Soziale Förderung und Projektmittel
Mittel für soziale Einrichtungen, Beratungsstellen, Inklusion und Teilhabe. Hier geht es um Projekte und Träger, nicht um Ansprüche einzelner Personen.
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Kleinprojekteförderung LEADER-Region Tecklenburger Land
Die LEADER-Region Tecklenburger Land im Kreis Steinfurt fördert Kleinprojekte mit 80 Prozent der Kosten, die Projektkosten dürfen höchstens 15.000 Euro betragen. Antragsberechtigt sind Vereine, Initiativen, Kommunen und Privatpersonen. Die Projekte müssen einem der vier Handlungsfelder der Region zugeordnet werden können, etwa Umwelt- und Klimaschutz oder lebenswerte Orte. Die Umsetzung muss bis 30. November 2026 abgeschlossen sein.
Bürgerprojekte LAG Hunsrück
Die LAG Hunsrück fördert neben LEADER und dem Regionalbudget auch ehrenamtlich getragene Bürgerprojekte. Damit sollen bürgerschaftliches Engagement und lokale Initiativen im ländlichen Hunsrück gestärkt werden. Der Aufruf 2026 ist geschlossen, ein neuer Aufruf wird für Anfang 2027 erwartet. Die Förderbedingungen legt die LAG mit jedem Aufruf neu fest.
LEADER-Projektförderung AktivRegion Schlei-Ostsee
Die AktivRegion Schlei-Ostsee fördert im LEADER-Programm Projekte mit bis zu 120.000 Euro je Vorhaben. Die Mindestförderung beträgt 10.000 Euro für öffentliche und 5.000 Euro für private Träger. Der Fördersatz hängt vom Kernthema ab: bis zu 70 Prozent bei Klimaschutz und Klimaanpassung, bis zu 55 Prozent bei Daseinsvorsorge, Lebensqualität und regionaler Wertschöpfung. Für die Periode 2023 bis 2027 stehen rund 2,5 Millionen Euro bereit.
Regionalbudget LEADER-Region Hersfeld-Rotenburg
Das Regionalforum Hersfeld-Rotenburg fördert aus dem Regionalbudget Kleinprojekte mit 80 Prozent der Bruttokosten, die Träger bringen 20 Prozent selbst auf. Antragsberechtigt sind Vereine, Initiativen und Kommunen im Landkreis Hersfeld-Rotenburg. Die Projekte sollen die Lebensqualität verbessern sowie Allgemeinwohl und regionale Identität stärken. Im Durchgang 2026 wurden 17 Projekte mit einem Gesamtvolumen von rund 115.000 Euro bewilligt.
Kleinprojekte-Förderung LEADER-Aktionsgruppe Oberschwaben
Die LEADER-Aktionsgruppe Oberschwaben fördert 2026 Kleinprojekte mit 80 Prozent der Nettokosten und höchstens 12.000 Euro Zuschuss. Die Projektkosten dürfen 20.000 Euro netto nicht überschreiten, förderfähig sind davon maximal 15.000 Euro. Insgesamt stehen 150.000 Euro Landesmittel plus kommunale Beiträge bereit, die Hälfte davon ist für ökologische und soziale Nachhaltigkeitsprojekte reserviert. Wer im Vorjahr bereits Kleinprojektförderung erhalten hat, ist ausgeschlossen.
Regionalbudget Spree-Neiße-Land für gemeinnützige Träger
Die LEADER-Region Spree-Neiße-Land fördert 2026 Kleinprojekte gemeinnütziger Vereine, Verbände und Stiftungen mit 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Projektgröße liegt zwischen 500 und 15.000 Euro, insgesamt stehen für diese Gruppe 75.000 Euro bereit. Gefördert werden Aktionen, Veranstaltungen, kleinere Anschaffungen und kleinere Baumaßnahmen. Die Projekte müssen im ländlichen Teil der LEADER-Region liegen.
LEADER-Regionalbudget Spreewald-PLUS
Das Regionalbudget der LEADER-Region Spreewald-PLUS fördert nichtinvestive Kleinprojekte mit Jugendbeteiligung zu 100 Prozent, maximal 10.000 Euro je Projekt. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, Verbände, Stiftungen, Genossenschaften, Kirchen und Kommunen, nicht jedoch Privatpersonen oder gewinnorientierte Unternehmen. Ein Eigenanteil ist nicht nötig, dafür müssen die Träger Inhalte für die öffentliche Kommunikation liefern. Das Gebiet umfasst ländliche Teile der Landkreise Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße sowie ländliche Ortsteile von Cottbus.
proKlima Hannover - Fernwärme-Bonus im sozialen Wohnungsbau
Der Fernwärme-Bonus fördert die Zentralisierung von Gas-Etagenheizungen, Gas-Kombithermen oder Stromdirekt- und Speicherheizungen auf eine zentrale Fernwärmebereitstellung mit bis zu 15 Prozent der förderfähigen Kosten und maximal 50.000 Euro je Gebäude. Auch die Umstellung auf Wohnungsstationen gilt als zentrale Versorgung. Der Bonus gilt ausschließlich für vermietete, nicht selbstgenutzte Wohneinheiten im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover und setzt voraus, dass mindestens 30 Prozent der Wohnungen gefördert oder mit Belegrechten ausgestattet sind.
Familienzeit NRW - Zuschuss zur Familienerholung
Familien mit geringem Einkommen aus Nordrhein-Westfalen können einen geförderten Aufenthalt in einer Familienferienstätte machen. Der Aufenthalt umfasst drei bis sechs Übernachtungen mit Vollpension und familiengerechter, paedagogisch begleiteter Freizeitgestaltung. Der Eigenanteil beträgt 50 Euro je Erwachsenem und 25 Euro je Kind und entfällt unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen. Massgeblich ist die Bedürftigkeit nach Paragraf 53 Absatz 2 der Abgabenordnung, der Antrag läuft ausschließlich online.
Zuschuss zum Familienurlaub in Sachsen
Sachsen bezuschusst Urlaubsaufenthalte einkommensschwacher Familien in anerkannten Familienferienstätten. Gefördert werden Aufenthalte in Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände und Familienverbände sowie in weiteren als geeignet anerkannten Häusern. Die Höhe des Zuschusses haengt vom Einkommen und der Familiengröße ab, ein Online-Zuschussrechner gibt vorab Auskunft. Anträge laufen über den Kommunalen Sozialverband Sachsen beziehungsweise die dort genannten Stellen.
Landesstiftung Familie in Not Baden-Württemberg
Die Landesstiftung hilft Familien, Alleinerziehenden und werdenden Muettern in Baden-Württemberg, die durch Krankheit, Behinderung, Tod, Arbeitslosigkeit, Trennung oder eine Mehrlingsgeburt in eine schwere Notlage geraten sind. Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach der jeweiligen Notlage und ergänzt gesetzliche Leistungen, ersetzt sie aber nicht. Hilfen kommen nur in Betracht, wenn eigene Mittel und andere Leistungen nicht ausreichen. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, die Stiftung entscheidet nach Ermessen.
Adoptionsbegleitung und Beratung vor und nach der Adoption
Seit dem Adoptionshilfe-Gesetz haben Kind, Adoptiveltern, leibliche Eltern und Adoptionsbewerber einen Rechtsanspruch auf Beratung und Unterstützung durch die Adoptionsvermittlungsstellen. Vor und während der Adoption umfasst das die Aufklaerung über Verfahren und Rechtsfolgen sowie die Unterstützung der abgebenden Eltern. Nach dem Adoptionsbeschluss besteht ein Anspruch auf nachgehende Adoptionsbegleitung, etwa bei der Herkunftssuche und der Akteneinsicht. Die Leistungen sind für die Beteiligten kostenfrei.
Pflegegeld für Kinder in Vollzeitpflege
Pflegeeltern, die ein Kind in Vollzeitpflege aufnehmen, erhalten vom Jugendamt laufende Leistungen zum Unterhalt des Kindes. Das Pflegegeld deckt den Sachaufwand sowie die Kosten der Pflege und Erziehung und enthält einen angemessenen Barbetrag zur persönlichen Verfuegung des Kindes. Die Pauschalbeträge werden nach Landesrecht festgesetzt und sind nach Altersgruppen gestaffelt, deshalb unterscheiden sie sich je nach Bundesland. Bei verwandten Pflegepersonen kann der Anteil für den Sachaufwand gekuerzt werden.
Bundesstiftung Mutter und Kind
Die Bundesstiftung hilft schwangeren Frauen in einer finanziellen Notlage mit ergänzenden Mitteln, wenn andere Hilfen nicht ausreichen oder nicht rechtzeitig kommen. Gefördert werden Schwangerschaftsbekleidung, die Erstausstattung des Kindes, Wohnung und Einrichtung sowie die Betreuung von Saeugling und Kleinkind. Die Höhe richtet sich nach der persönlichen Notlage und wird von den Landesstellen der Stiftung entschieden, einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Der Antrag muss persönlich in einer anerkannten Schwangerschaftsberatungsstelle gestellt werden.
Europäisches Solidaritätskorps
Das Europäische Solidaritätskorps eroeffnet jungen Menschen zwischen 18 und 30 Jahren die Möglichkeit, sich freiwillig im Ausland zu engagieren, allein oder im Team. Daneben können junge Leute eigene Solidaritätsprojekte vor Ort auf die Beine stellen. Für humanitaere Hilfseinsaetze gilt eine erweiterte Altersgrenze bis 35 Jahre. Die EU vergibt die Mittel über Aufrufe an Trägerorganisationen, junge Menschen registrieren sich auf dem europäischen Jugendportal und werden dort mit geförderten Trägern zusammengebracht.
ESF-Plus-Programm Nordrhein-Westfalen 2021 bis 2027
Nordrhein-Westfalen setzt den ESF Plus über ein eigenes Landesprogramm um, das vom Arbeitsministerium des Landes verantwortet wird. Gefördert werden der Zugang zu Beschäftigung, berufliche Weiterbildung und Fachkräftesicherung, der Übergang von der Schule in den Beruf sowie Maßnahmen gegen Armut und soziale Ausgrenzung. Antragsteller sind Bildungsträger, Kammern, Verbände, Kommunen und Unternehmen. Die konkreten Förderbedingungen stehen in den jeweiligen Landesrichtlinien und Aufrufen.
ESF-Plus-Programm Thüringen 2021 bis 2027
Das ESF-Plus-Programm Thüringen fördert Beschäftigung, Qualifizierung und soziale Teilhabe im Land und umfasst 466,5 Millionen Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 794,8 Millionen Euro. Typische Förderbereiche sind Zugang zu Beschäftigung, berufliche Weiterbildung, Übergaenge von der Schule in den Beruf, Fachkräftesicherung, Gründungsberatung sowie Maßnahmen gegen Armut und Ausgrenzung. Antragsteller sind in der Regel Bildungsträger, Verbände, Kammern, Kommunen und Unternehmen, Einzelpersonen werden über die Projekte erreicht. Die konkreten Bedingungen ergeben sich aus den Landesrichtlinien und den jeweiligen Aufrufen.
ESF-Plus-Programm Schleswig-Holstein 2021 bis 2027
Das ESF-Plus-Programm Schleswig-Holstein fördert Beschäftigung, Qualifizierung und soziale Teilhabe im Land und umfasst 88,8 Millionen Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 222,3 Millionen Euro. Typische Förderbereiche sind Zugang zu Beschäftigung, berufliche Weiterbildung, Übergaenge von der Schule in den Beruf, Fachkräftesicherung, Gründungsberatung sowie Maßnahmen gegen Armut und Ausgrenzung. Antragsteller sind in der Regel Bildungsträger, Verbände, Kammern, Kommunen und Unternehmen, Einzelpersonen werden über die Projekte erreicht. Die konkreten Bedingungen ergeben sich aus den Landesrichtlinien und den jeweiligen Aufrufen.
ESF-Plus-Programm Sachsen-Anhalt 2021 bis 2027
Das ESF-Plus-Programm Sachsen-Anhalt fördert Beschäftigung, Qualifizierung und soziale Teilhabe im Land und umfasst 571,4 Millionen Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 940,3 Millionen Euro. Typische Förderbereiche sind Zugang zu Beschäftigung, berufliche Weiterbildung, Übergaenge von der Schule in den Beruf, Fachkräftesicherung, Gründungsberatung sowie Maßnahmen gegen Armut und Ausgrenzung. Antragsteller sind in der Regel Bildungsträger, Verbände, Kammern, Kommunen und Unternehmen, Einzelpersonen werden über die Projekte erreicht. Die konkreten Bedingungen ergeben sich aus den Landesrichtlinien und den jeweiligen Aufrufen.
ESF-Plus-Programm Sachsen 2021 bis 2027
Das ESF-Plus-Programm Sachsen fördert Beschäftigung, Qualifizierung und soziale Teilhabe im Land und umfasst 587,1 Millionen Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 947,2 Millionen Euro. Typische Förderbereiche sind Zugang zu Beschäftigung, berufliche Weiterbildung, Übergaenge von der Schule in den Beruf, Fachkräftesicherung, Gründungsberatung sowie Maßnahmen gegen Armut und Ausgrenzung. Antragsteller sind in der Regel Bildungsträger, Verbände, Kammern, Kommunen und Unternehmen, Einzelpersonen werden über die Projekte erreicht. Die konkreten Bedingungen ergeben sich aus den Landesrichtlinien und den jeweiligen Aufrufen.
ESF-Plus-Programm Saarland 2021 bis 2027
Das ESF-Plus-Programm Saarland fördert Beschäftigung, Qualifizierung und soziale Teilhabe im Land und umfasst 70,7 Millionen Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 176,9 Millionen Euro. Typische Förderbereiche sind Zugang zu Beschäftigung, berufliche Weiterbildung, Übergaenge von der Schule in den Beruf, Fachkräftesicherung, Gründungsberatung sowie Maßnahmen gegen Armut und Ausgrenzung. Antragsteller sind in der Regel Bildungsträger, Verbände, Kammern, Kommunen und Unternehmen, Einzelpersonen werden über die Projekte erreicht. Die konkreten Bedingungen ergeben sich aus den Landesrichtlinien und den jeweiligen Aufrufen.
ESF-Plus-Programm Rheinland-Pfalz 2021 bis 2027
Das ESF-Plus-Programm Rheinland-Pfalz fördert Beschäftigung, Qualifizierung und soziale Teilhabe im Land und umfasst 120,6 Millionen Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 275,4 Millionen Euro. Typische Förderbereiche sind Zugang zu Beschäftigung, berufliche Weiterbildung, Übergaenge von der Schule in den Beruf, Fachkräftesicherung, Gründungsberatung sowie Maßnahmen gegen Armut und Ausgrenzung. Antragsteller sind in der Regel Bildungsträger, Verbände, Kammern, Kommunen und Unternehmen, Einzelpersonen werden über die Projekte erreicht. Die konkreten Bedingungen ergeben sich aus den Landesrichtlinien und den jeweiligen Aufrufen.
ESF-Plus-Programm Mecklenburg-Vorpommern 2021 bis 2027
Das ESF-Plus-Programm Mecklenburg-Vorpommern fördert Beschäftigung, Qualifizierung und soziale Teilhabe im Land und umfasst 333,8 Millionen Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 556,3 Millionen Euro. Typische Förderbereiche sind Zugang zu Beschäftigung, berufliche Weiterbildung, Übergaenge von der Schule in den Beruf, Fachkräftesicherung, Gründungsberatung sowie Maßnahmen gegen Armut und Ausgrenzung. Antragsteller sind in der Regel Bildungsträger, Verbände, Kammern, Kommunen und Unternehmen, Einzelpersonen werden über die Projekte erreicht. Die konkreten Bedingungen ergeben sich aus den Landesrichtlinien und den jeweiligen Aufrufen.
ESF-Plus-Programm Hessen 2021 bis 2027
Das ESF-Plus-Programm Hessen fördert Beschäftigung, Qualifizierung und soziale Teilhabe im Land und umfasst 169,2 Millionen Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 422,9 Millionen Euro. Typische Förderbereiche sind Zugang zu Beschäftigung, berufliche Weiterbildung, Übergaenge von der Schule in den Beruf, Fachkräftesicherung, Gründungsberatung sowie Maßnahmen gegen Armut und Ausgrenzung. Antragsteller sind in der Regel Bildungsträger, Verbände, Kammern, Kommunen und Unternehmen, Einzelpersonen werden über die Projekte erreicht. Die konkreten Bedingungen ergeben sich aus den Landesrichtlinien und den jeweiligen Aufrufen.
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