Antragio

Förderprogramme für Sozialleistung in Bayern

Diese Programme fördern Sozialleistung und sind in Bayern beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

486 Programme gefunden

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BundSonstiges

Ermäßigung und Befreiung vom Rundfunkbeitrag bei Behinderung

Menschen mit dem Merkzeichen RF zahlen einen ermäßigten Rundfunkbeitrag von 6,12 Euro monatlich. Das Merkzeichen bekommt, wer bei einem GdB von mindestens 80 nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen kann, wer blind oder wesentlich sehbehindert ist oder wer gehoerlos ist beziehungsweise sich auch mit Hoerhilfen nicht ausreichend verständigen kann. Vollständig befreit werden taubblinde Menschen sowie Empfänger von Blindenhilfe nach Paragraf 72 SGB XII. Der Antrag wird beim Beitragsservice gestellt, Befreiungen werden nicht automatisch gewährt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
BundSonstiges

Erschwinglicher Telekommunikationsanschluss im Universaldienst

Seit dem Telekommunikationsgesetz 2021 gibt es einen Rechtsanspruch auf Versorgung mit Sprachkommunikation und einem schnellen Internetzugang zu einem erschwinglichen Preis. Die Bundesnetzagentur überwacht Verfügbarkeit und Preisentwicklung und veröffentlicht Grundsaetze zur Ermittlung erschwinglicher Preise. Verbraucher können die Versorgung auf Sprachkommunikationsdienste beschränken lassen. Damit ist der früher als Sozialtarif Telefon bekannte Ansatz in das Universaldienstrecht überführt worden. Konkrete Ermäßigungssaetze legt das Gesetz nicht fest.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesnetzagentur
BundZuschuss

Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt

Die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt wird zusätzlich zum Regelbedarf gesondert erbracht und deckt Umstandskleidung, Babykleidung, Kinderwagen, Bett und Wickelkommode. Auch die Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeraeten gehoert dazu. Die Leistung kann als Geld- oder Sachleistung erbracht werden, auch in Form von Pauschalbeträgen, die die Kommunen selbst festlegen. Der Antrag sollte möglichst vor der Anschaffung gestellt werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter und Sozialaemter
BundZuschuss

Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt (Paragraf 24 SGB II)

Bedarfe für die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt sowie für die Erstausstattung mit Bekleidung sind nicht vom Regelbedarf umfasst und werden gesondert erbracht. Die Leistung kann als Sachleistung oder Geldleistung, auch als Pauschale, gewährt werden. Sie ist ein Zuschuss und kein Darlehen. Beantragt wird sie beim Jobcenter, und zwar auch dann, wenn ansonsten kein laufender Leistungsanspruch besteht, der Bedarf aber nicht aus eigenen Mitteln gedeckt werden kann.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter beziehungsweise Agentur für Arbeit
BundZuschuss

Erstausstattung für Wohnung, Bekleidung sowie Schwangerschaft und Geburt

Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeraeten, für Bekleidung sowie bei Schwangerschaft und Geburt sind nicht vom Regelbedarf umfasst und werden gesondert erbracht. Dazu kommen Anschaffung und Reparatur orthopaedischer Schuhe sowie Reparatur und Miete therapeutischer Geraete. Die Leistung gibt es auch für Menschen, die sonst keine laufenden Leistungen brauchen, den Bedarf aber nicht aus eigenen Mitteln decken können. Ausgezahlt wird als Sach- oder Geldleistung, auch als Pauschale.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter (Bundesagentur für Arbeit und kommunale Träger)
BundZuschuss

Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeraeten (SGB II)

Nach Paragraf 24 Absatz 3 SGB II ist die Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeraeten nicht vom Regelbedarf erfasst und wird gesondert erbracht. Sie kann als Geldleistung oder als Sachleistung gewährt werden, etwa als Pauschale oder als Gutschein, und ist ein Zuschuss, kein Darlehen. Typische Anlaesse sind der erste eigene Hausstand, ein Umzug in eine unmoeblierte Wohnung nach Wohnungslosigkeit, Trennung oder Haft sowie der Verlust des Hausrats durch Brand oder Wasserschaden. Ebenfalls gesondert erbracht werden die Erstausstattung für Bekleidung sowie bei Schwangerschaft und Geburt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter
BundZuschuss

Erstausstattung für die Wohnung nach Paragraf 24 Absatz 3 SGB II

Wer erstmals eine Wohnung einrichtet, kann die Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeraeten gesondert beantragen. Die Leistung ist neben dem Regelbedarf zu erbringen und muss nicht zurückgezahlt werden, wenn gleichzeitig Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bezogen werden. Zur Erstausstattung zählen auch Bekleidung, Schwangerschaft und Geburt sowie orthopaedische Schuhe. Die Jobcenter können als Sachleistung, als Geldleistung oder als Pauschale leisten, die Pauschalen unterscheiden sich von Kommune zu Kommune. Wer keine laufenden Leistungen bezieht, den Bedarf aber nicht selbst decken kann, erhält die Leistung unter Umständen als Darlehen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter
BundZuschuss

Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente sichert Menschen ab, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll arbeiten können. Volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn weniger als drei Stunden taeglich möglich sind, teilweise Erwerbsminderung bei drei bis unter sechs Stunden. Vorausgesetzt werden drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fuenf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung und die erfuellte allgemeine Wartezeit von fuenf Jahren. Die Rente wird in der Regel befristet bewilligt und läuft bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung
BundZuschuss

Erziehungsrente

Die Erziehungsrente ist eine wenig bekannte Leistung für Geschiedene, deren früherer Ehe- oder Lebenspartner gestorben ist. Anspruch hat, wer nach dem 30. Juni 1977 geschieden wurde, ein eigenes Kind oder ein Kind des Verstorbenen erzieht, nicht wieder geheiratet hat und bis zum Tod die allgemeine Wartezeit von fuenf Jahren erfuellt hat. Auch verwitwete Partner mit durchgeführtem Rentensplitting können sie erhalten. Anders als die Hinterbliebenenrente wird sie aus dem eigenen Versicherungskonto berechnet und läuft bis zur Regelaltersgrenze.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung
BundZuschuss

Fahrkosten zur aerztlichen Behandlung

Die Krankenkasse übernimmt nach Paragraf 60 SGB V Fahrkosten, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind, insbesondere bei stationaerer Behandlung, Rettungsfahrten und medizinisch erforderlichen Verlegungen. Fahrten zur ambulanten Behandlung sind grundsaetzlich vorab genehmigungspflichtig. Erstattet werden der Fahrpreis öffentlicher Verkehrsmittel, Taxi- und Mietwagenkosten oder bei privaten Fahrzeugen der Höchstbetrag der Wegstreckenentschaedigung nach dem Bundesreisekostengesetz. Je Fahrt fällt eine Zuzahlung nach Paragraf 61 Satz 1 SGB V an.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Gesetzliche Krankenkasse
BundZuschuss

Fahrtkostenzuschuss zum Integrationskurs (§ 4a IntV)

Das BAMF gewährt Teilnahmeberechtigten bei Bedarf auf Antrag einen pauschalen Zuschuss zu den notwendigen Fahrtkosten zum Integrationskurs. Voraussetzung ist eine Befreiung vom Kostenbeitrag nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 oder Nummer 2 IntV, also wegen Bezugs von Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen nach dem AsylbLG oder Arbeitslosengeld. Eine Befreiung allein wegen niedrigen Erwerbseinkommens nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 genuegt nicht. Alternativ reicht eine Schwerbehinderung in Verbindung mit einer Befreiung nach § 9 Absatz 2 oder Absatz 5 IntV. Die Verordnung nennt keinen festen Betrag, sondern spricht von einem pauschalen Zuschuss. Der Antrag muss vor Beginn des jeweiligen Kursabschnitts beim BAMF gestellt werden. Dieselbe Vorschrift erlaubt dem BAMF außerdem die Förderung einer kursbegleitenden Kinderbetreuung und weiterer kursbegleitender Maßnahmen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Fluechtlinge (BAMF)
BundSonstiges

Familienpflegezeit (Paragraf 2 Familienpflegezeitgesetz)

Die Familienpflegezeit erlaubt es Beschäftigten, ihre Arbeitszeit für bis zu 24 Monate zu reduzieren, um einen pflegebedürftigen nahen Angehoerigen in haeuslicher Umgebung zu pflegen. Die verringerte Arbeitszeit muss woechentlich mindestens 15 Stunden betragen, im Jahresdurchschnitt gerechnet. Der Anspruch besteht nicht gegenueber Arbeitgebern mit in der Regel 25 oder weniger Beschäftigten. Die Freistellung wird gegenueber dem Arbeitgeber geltend gemacht, das begleitende Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Arbeitgeber, Beratung durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
BundSonstiges

Familienpflegezeit: Teilzeit für bis zu 24 Monate

Beschäftigte können ihre Arbeitszeit für bis zu 24 Monate reduzieren, um einen pflegebedürftigen nahen Angehoerigen zu Hause zu pflegen. Die verbleibende Arbeitszeit muss mindestens 15 Stunden pro Woche betragen. Der Anspruch besteht nicht gegenueber Arbeitgebern mit in der Regel 25 oder weniger Beschäftigten ohne Auszubildende. Pflegezeit und Familienpflegezeit dürfen zusammen 24 Monate je pflegebedürftigem Angehoerigen nicht überschreiten.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Arbeitgeber auf gesetzlicher Grundlage, Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben für das Darlehen
BundSonstiges

Feststellung der Pflegebedürftigkeit (Antrag auf einen Pflegegrad)

Der Pflegegrad ist die Eintrittstür zu allen Leistungen der Pflegeversicherung. Nach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse innerhalb von drei Arbeitstagen den Medizinischen Dienst oder unabhängige Gutachterinnen und Gutachter mit der Begutachtung. Erfolgt innerhalb von 20 Arbeitstagen ab Antragstellung keine Begutachtung, muss die Pflegekasse eine Liste mit mindestens drei unabhängigen Gutachtern übersenden, aus der die antragstellende Person wählen darf. Der Antrag wird formlos oder mit Formular bei der Pflegekasse der eigenen Krankenkasse gestellt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Pflegekasse bei der Krankenkasse, Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
BundSonstiges

Feststellung des Grades der Behinderung und Schwerbehindertenausweis

Auf Antrag stellt die zuständige Behörde eine Behinderung und den Grad der Behinderung in Zehnerschritten fest. Ab einem Grad von 50 gilt eine Person als schwerbehindert und erhält einen Schwerbehindertenausweis. Der Ausweis kann Merkzeichen enthalten, etwa G, aG, B, H, Bl, Gl, TBl oder RF, die zu unterschiedlichen Nachteilsausgleichen führen. Eine Feststellung erfolgt erst ab einem Grad der Behinderung von 20. Liegen mehrere Beeintraechtigungen vor, wird der Gesamtgrad nach den Auswirkungen in ihrer Gesamtheit gebildet.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Versorgungsaemter beziehungsweise nach Landesrecht zuständige Behörden
LandSonstiges

Feststellung des Grades der Behinderung und Schwerbehindertenausweis (Paragraf 152 SGB IX)

Auf Antrag stellt die zuständige Behörde das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung fest, abgestuft in Zehnergraden ab einem GdB von 20. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert und erhält einen Schwerbehindertenausweis. Zusätzlich werden Merkzeichen wie aG, H, Bl, G, RF oder TBl festgestellt, wenn sie Voraussetzung für Nachteilsausgleiche sind. Der Ausweis wird befristet ausgestellt. Antrag beim Versorgungsamt des Landes, in vielen Ländern auch online.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Versorgungsamt beziehungsweise zuständige Behörde des Landes
BundSonstiges

Freibetrag für Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung

Beiträge auf Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen sind nach Paragraph 226 Absatz 2 SGB V nur zu entrichten, wenn diese Einnahmen zusammen ein Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße übersteigen (Freigrenze). Wird die Grenze überschritten, ist zusätzlich ein Freibetrag in Höhe eines Zwanzigstels der monatlichen Bezugsgröße abzuziehen. Dieser Freibetrag gilt allerdings nur für Renten der betrieblichen Altersversorgung nach Paragraph 229 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 SGB V und ist der Höhe nach auf diese Renten begrenzt; für sonstige Versorgungsbezüge greift nur die Freigrenze. Der Euro-Betrag ändert sich jährlich mit der Bezugsgröße. Die Krankenkasse berücksichtigt den Freibetrag automatisch, ein Antrag ist nicht erforderlich.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Gesetzliche Krankenkassen
BundSonstiges

Freistellung zur Begleitung in der letzten Lebensphase

Beschäftigte können sich für bis zu drei Monate ganz oder teilweise freistellen lassen, um einen nahen Angehoerigen in der letzten Lebensphase zu begleiten. Voraussetzung ist eine fortschreitende, nicht heilbare Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten, nachgewiesen durch ein aerztliches Zeugnis. Ein anerkannter Pflegegrad ist dafuer nicht erforderlich. Für die Zeit der Freistellung kann ein zinsloses Darlehen des Bundes beantragt werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Arbeitgeber auf gesetzlicher Grundlage nach dem Pflegezeitgesetz
BundSonstiges

Freiwillige Arbeitslosenversicherung (Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag)

Wer selbständig ist, in Elternzeit ein Kind über drei Jahre betreut, sich beruflich weiterbildet oder außerhalb von EU, EWR und Schweiz arbeitet, kann sich nach Paragraf 28a SGB III freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern. Ohne diese Versicherung entsteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Beiträge werden monatlich gezahlt, die genaue Höhe steht im Merkblatt der Bundesagentur. Wer später Arbeitslosengeld beansprucht, muss für die zwei Jahre vor der Arbeitslosigkeit nachweisen, dass er mindestens 150 Tage sozialversicherungspflichtig beschäftigt war und Anspruch auf Arbeitsentgelt hatte. Zuständig ist die örtliche Agentur für Arbeit, bei Auslandsbeschäftigten die Agentur am letzten inländischen Wohnort.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Agentur für Arbeit
BundSonstiges

Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige (Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag)

Selbständige mit mindestens 15 Wochenstunden, im Nicht-EU-Ausland Beschäftigte, Personen in Elternzeit und bestimmte Weiterbildungsteilnehmende können sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiterversichern. Damit sichern sie sich einen spaeteren Anspruch auf Arbeitslosengeld. Der Antrag ist an kurze Fristen nach Aufnahme der Tätigkeit gebunden, und es müssen Vorversicherungszeiten vorliegen. Die Beiträge zahlen die Versicherten selbst.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Förderprogramm REAG/GARP zur freiwilligen Rückkehr

Das humanitäre Förderprogramm REAG/GARP unterstützt Personen bei der freiwilligen Rückkehr in das Herkunftsland oder bei der Weiterwanderung in einen aufnahmebereiten Staat. Bund und Länder legen jährlich gemeinsam den Umfang der Ausreisehilfen fest; die jeweils gültigen Förderleistungen stehen im REAG/GARP-Informationsblatt auf dem Portal Returning from Germany. Das BAMF organisiert und betreut die Ausreise. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Anträge nehmen Kommunal- und Landesbehörden, Fachberatungsstellen, Wohlfahrtsverbände und zentrale Rückkehrberatungsstellen entgegen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund und Länder, umgesetzt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
BundZuschuss

Förderung aus dem Vermittlungsbudget

Aus dem Vermittlungsbudget nach Paragraf 44 SGB III übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter Kosten, die bei der Suche nach Arbeit oder Ausbildung und beim Start in eine neue Beschäftigung entstehen. Gefördert werden unter anderem Bewerbungskosten wie Fotos, Material und Porto, Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen, Reisekosten zum Antritt der neuen Stelle, Pendel-, Trennungs- und Umzugskosten sowie sonstige zwingende Kosten wie beglaubigte Kopien, Zeugnisübersetzungen, Führungszeugnis oder Arbeitskleidung. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Der Antrag geht online, schriftlich, telefonisch oder persönlich an die zuständige Dienststelle.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Agentur für Arbeit oder Jobcenter
BundZuschuss

Förderung aus dem Vermittlungsbudget (§ 44 SGB III)

Aus dem Vermittlungsbudget kann die Agentur für Arbeit Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung fördern. Übernommen werden angemessene Kosten, soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht erbringt. Für Zugewanderte ist das der übliche Weg, um Kosten von Anerkennungsverfahren, Übersetzungen und Beglaubigungen erstattet zu bekommen. Die Agentur entscheidet über den Umfang und kann Pauschalen festlegen, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sind ausgeschlossen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Agentur für Arbeit, bei Bürgergeldbezug das Jobcenter
BundZuschuss

Förderung der beruflichen Weiterbildung (Bildungsgutschein)

Die Agentur für Arbeit und die Jobcenter übernehmen Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kosten für auswaertige Unterbringung und Kinderbetreuung für eine berufliche Weiterbildung. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung notwendig ist, um bei Arbeitslosigkeit die Eingliederung zu erreichen, eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen. Träger und Maßnahme müssen zugelassen sein, die Förderung wird vorab beraten und mit einem Bildungsgutschein zugesagt. Die Bewilligung ist eine Ermessensleistung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter

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