die KfW-Programme zum Wohneigentum und die Steuerermäßigungen nach §§ 35a und 35c EStG.

bis 1 Prozent, maximal 1.250 Euro je Jahr
bundesweit
Bund, seinerzeit über die Finanzämter
BundZuschussausgelaufen

KfW 424 Baukindergeld

Das Baukindergeld war ein Zuschuss der KfW für Familien, die selbstgenutztes Wohneigentum kauften oder bauten. Neue Anträge sind seit dem Ende der Antragsfrist nicht mehr möglich, die KfW weist auf ihrer Produktseite ausdrücklich darauf hin, dass der Zuschuss nicht mehr beantragt werden kann. Bereits bewilligte Zuschüsse werden über die volle Auszahlungsdauer von zehn Jahresraten weitergezahlt. Voraussetzung war, dass die geförderten Kinder zum Antragszeitpunkt unter 18 Jahre alt waren und die Immobilie selbst genutzt wird.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundes
BundZuschussausgelaufen

KfW 440 – Ladestationen für Elektroautos, Wohngebäude

Pauschaler Zuschuss von 900 Euro je Ladepunkt für den Kauf und die Installation einer privat genutzten Ladestation an Wohngebäuden. Antragsberechtigt waren Haus- und Wohnungseigentümer, Mieter, Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften. Das Fördervolumen wurde dreimal auf insgesamt 800 Millionen Euro erhöht. Die Förderrichtlinie lief zum 31.12.2023 aus, neue Anträge sind seitdem nicht mehr möglich. Für Ladepunkte an Mehrparteienhäusern gibt es seit April 2026 das Nachfolgeprogramm 'Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern' des Bundes.

900 Euro bis 900 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Abwicklung über die KfW
BundZuschussausgelaufen

KfW 442 – Solarstrom für Elektrofahrzeuge

Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro für das Gesamtpaket aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Batteriespeicher am selbstgenutzten Wohngebäude. Für Photovoltaikanlage und Speicher gab es leistungsabhängige Pauschalen, für die Ladestation feste Pauschalbeträge, dazu einen Innovationsbonus für bidirektionales Laden. Voraussetzung war ein bereits vorhandenes oder verbindlich bestelltes eigenes Elektroauto. Das Programm startete im September 2023 und war innerhalb weniger Stunden ausgeschöpft, die Richtlinie lief am 30.06.2024 aus. Es stehen keine weiteren Fördermittel zur Verfuegung, bereits erteilte Zusagen werden ausfinanziert. Als Ersatz bleiben die Einspeisevergütung nach EEG und Landesprogramme für Photovoltaik und Speicher.

bis 10.200 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Abwicklung über die KfW
BundZuschussausgelaufen

Ladestationen für Elektroautos - Wohngebäude (KfW 440)

Zuschussprogramm für den Kauf und die Installation von Ladestationen mit 11 kW Normalladeleistung an Wohngebäuden. Antragsberechtigt waren Haus- und Wohnungsbesitzende sowie mietende und vermietende Personen und Vermietungsgesellschaften. Das Programm ist abgeschlossen, Nachfolger ist die BMV-Förderung Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr
BundSteuervorteilausgelaufen

Steuerbegünstigung der selbst genutzten Wohnung nach § 10e EStG (ausgelaufen)

§ 10e EStG erlaubte Selbstnutzern, in den ersten vier Jahren bis zu 6 Prozent und in den vier folgenden Jahren bis zu 5 Prozent der Herstellungs- oder Anschaffungskosten wie Sonderausgaben abzuziehen, begrenzt auf Höchstbeträge und an Einkommensgrenzen gebunden. Die Vorschrift ist ausgelaufen: Nach § 52 EStG ist sie letztmals anzuwenden, wenn vor dem 1. Januar 1996 mit der Herstellung begonnen oder das Objekt aufgrund eines vor dem 1. Januar 1996 rechtswirksam abgeschlossenen Vertrags angeschafft wurde. Nachfolger war die Eigenheimzulage, die ihrerseits Ende 2005 abgeschafft wurde. Für heutige Käufer und Bauherren gibt es keinen allgemeinen Abzug der Anschaffungskosten der selbst genutzten Wohnung mehr, nur noch Sonderfälle wie § 10f EStG bei Denkmalen und Sanierungsgebieten.

bis 6 Prozent der Kosten
bundesweit
Bund, seinerzeit über die Finanzämter

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