Förderprogramme für Sonstiges
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Sonstiges. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Gebührenpflicht für UBA-Bescheinigungen zur THG-Quote ab 17. April 2026
Seit dem 17. April 2026 erhebt das Umweltbundesamt für die Entscheidung über mitgeteilte Strommengen nach Paragraf 8 der 38. BImSchV Gebühren. Der Rahmen liegt zwischen 94,60 Euro und 6.500 Euro je Antrag und richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand, also vor allem nach der Datenqualität. Betroffen sind öffentliche wie nicht öffentliche Ladepunkte. Anträge vor diesem Datum bleiben gebührenfrei.
Messen und Ausstellungen M-V
Zuschuss zu Standflächenmiete und direkten Dienstleistungen des Messeveranstalters bei nationalen und internationalen Messen außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns. Kleinstunternehmen erhalten bis 50 Prozent, kleine Unternehmen bis 40 Prozent und mittlere Unternehmen bis 30 Prozent, jeweils maximal 6.000 Euro je Messe. Start-ups unter fünf Jahren erhalten zusätzlich eine Pauschale von 2.000 Euro.
Regionalbudget ILE Dreiländereck
Die ILE Dreiländereck in Oberfranken vergibt ein Regionalbudget von 40.000 Euro an Kleinprojekte in den Gemeinden Döhlau, Regnitzlosau, Rehau und Schönwald. Gefördert werden bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 5.000 Euro je Projekt. Das Projektvolumen muss zwischen 500 und 20.000 Euro liegen. Antragsberechtigt sind Vereine, Stiftungen, Religionsgemeinschaften, Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen.
Energieberatung Nichtwohngebäude Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung
Zuschuss von 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars für eine Contracting-Orientierungsberatung, die auf ein Contracting-Modell mit vertraglicher Einspargarantie zielt. Bei jährlichen Energiekosten bis 300.000 Euro netto beträgt der Zuschuss maximal 3.500 Euro, darueber maximal 5.000 Euro. Die Beratung ermittelt geeignete Gebäude oder Gebäudepools und unterbreitet qualitative Vorschlaege zur Vorbereitung der Umsetzung. Antragsberechtigt sind unter anderem kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände, gemeinnützige Organisationen und Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus.
Körperschaftsteuer-Freibetrag nach Paragraf 24 KStG
Vom Einkommen steuerpflichtiger Körperschaften ist ein Freibetrag von 5.000 Euro abzuziehen, höchstens jedoch in Höhe des Einkommens. Für Vereine bedeutet das: Auch wenn die Besteuerungsgrenze von 50.000 Euro überschritten wird, bleibt ein Gewinn aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb bis 5.000 Euro körperschaftsteuerfrei. Der Freibetrag gilt nicht für bestimmte Ausnahmen, etwa für Vereine im Sinne des Paragraf 25 KStG oder für bestimmte Investmentfonds.
Recherche-Stipendien von Netzwerk Recherche
Stipendien für investigative Recherchen mit Bezug zu Deutschland oder Relevanz für ein deutschsprachiges Publikum. Vergeben werden drei Varianten: das NR/Olin-Stipendium für Umwelt und Ökologie, das NR/Ecosia-Stipendium für Klima und Biodiversität und das allgemeine NR-Stipendium. Die Stipendien sind mit bis zu 5.000 Euro dotiert, die Projekte werden von Mentorinnen und Mentoren begleitet. Bewerbungen sind laufend möglich, werden aber erst nach der jeweils nächsten Bewerbungsfrist gesichtet.
Steuerlicher Abzug von Kinderbetreuungskosten
Eltern können Kosten für Kita, Tagesmutter, Hort oder Babysitter als Sonderausgaben absetzen. Seit dem Steuerjahr 2025 sind 80 Prozent der Aufwendungen abziehbar, höchstens 4.800 Euro je Kind und Jahr. Berücksichtigt werden Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sowie ohne Altersgrenze Kinder mit Behinderung, die sich nicht selbst unterhalten können. Verpflegungskosten und Nachhilfe zählen nicht dazu, und die Zahlung muss unbar erfolgt sein.
Markterschließungsprogramm KMU
Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen verschiedenster Branchen bei der Erschließung von Auslandsmärkten. Die Angebote wie Geschäftsanbahnungsreisen, Informationsveranstaltungen und Markterkundungsreisen werden zu stark vergünstigten, nach Unternehmensgröße gestaffelten Teilnahmebeiträgen angeboten. Die Beiträge reichen je nach Format von 125 Euro netto für Kleinstunternehmen bis 4.500 Euro netto für große Teilnehmer.
WELMO - Potenzial- und Realisierungsberatung Elektromobilität
Zuschuss von 80 Prozent der Netto-Beratungskosten bei einem maximalen Netto-Tagessatz von 1.000 Euro. Die eintägige Potenzialberatung analysiert Fahrzeuge, Ladeinfrastruktur und Mobilitätsbedarf, die zwei- bis viertägige Realisierungsberatung deckt Fuhrparkintegration, Netzanschluss, Sektorenkopplung und Versorgungssicherheit ab.
Energieberatung Nichtwohngebäude Modul 2: Energieberatung DIN V 18599
Zuschuss von 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars für eine Energieberatung für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, maximal 4.000 Euro. Die Höhe haengt von der beheizten oder gekühlten Nettogrundfläche ab: bis 200 Quadratmeter maximal 850 Euro, zwischen 200 und 500 Quadratmeter maximal 2.500 Euro und über 500 Quadratmeter maximal 4.000 Euro. Die Beratung zeigt, wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten Effizienzgebäudes zu erreichen ist. Eine Neubauberatung wird nur gefördert, wenn sie ein bundesgefördertes Effizienzhaus zum Ziel hat.
Messeförderung - Einzelstand Inland und Ausland
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für die Teilnahme an Messen mit eigenem Einzelstand. Für Inlandsmessen gibt es eine einmalige Pauschale von 2.000 Euro, für Messen innerhalb der EU bis zu 2.000 Euro und für Messen in Drittländern bis zu 4.000 Euro. Reise-, Übernachtungs- und Bewirtungskosten sind nicht förderfähig.
Messezuschuss Rheinland-Pfalz (Programm 109)
Zuschuss von 4.000 Euro für die Beteiligung an Messen und Ausstellungen außerhalb Europas, insbesondere an Gemeinschaftsständen des Landes Rheinland-Pfalz. Förderfähig sind Standmiete, Standbau, Personal, Reise- und Übernachtungskosten, Werbemittel, Versicherung und Versand.
Sonderausgabenabzug für Parteispenden (Paragraf 10b Absatz 2 EStG)
Zuwendungen an politische Parteien können bis 3.300 Euro im Kalenderjahr als Sonderausgaben abgezogen werden, bei Zusammenveranlagung von Ehegatten bis 6.600 Euro. Der Abzug greift erst für den Teil der Spende, für den keine Steuerermäßigung nach Paragraf 34g EStG gewährt wurde. Eine doppelte Berücksichtigung desselben Betrags ist damit ausgeschlossen. Praktisch bedeutet das: die ersten 3.300 Euro laufen über Paragraf 34g, der Rest über den Sonderausgabenabzug.
Energieberatung Nichtwohngebäude Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247
Zuschuss von 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars für ein Energieaudit nach DIN EN 16247 und Paragraf 8a EDL-G. Übersteigen die jährlichen Energiekosten 10.000 Euro netto, beträgt der Zuschuss maximal 3.000 Euro; bei Energiekosten bis 10.000 Euro netto maximal 600 Euro. Das Audit erfasst systematisch das Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes, eines Betriebsablaufs oder einer Anlage und quantifiziert wirtschaftliche Einsparmöglichkeiten. Ansatzpunkte sind Produktionsprozesse, Querschnittstechnologien, Transport und Nutzerverhalten.
RISA-Förderung Regenwasserzisternen
Hamburg fördert Anschaffung und Installation von Regenwasserspeichern ab 2.000 Litern zur Garten- und Grünflächenbewässerung, einschließlich Erdarbeiten und Rückstausicherung. Privatpersonen erhalten 40 Prozent der Kosten, maximal 1.500 Euro je Grundstück, Unternehmen und Organisationen 30 Prozent, maximal 3.000 Euro.
RISA-Förderung Regenwasserzisternen
Zuschuss für Anschaffung und Installation ober- oder unterirdischer Regenwasserspeicher ab 2.000 Liter Fassungsvermögen zur Bewässerung von Garten und Grünflächen. Privatpersonen erhalten 40 Prozent der Kosten bis maximal 1.500 Euro je Grundstück, Unternehmen und Organisationen einschließlich WEG 30 Prozent bis maximal 3.000 Euro. Erdarbeiten und Rückstausicherung sind förderfähig.
Förderung von Reparaturinitiativen in Bayern
Bayern fördert nichtkommerzielle Reparaturinitiativen und Repair-Cafés mit Festbeträgen, gestaffelt nach Öffnungsumfang: 1.000 Euro bei mindestens einem Öffnungstag pro Monat, 2.000 Euro bei mindestens vier und 3.000 Euro bei mindestens sechs Öffnungstagen pro Monat, jeweils mit mindestens vier Stunden je Tag und Betrieb in mindestens zehn Kalendermonaten im Jahr. Erforderlich ist ein Eigenanteil von 10 Prozent. Förderfähig sind Werkstattausstattung, Schulungen, Öffentlichkeitsarbeit, Abholdienste, Miete, Nebenkosten, Versicherungen und Arbeitsschutz. Nicht förderfähig sind Löhne und Aufwandsentschädigungen, ausgenommen eine Kilometerpauschale von 0,25 Euro.
Kleinklaeranlagen (KKA) im Freistaat Thüringen
Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Festbetragsfinanzierung für den Ersatzneubau oder die Nachruestung von Kleinklaeranlagen. Für den Neubau gibt es 3.000 Euro bis 4 Einwohner plus 300 Euro je weiterem Einwohner, für die Nachruestung 1.500 Euro plus 150 Euro je weiterem Einwohner. Bei Gruppenanlagen kommen 300 Euro je Meter Abwasserleitung im öffentlichen Raum hinzu.
LEADER-Ansatz im GAP-Strategieplan Rheinland-Pfalz
Förderung von Projekten der ländlichen Entwicklung über die Lokalen Aktionsgruppen (LAG) in den anerkannten LEADER-Regionen von Rheinland-Pfalz. Bürgerprojekte werden mit bis zu 3.000 Euro je Einzelvorhaben unterstützt, wobei je LAG höchstens 30.000 Euro pro Jahr dafür zur Verfügung stehen. Für größere Vorhaben gelten je nach Ausrichtung eigene Förderquoten, die die LAG im jeweiligen Förderaufruf festlegt. Die LAG wählt die Projekte nach transparenten Kriterien im Bottom-up-Verfahren aus.
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. In den neuen Bundesländern ohne Land Berlin und Region Leipzig sowie in den Regionen Lueneburg und Trier beträgt der Fördersatz 80 Prozent bei maximal 2.800 Euro Zuschuss, in den alten Bundesländern einschließlich Berlin und Region Leipzig 50 Prozent bei maximal 1.750 Euro. Seminare und Workshops werden nicht gefördert.
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (Förderung unternehmerisches Know-how)
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler erhalten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Der Fördersatz beträgt 80 Prozent mit maximal 2.800 Euro Zuschuss in den neuen Bundesländern ohne Berlin und ohne Region Leipzig sowie in den Regionen Lueneburg und Trier, und 50 Prozent mit maximal 1.750 Euro in den alten Bundesländern, in Berlin und in der Region Leipzig. Förderfähig sind Beratungskosten bis 3.500 Euro.
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (Förderung unternehmerischen Know-hows)
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe erhalten einen Zuschuss zum Honorar einer externen Unternehmensberatung. Förderfähig sind Beratungskosten von maximal 3.500 Euro je Beratung. In den neuen Bundesländern (mit den Regionen Lüneburg und Trier, ohne Berlin und die Region Leipzig) werden 80 Prozent bezuschusst, höchstens 2.800 Euro; in den alten Bundesländern (mit Berlin und der Region Leipzig, ohne Lüneburg und Trier) sind es 50 Prozent, höchstens 1.750 Euro. Mit der Beratung darf erst nach dem Informationsschreiben der Leitstelle begonnen werden.
Grunderwerbsteuer-Freigrenze für Kaufpreise bis 2.500 Euro (§ 3 Nummer 1 GrEStG)
Liegt der für die Steuerberechnung maßgebende Wert eines Grundstücks bei höchstens 2.500 Euro, fällt keine Grunderwerbsteuer an. Praktisch relevant ist das bei kleinen Arrondierungsflächen, Wegeanteilen, Garagengrundstücken oder Splitterparzellen. Der Haken: Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Wird der Wert auch nur um einen Euro überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.
Riester-Rente (Altersvorsorgezulage und Sonderausgabenabzug)
Staatlich geförderte private Altersvorsorge mit einer Grundzulage von 175 Euro und einer Kinderzulage von 185 Euro je Kind beziehungsweise 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder. Wer bis zum 25. Lebensjahr abschließt, erhält einmalig einen Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro. Zusätzlich können bis zu 2.100 Euro als Sonderausgaben geltend gemacht werden, das Finanzamt prüft, ob Zulage oder Steuervorteil günstiger ist.
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