Antragio

Sozialleistungen und Ansprüche

Bürgergeld, Wohngeld, Kindergeld, Renten und Zuschüsse zum Lebensunterhalt. Zuständig sind Jobcenter, Rentenversicherung, Familienkasse und die Ämter vor Ort. Vieles davon steht dir zu, sobald du die Voraussetzungen erfüllst, es ist keine Ermessenssache.

519 Programme gefunden

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BundZuschuss

Hilfe bei Sterilisation (Paragraph 51 SGB XII)

Bei einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation werden ärztliche Untersuchung, Beratung und Begutachtung, die ärztliche Behandlung, die Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln sowie die Krankenhauspflege übernommen. Die Leistung richtet sich an bedürftige Personen ohne ausreichenden Versicherungsschutz und wird beim Sozialamt beantragt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sozialamt der Stadt oder des Landkreises
BundSonstiges

Hilfe in sonstigen Lebenslagen (Paragraph 73 SGB XII)

Auffangvorschrift der Sozialhilfe für atypische Bedarfslagen, die in keinem anderen Kapitel des SGB XII geregelt sind. Leistungen können erbracht werden, wenn sie den Einsatz öffentlicher Mittel rechtfertigen; Geldleistungen sind als Beihilfe oder als Darlehen möglich. Anders als bei den übrigen Kapiteln besteht kein gebundener Rechtsanspruch, sondern eine Ermessensentscheidung des Sozialamts. In der Praxis werden hierüber etwa Umgangskosten getrennt lebender Eltern oder besondere Einzelfälle abgedeckt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sozialamt der Stadt oder des Landkreises
BundZuschuss

Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII)

Existenzsichernde Leistung für Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können und weder erwerbsfähig im Sinne des SGB II noch dauerhaft erwerbsgemindert sind. Rechtsanspruch nach Paragraph 27 SGB XII, beantragt beim Sozialamt. Die Leistung umfasst Regelbedarf, Mehrbedarfe, Unterkunft und Heizung sowie Bildung und Teilhabe; die Regelbedarfsstufen werden in einem statistischen Verfahren ermittelt und jährlich fortgeschrieben.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sozialamt der Stadt oder des Landkreises
KommuneZuschuss

Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII

Die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel des SGB XII ist die Sozialhilfe für Menschen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können und weder erwerbsfähig im Sinne des SGB II noch dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Typisch sind voruebergehend Erwerbsgeminderte und Menschen mit befristeter Erwerbsminderungsrente. Sie umfasst Regelsatz, Mehrbedarfe, Unterkunft und Heizung sowie einmalige Bedarfe. Die Regelbedarfsstufen entsprechen denen des Grundsicherungsgeldes.

357 Euro bis 563 Euro
bundesweit
Oertliche Sozialaemter
BundKredit

Hilfe zum Studienabschluss (Studienabschlusshilfe nach dem BAföG)

Wer sein Studium nicht innerhalb der BAföG-Förderungshöchstdauer abschließen konnte, kann für maximal zwölf Monate Hilfe zum Studienabschluss erhalten. Die Leistung wird als zinsloses Volldarlehen gewährt und muss vollständig an das Bundesverwaltungsamt zurückgezahlt werden. Die sonst geltende Deckelung auf 77 Monatsraten gilt hier nicht. Voraussetzung ist, dass die Zulassung zur Abschlussprüfung innerhalb von vier Semestern erfolgt und die Hochschule bescheinigt, dass das Studium in dieser Zeit beendet werden kann.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bundesverwaltungsamt für die Rückzahlung
BundZuschuss

Hilfe zur Familienplanung (Paragraph 49 SGB XII)

Zur Familienplanung werden die ärztliche Beratung, die erforderliche Untersuchung und die Verordnung empfängnisregelnder Mittel geleistet. Die Kosten für empfängnisverhütende Mittel werden übernommen, wenn diese ärztlich verordnet worden sind. Die Leistung richtet sich an Sozialhilfeberechtigte, die die Kosten nicht selbst tragen können. Antrag beim Sozialamt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sozialamt der Stadt oder des Landkreises
BundZuschuss

Hilfe zur Pflege (7. Kapitel SGB XII)

Ergänzende Sozialhilfeleistung für pflegebedürftige Menschen, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung den pflegerischen Bedarf nicht decken und Einkommen und Vermögen nicht ausreichen. Anspruch besteht nach Paragraph 61 SGB XII, wenn den Betroffenen und ihren nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern nicht zuzumuten ist, die Mittel selbst aufzubringen. Die Hilfe deckt häusliche Pflege, teilstationäre und stationäre Pflege sowie Pflegehilfsmittel ab. Antrag beim Sozialamt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sozialamt beziehungsweise überörtlicher Träger der Sozialhilfe
KommuneZuschuss

Hilfe zur Pflege (Paragraf 61 SGB XII)

Hilfe zur Pflege ist die Sozialhilfeleistung für Pflegebedürftige, deren eigenes Einkommen und Vermögen zusammen mit den Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreicht, um die Pflegekosten zu decken. Sie deckt insbesondere die Eigenanteile im Pflegeheim, aber auch ambulante Pflege und Pflegehilfsmittel. Der Anspruch besteht nur, soweit es nicht zumutbar ist, die Mittel aus eigenem Einkommen und Vermögen aufzubringen; bei minderjährigen unverheirateten Personen wird auch das Einkommen der Eltern berücksichtigt. Antrag beim Sozialamt der Wohnsitzkommune.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sozialamt der Kommune beziehungsweise oertlicher Träger der Sozialhilfe
KommuneZuschuss

Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII

Die Hilfe zur Pflege nach dem siebten Kapitel des SGB XII springt ein, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung und das eigene Einkommen und Vermögen die Pflegekosten nicht decken. Sie umfasst haeusliche Pflege, teilstationaere und stationaere Pflege sowie Pflegehilfsmittel und Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds. Anspruch haben Pflegebedürftige im Sinne des Paragrafen 61a SGB XII. Einkommen und Vermögen der Pflegebedürftigen und ihrer nicht getrennt lebenden Partner werden nach dem elften Kapitel geprüft.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Oertliche und überoertliche Träger der Sozialhilfe
BundZuschuss

Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (Paragraph 70 SGB XII)

Unterstützung für Personen mit eigenem Haushalt, wenn weder sie selbst noch andere Haushaltsangehörige den Haushalt führen können, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt. Die Hilfe umfasst die persönliche Betreuung von Haushaltsangehörigen und alle sonstigen zur Haushaltsführung notwendigen Tätigkeiten. Übernommen werden die Kosten für eine haushaltsführende Person, angemessene Beihilfen und Beiträge zur Alterssicherung sowie Kosten einer spezialisierten Haushaltsführung oder Beratung. Sie ist grundsätzlich vorübergehend, kann aber dauerhaft erbracht werden, wenn dadurch eine stationäre Unterbringung vermieden wird.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sozialamt der Stadt oder des Landkreises
KommuneBeratung

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Nach dem achten Kapitel des SGB XII erhalten Menschen Hilfe, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind und die sich aus eigener Kraft nicht helfen können. Typische Anlaesse sind Wohnungslosigkeit, Haftentlassung, Gewalterfahrung oder der Verlust der Wohnung. Die Hilfe umfasst Beratung, persönliche Unterstützung, Hilfe zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung sowie Hilfe zur Erlangung von Arbeit. Leistungen nach anderen Vorschriften gehen vor.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Oertliche und überoertliche Träger der Sozialhilfe
BundBeratung

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (8. Kapitel SGB XII)

Rechtsanspruch auf Hilfen für Menschen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind und die diese aus eigener Kraft nicht überwinden können, etwa Wohnungslose, Haftentlassene, Menschen mit Gewalterfahrung oder Suchtproblemen. Die Leistungen umfassen alle notwendigen Maßnahmen: Beratung, persönliche Betreuung, Straßensozialarbeit, betreutes Wohnen, Unterstützung bei Ausbildung und Arbeitsplatzsuche sowie Hilfen zur Erlangung und Sicherung einer Wohnung. Bei Bedarf wird ein Gesamtplan erstellt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sozialamt beziehungsweise überörtlicher Träger der Sozialhilfe, Durchführung oft durch freie Wohlfahrtspflege
BundBeratung

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach Paragraf 67 SGB XII (Wohnungslosenhilfe)

Menschen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, haben Anspruch auf Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten. Das ist die zentrale Rechtsgrundlage der Wohnungslosenhilfe und deckt Beratung, persönliche Betreuung, Hilfe bei der Wohnungssuche und Unterstützung beim Erhalt der Wohnung ab. Die Hilfe setzt voraus, dass die Betroffenen die Schwierigkeiten nicht aus eigener Kraft überwinden können. Leistungen nach anderen Kapiteln des SGB XII oder nach dem SGB VIII und SGB IX gehen vor. Geldbeträge sind im Gesetz nicht festgelegt, es handelt sich um eine Dienstleistung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Träger der Sozialhilfe, Umsetzung meist über freie Träger und Fachstellen
KommuneZuschuss

Hilfen zur Gesundheit nach dem SGB XII

Das fuenfte Kapitel des SGB XII regelt Hilfen zur Gesundheit für Menschen ohne ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Dazu gehoeren vorbeugende Gesundheitshilfe, Hilfe bei Krankheit, Hilfe zur Familienplanung, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Hilfe bei Sterilisation. Die vorbeugende Gesundheitshilfe umfasst medizinische Vorsorgeleistungen und Untersuchungen zur Verhuetung und Früherkennung von Krankheiten. Der Leistungsumfang orientiert sich an dem der gesetzlichen Krankenversicherung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Oertliche Sozialaemter
BundBeratung

Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Wohnungserhalt und Wohnungsbeschaffung)

Nach den Paragrafen 67 und 68 SGB XII erhalten Menschen mit besonderen Lebensverhältnissen und sozialen Schwierigkeiten, die sie aus eigener Kraft nicht überwinden können, Hilfen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten. Dazu gehoeren ausdrücklich Maßnahmen zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung, Beratung und persönliche Betreuung sowie Unterstützung bei Ausbildung und Arbeitsplatzsuche. Das ist der zentrale Rechtsanspruch für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen. Dienstleistungen wie Beratung werden ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen erbracht, soweit sie im Einzelfall erforderlich sind. Bei Bedarf ist ein Gesamtplan zu erstellen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sozialamt bzw. überoertlicher Sozialhilfeträger, meist über Fachberatungsstellen freier Träger
BundZuschuss

Hilfsmittelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung

Versicherte haben Anspruch auf Hoerhilfen, Sehhilfen im gesetzlichen Rahmen, Koerperersatzstuecke, orthopaedische und andere Hilfsmittel, wenn sie den Erfolg der Behandlung sichern, einer Behinderung vorbeugen oder eine Behinderung ausgleichen. Der Anspruch umfasst auch Anpassung, Reparatur, Ersatzbeschaffung und die Einweisung in den Gebrauch. Massstab sind die Anforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses des GKV-Spitzenverbandes. Wählen Versicherte eine aufwendigere Ausführung als notwendig, tragen sie die Mehrkosten selbst.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Gesetzliche Krankenkassen
BundZuschuss

Insolvenzgeld

Insolvenzgeld ersetzt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern das ausgefallene Arbeitsentgelt für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis. Es ist ein Rechtsanspruch nach Paragraf 165 SGB III und wird einmalig und rückwirkend in der Regel in Höhe des Nettoverdienstes gezahlt, einschließlich Bestandteilen wie Provisionen, Überstundenvergütung oder Weihnachtsgeld. Insolvenzereignis ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die Abweisung des Eröffnungsantrags mangels Masse oder die vollständige Betriebseinstellung bei offensichtlicher Zahlungsunfähigkeit. Insolvenzgeld ist steuerfrei und wird online oder schriftlich bei der Agentur für Arbeit beantragt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Agentur für Arbeit
BundZuschuss

Insolvenzgeld

Insolvenzgeld ersetzt offene Arbeitsentgeltansprueche der letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor einem Insolvenzereignis. Als Insolvenzereignis gelten die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die Abweisung des Antrags mangels Masse oder die vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit ohne Insolvenzantrag. Der Antrag muss innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis gestellt werden. Auch bei einem auslaendischen Insolvenzereignis besteht Anspruch, wenn im Inland beschäftigt wurde.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Integrationskurs des BAMF

Der Integrationskurs verbindet einen Sprachkurs von in der Regel 600 Unterrichtsstunden mit einem Orientierungskurs zu Geschichte, Kultur und Rechtsordnung in Deutschland. Es gibt Sonderformen für Alphabetisierung, Intensivkurse und Kurse für Menschen mit Behinderungen. Teilnehmende zahlen in der Regel einen Kostenbeitrag, können davon aber auf Antrag befreit werden und einen Fahrtkostenzuschuss erhalten. Wer den Kurs erfolgreich abschließt, bekommt die Hälfte des gezahlten Kostenbeitrags erstattet. Anträge laufen über das Bundesportal oder das BAMF.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
BundSonstiges

Integrationskurs des Bundes

Der Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs und umfasst im allgemeinen Kurs 700 Unterrichtseinheiten, davon 600 Sprachkurs und 100 Orientierungskurs. Ziel ist das Sprachniveau B1, abgeschlossen wird mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer und dem Test Leben in Deutschland. Auf den Kurs besteht nach § 44 AufenthG ein gesetzlicher Anspruch, wenn erstmals ein Aufenthaltstitel zu Erwerbszwecken, zum Familiennachzug, aus humanitaeren Gründen oder als langfristig Aufenthaltsberechtigter erteilt wird. Neben dem allgemeinen Kurs gibt es spezielle Kursarten wie Alphabetisierungskurs, Zweitschriftlernerkurs, Förderkurs und Intensivkurs, der Intensivkurs umfasst 500 Unterrichtseinheiten, spezielle Kursarten bis zu 1000. Die Zulassung beantragt man beim BAMF, den Kursplatz sucht man über BAMF-NAvI.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Fluechtlinge (BAMF), Durchführung durch zugelassene Kursträger
BundZuschuss

KfW 458 Heizungsförderung - Einkommensbonus mit Familienzuschlag

Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten für ihre Hauptwohneinheit einen einkommensabhängigen Bonus auf die förderfähigen Gesamtkosten. Er beträgt 40 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro. Lebt mindestens ein kindergeldberechtigtes minderjähriges Kind im Haushalt, steigt die Bemessungsgrenze pauschal und einmalig um 10.000 Euro, sodass der Bonus bis zu einem Einkommen von 60.000 Euro möglich bleibt. Ab 60.001 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen entfällt der Bonus.

bis 40 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
BundSteuervorteil

Kfz-Steuerbefreiung und Kfz-Steuerermäßigung für schwerbehinderte Menschen

Fahrzeuge, die auf schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen H, Bl oder aG zugelassen sind, sind vollständig von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Wer einen Ausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck hat und die Voraussetzungen der unentgeltlichen Beförderung erfuellt, zahlt nur die haelftige Steuer. Die Ermäßigung entfällt, solange die unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr genutzt wird. Die Vergünstigung gilt nur für ein Fahrzeug und nur auf schriftlichen Antrag.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Generalzolldirektion, Hauptzollaemter
BundSteuervorteil

Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben

Eltern können 80 Prozent ihrer Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben von der Steuer absetzen, höchstens 4.800 Euro pro Kind und Jahr (Stand 2026). Absetzbar sind zum Beispiel Kita-Gebühren, Tagesmutter, Hort oder Kinderfrau. Voraussetzung ist, dass das Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Geltend gemacht wird der Abzug in der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt.

bis 80 Prozent, maximal 4.800 Euro
bundesweit
Finanzamt
BundZuschuss

Kinderbetreuungszuschlag nach Paragraf 14b BAföG

Auszubildende und Studierende, die mit mindestens einem eigenen Kind unter 14 Jahren in einem Haushalt leben, erhalten zusätzlich 160 Euro im Monat je Kind. Der Zuschlag ist ein voller Zuschuss und wird nicht als Darlehen geleistet, muss also nicht zurückgezahlt werden. Er wird für denselben Zeitraum nur einem Elternteil gewährt. Beantragt wird zusammen mit dem BAföG-Antrag.

160 Euro bis 160 Euro je Monat
bundesweit
Amt für Ausbildungsförderung beim Studierendenwerk oder der Kommune

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