Nach dem 31.12.2008 neu errichtete Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie, die ab dem 4. August 2011 innerhalb von 18 Jahren in Betrieb genommen werden, sind für 20 Jahre ab Inbetriebnahme von den Netzentgelten für den Bezug der einzuspeichernden Energie befreit. Die Frist für die Inbetriebnahme endet damit am 3. August 2029. Voraussetzung ist, dass der Strom aus dem Netz entnommen, in einem elektrischen, chemischen, mechanischen oder physikalischen Speicher gespeichert und zeitversetzt in dasselbe Netz zurückgespeist wird. Elektrolyseure zur Wasserstofferzeugung sind zusätzlich von den Einspeiseentgelten in das Gasnetz befreit. Pumpspeicherkraftwerke mit einer Leistungserhöhung um mindestens 7,5 Prozent oder Kapazitätserhöhung um mindestens 5 Prozent erhalten die Befreiung für zehn Jahre.
Zur Frist: Inbetriebnahme bis 03.08.2029, Befreiung dann 20 Jahre ab Inbetriebnahme
Antrag für Netzentgeltbefreiung für Stromspeicher nach § 118 Absatz 6 EnWG vorbereiten
6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 23 Angaben und 13 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Neuerrichtung der Speicheranlage nach dem 31.12.2008
- Inbetriebnahme innerhalb von 18 Jahren ab dem 4. August 2011, also bis 3. August 2029
- Rückspeisung der ausgespeicherten Energie in dasselbe Netz
- Genehmigung in entsprechender Anwendung von § 19 Absatz 2 StromNEV
Was du dafür brauchst
23 Angaben und 13 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Einzelne Maßnahmen
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
Betrieb
- Branche
- Beschäftigte
Objekt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
Unterlagen
- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.
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So läuft der Antrag ab
Netzentgeltbefreiung für Stromspeicher nach § 118 Absatz 6 EnWG ist ein Steuervorteil auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragKläre vor jeder Unterschrift, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3In der Steuererklärung geltend machenHier gibt es keinen Antrag im klassischen Sinn. Der Vorteil entsteht in der Steuererklärung, oft braucht es eine Bescheinigung als Anlage.
- 4Belege aufbewahrenDas Finanzamt kann Nachweise auch Jahre später anfordern. Rechnungen und Zahlungsbelege gehören zu den Unterlagen, die du behältst.
Häufige Fragen zu Netzentgeltbefreiung für Stromspeicher nach § 118 Absatz 6 EnWG
Wer kann Netzentgeltbefreiung für Stromspeicher nach § 118 Absatz 6 EnWG beantragen?
Netzentgeltbefreiung für Stromspeicher nach § 118 Absatz 6 EnWG richtet sich an Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Neuerrichtung der Speicheranlage nach dem 31.12.2008
Wo gilt Netzentgeltbefreiung für Stromspeicher nach § 118 Absatz 6 EnWG?
Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.
Muss ich Netzentgeltbefreiung für Stromspeicher nach § 118 Absatz 6 EnWG vor der Beauftragung beantragen?
Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.
Bis wann kann ich Netzentgeltbefreiung für Stromspeicher nach § 118 Absatz 6 EnWG beantragen?
Inbetriebnahme bis 03.08.2029, Befreiung dann 20 Jahre ab Inbetriebnahme Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Welche Unterlagen brauche ich für Netzentgeltbefreiung für Stromspeicher nach § 118 Absatz 6 EnWG?
Für diesen Antrag sind 23 Angaben und 13 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
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Quelle und Stand
Angaben nach wasserstoff-speicher, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
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