Förderprogramme für Sonstiges
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Sonstiges. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
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- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Landesbürgschaften Bremen
Im Auftrag der Freien Hansestadt Bremen buergt die BAB im eigenen Namen für Kredite an vertrauenswuerdige Kreditnehmer. Voraussetzung sind tragfähige Vorhaben, die im besonderen Interesse des Landes Bremen liegen. Es handelt sich um Ausfallbürgschaften mit Begrenzung auf einen Höchstbetrag, für Wirtschaftsunternehmen werden maximal 80 Prozent verbuergt. Die Laufzeit richtet sich nach dem Finanzierungszweck und beträgt maximal 15 Jahre. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sonstige Einrichtungen der Wirtschaft, freiberuflich Taetige, Idealvereine und nicht gewerblich taetige Einrichtungen mit Sitz im Land Bremen.
Landesbürgschaften Hessen
Anteilige Ausfallbürgschaften des Landes Hessen ab einem Kreditbetrag von zwei Millionen Euro für Betriebsmittel, Avallinien und Investitionskredite. Abgesichert werden auch Innovationen, Restrukturierungen, Unternehmensnachfolgen und Management-Buy-outs. Die Bürgschaftsquote beträgt in der Regel 70 Prozent bei Investitionen und 50 Prozent bei Betriebsmitteln, bei Rettungs- und Umstrukturierungsbürgschaften bis zu 90 Prozent.
Landesbürgschaften Sachsen-Anhalt
Mit Landesbürgschaften unterstützt Sachsen-Anhalt Unternehmen bei der Finanzierung volkswirtschaftlich förderungswuerdiger und betriebswirtschaftlich vertretbarer Maßnahmen, die im Interesse des Landes liegen. Verbuergt werden Investitionskredite sowie ausdrücklich auch Betriebsmittel- und Avalkredite. Bürgschaften werden grundsaetzlich nur übernommen, wenn die Maßnahme sonst nicht durchgeführt werden könnte, insbesondere weil keine ausreichenden Sicherheiten vorhanden sind und andere Bürgschaften nicht erreichbar sind. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehoerige freier Berufe, Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen sowie natürliche Personen, die sich mithilfe eines landesverbuergten Kredits an einem Unternehmen beteiligen wollen.
Landesbürgschaften Sachsen-Anhalt
Ausfallbürgschaften des Landes für Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkredite, in der Regel für 80 Prozent der verbürgten Kreditsumme oder des Ausfalls. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler und natürliche Personen, die sich an einem Unternehmen beteiligen wollen, etwa bei einer Nachfolge.
Landesförderprogramm Stärkung strukturschwacher Regionen (REGIO, Programm 154)
Investitionszuschuss des Landes für kleine und mittlere Produktions-, Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe in strukturschwachen Regionen von Rheinland-Pfalz. Der Fördersatz beträgt je nach Unternehmensgröße 10 bis 20 Prozent, über 10 Millionen Euro Investitionsvolumen 5 Prozent für den übersteigenden Teil.
Landesnetzwerk Bürgerenergie Sachsen-Anhalt
Das Landesnetzwerk Bürgerenergie Sachsen-Anhalt wurde gegründet, um die Gründung von kommunalen und bürgerschaftlichen Energiegesellschaften zu erleichtern, ausdrücklich als Hilfe zur Selbsthilfe. Angeboten werden der Energieatlas Sachsen-Anhalt mit Anbieterübersicht, Online-Tools zur Berechnung der regionalen Wertschöpfung, Leitfäden sowie eine Beratungskompetenz für Energiegenossenschaften. Das Netzwerk hat eine Leitlinie für faire Wind- und Freiflächen-Photovoltaikprojekte entwickelt, die Bürgerbeteiligung, transparente Projektbegleitung und lokale Wertschöpfung sichern soll. Koordiniert wird das Angebot von der Landesenergieagentur LENA mit Fachleuten für Windenergie und Photovoltaik.
Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Einzelbetriebliche Investitionsförderung
Nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Schleswig-Holstein. Gefördert werden Innovation, Digitalisierung, Dekarbonisierung, neue oder erweiterte Betriebsstätten, Modernisierungen im Beherbergungsgewerbe sowie Umweltschutz und Energieeffizienz. Je nach Modul liegt die Mindestinvestition zwischen 40.000 und 250.000 Euro, der Fördersatz zwischen 20 und 40 Prozent.
Landschaftswerte 2.0
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Projekte zum niedersächsischen Natur- und Kulturlandschaftserbe sowie zur Biodiversität im Siedlungsraum. Gefördert werden naturverträgliche Naturerlebnisangebote, nachhaltiges Wirtschaften von KMU, grüne Infrastruktur sowie Insekten- und Nachthimmelschutz. Der Fördersatz liegt bei bis zu 70 Prozent im Übergangsgebiet und 55 Prozent im SER-Gebiet, für Insekten- und Nachthimmelschutz bei bis zu 80 Prozent.
Leben auf dem Land
Zinsgünstiges Darlehen bis zehn Millionen Euro für Investitionen, die die Lebensbedingungen im ländlichen Raum verbessern. Gefördert werden technische und soziale Infrastruktur, Nahversorgung, öffentliche Sicherheit, Landtourismus, Dorferneuerung, die Umnutzung ehemals landwirtschaftlicher Gebäude und ausserlandwirtschaftliche Erwerbszweige von Landwirten.
Lebendige Zentren
Städtebauförderprogramm, das die früheren Programme Aktive Kernbereiche in Hessen und Städtebaulicher Denkmalschutz bündelt. Gefördert werden Modernisierung und Neubau öffentlicher Einrichtungen, Umgestaltung öffentlicher Räume, Sanierung von Denkmälern, Grünflächen, Nachnutzungskonzepte für Leerstände und barrierefreie Fuß- und Radwege. Der Fördersatz beträgt in der Regel zwei Drittel der förderfähigen Kosten.
Lebendige Zentren - Aktive Stadt
Bund-Länder-Programm der Städtebauförderung zur Stärkung von Innenstädten, Stadtteilzentren und Ortskernen. In Rheinland-Pfalz wurden die früheren Programme Aktive Stadtteilzentren und Historische Stadt - Städtebaulicher Denkmalschutz darin zusammengefasst. Gefördert werden bauliche Maßnahmen zum Erhalt des baukulturellen Erbes, Gebäudesanierungen, Mobilitätsverbesserungen und Zentrenmanagement.
Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne
Städtebauförderung für die Aufwertung des öffentlichen Raumes wie Straßen, Wege und Plätze, für Gebäudesanierungen sowie für Managementleistungen wie Citymanagement. Gefördert werden maximal zwei Drittel der zuwendungsfähigen Kosten, soweit sie nicht durch Einnahmen gedeckt sind. Kommunen in schwieriger Haushaltslage können höhere Förderquoten erhalten.
Lebensmittelausgabe der Tafeln
Über 980 Tafeln in Deutschland retten Lebensmittel und geben sie an Menschen mit wenig Geld weiter, laut Dachverband an rund 1,5 Millionen Kundinnen und Kunden. Man meldet sich bei der oertlichen Tafel an, bekommt eine Tafelkarte und kann zu festen Zeiten Lebensmittel abholen, meist für wenige Euro. Es gibt ausdrücklich keinen Rechtsanspruch, die Tafeln sind Spendenprojekte und viele nehmen wegen begrenzter Warenmengen zeitweise keine neuen Kundinnen und Kunden auf.
LfA Stabilisierungshilfen
Hilfspaket für Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten: zinsguenstige Finanzierung über den Universalkredit mit null bis drei tilgungsfreien Jahren und Laufzeiten bis 20 Jahre. Fehlende Sicherheiten können über HaftungPlus oder Bürgschaften bis 50 Prozent ersetzt werden.
LfA-Bürgschaften
Bürgschaft der LfA für Freiberufler und Unternehmen, die keine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Bayern erhalten können. Verbuergt werden bis zu 80 Prozent der Darlehenssumme für Investitions- und Konsolidierungskredite, ausnahmsweise auch Betriebsmittel. Antragsentgelt 0,5 Prozent, mindestens 250 und höchstens 25.000 Euro, Bürgschaftsprovision 1 bis 2 Prozent.
Lineare Gebäudeabschreibung für Vermieter (§ 7 Absatz 4 EStG)
Wer eine Immobilie vermietet, setzt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes jährlich als Werbungskosten ab. Für Wohngebäude, die ab dem 1. Januar 2023 fertiggestellt wurden, beträgt der Satz 3 Prozent pro Jahr. Für ältere Gebäude gelten 2 Prozent, für Gebäude aus der Zeit vor 1925 gelten 2,5 Prozent. Der Haken: Der Grund und Boden wird nicht abgeschrieben, der Kaufpreis muss also in Gebäude- und Bodenanteil aufgeteilt werden, und das Finanzamt prüft diese Aufteilung genau. Für selbst genutzte Immobilien gibt es die Abschreibung nicht.
Liquiditätshilfen BERLIN
Rettungs- und Umstrukturierungsdarlehen für kleine und mittlere Unternehmen in Berlin, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. Finanziert werden die mit Umstrukturierung und Marktanpassung verbundenen zahlungswirksamen Aufwendungen. Die Darlehenshöhe beträgt in der Regel bis zu 1 Million Euro in Kooperation mit weiteren Mittelgebern, eine Kofinanzierung ist erforderlich. Die Laufzeit ist kurz- bis mittelfristig und beträgt in der Regel 5 Jahre, davon bis zu 2 Jahre tilgungsfrei. Der Zinssatz orientiert sich am Kapitalmarktzins, die IBB berechnet den Refinanzierungszins zuzueglich einer Marge.
Liquiditätshilfen des Landes Bremen
Kredit bis 1 Million Euro für arbeitsplatzschaffende oder arbeitsplatzsichernde Maßnahmen aller Wirtschaftszweige im Land Bremen. Eingesetzt wird das Programm, wenn Geschäftsbanken den Finanzierungsbedarf allein nicht decken. Konditionen und Zinssatz richten sich nach dem jeweiligen Vorhaben.
Liquiditätskredit
Zinsgünstiges Darlehen von 10.000 Euro bis fünf Millionen Euro für Betriebsmittel, Betriebsübernahmen mit Kaufpreis und Folgeinvestitionen sowie Konsolidierungen mit betrieblichen Anpassungen. Höhere Beträge sind auf Anfrage möglich, eine vorzeitige Rückzahlung ohne Vorfälligkeitsentschädigung ist bei Verträgen ab 1. Oktober 2021 gegen ein Prozent Bearbeitungsentgelt möglich.
MBG H Kleinbeteiligung
Stille Beteiligung von bis zu 100.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Handwerk in Hessen. Finanziert werden Produktentwicklung, Markteinführung neuer Verfahren, Umstrukturierungen, Wachstum, Betriebserweiterung und Unternehmensübernahmen.
MV classic (Beteiligungen der MBG M-V)
Stille Beteiligungen zur Stärkung des wirtschaftlichen Eigenkapitals von KMU und Existenzgründungen in Mecklenburg-Vorpommern. Finanziert werden Investitionen im Rahmen konkreter Vorhaben, etwa Anschaffung von Ausrüstung, Immobilien, Bau, Maschinen und Erstausstattung des Warenlagers. Die Beteiligung liegt zwischen 50.000 und 1.500.000 Euro bei einer Laufzeit von maximal 10 Jahren.
Markt International (2026-2028)
Zuschuss für KMU bei der internationalen Ausrichtung und der Erschließung auslaendischer Maerkte. Gefördert wird die aktive Teilnahme an Messen, Ausstellungen, Kongressen und Pitchings mit bis zu 50 Prozent, für Start-ups oder bei erstmaliger Teilnahme mit bis zu 80 Prozent, jeweils maximal 18.000 Euro je Einzelmaßnahme. Beratungs- und Coachingmaßnahmen werden mit 1.000 Euro je Beratungstag als Festbetrag gefördert, für Start-ups mit 800 Euro.
Markteinführungsdarlehen (MEP-D)
Zinsgünstiges Darlehen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler in Sachsen, deren Innovation marktreif ist. Finanziert werden Materialkosten, Personalausgaben, Fremdleistungen, Investitionen in Anlagegüter sowie sonstige betriebliche Aufwendungen. Der Zinssatz beträgt 1,5 Prozent bei JTF-Finanzierung und 2,5 Prozent bei Landesfinanzierung.
Markterschließungsprogramm KMU
Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen verschiedenster Branchen bei der Erschließung von Auslandsmärkten. Die Angebote wie Geschäftsanbahnungsreisen, Informationsveranstaltungen und Markterkundungsreisen werden zu stark vergünstigten, nach Unternehmensgröße gestaffelten Teilnahmebeiträgen angeboten. Die Beiträge reichen je nach Format von 125 Euro netto für Kleinstunternehmen bis 4.500 Euro netto für große Teilnehmer.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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