Förderprogramme für Sozialleistung auf Ebene Land
Alle Programme für Sozialleistung auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
42 Programme gefunden
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- Sozialleistung519
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- Sonstiges603
Richtlinie Naturkatastrophen Nordrhein-Westfalen (Soforthilfen nach Hochwasser, Starkregen und Sturm)
Festbetragszuschuss zur Behebung akuter Notlagen nach Hochwasser, Starkregen, Hagel, Sturm, Erdbeben, Erdrutsch sowie Wald- und Vegetationsbränden. Privathaushalte erhalten 2.000 Euro für die erste Person und 1.000 Euro je weitere Person, land- und forstwirtschaftliche Betriebe 5.000 Euro je Betriebsstätte, unter anderem für Unterkunft, Räumung, Reinigung und provisorischen Wiederaufbau.
hvv Sozialrabatt
Mit dem Sozialrabatt unterstützt die Freie und Hansestadt Hamburg Menschen mit geringem Einkommen beim Kauf eines hvv Deutschlandtickets, Monatstickets oder Jobtickets. Der Rabatt beträgt 35,50 Euro pro Monat, das hvv Deutschlandticket kostet Berechtigte damit 27,50 Euro Eigenanteil. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Stadt. Schülerinnen und Schüler mit Wohnort in Hamburg erhalten das hvv Deutschlandticket kostenlos.
Bayerisches Landespflegegeld
Bayern zahlt Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 oder höher ein Landespflegegeld von 500 Euro je Pflegegeldjahr. Die Leistung ist einkommensunabhängig und steuerfrei und wird zusätzlich zu den Leistungen der Pflegeversicherung gezahlt. Der Antrag ist einmalig zu stellen, danach erfolgt die Auszahlung automatisch. Nach der Gesetzesänderung zum 1. Januar 2026 wird bis zum 31. Januar des auf das Pflegegeldjahr folgenden Kalenderjahres ausgezahlt.
Bayerisches Blindengeld
Bayern zahlt blinden Menschen ein einkommensunabhängiges Blindengeld in Höhe von 85 Prozent der Blindenhilfe nach dem SGB XII. Ab dem 1. Juli 2026 sind das monatlich 809 Euro für blinde Menschen, 1.618 Euro für taubblinde Menschen, 242,70 Euro für hochgradig sehbehinderte Menschen und 485,40 Euro für taubsehbehinderte Menschen. Leistungen der Pflegeversicherung und ein Aufenthalt in einer Einrichtung führen zu Kuerzungen. Zuständig ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales.
Befreiung oder Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag
Wer bestimmte Sozialleistungen bezieht, etwa Bürgergeld, Grundsicherung oder BAföG, kann sich vollständig vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Menschen mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis zahlen einen ermäßigten Drittelbeitrag. Auch taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe können befreit werden. Die Befreiung wird nicht automatisch gewährt, sie muss mit Nachweisen beim Beitragsservice beantragt werden.
Begleitende Hilfe im Arbeitsleben durch das Integrationsamt
Die Integrationsaemter unterstützen schwerbehinderte Beschäftigte und ihre Arbeitgeber aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Dazu gehoeren technische Arbeitshilfen, behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeitsplätzen, Arbeitsassistenz, psychosoziale Betreuung und die Beteiligung von Integrationsfachdiensten. Erfasst sind auch Teilzeitarbeitsplätze ab 15 Wochenstunden, in Inklusionsbetrieben ab zwölf Stunden. Die Ausgestaltung und die Fördersaetze regelt jedes Land in eigenen Richtlinien.
Elternbeitragsentlastung in der Kindertagesbetreuung Brandenburg
Familien in Brandenburg mit einem Jahreseinkommen bis 35.000 Euro sind vollständig von Kita-Beiträgen befreit. Zwischen 35.001 und 55.000 Euro gelten gedeckelte Höchstbeiträge, die je nach Betreuungsform und Umfang gestaffelt sind. Wer Grundsicherung, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag oder Wohngeld bezieht, ist ohne Einkommensnachweis befreit. Ein foermlicher Antrag ist nicht noetig, die Entlastung gilt kraft Gesetzes, Einkommensnachweise sind auf Verlangen des Trägers vorzulegen.
Sächsisches Landeserziehungsgeld
Sachsen zahlt Eltern, die ihr Kind im zweiten oder dritten Lebensjahr selbst betreuen, ein Landeserziehungsgeld von monatlich 150 Euro für das erste Kind, 200 Euro für das zweite und 300 Euro ab dem dritten Kind. Voraussetzung ist, dass für das Kind kein staatlich geförderter Kita- oder Tagespflegeplatz genutzt wird und die Eltern höchstens 30 Wochenstunden arbeiten. Die Bezugsdauer beträgt je nach Kinderzahl und Beginn zwischen fuenf und zwölf Monaten, laengstens bis zum dritten Geburtstag. Die Leistung ist einkommensabhängig, ab dem dritten Kind wird sie einkommensunabhängig gezahlt.
Mehrlingsgeburtenprogramm Baden-Württemberg
Eltern von Drillingen und weiteren Mehrlingen erhalten in Baden-Württemberg einen einmaligen Zuschuss von 1.700 Euro je Kind. Der Zuschuss ist einkommensunabhängig, steuerfrei und unpfaendbar und kann frei für kindbezogene Ausgaben verwendet werden. Der Antrag muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Geburt oder nach Aufnahme der Personensorge bei der L-Bank in Karlsruhe gestellt werden. Die zugrunde liegende Verwaltungsvorschrift wurde bis zum 31. Dezember 2030 verlaengert.
Bayerisches Familiengeld
Das Bayerische Familiengeld zahlt für Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr, also vom 13. bis zum 36. Lebensmonat, monatlich 250 Euro für das erste und zweite Kind und 300 Euro ab dem dritten Kind. Es ist einkommensunabhängig und wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt. Wer in Bayern Elterngeld beantragt hat, muss keinen gesonderten Antrag stellen. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2025 geboren sind, ist keine Familiengeldleistung mehr vorgesehen, laufende Faelle werden weiter bedient.
BayAfoeG - Ausbildungsförderung nach bayerischem Landesrecht
Das Bayerische Ausbildungsförderungsgesetz schließt eine Luecke des Bundes-BAföG: Gefördert werden Schuelerinnen und Schueler der Klassen 5 bis 9 an Realschulen und Gymnasien sowie der Klassen 7 bis 9 an Wirtschaftsschulen, wenn eine auswaertige Unterbringung notwendig ist. Das Bundes-BAföG setzt in diesen Schularten erst ab Klasse 10 ein. Die Förderung wird als Zuschuss gezahlt und beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung beantragt. Für alle Schularten ab Klasse 10 und für Studierende gilt weiterhin das Bundes-BAföG.
Soziale Entschaedigung nach dem SGB XIV (Opferentschaedigung)
Das SGB XIV hat zum 1. Januar 2024 das Opferentschaedigungsgesetz und das Bundesversorgungsgesetz abgeloest. Entschaedigt werden gesundheitliche Schäden durch Gewalttaten, Kriegsauswirkungen beider Weltkriege, Ereignisse im Zivildienst und Schäden durch Schutzimpfungen. Geschaedigte erhalten eine monatliche Entschaedigungszahlung, gestaffelt nach dem Grad der Schaedigungsfolgen von 452 Euro bei Grad 30 und 40 bis 2.261 Euro bei Grad 100, bei schwersten Schaedigungsfolgen erhöht um 20 Prozent. Daneben gibt es Schnelle Hilfen wie Traumaambulanzen, Krankenbehandlung und Leistungen zur Teilhabe.
Befreiung und Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag
Empfängerinnen und Empfänger bestimmter Sozialleistungen können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen, Menschen mit bestimmten Behinderungen erhalten eine Ermäßigung auf ein Drittel des Beitrags. Rechtsgrundlage ist Paragraf 4 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags. Weder Befreiung noch Ermäßigung werden automatisch gewährt, es braucht immer einen Antrag mit Nachweis, etwa dem Leistungsbescheid oder dem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen RF. Wer bereits angemeldet ist, benoetigt für den Antrag seine Beitragsnummer.
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
Die Eingliederungshilfe nach Teil 2 des SGB IX unterstützt Menschen mit wesentlichen Behinderungen bei einer selbstbestimmten Lebensführung und der Teilhabe an der Gesellschaft. Sie umfasst Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilhabe an Bildung und zur sozialen Teilhabe, etwa Assistenzleistungen und das Persönliche Budget. Seit dem Bundesteilhabegesetz sind die Fachleistungen von den existenzsichernden Leistungen getrennt, Einkommen und Vermögen werden guenstiger angerechnet. Zuständig sind die von den Ländern bestimmten Träger.
Fair-Ticket Plus Saarland
Variante des saarlaendischen Sozialtickets ohne zeitliche Beschränkung. Das Fair-Ticket Plus kostet 47,80 Euro pro Monat und gilt für beliebig viele Fahrten im gesamten saarVV-Netz, auch vor 9 Uhr. Berechtigungsnachweis ist ebenfalls die SOZIALCARD. Wie beim Fair-Ticket muss die Nummer des Nachweises auf die Monatskarte übertragen werden.
Fair-Ticket Saarland
Vergünstigte Monatskarte für Menschen mit geringem Einkommen, saarlandweit gültig. Das Fair-Ticket kostet 35,60 Euro pro Monat und gilt montags bis freitags ab 9 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen ganztaegig. Berechtigungsnachweis ist die SOZIALCARD, die von den zuständigen Behörden oder Trägern ausgegeben wird. Die aufgedruckte Nummer des Nachweises muss auf die Monatskarte übertragen werden, sonst ist sie ungültig.
hvv Sozialrabatt (ermäßigtes Deutschlandticket Hamburg)
Freiwillige Leistung der Stadt Hamburg für Menschen mit geringem Einkommen. Der Rabatt beträgt 35,50 Euro pro Monat, das hvv Deutschlandticket kostet damit noch 27,50 Euro Eigenanteil. Der Rabatt gilt auch für Monatstickets und Jobtickets. Schuelerinnen und Schueler mit Wohnort Hamburg erhalten ein kostenloses hvv Deutschlandticket. Der Rabatt kann rückwirkend für drei Monate oder im Voraus für zwei Monate beantragt werden und endet mit dem Leistungsbezug.
Berlin-Ticket S (Sozialticket Berlin)
Sozialticket des Landes Berlin für 27,50 Euro pro Monat im Tarifbereich Berlin AB. Es gilt nur mit VBB-Kundenkarte Berlin S oder einem aktuellen Leistungsbescheid und eingetragenem Vor- und Nachnamen auf dem Ticket; diese Regel gilt seit dem 1. Januar 2025. Das Ticket ist nicht übertragbar. Mitgenommen werden dürfen ein Hund und Kinder unter sechs Jahren. Anders als das Deutschlandticket gilt es nicht bundesweit.
Deutschlandticket sozial (Nordrhein-Westfalen)
In Nordrhein-Westfalen kostet das Deutschlandticket für Menschen mit Anspruch auf Sozialleistungen 53 Euro pro Monat statt 63 Euro; dieser Preis gilt seit dem 1. Januar 2026. Berechtigt sind unter anderem Beziehende von Bürgergeld, Grundsicherung, laufender Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kriegsopferfuersorge und Wohngeld. Der Berechtigungsnachweis kommt von der zuständigen Behörde; im Verkehrsverbund Rhein-Sieg sind das der Köln-Pass, der MobilPass oder der Bonn-Ausweis, die von der jeweiligen Stadt beziehungsweise dem Kreis ausgestellt werden und meist auch vergünstigte Eintritte in städtische Einrichtungen umfassen. Ohne gültigen Nachweis gibt es keinen ermäßigten Tarif. Die Vertragslaufzeit haengt an der Gültigkeit des Nachweises.
Hessenpass mobil (ermäßigtes Deutschlandticket Hessen)
Menschen mit geringem Einkommen und Wohnsitz in Hessen bekommen das Deutschlandticket für 44 Euro pro Monat statt 63 Euro. Die Differenz von 19 Euro monatlich trägt das Land Hessen. Berechtigungsnachweis ist der Hessenpass mobil, den das oertlich zuständige Amt in der Regel automatisch zuschickt. Das vergünstigte Abo läuft nach einem Jahr automatisch aus und muss bis zum 10. des Vormonats verlaengert werden.
Mietzuschuss in Sozialwohnungen Berlin
Berlin zahlt Mieterinnen und Mietern in Sozialwohnungen des ersten Förderwegs einen Zuschuss, wenn die Bruttowarmmiete mehr als 30 Prozent des anrechenbaren Einkommens verschlingt. Der Zuschuss ist nach Einkommen gestaffelt und beträgt bis zu 6,43 Euro je Quadratmeter und Monat an der Einkommensgrenze, 4,80 Euro bei bis zu 20 Prozent Überschreitung und 3,21 Euro bei bis zu 55 Prozent Überschreitung. Er darf höchstens die Haelfte der Bruttowarmmiete abdecken. Die Zahlung beginnt im Monat der Antragstellung und läuft in der Regel zwei Jahre, danach ist ein neuer Einkommensnachweis noetig. Wer Grundsicherungsgeld nach dem SGB II oder Grundsicherung nach dem SGB XII bezieht, kann nach einer Prüfung der Kostensenkung ebenfalls antragsberechtigt sein.
Wohnberechtigungsschein Berlin (WBS 100 bis WBS 220)
Berlin staffelt den Wohnberechtigungsschein in mehrere Stufen, die sich an der bundesrechtlichen Einkommensgrenze orientieren. WBS 100 entspricht der Bundesgrenze, WBS 140 liegt 40 Prozent darueber, WBS 160 sechzig Prozent, WBS 180 achtzig Prozent und WBS 220 hundertzwanzig Prozent. Für einen Zweipersonenhaushalt nennt die Senatsverwaltung 25.200 Euro bei WBS 140, 28.800 Euro bei WBS 160, 32.400 Euro bei WBS 180 und 39.600 Euro bei WBS 220. Im Schein steht außerdem die maßgebliche Wohnungsgröße nach Raumzahl oder Wohnfläche. Der Antrag läuft über das Bürger- oder Wohnungsamt des Wohnbezirks oder online; der erteilte Schein gilt dann für ganz Berlin.
Wohnberechtigungsschein (WBS)
Der Wohnberechtigungsschein ist die Eintrittskarte in eine belegungsgebundene Sozialwohnung. Er wird von der zuständigen kommunalen Stelle auf Antrag ausgestellt und gilt für die Dauer eines Jahres. Voraussetzung ist, dass das Einkommen des Haushalts die Grenze nach Paragraf 9 Absatz 2 WoFG nicht überschreitet; im Bundesrecht sind das 12.000 Euro Jahreseinkommen für einen Einpersonenhaushalt, 18.000 Euro für zwei Personen, 4.100 Euro je weiterer Person und 500 Euro je Kind. Die Länder dürfen diese Grenzen per Verordnung an ihren Wohnungsmarkt anpassen, deshalb weichen die tatsaechlichen Werte je Bundesland ab. Im Schein steht auch, wie groß die Wohnung sein darf.
Wohnberechtigungsschein Bayern
In Bayern darf gebundener, also staatlich geförderter Wohnraum grundsaetzlich nur an Personen mit Wohnberechtigungsschein vermietet werden. Der Antrag wird beim Landratsamt, der kreisfreien Stadt oder der großen Kreisstadt am Wohnort mit dem Formblatt WBS I oder online über das Bayernportal gestellt. Massstab sind die Einkommensgrenzen des Bayerischen Wohnungsbindungsgesetzes und des Wohnraumförderungsgesetzes. In Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf gilt statt des allgemeinen WBS häufig ein Benennungsverfahren, bei dem die Behörde passende Haushalte vermittelt.
Was Landesförderung bei Sozialleistung bedeutet
Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.
- Wo der Antrag landet
- Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
- Der häufigste Irrtum
- Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.
Häufige Fragen zu Sozialleistung auf Ebene Land
- Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
- In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
- Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
- Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste zeigt alles zu Sozialleistung. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.