Antragio

Förderprogramme für THG-Quote in Schleswig-Holstein auf Ebene Bund

Alle Programme für THG-Quote auf Ebene Bund. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.

114 Programme gefunden

Seite 5 von 5

BundPrämieausgelaufen

THG-Prämie für Voll- und Mildhybride ohne Ladestecker

Für Hybridfahrzeuge ohne externe Lademöglichkeit gibt es keinerlei Anrechnung auf die THG-Quote. Weder erfüllen sie die Definition des reinen Batterieelektrofahrzeugs nach Paragraf 2 Nummer 2 Elektromobilitätsgesetz, dessen Energiespeicher von außen aufladbar sein müssen, noch die des von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeugs. Anträge werden vom Umweltbundesamt abgelehnt, weil das Fahrzeug nicht rein batteriebetrieben ist.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt
BundPrämieausgelaufen

THG-Prämie für Plug-in-Hybride (PHEV)

Halter von Plug-in-Hybriden bekommen keine THG-Prämie. Paragraf 7 der 38. BImSchV lässt den pauschalen Schätzwert ausdrücklich nur für reine Batterieelektrofahrzeuge zu. Von außen aufladbare Hybride der Klassen M1 und N1 gelten zwar nach Paragraf 2 Absatz 2 als Straßenfahrzeug mit Elektroantrieb, ihr Ladestrom ist aber nur über gemessene öffentliche Ladepunkte anrechenbar und kommt dort dem Ladepunktbetreiber zugute, nicht dem Fahrzeughalter.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt
BundPrämieausgelaufen

THG-Quote für motorisierte Krankenfahrstühle

Motorisierte Krankenfahrstühle sind nach Paragraf 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe e der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zulassungsfrei und führen ein Versicherungskennzeichen. Für sie ist kein eigener Schätzwert im Bundesanzeiger bekannt gegeben worden, weshalb eine Anrechnung des Ladestroms auf die THG-Quote seit dem 29. Juli 2023 ausgeschlossen ist. Auch Elektrorollstühle scheiden damit aus.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt
BundPrämieausgelaufen

THG-Quote für Leichtfahrzeuge der Klasse L6e (Mopedautos)

Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e, also Mopedautos bis 45 km/h, sind nach Paragraf 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe f FZV zulassungsfrei und führen ein Versicherungskennzeichen. Damit fehlt die Zulassungsbescheinigung Teil I, und ohne eigenen Schätzwert für diese Klasse ist eine Anrechnung auf die THG-Quote seit dem 29. Juli 2023 ausgeschlossen. Schwerere Vierradmobile der Klasse L7e sind dagegen zulassungspflichtig.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt
BundPrämieausgelaufen

THG-Quote für Leichtkrafträder und zulassungsfreie Krafträder (Klasse L3e-A1, 125 cm3)

Leichtkrafträder sind nach Paragraf 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ausdrücklich zulassungsfrei, auch wenn ihnen nach Paragraf 4 Absatz 2 FZV ein reguläres Kennzeichen zugeteilt wird. Nach Paragraf 7 Absatz 1 Satz 3 der 38. BImSchV ist für zulassungsfreie Fahrzeuge ohne eigenen Schätzwert keine Anrechnung möglich. Vermarkter zahlen dagegen für zulassungspflichtige Krafträder mit Zulassungsbescheinigung Teil I.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt
BundPrämieausgelaufen

THG-Quote für Pedelecs und E-Bikes bis 25 km/h

Für Pedelecs und E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h gab es nie eine THG-Prämie. Sie sind keine Kraftfahrzeuge, haben keine Zulassungsbescheinigung Teil I und fallen unter die zulassungsfreien Fahrzeuge, für die kein Schätzwert bekannt gegeben ist. Das Umweltbundesamt lehnt Anträge für Fahrzeuge ohne Zulassungspflicht ausdrücklich ab. Wer danach sucht, sollte die Suche einstellen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt
BundPrämieausgelaufen

THG-Quote für S-Pedelecs (Klasse L1e-B, bis 45 km/h)

S-Pedelecs mit Tretunterstützung bis 45 km/h gelten als Kleinkrafträder und sind damit nach Paragraf 3 Absatz 3 FZV zulassungsfrei, sie führen ein Versicherungskennzeichen. Für zulassungsfreie Fahrzeugklassen ist kein Schätzwert bekannt gegeben, deshalb ist eine Teilnahme am THG-Quotenhandel nach Auskunft des Umweltbundesamtes ausgeschlossen. Anträge für solche Fahrzeuge werden abgelehnt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt, Ausschluss nach Paragraf 7 Absatz 1 Satz 3 der 38. BImSchV
BundPrämieausgelaufen

THG-Quote für E-Roller und Kleinkrafträder mit Versicherungskennzeichen (Klasse L1e)

E-Roller und Mopeds bis 45 km/h, also zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L1e und L2e, sind nach Paragraf 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe d FZV zulassungsfrei und fahren mit Versicherungskennzeichen. Sie haben keine Zulassungsbescheinigung Teil I und damit seit dem 29. Juli 2023 keinen Anspruch mehr auf eine THG-Prämie. In den Jahren 2022 und der ersten Jahreshälfte 2023 vermarkteten Anbieter solche Fahrzeuge noch, das ist entfallen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt, Ausschluss nach Paragraf 7 Absatz 1 Satz 3 der 38. BImSchV
BundPrämieausgelaufen

THG-Quote für E-Scooter und Elektrokleinstfahrzeuge

Für E-Scooter gibt es keine THG-Prämie. Elektrokleinstfahrzeuge nach der eKFV sind nach Paragraf 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe g der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zulassungsfrei. Seit der Zweiten Änderungsverordnung vom 13. Juli 2023, in Kraft seit 29. Juli 2023, ist Strom für zulassungsfreie Fahrzeuge nur anrechenbar, wenn für die Fahrzeugklasse ein eigener Schätzwert bekannt gegeben wurde. Solche Schätzwerte gibt es laut UBA bis heute nicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt, Ausschluss nach Paragraf 7 Absatz 1 Satz 3 der 38. BImSchV
BundSonstigesgeplant

Erhöhte Mehrfachanrechnung Faktor 4 für E-Busse (M3) und schwere E-Lkw (N3) ab 2027

Abweichend vom allgemeinen Faktor 3 wird die für reine Batterieelektrofahrzeuge der Klassen M3 und N3 genutzte Strommenge ab 2027 mit dem Faktor 4 multipliziert, ab 2035 mit 3,5, ab 2036 mit 3, ab 2037 mit 2,5, ab 2038 mit 2, ab 2039 mit 1,5 und ab 2040 mit 1. Eingeführt wurde die Regel durch das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote vom 1. Juni 2026.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesgesetzgeber, Paragraf 7 Absatz 6 der 38. BImSchV
BundZuschussausgelaufen

Förderrichtlinie Bodenstrom an Flughäfen

Gefördert wurden mobile und stationäre Bodenstromanlagen (Ground Power Units) und Pre-Conditioned-Air-Systeme an Flughäfen sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben dazu. Investive Vorhaben wurden mit bis zu 70 Prozent der Investitionsausgaben gefördert, maximal 15 Millionen Euro je Vorhaben, bauliche Infrastruktur maximal 6 Millionen Euro je Flughafenanlage. FuE-Vorhaben erhielten bis zu 50 Prozent. Die Antragstellung ist beendet.

bis 70 Prozent, maximal 15 Mio. Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Projektträger Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)
BundZuschussausgelaufen

Richtlinie über Zuwendungen für die Aus- und Umrüstung von Seeschiffen zur Nutzung von LNG als Schiffskraftstoff (LNGSeeschiffRL)

Gefördert wurde die Aus- und Umrüstung von Seeschiffen für den reinen LNG-Betrieb oder Dual-Fuel-Betrieb, einschließlich Haupt- und Hilfsmaschinen, Boiler, Tanksystem, Tankperipherie, Bunkersystem und Sicherheitssystemen. Der Zuschuss betrug bis zu 60 Prozent der investiven Mehrkosten, höchstens 8 Millionen Euro je Aus- oder Umrüstungsvorhaben. Die Antragstellung ist beendet.

bis 60 Prozent, maximal 8 Mio. Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Projektträger Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)
BundZuschussausgelaufen

Förderprogramm Austausch von noch in Betrieb befindlichen alten Dieselmotoren für Gütermotorschiffe

Gefördert wurden der vorzeitige freiwillige Austausch noch funktionsfähiger Dieselmotoren auf Gütermotorschiffen sowie der Einbau von Abgasnachbehandlungssystemen an bestehenden Motoren. Das Programm ist zum 31. Dezember 2022 ausgelaufen. Nachfolgeangebote sind die Richtlinie zur Förderung der Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen und die Richtlinie zur Förderung emissionsfreier und emissionsarmer Antriebe von Binnenschiffen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Bewilligungsbehörde Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)
BundZuschussausgelaufen

Förderrichtlinie Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV

Im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 förderte der Bund Modellprojekte zur Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs einschließlich schienengebundener Nahverkehre. Das Verfahren war zweistufig mit Projektskizze und anschließendem Antrag. Nach dem zweiten Förderaufruf wurden sieben Projekte ausgewählt. Für Investitionen in Nahverkehrsinfrastruktur besteht daneben das GVFG-Bundesprogramm.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Bewilligungsbehörde Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
BundZuschussausgelaufen

Förderrichtlinie zur Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr

Gefördert wurden Schienenfahrzeuge mit Batterie- und Brennstoffzellentechnologie im Personen- und Güterverkehr, die zugehörige Lade- und Tankinfrastruktur, Elektrolyseure sowie Studien. Die Fördersätze betrugen 40 Prozent der Mehrinvestitionskosten gegenüber Dieselfahrzeugen, bis zu 50 Prozent für Infrastruktur, 45 Prozent für Elektrolyseure und 50 Prozent für Studien, mit KMU-Aufschlag von 10 bzw. 20 Prozentpunkten. Für 2021 bis 2026 standen 412 Millionen Euro bereit.

bis 40 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV, vormals BMDV), Projektträger Jülich (PtJ)
BundZuschussausgelaufen

Richtlinie über eine anteilige Finanzierung der Entgelte in Serviceeinrichtungen des Schienengüterverkehrs mit dem Schwerpunkt Einzelwagenverkehr (Anlagenpreisförderung, APF)

Die Anlagenpreisförderung finanzierte Entgelte für die Nutzung von Serviceeinrichtungen im Schienengüterverkehr mit Schwerpunkt Einzelwagenverkehr anteilig mit, um den Einzelwagenverkehr wettbewerbsfähig zu halten. Das Programm ist ausgelaufen. Für Betriebskosten im Einzelwagenverkehr besteht weiterhin die Richtlinie BK-EWV beim Eisenbahn-Bundesamt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Bewilligungsbehörde Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
BundPrämieausgelaufen

THG-Quote Verpflichtungsjahr 2025 - Meldefristen abgelaufen

Für das Verpflichtungsjahr 2025 sind beide Meldefristen verstrichen: Fahrzeugmeldungen nach § 7 waren bis zum 15. November 2025 möglich, Meldungen öffentlicher Ladepunkte nach § 6 bis zum 28. Februar 2026. Das Umweltbundesamt hat die Bearbeitung abgeschlossen und die Statistik zum Verpflichtungsjahr 2025 mit Stand 30. Juni 2026 veröffentlicht. Eine nachträgliche Meldung ist ausgeschlossen, denn es handelt sich um gesetzliche Fristen, die nicht zur Disposition stehen; wer 2025 nichts eingereicht hat, kann die Prämie für dieses Jahr nicht mehr nachholen. Stattdessen ist die Anmeldung für das laufende Verpflichtungsjahr 2026 der richtige Weg, dessen Fahrzeugfrist am 15. November 2026 endet. Zur Größenordnung: 2025 gingen rund 732 Mitteilungen beim UBA ein, bescheinigt wurden rund 5.192 GWh, davon etwa 2.049 GWh aus öffentlichen Ladepunkten und 3.143 GWh aus pauschalen Schaetzwerten für nicht öffentliches Laden; erfasst wurden rund 1,85 Millionen Fahrzeuge, das sind etwa 58 Prozent des berechtigten Bestandes.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt
BundPrämiegeplant

Erhöhter Anrechnungsfaktor für E-Busse und schwere E-Lkw ab 2027 (§ 7 Abs. 6 der 38. BImSchV)

Ab dem Kalenderjahr 2027 wird die nach dem Schaetzwert ermittelte Strommenge für Fahrzeuge der Klassen M3 und N3 abweichend von § 5 Absatz 3 Satz 1 der 38. BImSchV mit dem Faktor 4 multipliziert. Der erhöhte Faktor tritt an die Stelle des allgemeinen Anrechnungsfaktors 3, er kommt nicht zusätzlich dazu; die anrechenbare Menge steigt gegenueber heute also um rund ein Drittel und nicht um ein Vielfaches. Der Faktor sinkt danach schrittweise: 3,5 ab 2035, 3 ab 2036, 2,5 ab 2037, 2 ab 2038, 1,5 ab 2039 und 1 ab 2040. Am Antragsweg aendert sich nichts: Der Faktor wird von der Verwaltung angewendet und muss nicht gesondert beantragt werden, Antragsteller melden weiterhin nur die Fahrzeuge. Für das laufende Verpflichtungsjahr 2026 gilt der Faktor noch nicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt, Rechtsgrundlage 38. BImSchV

Was Bundesförderung bei THG-Quote bedeutet

Der Bund fördert überall gleich. Ein Bundesprogramm gilt in Flensburg wie in Garmisch, ohne Rücksicht auf Bundesland oder Gemeinde. Das macht diese Ebene zur verlässlichsten von allen: die Bedingungen ändern sich nicht, wenn du umziehst, und die Richtlinien laufen meist über Jahre statt über Monate.

Wo der Antrag landet
Über eine Bundesstelle, in der Regel eine Förderbank oder ein Bundesamt. Die Anträge laufen fast immer über ein eigenes Onlineportal, und die Bearbeitung ist standardisiert.
Woran du sie erkennst
Am Träger: steht dort ein Bundesamt, ein Bundesministerium oder eine bundesweite Förderbank, ist es diese Ebene. Im Feld Region steht dann meist nur Deutschland.
Der häufigste Irrtum
Zu glauben, der Bund sei die einzige Ebene. Er ist die größte, aber Land und Kommune legen regelmäßig etwas obendrauf, und genau das bleibt am häufigsten liegen.

Häufige Fragen zu THG-Quote auf Ebene Bund

Gilt ein Bundesprogramm in jedem Bundesland?
Ja. Bundesprogramme kennen keine Landesgrenze. Sie können aber an andere Bedingungen geknüpft sein, etwa an das Baujahr eines Gebäudes, an eine Betriebsgröße oder an einen technischen Standard.
Kann ich Bundes- und Landesförderung zusammen bekommen?
Häufig ja, aber nicht beliebig. Dieselben Kosten dürfen nicht zweimal gefördert werden, und viele Richtlinien nennen eine Obergrenze für die Summe aller öffentlichen Mittel. Was zusammengeht, steht in der Richtlinie unter Kumulierung.

Mehr zu THG-Quote

Eine Liste zeigt alles zu THG-Quote. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.