Voraussetzungen für die THG-Quote
Die THG-Quote bekommt, wer im Fahrzeugschein als Halter eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs eingetragen ist. Hybride sind nicht erfasst, und pro Fahrzeug und Kalenderjahr kann die Einsparung nur einmal abgetreten werden.
Für Betriebe gilt dasselbe Prinzip, nur in größerem Maßstab: Flotten werden gebündelt abgetreten. Zusätzlich können Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte an der Quote teilnehmen, dafür gelten eigene Nachweispflichten.
Bei Leasingfahrzeugen entscheidet der Eintrag im Fahrzeugschein, oft ist das die Leasingnehmerseite. Wer unsicher ist, sieht in der Zulassungsbescheinigung nach, nicht im Leasingvertrag.
Die Bedingungen im Überblick
Diese Punkte tauchen bei diesem Thema immer wieder auf. Verbindlich ist immer die Richtlinie des Programms, das du beantragst.
- Rein batterieelektrisches Fahrzeug, keine Hybride.
- Eintrag als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil eins zum Zeitpunkt der Abtretung.
- Nur eine Abtretung pro Fahrzeug und Kalenderjahr.
- Das Fahrzeug ist in Deutschland zugelassen.
- Bei Ladepunkten: öffentliche Zugänglichkeit und die geforderten Nachweise.
- Bei Betriebsfahrzeugen zählt die Prämie zu den Betriebseinnahmen.
Was die Programme selbst verlangen
Diese Bedingungen stehen wörtlich in den Programmdaten, ausgewertet über 103 Programme zu diesem Thema. Die Zahl dahinter sagt, wie viele Programme den Punkt nennen.
- Meldefrist 15. November des Verpflichtungsjahres7 Programme nennen diesen Punkt
- Halterstellung im Verpflichtungsjahr5 Programme nennen diesen Punkt
- Antrag beim Umweltbundesamt bis zum 28. Februar des Folgejahres4 Programme nennen diesen Punkt
- Einmal pro Fahrzeug und Verpflichtungsjahr4 Programme nennen diesen Punkt
- Meldung an das Umweltbundesamt bis 15. November des Verpflichtungsjahres4 Programme nennen diesen Punkt
- Zulassung in Deutschland, Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I4 Programme nennen diesen Punkt
- Antragstellung vor Maßnahmenbeginn über die Förderzentrale Deutschland3 Programme nennen diesen Punkt
- Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I je Fahrzeug3 Programme nennen diesen Punkt
- Nachhaltigkeitsnachweise nach der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung3 Programme nennen diesen Punkt
- Nur einmal je Fahrzeug und Verpflichtungsjahr3 Programme nennen diesen Punkt
- Reines Batterieelektrofahrzeug3 Programme nennen diesen Punkt
- Antragstellung über das FiBi-Portal der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung2 Programme nennen diesen Punkt
Wer antragsberechtigt ist
So verteilen sich die Zielgruppen über die Programme zu diesem Thema. Wer im Einzelfall antragsberechtigt ist, legt jedes Programm selbst fest.
- Unternehmen96
- Selbstständige54
- Kommunen46
- Privatpersonen30
- Vereine20
- Landwirtschaft19
- Vermieter10
- Studierende3
- Gründerinnen und Gründer1
- Arbeitnehmer1
Woran es typischerweise scheitert
Annehmen, dass ein Plug-in-Hybrid mitzählt.
Nach einem Verkauf noch abtreten, obwohl die neue Halterseite berechtigt ist.
Bei Firmenfahrzeugen die steuerliche Behandlung der Prämie ignorieren.
Häufige Fragen zu den Voraussetzungen
Bekomme ich die Prämie auch für einen Hybrid?
Nein, die Quote gibt es für rein batterieelektrische Fahrzeuge. Hybride sind nicht erfasst.
Zählt ein Leasingfahrzeug?
Entscheidend ist der Eintrag im Fahrzeugschein. Wer dort als Halter steht, kann abtreten, bei Leasing ist das häufig die Leasingnehmerseite.
Können Vereine teilnehmen?
Ja, wenn der Verein Halter eines Elektrofahrzeugs ist. Die Abtretung läuft dann über die vertretungsberechtigten Personen.
Muss ich die Prämie versteuern?
Bei privaten Fahrzeugen ist das in der Regel unproblematisch, bei betrieblichen Fahrzeugen zählt sie zu den Betriebseinnahmen. Für den Einzelfall ist deine Steuerberatung zuständig, nicht diese Seite.