Förderprogramme für Sonstiges in Bayern
Diese Programme fördern Sonstiges und sind in Bayern beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
242 Programme gefunden
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- Energie986
- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
- THG-Quote132
- Gründung458
- Digitalisierung379
- Forschung465
- Personal318
- Bildung695
- Familie269
- Natur und Umwelt423
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales552
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Markterschließungsprogramm für KMU
Das Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Internationalisierung durch Geschäftsanbahnungsreisen, digitale Geschäftsanbahnungen, Markterkundungsreisen, Leistungsschauen mit Symposium, Einkaeufer- und Informationsreisen nach Deutschland, Informationsveranstaltungen, Webinare, Sourcing Tours und einjährige Verbundprojekte. Die Unternehmen zahlen nur gestaffelte Eigenanteile, zum Beispiel 250 Euro für Kleinstunternehmen und 850 Euro für kleine und mittlere Unternehmen bei einer Geschäftsanbahnung.
Masterplan Ladeinfrastruktur 2030
Der Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 wurde im November 2025 vom Bundeskabinett beschlossen und loeste den Masterplan Ladeinfrastruktur II ab. Er ist selbst kein Förderprogramm, sondern der Rahmen, aus dem die einzelnen Bundesprogramme abgeleitet werden. Aus ihm stammen unter anderem Maßnahme 3 'Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern', umgesetzt seit April 2026, und das Programm für Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge mit einer Milliarde Euro. Wer nach konkretem Geld sucht, sollte direkt in diese Einzelprogramme schauen.
Netzentgeltbefreiung für Stromspeicher nach § 118 Absatz 6 EnWG
Nach dem 31.12.2008 neu errichtete Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie, die ab dem 4. August 2011 innerhalb von 18 Jahren in Betrieb genommen werden, sind für 20 Jahre ab Inbetriebnahme von den Netzentgelten für den Bezug der einzuspeichernden Energie befreit. Die Frist für die Inbetriebnahme endet damit am 3. August 2029. Voraussetzung ist, dass der Strom aus dem Netz entnommen, in einem elektrischen, chemischen, mechanischen oder physikalischen Speicher gespeichert und zeitversetzt in dasselbe Netz zurückgespeist wird. Elektrolyseure zur Wasserstofferzeugung sind zusätzlich von den Einspeiseentgelten in das Gasnetz befreit. Pumpspeicherkraftwerke mit einer Leistungserhöhung um mindestens 7,5 Prozent oder Kapazitätserhöhung um mindestens 5 Prozent erhalten die Befreiung für zehn Jahre.
Option zur Umsatzsteuerpflicht bei gewerblicher Vermietung (§ 9 UStG)
Die Vermietung von Grundstücken ist nach § 4 Nummer 12 UStG grundsätzlich umsatzsteuerfrei, womit auch der Vorsteuerabzug aus Bau- und Sanierungskosten entfällt. Bei Vermietung an Unternehmer kann der Vermieter auf die Steuerbefreiung verzichten und die Miete mit Umsatzsteuer abrechnen. Dann ist die Vorsteuer aus Herstellungs-, Umbau- und laufenden Kosten abziehbar, was bei größeren Investitionen erhebliche Liquidität bringt. Der Haken: Der Mieter muss das Grundstück ausschließlich für Umsätze verwenden, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Bei Vermietung an Ärzte, Versicherungsmakler oder Banken scheidet die Option daher aus, und für Wohnraumvermietung ist sie ohnehin nicht möglich. Zu beachten ist zudem die Vorsteuerberichtigung über zehn Jahre bei Nutzungsänderung.
Portofreie Blindensendung
Schriftstuecke in Blindenschrift können bei der Deutschen Post portofrei versendet werden. Der Inhalt muss laut Deutschem Blinden- und Sehbehindertenverband ausschließlich in Blindenschrift abgefasst sein, die Sendung muss die Aufschrift Blindensendung tragen, darf höchstens 7 Kilogramm wiegen und muss in einem offenen Umschlag verschickt werden. Sendungen über 1000 Gramm laufen im Frachtdienst. Die Regelung gilt auch für anerkannte Blindenorganisationen. Ein gesonderter Antrag ist nicht noetig, die Sendung wird direkt so aufgegeben.
Pönale bei Nichterfüllung der THG-Quote (Abgabe nach Paragraf 37c Absatz 2 BImSchG)
Erfüllt ein Inverkehrbringer die Quote nicht, setzt das Hauptzollamt eine Abgabe fest: 0,60 Euro je Kilogramm CO2-Äquivalent Fehlmenge, 45 Euro je Gigajoule bei verfehltem Mindestanteil bestimmter Biokraftstoffe und 120 Euro je Gigajoule bei verfehltem Mindestanteil an erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs. Diese 600 Euro je Tonne CO2 sind die Preisobergrenze, an der sich der gesamte Quotenhandel orientiert.
Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (Mindestversorgung Internet und Telefon)
Jeder Haushalt in Deutschland hat einen Rechtsanspruch auf einen Internetzugang und Telefonanschluss in Mindestqualität. Die Bundesnetzagentur nennt als Untergrenze 15,0 Mbit pro Sekunde im Download, 5,0 Mbit pro Sekunde im Upload und höchstens 150 Millisekunden Latenz. Wer unterversorgt ist und von Anbietern kein Angebot bekommt, kann bei der Bundesnetzagentur die Feststellung der Unterversorgung beantragen. Rechtsgrundlage ist Teil 9 des Telekommunikationsgesetzes zusammen mit der TK-Mindestversorgungsverordnung.
Repowering-Erleichterungen im Genehmigungsverfahren nach Paragraf 16b BImSchG
Beim Repowering von Windenergieanlagen wird im Änderungsgenehmigungsverfahren nur noch geprüft, was sich gegenüber dem Bestand nachteilig verändert (Delta-Prüfung). Bei vollständigem Anlagenaustausch muss die neue Anlage innerhalb von 48 Monaten nach Rückbau der Bestandsanlage errichtet werden und darf höchstens das Fünffache ihrer Gesamthöhe von der Bestandsanlage entfernt stehen. Die Genehmigung darf nicht daran scheitern, dass nicht alle TA-Lärm-Immissionswerte eingehalten werden, wenn der Immissionsbeitrag nach dem Repowering absolut niedriger ist und die Anlage dem Stand der Technik entspricht. Für bis zu 19 Windenergieanlagen gilt das vereinfachte Verfahren nach Paragraf 19 BImSchG, auf einen Erörterungstermin soll verzichtet werden. Ein Parallelbetrieb von Alt- und Neuanlage ist unzulässig.
STARK - Stärkung der Transformation in den Kohleregionen
STARK fördert nicht-investive Projekte zur Strukturstärkung in den Kohleregionen, betroffen sind unter anderem Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die novellierte Richtlinie vom 13. August 2024 umfasst zwölf Förderkategorien, darunter Vernetzung, Wissens- und Technologietransfer, Beratung, Qualifikation, Planungskapazitäten, Außenwirtschaft, Stärkung unternehmerischen Handelns und Transformationstechnologien. Gefördert wird mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss. Achtung: Die BAFA-Programmseite nennt keine Förderquote und keinen Höchstbetrag, die konkrete Höhe haengt von Förderkategorie und beihilferechtlicher Grundlage ab und ist der Förderrichtlinie zu entnehmen.
STARK - Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerksstandorten
Das STARK-Programm fördert Projekte, die den Transformationsprozess zu einer ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltigen Wirtschaftsstruktur in den Kohleregionen unterstützen. Förderfähig sind unter anderem Vernetzung, Wissenstransfer, Beratung, Qualifikation, Planungskapazitäten, Außenwirtschaft und Transformationstechnologien. Fördersätze und Höchstbeträge nennt das BAFA nicht pauschal, sie richten sich nach der Fördergegenstandskategorie und dem Einzelfall.
Smarte.Land.Regionen
Smarte.Land.Regionen unterstützt Landkreise dabei, eine Digitalstrategie zu erarbeiten und digitale Lösungen für die Daseinsvorsorge zu entwickeln und einzuführen, etwa in Mobilität, Gesundheit und Nahversorgung. Das Modellvorhaben gehoert zur Digitalisierungsförderung des Bundeslandwirtschaftsministeriums für ländliche Regionen. Antragsteller sind Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse, nicht einzelne Betriebe. Kommerzielle Websites, Onlineshops und Onlinemarketing sind ausdrücklich kein Fördergegenstand.
Staatliche Teilfinanzierung der Parteien - Wählerstimmenanteil
Parteien erhalten jährlich Mittel aus dem Bundeshaushalt als Teilfinanzierung ihrer Tätigkeit. Nach Paragraf 18 Absatz 3 Parteiengesetz werden 0,83 Euro für jede gültige Listenstimme bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen gezahlt, für die ersten vier Millionen Stimmen einer Partei 1 Euro je Stimme. Die Beträge werden seit 2017 jährlich an den Preisindex der parteitypischen Ausgaben angepasst. Anspruch besteht ab 0,5 Prozent der Listenstimmen bei Europa- oder Bundestagswahl beziehungsweise ab 1,0 Prozent bei einer Landtagswahl.
Staatliche Teilfinanzierung der Parteien - Zuwendungsanteil
Zusätzlich zum Wählerstimmenanteil erhalten Parteien 0,45 Euro für jeden Euro, den sie als Zuwendung eingenommen haben. Als Zuwendung zählen eingezahlte Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträge sowie rechtmäßig erlangte Spenden. Berücksichtigt werden nur Zuwendungen bis 3.300 Euro je natürlicher Person und Jahr. Damit belohnt der Staat die Verankerung einer Partei in der Gesellschaft und nicht Großspenden.
Steuerfreie Privatnutzung des betrieblichen Fahrrads für Selbständige (Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 6 EStG)
Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende müssen die private Nutzung eines betrieblichen Fahrrads oder Pedelecs nicht als Entnahme versteuern. Der Gesetzeswortlaut lautet, die private Nutzung eines betrieblichen Fahrrads, das kein Kraftfahrzeug im Sinne des Satzes 2 ist, bleibt außer Ansatz. Die Betriebsausgaben für Anschaffung, Leasingraten, Wartung und Zubehör bleiben trotzdem voll abziehbar. Nach Paragraf 52 Absatz 12 Satz 8 EStG gilt die Regelung bis zum 31. Dezember 2030.
Steuerfreiheit für das Dienstfahrrad nach Paragraf 3 Nummer 37 EStG
Überlässt der Arbeitgeber ein betriebliches Fahrrad oder E-Bike zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, ist der geldwerte Vorteil vollständig steuerfrei. Es fällt weder Lohnsteuer noch Sozialversicherung auf die private Nutzung an. Die Befreiung gilt für jedes einzelne überlassene Rad, ist also nicht auf ein Fahrzeug beschränkt, und mindert die Entfernungspauschale nicht. Voraussetzung ist, dass es sich nicht um ein Kraftfahrzeug im Sinne von Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 EStG handelt, S-Pedelecs über 25 km/h fallen also heraus.
Stromspar-Check
Der Stromspar-Check ist eine kostenlose Energieberatung für Haushalte mit geringem Einkommen, getragen von Caritas und den Energie- und Klimaschutzagenturen und finanziert vom Bundesumweltministerium. Geschulte Stromsparhelfer kommen ins Haus, analysieren Strom-, Wasser- und Heizverbrauch und bauen kostenlos Soforthilfen wie LED-Lampen, Sparduschkoepfe, abschaltbare Steckerleisten und Thermostate ein. Alternativ gibt es eine Online-Beratung von 60 Minuten oder eine Telefonberatung von 30 Minuten. Anmeldung online, telefonisch unter 0800 4443322 oder per WhatsApp.
Städtebauförderung Bayern - Lebendige Zentren
Bund-Länder-Programm zur Erhaltung und Entwicklung von Stadt- und Ortsmitten als attraktive Standorte für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur. Zielgebiete sind Innenstädte, Stadtteilzentren und Ortskerne mit Funktionsverlusten und Leerständen. Die Förderung läuft über die Regierungen im Rahmen des jährlichen Städtebauförderungsprogramms.
Städtebauförderung Lebendige Zentren
Programm der Städtebauförderung für die Belebung von Innenstädten und Ortskernen. Gefördert werden die Erhaltung und Modernisierung historischer Bausubstanz, die Aktivierung von Leerstand im Handel, die Erneuerung von Straßen, Plätzen und Grünflächen sowie Quartiers- und Citymanagement. Das Programm buendelt die früheren Programme Städtebaulicher Denkmalschutz und Aktive Stadt- und Ortsteilzentren. Antragsberechtigt sind Kommunen, die Mittel fliessen über die Länder. Für 2021 hat der Bund 300 Millionen Euro für dieses Programm bereitgestellt; die aktuelle Jahressumme steht auf der abgerufenen Seite nicht.
Städtebauförderung Sozialer Zusammenhalt
Programm der Städtebauförderung für benachteiligte Quartiere. Gefördert werden die Aufwertung des öffentlichen Raums und des Wohnumfelds, soziale Infrastruktur wie Kinderbetreuung, Familien- und Senioreneinrichtungen, Bildungs- und Gesundheitsangebote sowie das Quartiersmanagement als koordinierende Stelle. Es ist die Fortführung des früheren Programms Soziale Stadt mit stärkerem Gewicht auf Quartiersmanagement und Bürgerbeteiligung. Der Bund stellt laut der abgerufenen Seite jährlich 200 Millionen Euro bereit. Antragsberechtigt sind Kommunen, die Mittel fliessen über die Länder.
Städtebauförderung Wachstum und nachhaltige Erneuerung
Programm der Städtebauförderung für Kommunen, die ihre Bausubstanz und öffentlichen Räume an veraenderte Bedarfe anpassen. Gefördert werden unter anderem die Wiedernutzung von Industrie- und Militaerbrachen, Wohnungsbau auf solchen Flächen, die Aufwertung des Wohnumfelds, die Aufwertung des Gebäudebestands, Klimaanpassung sowie der Rückbau dauerhaft nicht mehr benoetigter leerstehender Gebäude. Das Programm ist die Weiterentwicklung des früheren Stadtumbaus. Die Rückbauförderung wurde von 35 auf 55 Euro je Quadratmeter angehoben. Der Bund stellt laut der abgerufenen Seite 290 Millionen Euro bereit.
T!Raum - TransferRäume für die Zukunft von Regionen
T!Raum ermöglicht Hochschulen und Forschungseinrichtungen die Entwicklung und Erprobung neuartiger, experimenteller Transferinstrumente. Dadurch gelangen Innovationen schneller in die Region und der positive Strukturwandel wird gestärkt. Der Fokus liegt auf strukturschwachen Regionen.
URBACT IV
URBACT IV läuft von 2021 bis 2027 und hilft Städten, integrierte Handlungskonzepte für nachhaltigen Wandel zu entwickeln. Aktuell sind 65 Netzwerke mit 525 Partnerstädten aus 32 Ländern aktiv. Es gibt verschiedene Netzwerktypen, darunter Action Planning Networks, Innovation Transfer Networks, Transfer Networks und den URBACT Pioneers Accelerator. Ergänzend bietet das Programm Expertenunterstützung, Methoden aus der URBACT Toolbox, den Knowledge Hub sowie Schulungen und Kapazitätsaufbau.
Umweltinnovationsprogramm (UIP)
Förderung großtechnischer Anlagen mit Demonstrationscharakter in Deutschland, etwa in Abwasserbehandlung, Spurenstoffelimination, Wasserwiederverwendung und Bodenschutz. Die Technik muss erstmalig in der Branche eingesetzt werden oder bekannte Verfahren neuartig kombinieren. Gefördert wird als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss zur Kreditverbilligung.
Vereins-Schutzbrief der Stiftung Deutsches Ehrenamt
Die Stiftung Deutsches Ehrenamt bietet mit dem Vereins-Schutzbrief ein Paket aus notwendigen Vereinsversicherungen und Rechtsberatung im Vereinsrecht durch Fachanwaelte. Die Kosten beginnen bei 299 Euro pro Jahr. Zusätzlich gibt es kostenfreie Fachinformationen, einen Online-Ratgeber, das monatliche E-Magazin Benedetto und einen Newsletter. Die Angebote richten sich an eingetragene Vereine, Verbände, Stiftungen, gGmbHs, gUGs und Vereine in Gründung. Es handelt sich nicht um eine Geldförderung, sondern um ein kostenpflichtiges Beratungs- und Versicherungsangebot.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste zeigt alles zu Sonstiges. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.