Woher das Geld kommt
Unternehmen, die fossile Kraftstoffe in Verkehr bringen, müssen die Treibhausgasemissionen ihres Absatzes um einen gesetzlich festgelegten Anteil senken. Schaffen sie das nicht durch eigene Maßnahmen, können sie Minderungsmengen von anderen erwerben.
Strom, der in Elektrofahrzeugen geladen wird, erzeugt genau solche Minderungsmengen. Als Halter eines E-Fahrzeugs kannst du diese Menge abtreten und verkaufen lassen. Bezahlt wird also nicht vom Staat, sondern von der Mineralölwirtschaft. Genau deshalb gibt es hier auch keinen Bescheid, keine Auflagen und keinen Verwendungsnachweis.
Wer berechtigt ist
Anspruchsberechtigt ist der in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Halter eines reinen batterieelektrischen Fahrzeugs. Privatpersonen genauso wie Unternehmen, Vereine und Kommunen.
Hybride sind grundsätzlich nicht berechtigt, weil nur rein elektrische Antriebe zählen. Entscheidend ist außerdem die Fahrzeugklasse, die im Fahrzeugschein steht, denn nicht jede Klasse ist einbezogen.
- Reines Elektroauto, elektrisches Nutzfahrzeug, Elektroroller oder Leichtfahrzeug in einer einbezogenen Fahrzeugklasse
- Halter ist, wer im Fahrzeugschein steht, nicht wer fährt
- Bei Leasing ist häufig der Leasingnehmer Halter, maßgeblich ist der Eintrag und der Vertrag
- Bei Dienstwagen ist in der Regel der Arbeitgeber Halter
- Pro Fahrzeug und Kalenderjahr wird die Menge nur einmal vergeben
So läuft es ab
Der Ablauf ist bei allen Anbietern ähnlich und dauert für dich wenige Minuten. Die Wartezeit entsteht danach, bei der amtlichen Bescheinigung.
- 1Anbieter auswählen und Konto anlegen.
- 2Foto oder Scan der Zulassungsbescheinigung Teil I hochladen, Vorder- und Rückseite gut lesbar.
- 3Minderungsmenge für das laufende Kalenderjahr abtreten und die Bedingungen bestätigen.
- 4Der Anbieter bündelt viele Fahrzeuge und lässt die Menge beim Umweltbundesamt bescheinigen.
- 5Die bescheinigte Menge wird an quotenverpflichtete Unternehmen verkauft.
- 6Auszahlung an dich, je nach Anbieter nach Antragstellung oder erst nach der Bescheinigung.
Zwischen Antrag und Auszahlung liegen je nach Anbieter einige Wochen bis mehrere Monate, weil die amtliche Bescheinigung Zeit braucht.
Warum die Prämie jedes Jahr anders ausfällt
Die Prämie ist ein Marktpreis. Sie hängt daran, wie hoch die gesetzliche Minderungsverpflichtung ist, wie viele Minderungsmengen aus anderen Quellen im Markt sind und wie viele Elektrofahrzeuge es gibt. Steigt das Angebot an Mengen schneller als die Verpflichtung, fällt der Preis.
Deshalb sind Vergleiche mit Vorjahren wenig wert, und deshalb sollte man Werbeaussagen mit sehr hohen Beträgen prüfen. Seriöse Anbieter nennen entweder eine feste Prämie, die sie garantieren, oder erklären offen, dass du einen Anteil am tatsächlichen Erlös bekommst.
Der zweite Weg: öffentlicher Ladepunkt
Neben Fahrzeugen können auch öffentlich zugängliche Ladepunkte Minderungsmengen erzeugen. Grundlage ist dann nicht eine Pauschale je Fahrzeug, sondern die tatsächlich abgegebene Strommenge.
Dafür muss der Ladepunkt als öffentlich zugänglich gemeldet und die Strommenge messbar erfasst sein. Für Betriebe, Vereine und Kommunen mit eigener Ladeinfrastruktur ist das der interessantere Weg, weil er mit der Nutzung skaliert. Die Anforderungen sind allerdings deutlich formaler als beim Fahrzeug.
Worauf du bei der Anbieterwahl achten solltest
Der Markt ist unübersichtlich, und es sind bereits Anbieter verschwunden, bevor sie ausgezahlt haben. Diese Punkte klärst du vor der Anmeldung.
- Feste Prämie oder variabler Anteil am Erlös, beides gibt es und beides kann sinnvoll sein
- Wann genau wird ausgezahlt, nach Antragstellung oder erst nach der Bescheinigung
- Gibt es eine automatische Verlängerung für Folgejahre, und wie kommst du wieder heraus
- Was passiert, wenn du das Fahrzeug im laufenden Jahr verkaufst
- Wie lange gibt es den Anbieter, und wer steht dahinter
- Wie werden deine Daten verwendet, und wird die Zulassungsbescheinigung nach der Prüfung gelöscht
Sehr neue Anbieter mit auffällig hohen Versprechen und Vorabgebühren sind ein Risiko. Für die Abtretung selbst zahlst du nichts.
Steuerliche Einordnung
Bei Privatpersonen wird die Prämie für ein privat genutztes Fahrzeug regelmäßig nicht als steuerpflichtige Einnahme behandelt. Bei betrieblichen Fahrzeugen ist sie dagegen Betriebseinnahme und wirkt sich entsprechend aus.
Bei Vereinen kommt die Frage dazu, ob die Einnahme dem ideellen Bereich oder einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen ist. Kläre die Behandlung im Zweifel mit deiner Steuerberatung. Dieser Abschnitt ist keine Steuerberatung.
Typische Fehler
Alles davon lässt sich mit einer Kalendererinnerung vermeiden.
- Das Jahr verstreichen lassen, die Menge verfällt und wird nicht nachgeholt
- Zweimal beim selben Fahrzeug beantragen, das führt zur Ablehnung bei beiden Anbietern
- Beim Leasing annehmen, der Leasinggeber habe es schon gemacht, ohne im Vertrag nachzusehen
- Fahrzeugverkauf nicht melden und den Anspruch für das laufende Jahr offen lassen
- Unleserliche Fotos hochladen und dadurch Wochen verlieren