Förderung als Zuschuss für Sport
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Sport. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
151 Programme gefunden
Thema wechseln
- Energie986
- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
- THG-Quote132
- Gründung458
- Digitalisierung379
- Forschung465
- Personal318
- Bildung695
- Familie269
- Natur und Umwelt423
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales552
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Wir für Sachsen
Sächsisches Ehrenamtsprogramm, das Ehrenamtlichen eine monatliche Aufwandsentschädigung von 40 Euro zahlt. Antragsteller sind die Projektträger, also Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Stiftungen, Vereine, Kommunen und anerkannte gemeinnützige Organisationen. Für 2026 stehen 11 Millionen Euro im Landeshaushalt bereit; 2025 wurden über 26.300 Ehrenamtliche in 5.595 Projekten unterstützt.
Wir für Sachsen - Förderprogramm für bürgerschaftliches Engagement
Pauschale Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Engagierte in Sachsen in Höhe von 40 EUR pro Monat. Gefördert werden Tätigkeiten in Kinder- und Jugendarbeit, Soziales, Umwelt, Kultur, Musik, Sport und Brauchtumspflege. Für 2026 stehen 11 Millionen EUR bereit, rund 26.000 Engagierte in etwa 5.600 Projekten profitieren.
Zuschuss für Uebungs- und Organisationsleiter Bremen
Das Sportamt Bremen bezuschusst Uebungs- und Organisationsleiter in Sportvereinen. Daneben gibt es Anträge für die allgemeine Sportförderung, für Maßnahmen gegen Jugendgewalt sowie für überregionale Veranstaltungen und Meisterschaften. Jedem Antrag ist zwingend eine Erklärung zu Landesmindestlohn, Datenschutz, Besserstellungsverbot und Genderbudgeting beizufuegen. Die Vordrucke stehen auf der Seite des Sportamts zum Download bereit. Die Sachbearbeitung unterstützt beim Ausfuellen der Formulare.
Zuschüsse des Sportbundes Rheinland
Der Sportbund Rheinland vergibt zahlreiche Zuschüsse zur Arbeit von Sportvereinen. Gefördert werden unter anderem die Übungsleiter-, Vereinsmanager- und Jugendarbeit im Verein, Bau und Renovierung von Sportanlagen, die Anschaffung von Sport- und Pflegegeräten sowie Defibrillatoren und Vereinsjubiläen. Außerdem werden die von den Vereinen zu zahlenden Versicherungsprämien für die Sportversicherung subventioniert und die Anschaffung des Vereinsverwaltungsprogramms IntelliVerein bezuschusst. Die Konditionen regeln die jährlich aktualisierten Zuschussrichtlinien.
Zuschüsse für Baumaßnahmen des Sportbundes Rheinland
Der Sportbund Rheinland bezuschusst Neubau, Sanierung, Erneuerung und Erweiterung vereinseigener Sporthallen und Sportanlagen. Die Förderung ist nach Projektgröße gestaffelt: Kleinmaßnahmen bis 10.500 Euro, mittlere Maßnahmen von 10.500 bis 100.000 Euro und Großmaßnahmen über 100.000 Euro. Die Förderbedingungen gelten seit dem 1. Januar 2025. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine, die ihre Pflichten gegenueber dem Sportbund erfuellt haben und Mindestmitgliedsbeiträge von 6 Euro für Erwachsene und 4 Euro für Jugendliche erheben.
Zuschüsse für die Sanierung vereinseigener Sportstätten Bremen
Zuschuss von bis zu 50 Prozent der anerkannten Gesamtkosten für die Sanierung vereinseigener Sportstätten in Bremen. Ebenfalls förderfähig sind Erweiterungen und Umbauten sowie in Ausnahmefällen die Beschaffung von Sportgeräten. Die Förderung greift nach dem Subsidiaritätsprinzip erst, wenn andere Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind.
Zuschüsse für lizenzierte Uebungsleiterinnen und Trainer Niedersachsen
Der Landessportbund Niedersachsen gewährt Sportvereinen Zuschüsse für lizenzierte Uebungsleiterinnen, Uebungsleiter und Trainer. Ziel ist es, qualifizierte Fachkräfte im Verein zu halten und den Uebungsbetrieb zu sichern. Die aktuellen Förderrichtlinien für 2025 und 2026 stehen als PDF zum Download bereit, dazu Abrechnungsformulare für Reise- und Honorarkosten. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine des LSB Niedersachsen. Die Abwicklung läuft über das LSB-Förderportal.
Zuschüsse für Übungsleiterinnen und Übungsleiter NRW
Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt insgesamt 7,56 Millionen Euro zur Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen bereit, der Landessportbund NRW leitet die Mittel auf Antrag weiter. Gefördert wird die Leitung der Übungsarbeit in Sportgruppen, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Die Förderung erfolgt als Zuschuss im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung. Gruppen, deren Mitglieder eine finanzielle Vergütung vom Verein erhalten, sind nicht förderfähig.
Übungsleiterförderung Hamburger Sportbund
Der Hamburger Sportbund bezuschusst die Vergütung qualifizierter Übungsleitender für die Arbeit in den Vereinen, insbesondere für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Antragsberechtigt sind ausschließlich die Mitgliedsorganisationen des Hamburger Sportbundes, Einzelpersonen werden nicht gefördert. Anträge, Richtlinien und weitere Dokumente stehen im HSB-Mitgliederportal bereit. Daneben fördert der HSB die ordentlichen Landesfachverbände zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben.
Bundesprogramm SKS Schwimmbäder
Eigener Programmzweig des Bundesprogramms Sanierung kommunaler Sportstätten für kommunale Schwimmbäder, ausgestattet mit 250 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Die Antragsfrist endete am 19. Juni 2026. Eingegangen sind rund 950 Projektskizzen mit einem Fördervolumen von etwa 3,2 Milliarden Euro; die Auswahlentscheidung wird für September 2026 erwartet. Im Vordergrund stehen energetische Sanierung und klimaneutrale Wärmeversorgung von Bädern in kommunalem Eigentum.
Digitalisierung im Sportverein Niedersachsen
Der Landessportbund Niedersachsen fördert die Digitalisierung seiner Mitgliedsvereine mit bis zu 3.000 Euro je Verein. Förderfähig sind unter anderem neue Vereinswebsites, Vereinsmanagementsoftware, Apps und KI-Anwendungen. Die Antragsfrist der Runde 2026 war der 27. April 2026. Weitere Runden schreibt der LSB in seinem Jahresflyer aus.
Förderung aus Lottomitteln (MBJS Brandenburg)
Förderung gemeinnütziger Projekte aus den Bereichen Bildung, Kinder und Jugend sowie Sport aus Lottomitteln. Die Zuwendung soll in der Regel mindestens 2.500 Euro betragen. Eine Förderobergrenze gibt es laut MBJS nicht; rund 90 Prozent der Antragstellenden beantragen zwischen 2.500 und 30.000 Euro. Die Förderung erfolgt als Fehlbedarfsfinanzierung mit einer Eigenbeteiligung von mindestens 20 Prozent, bei Kommunen mindestens 50 Prozent. Gefördert werden ausschließlich Sachkosten, Honorarkosten zählen dazu.
Förderung der Integration von Geflüchteten durch Sport Sachsen
Der Landessportbund Sachsen fördert Sportvereine, die Geflüchtete in den Vereinssport einbinden. Unterstützt werden Angebote, die Teilhabe ermöglichen und den Zugang zu Sportgruppen erleichtern, etwa Schnupperangebote, Sprachmittlung oder die Übernahme von Mitgliedsbeiträgen. Das Programm ergänzt die allgemeine Sportförderung des Landessportbundes und das Bundesprogramm Integration durch Sport. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Mitgliedsvereine des Landessportbundes Sachsen.
GlueckSpirale Destinataersförderung
Die GlueckSpirale leitet einen Teil ihrer Spieleinsaetze an gemeinnützige Zwecke weiter. Gefördert werden die drei Bereiche Wohlfahrt, Denkmalpflege und Sport. Seit 1970 kamen so über 2,5 Milliarden Euro für gemeinnützige Projekte zusammen. Vereine erhalten die Mittel nicht direkt von der GlueckSpirale, sondern über die jeweiligen Destinataere in den Bundesländern, also über Landessportbuende, Wohlfahrtsverbände und Denkmalstiftungen. Der Antragsweg richtet sich nach den Regeln des jeweiligen Destinataers.
GlueckSpirale-Zweckerträge für Sport, Denkmalschutz und Wohlfahrt
Aus den Zweckerträgen der GlueckSpirale fliessen Mittel in drei Bereiche: Wohlfahrtspflege über die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, Denkmalschutz über die Deutsche Stiftung Denkmalschutz und Sport über den Deutschen Olympischen Sportbund. Seit 1970 sind mehr als 2,5 Milliarden Euro in gemeinnützige Projekte geflossen. Vereine beantragen die Mittel nicht bei der Lotterie selbst, sondern bei der jeweiligen Destinataersorganisation beziehungsweise deren Landesgliederungen.
Kommunale Sportförderung über Kreis- und Stadtsportbuende
Viele Landkreise und Gemeinden fördern das ehrenamtliche Engagement in Sportvereinen über eigene Sportförderrichtlinien. Der Landessportbund Sachsen verweist Vereine ausdrücklich auf diese kommunale Ebene und auf die zuständigen Kreis- und Stadtsportbuende als Ansprechpartner. Die Förderhöhen, Zwecke und Fristen unterscheiden sich von Kommune zu Kommune erheblich. Typisch sind Zuschüsse zum Uebungsbetrieb, zu Sportgeraeten, zu Jugendarbeit und zu Baumaßnahmen. Vereine sollten die Richtlinie ihrer Kommune direkt anfragen.
LSB-Förderrichtlinie A1 Vereinsförderung
Festbetragszuschuss des Landessportbundes Brandenburg zu Entgelten für lizenzierte Uebungs- und Jugendleiter sowie Vereinsmanager, zur Anschaffung von Sportgeraeten und für satzungsgemäße Vereinszwecke. Der Betrag richtet sich nach der Mitgliederzahl laut LSB-Mitgliederstatistik zum 1. Januar; die volle Förderung erhält ein Verein, der je angefangene 50 Mitglieder mindestens eine lizenzierte Person nachweist, ohne gültige Lizenz sind es höchstens 50 Prozent. Die Mindestförderung beträgt 50 Euro. Ergänzend gibt es die Richtlinien A2 für Kooperationen von Sportverein und Schule, A3 für Verein und Kita, A4 für zielgruppenorientierte Projektförderung, A5 für Sportstättenbau und A6 für Großsportvereine.
LSB-Förderrichtlinie A5 Sportstättenbau
Förderung von Baumaßnahmen an vereinseigenen oder gepachteten Sportanlagen und Vereinsräumen durch den Landessportbund Brandenburg, etwa energiesparende Maßnahmen, Instandsetzungen, Modernisierungen sowie Neu- und Erweiterungsbauten bei nachgewiesenem Bedarf. Die Zuwendung ist eine Festbetragsfinanzierung von 80 Prozent der anerkannten zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, begrenzt auf maximal 50.000 Euro; die zuwendungsfähigen Gesamtkosten sind auf 100.000 Euro begrenzt. Die Zuwendung wird je zur Haelfte als nicht rückzahlbarer Zuschuss und als zinsloses Darlehen mit 10 Jahren Laufzeit gewährt. Das Land Brandenburg stellt die Mittel dem LSB nach den Paragrafen 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung bereit.
LSB-Förderrichtlinie A5 Sportstättenbau Brandenburg
Neben dem Goldenen Plan bietet der Landessportbund Brandenburg mit der Förderrichtlinie A5 Sportstättenbau eine eigene Unterstützung bei Baumaßnahmen an vereinseigenen oder gepachteten Sportanlagen und Vereinsräumen. Zuwendungen sind als Kombination aus nicht rückzahlbarem Zuschuss und Darlehen oder ausschließlich als Darlehen möglich. Damit können auch kleinere Vorhaben finanziert werden, die nicht in die großen Landesprogramme passen.
LSV-Innovationsfonds Schleswig-Holstein
Der LSV-Innovationsfonds fördert neue Ideen und Vorhaben von Sportvereinen und Verbänden in Schleswig-Holstein. Er ergänzt die Bau- und Sanierungsförderung sowie die Projektmittelförderung des Landessportverbandes. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine und Verbände des LSV. Die Beratung erfolgt über das Haus des Sports in Kiel. Förderhöhe und Fristen ergeben sich aus den jeweils aktuellen Fondsunterlagen.
LSV-Investitionsförderung Schleswig-Holstein
Der Landessportverband Schleswig-Holstein fördert Bau- und Sanierungsvorhaben von Sportvereinen über die LSV-Investitionsförderung. Ergänzend informiert der Verband über Fördermittel von Bund, Land und EU sowie über Stiftungsmittel und Spendenprogramme. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine und Verbände des LSV Schleswig-Holstein. Die Beratung läuft über das Haus des Sports in Kiel. Konkrete Förderhöhen und Fristen ergeben sich aus den jeweiligen Programmunterlagen.
Landesjugendplan-Zuschüsse der Sportjugend Rheinland
Vereine können für Aktivitäten in der Kinder- und Jugendarbeit Zuschüsse aus dem Landesjugendplan, dem Kinder- und Jugendplan des Bundes oder einem der Jugendwerke beantragen. Förderfähig sind soziale Bildung und Freizeiten, Ferienaktionen, Schulungen im Ehrenamt, politische Jugendbildung sowie internationale Begegnungen. Die Abwicklung läuft über die Sportjugend Rheinland. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine des Sportbundes Rheinland. Förderhöhen und Fristen richten sich nach dem jeweiligen Zuschussbereich.
Moderne Sportstätte NRW
Nach dem weitgehend ausgeschöpften Programm Moderne Sportstätte 2022 mit 300 Millionen Euro hat das Land Nordrhein-Westfalen ein Nachfolgeprogramm für Modernisierung, Sanierung und Neubau von Sportstätten aufgelegt. Antragsberechtigt sind Sportvereine und Kommunen im Land. Für das Vorgaengerprogramm läuft die Frist zur Vorlage der Verwendungsnachweise bis zum 30. Juni 2027. Konkrete Förderquoten und Höchstbeträge stehen in der jeweiligen Programmrichtlinie.
Olympic Solidarity Athletenstipendium
Olympic Solidarity ist das Förderprogramm des Internationalen Olympischen Komitees. Ausgewählte Spitzenathletinnen und Spitzenathleten erhalten eine monatliche finanzielle Unterstützung, die über den zuständigen Spitzenverband und den DOSB beantragt wird. Der DOSB ist als Nationales Olympisches Komitee die antragsberechtigte Organisation. Ergänzend gibt es Karriereprogramme wie den Business Accelerator, Career-Plus-Workshops sowie Stipendien in Sportethik und Integrität.
Mehr zu Sport
- ThemaFörderung für VereineVereine finanzieren Vorhaben oft aus mehreren Quellen: Zuschüssen der Kommune, Programmen des Landes, Mitteln...
- AntragSport: Antrag stellenWie stelle ich den Antrag und in welcher Reihenfolge?
- Thema und LandSport in Nordrhein-WestfalenLandesprogramme in Nordrhein-Westfalen und die bundesweiten Töpfe, die dort ebenfalls gelten.
- FormularHeizungsförderung: Angaben, die die KfW im Antrag verlangtWir stellen den Antrag nicht für dich und haben keinen Zugang zum Zuschussportal. Diese Seite sortiert nur...
- ThemaFörderung für ehrenamtliches EngagementFür ehrenamtliches Engagement gibt es viele kleine Töpfe: Mikroförderung der Kommune, Landesprogramme für...
- AntragSport: VoraussetzungenWer bekommt die Förderung und welche Bedingungen gelten?
- Thema und LandSport in BayernLandesprogramme in Bayern und die bundesweiten Töpfe, die dort ebenfalls gelten.
- ThemaFörderung für KommunenKommunen sind bei vielen Programmen ausdrücklich antragsberechtigt, oft mit eigenen Förderlinien.
- AntragSport: Höhe der FörderungWie viel Förderung ist drin und wovon hängt der Betrag ab?
- Thema und LandSport in Baden-WürttembergLandesprogramme in Baden-Württemberg und die bundesweiten Töpfe, die dort ebenfalls gelten.
Eine Liste zeigt alles zu Sport. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.