Förderung als Zuschuss für Sanierung
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Sanierung. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für die Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Gebäudebestand. Gefördert werden Überdachungen und Einhausungen, Fahrradboxen, Sammelgaragen, Umbauten von Räumen, Anlehnbügel und Doppelstockparker sowie Rampen, elektrische Türöffner und Elektroladeanschlüsse. Der Zuschuss beträgt 40 Prozent, maximal 300 Euro je Stellplatz beziehungsweise 400 Euro mit Ladeanschluss.
Nationale Projekte des Städtebaus
Bundesprogramm für städtebauliche Projekte mit besonderer nationaler oder internationaler Wahrnehmbarkeit und hoher fachlicher Qualität. Gefördert werden große, baukulturell anspruchsvolle und experimentelle Vorhaben mit Vorbildcharakter, thematisch unter anderem Denkmalschutz und Revitalisierung kulturellen Erbes, Quartiersentwicklung, öffentlicher Raum, Bildungs- und Kultureinrichtungen sowie Inklusion und Teilhabe. Seit 2014 wurden 228 Projekte mit rund 721 Millionen Euro Bundesmitteln gefördert (Stand Mai 2025). Die Auswahl erfolgt über Projektaufrufe durch eine unabhängige Expertenjury.
Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen (La-ProPaBaWo M-V)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 15.000 Euro je Wohneinheit, für barrierereduzierende Anpassungsmaßnahmen. Gefördert werden Raumanpassungen, Türverbreiterungen, Badumbauten, Treppenverbesserungen und die Nachrüstung von Aufzügen im selbstgenutzten Wohnraum. Es wird ein Bearbeitungsentgelt von 1,5 Prozent, mindestens 30 Euro, erhoben.
Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen (Mecklenburg-Vorpommern)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben für den Abbau von Barrieren im Wohnungsbestand in Mecklenburg-Vorpommern. Die förderfähigen Ausgaben sind auf 15.000 Euro je Wohneinheit gedeckelt, der Zuschuss beträgt damit höchstens 4.500 Euro je Wohneinheit. Gefördert werden bauliche Maßnahmen wie die Anpassung der Raumgeometrie, die Verbreiterung von Tuerdurchgaengen, der Umbau von Bädern, die Verbesserung von Treppenanlagen und die Nachruestung mit Aufzügen. Antragsberechtigt sind Eigentümer selbstgenutzten Wohneigentums und Mieter mit Zustimmung des Vermieters für die selbst genutzte Mietwohnung. Der Antrag muss schriftlich vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung gegen Verwendungsnachweis. Es fällt eine Bearbeitungsgebühr von 1,5 Prozent des bewilligten Betrags an, mindestens 30 Euro, die Baumaßnahme soll innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen sein.
Richtlinie Startchancen-Investitionen (RL StartInvest)
Zuschuss für Schulträger, die am Startchancen-Programm teilnehmen. Gefördert werden Bau, Sanierung, Erweiterung und Modernisierung von Schulgebäuden, Außenanlagen und Fachräumen sowie pädagogische Ausstattung und Möblierung. Der Fördersatz beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Saarländische Wohnraumförderung - Junges Wohnen (Zuschussförderung)
Barer Zuschuss für Neubau, Ersterwerb, Umbau, Nutzungsänderung und Erweiterung von Wohnplätzen für Studierende und Auszubildende im Saarland. Die Auszahlung erfolgt in Raten über mehrere Jahre im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Alternative zur Kreditvariante der saarländischen Wohnraumförderung.
Saarländische Wohnraumförderung - Mietwohnungsbau (Zuschussförderung)
Barer Zuschuss statt Darlehen für die Schaffung und Modernisierung von Mietwohnraum im Saarland, ausgezahlt in Raten über mehrere Jahre. Der Fördersatz beträgt 1.500 Euro je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche bei Neubau und Ersterwerb, 1.450 Euro bei wesentlichem Bauaufwand und bei Modernisierung maximal 100.000 Euro je Wohneinheit bzw. bis 50 Prozent der zuwendungsfähigen Aufwendungen.
Sachsen-Anhalt OEFFIZIENZ
Zuschuss für investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden, darunter Kitas, Schulen, Sportstätten, Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen sowie Verwaltungsgebäude. Antragsberechtigt sind Kommunen, Schulträger, Träger von Kultureinrichtungen, anerkannte Träger der Erwachsenenbildung und Wissenschaftseinrichtungen. Das Programm ist mit rund 51 Millionen Euro ausgestattet.
Schallschutzförderrichtlinie Leipzig (kommunales Förderprogramm zur Lärmminderung)
Leipzig fördert Schallschutzmaßnahmen an Wohnungen mit maximal 75 Prozent der anerkannten Aufwendungen, insgesamt nicht mehr als 5.000 Euro je Wohneinheit. Fenster, Balkontüren und Fenstertürkombinationen werden mit 300 Euro je Quadratmeter Einbaufläche bis Schallschutzklasse 4 und mit 400 Euro je Quadratmeter ab Schallschutzklasse 5 gefördert, Schalldämmlüfter in Schlaf- und Kinderzimmern mit 300 Euro je Lüfter und Rollladenkästen mit 250 Euro je Kasten.
Schulinfrastruktur Sondervermögen (KomInvStärkVO)
Zuschuss aus dem Sondervermögen Infrastruktur für Neubau, Erweiterung und Sanierung von Schulgebäuden in Sachsen. Förderfähig sind auch Schulhorte, Schulfreiflächen, Turnhallen und Sportflächen sowie fest verbundene und mobile Ausstattung. Der Fördersatz beträgt bis zu 60 Prozent, insgesamt stehen rund 490 Millionen EUR bereit.
Schwammstadt-Fördermodul Anlagen zur Nutzung von Regenwasser
Zuschuss für Einbau oder Nachrüstung von Regenwassernutzungsanlagen in Bremen und Bremerhaven. Wird das Regenwasser für die Toilettenspülung und einen weiteren Zweck genutzt, beträgt der Zuschuss 40 Prozent bis maximal 5.000 Euro. Bei ausschließlicher Pflanzenbewässerung sind es 25 Prozent bis maximal 1.500 Euro.
Schwammstadt-Fördermodul Dachbegrünung
Zuschuss für die Anlage von Dachbegrünungen bei Neubauten und die Nachrüstung bestehender Dächer in Bremen und Bremerhaven. Stufe 1 fördert 25 Prozent der förderfähigen Kosten mit maximal 45 Euro je Quadratmeter und insgesamt bis 5.000 Euro, Stufe 2 fördert 30 Prozent mit maximal 50 Euro je Quadratmeter und bis 6.000 Euro. Ein Biodiversitäts-Bonus bringt zusätzlich 5 Euro je Quadratmeter bis maximal 1.500 Euro.
Schwammstadt-Fördermodul Entsiegelung von Flächen
Zuschuss von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten und maximal 5.000 Euro für die Entsiegelung versiegelter Flächen wie Asphalt, Beton oder Pflaster in Bremen und Bremerhaven. Je entsiegeltem Quadratmeter werden maximal 40 Euro gefördert, die Mindestfläche beträgt 20 Quadratmeter.
Schwammstadt-Fördermodul Fassadenbegrünung
Zuschuss von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten und maximal 5.000 Euro für neue boden- oder wandgebundene Fassadenbegrünungen an Neubauten und Bestandsgebäuden in Bremen. Förderfähig sind Planungskosten, Vorbereitung und Bodenarbeiten, Material und Pflanzen sowie fachgerechte Ausführung inklusive zwölfmonatiger Pflege.
Solares Bonn: Solarthermie und PVT-Anlagen
Die Stadt Bonn bezuschusst Solarthermieanlagen mit Heizungsunterstützung im Bestand auf Daechern und an Fassaden mit 150 Euro je Quadratmeter Absorberfläche. Für die kombinierte Nutzung von Solarthermie und Photovoltaik in PVT-Anlagen werden 300 Euro je Kilowatt peak gezahlt, bei Kombination mit einer Wärmepumpe kommen 1.000 Euro Bonus hinzu. Die Obergrenze für die Summe aller Zuschüsse liegt bei 25.000 Euro je Objekt und 30 Prozent der nachgewiesenen Investitionskosten.
Sonderprogramm Energieeffizienz in Unternehmen (EFRE Bayern)
Zuschuss aus EFRE-Mitteln für Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen, die den Endenergieverbrauch deutlich senken. Gefördert werden technische Anlagen, energetische Gebäudesanierung und energieeffizienter Neubau. Die Förderung erfolgt vollständig aus EFRE-Mitteln.
Sonderprogramm Instandsetzung von Wohnraum M-V
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für bauliche Maßnahmen zur einfachen Herrichtung von Wohnungen in Gebäuden mit Miet- und Genossenschaftswohnungen. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 5.000 Euro je Wohneinheit bei förderfähigen Kosten bis 10.000 Euro. Zielgruppe sind Wohnungen für benachteiligte Haushalte, Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge.
Soziale Wohnraumförderung des Bundes (sozialer Wohnungsbau)
Der Bund stellt den Ländern bis 2029 nach eigenen Angaben 23,5 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau bereit, verteilt auf 3,5 Milliarden im Jahr 2025, 4 Milliarden 2026, 5 Milliarden 2027 sowie je 5,5 Milliarden 2028 und 2029. Zusammen mit der Kofinanzierung der Länder ergibt das rund 47 Milliarden Euro. Die Mittel fliessen über Verwaltungsvereinbarungen an die Länder, die daraus eigene Förderprogramme für Kommunen, Wohnungsunternehmen und private Bauträger auflegen. Gefördert werden Mietwohnungen, Studierenden- und Azubiwohnheime, Seniorenwohnungen, barrierefreie Wohnungen und Werkswohnungen. Bezugsberechtigt sind Haushalte mit Wohnberechtigungsschein, die Einkommensgrenzen setzen die Länder.
Soziale Wohnraumförderung im Saarland (Wohnraumförderungsprogramm WFP SL 2025)
Rahmenrichtlinie der sozialen Wohnraumförderung des Saarlandes, die früher getrennte Einzelregelungen zu einer Förderrichtlinie zusammenfasst. Gefördert wird die Schaffung von Mietwohnraum und selbst genutztem Wohneigentum durch ein zinsvergünstigtes Baudarlehen, das durch einen Tilgungszuschuss ergänzt werden kann, oder durch einen verlorenen Zuschuss zur Teilfinanzierung. Zielgruppen sind Haushalte mit geringem Einkommen, Familien, Alleinerziehende, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung, Studierende und Wohnungslose.
Sportanlagenförderung Rheinland-Pfalz - Großes Förderprogramm
Zuschuss von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für Bau, Sanierung und Erweiterung von Sportanlagen mit förderfähigen Kosten von mehr als 100.000 Euro. Antragsberechtigt sind Kommunen, Sportvereine und Sportverbände, gefördert werden unter anderem Turnhallen, Spielfelder, Leichtathletikanlagen, Schwimmbäder und Spezialsportanlagen.
Sportförderung Sportstättenbau Sachsen
Nach der sächsischen Sportförderrichtlinie werden Sanierung, Modernisierung, Neubau, Erweiterung und Umbau von Sportstätten sowie Sportgeraete für Erst- oder Ersatzbeschaffung gefördert. Der Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, das Mindestprojektvolumen liegt bei 5.000 Euro und die Mindestzuwendung bei 2.500 Euro. Vorhaben unter 200.000 Euro können ganzjährig beantragt werden, größere Vorhaben bis zum 30. September für das Folgejahr. Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank.
Sportförderung der Landeshauptstadt Stuttgart
Das Amt für Sport und Bewegung fördert Stuttgarter Sportvereine, Sportverbände und Sportorganisationen. Dazu gehören die Bereitstellung städtischer Sportanlagen und Zuwendungen zum Bau vereinseigener Sportstätten. Nach eigenen Richtlinien gibt es Zuschüsse zur Anmietung von Sportstätten Dritter zu Übungszwecken, für Sportanlagen und Sportgeräte sowie zu Betriebskosten von Sporthalle, Turnhalle, Gymnastikraum oder Schwimmbad. Ergänzend werden jährliche Zuschüsse für Sportvereine gewährt.
Sportförderung der Sportplanungskommission des Saarlandes (Sporttotomittel)
Zuschüsse zur Förderung des Sports im Saarland auf Basis des Saarländischen Gesetzes zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages und der Richtlinien über die Verwendung von Sporttotomitteln. Gefördert werden insbesondere Baumaßnahmen an kommunalen und vereinseigenen Sportanlagen wie Sporthallen, Freisportanlagen und Trainingsplätzen. Die Sportplanungskommission entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Sportstättenbau in Vereinsträgerschaft Thüringen
Seit 2014 fördert der Landessportbund Thüringen mit Projektmitteln der Thüringer Staatskanzlei den vereinseigenen Sportstättenbau. Jährlich stehen derzeit 2,7 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden die Sanierung und Modernisierung bestehender Sportstätten, insbesondere durch energiesparende Maßnahmen und umweltschonende Technologien, der Umbau von Gebäuden zur sportlichen Nutzung sowie die Erweiterung vorhandener Anlagen für Rehabilitations- und Behindertensport, Gesundheitssport, Seniorensport, Trendsportarten und eine geschlechtergerechte Nutzung. Die LSB-Förderung beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
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