Förderung als Zuschuss für Personal auf Ebene Land
Alle Programme für Personal auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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FTI-Thüringen PERSONEN
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für die Einstellung innovativen Personals, für Stipendien an Studierende und Promovierende sowie für den Aufbau von Nachwuchsforschergruppen. Innovatives Personal wird mit 2.000 Euro monatlich für bis zu 24 Monate gefördert, Studierendenstipendien mit 600 Euro für bis zu 24 Monate, Promotionsstipendien mit 1.200 Euro für bis zu 36 Monate.
Kompetenz durch Weiterbildung (KdW)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 40 Prozent der Seminarkosten, maximal 2.000 Euro je Teilnehmer und Maßnahme, für die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten in saarländischen KMU. Gefördert werden allgemein zugängliche Seminare von Weiterbildungsträgern und E-Learning. Die Fördersumme je Unternehmen und Jahr ist nach Beschäftigtenzahl gestaffelt.
Kompetenz durch Weiterbildung (KdW) Saarland
Das Saarland bezuschusst die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 40 Prozent der Seminarkosten, höchstens 2.000 Euro je Teilnehmendem und Maßnahme. Pro Jahr gelten Obergrenzen nach Betriebsgröße: 20.000 Euro bei weniger als 10 Beschäftigten, 100.000 Euro bei 10 bis 49 Beschäftigten, 250.000 Euro bei 50 bis 249 Beschäftigten. Anträge unter 100 Euro Zuschuss werden abgelehnt. Gefördert werden offene Seminare von Bildungsträgern und E-Learning-Kurse mit Bezug zu aktuellen oder künftigen Arbeitsaufgaben. Das Programm wird aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanziert.
Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS
Zuschuss zu beruflichen Weiter- und Fortbildungen ab 8 Stunden Dauer bei qualifizierten Anbietern. Standardsatz sind 40 Prozent der Lehrgangskosten, maximal 750 Euro bis 2.499 Euro Kurskosten und maximal 1.000 Euro ab 2.500 Euro. Beschäftigte im Handwerk erhalten bis zu 75 Prozent und maximal 1.000 Euro, Beschäftigte im SGB-II-Bezug bis zu 100 Prozent und maximal 1.500 Euro.
progres.nrw – Ladeinfrastruktur für Beschäftigte
Zuschuss für Erwerb, Errichtung und Netzanschluss nicht öffentlich zugänglicher, steuerbarer Ladeinfrastruktur an Stellplätzen für Beschäftigte am Unternehmensstandort. Gefördert werden maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei großen Unternehmen 20 Prozent, jeweils bis zu 1.500 Euro je Ladepunkt. Unterhalb einer Bagatellgrenze von 500 Euro wird nichts bewilligt. Zuwendungsfähig sind auch Lastmanagement, Energiemanagementsysteme, Tiefbau, Montage und die Ertuechtigung eines bestehenden Netzanschlusses. Wichtigste Bedingung: der Ladestrom muss aus erneuerbaren Energien stammen, entweder über einen Grünstrom-Liefervertrag oder zumindest teilweise aus einer eigenen Anlage vor Ort. Ladeinfrastruktur am Wohngebäude von Beschäftigten ist ausdrücklich nicht förderfähig.
Bildungsscheck 2.0 Nordrhein-Westfalen
Der Bildungsscheck 2.0 übernimmt in Nordrhein-Westfalen 50 Prozent der Ausgaben für eine berufliche Weiterbildung, höchstens 500 Euro pro Person und Jahr. Anspruchsberechtigt sind Menschen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 50.000 Euro nicht übersteigt, bei gemeinsamer Veranlagung 100.000 Euro. Benoetigt werden der Einkommensteuerbescheid, eine Teilnahmebestätigung und die Rechnung des Anbieters, die Anmeldung muss mindestens einen Tag vor Kursbeginn erfolgen. Das Programm startete am 1. Februar 2026, der vorherige individuelle Bildungsscheck lief am 30. Juni 2024 aus.
Bildungsscheck NRW
Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal 500 Euro je Bildungsscheck, für die Teilnahme an beruflichen Weiterbildungen. Gefördert werden unter anderem das Nachholen von Abschlüssen, die Anerkennung auslaendischer Qualifikationen und die Erweiterung vorhandener beruflicher Kenntnisse.
Ausbildungspauschale für die praxisintegrierte Erzieherausbildung (PiA)
Monatliche Pauschale für Kommunen, die die praxisintegrierte Erzieherausbildung (PiA) ausbauen. Bei einer Steigerung um mindestens 25 Prozent gegenüber dem Referenzjahr 2017/2018 gibt es 100 Euro pro Monat in Vollzeit beziehungsweise 75 Euro bei 75 Prozent Beschäftigungsumfang, bei 50 Prozent Steigerung sind es 200 beziehungsweise 150 Euro.
Qualifizierte Ausbildung im Verbundsystem (PAV) 2022-2028
Förderung Brandenburger Betriebe bei der Ausbildung junger Menschen, kofinanziert aus dem ESF Plus. Gefördert werden die allgemeine Verbundausbildung, die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk, die Ausbildungsförderung in der Landwirtschaft und Servicestellen. Bei der Verbundausbildung gelten Pauschalen von 34,60 bis 42,90 Euro pro Lehrgangstag und Auszubildendem, die Förderung beträgt maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Coach2Change Nordrhein-Westfalen
Coach2Change fördert arbeitsplatznahes Transformationscoaching für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen. Übernommen werden 80 Prozent der Kosten für bis zu 15 Coaching-Tage sowie für die Personalfreistellung während des Coachings für maximal drei Beschäftigte. Inhaltlich geht es um Change-Management und Transformationsprozesse. Das Angebot ist auf bestimmte Gebietskulissen begrenzt, nämlich das Rheinische Revier und das Nördliche Ruhrgebiet. Der Antrag wird bei der zuständigen Bezirksregierung gestellt.
ESF Plus-Richtlinie Zukunft Berufliche Bildung
Zuschuss für Vorhaben der beruflichen Bildung in Sachsen mit rund 63 Millionen EUR aus dem ESF Plus und Landesmitteln. Gefördert werden strategische Projekte, regionale Einzelvorhaben und Zusatzqualifikationen über den Lehrplan hinaus. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Beratungsrichtlinie Thüringen (KMU-Beratungsförderung)
Zuschuss zu Beratungsleistungen für Thüringer KMU zu Unternehmenswachstum, Nachfolge, Innovationsmanagement, Internationalisierung, Technologiemanagement und Unternehmensstrategie. Seit 01.01.2025 ist Digitalisierungsberatung eigener Schwerpunkt. Die Intensivberatung wird mit 50 Prozent des Standardeinheitskostensatzes von 950 Euro je Beratungstag für bis zu 20 Tage gefördert, Beratungs- und Netzwerkprojekte mit bis zu 75 Prozent.
Budget für Arbeit (Paragraf 61 SGB IX)
Das Budget für Arbeit ermöglicht Menschen mit Behinderungen den Wechsel aus der Werkstatt in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Der Arbeitgeber erhält einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts. Zusätzlich werden die Kosten für die behinderungsbedingt erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz übernommen. Antrag beim Träger der Eingliederungshilfe.
Unternehmensspezifische Vorhaben M-V (berufsbegleitende Qualifizierung)
Zuschüsse für Kompetenzfeststellung von Beschäftigten, Analyse des Qualifizierungsbedarfs und berufliche Qualifizierung zur Fachkräftesicherung. Der Fördersatz beträgt 50 Prozent im Standardfall, 60 Prozent für mittlere und 70 Prozent für kleine Unternehmen. Die Leistungen müssen von geeigneten externen Dienstleistern erbracht werden.
Ausbildungsverbünde
Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilfinanzierung für die Verbundausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach BBiG, HwO, SeeArbG oder PflBG. Gefördert werden Ausgaben für Bildungs- und Beratungspersonal sowie die Vergütung der Auszubildenden über eine Pauschale von 35 Prozent auf die Personalausgaben. Der Fördersatz beträgt bis 40 Prozent im SER-Gebiet und bis 60 Prozent im Übergangsgebiet, die Projektlaufzeit bis zu 42 Monate.
RIKA - Qualifizierende Projekte (Regionale Innovationszentren für Karriereplanung von Frauen)
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Qualifizierungsprojekte, die die Gleichstellung von Frauen am Arbeitsmarkt und deren eigenständige finanzielle Absicherung stärken. Gefördert werden Qualifizierung, Stabilisierung, Coaching, digitale Kompetenzen, handwerklich-technische Qualifizierung, Vereinbarkeit von Beruf und Sorgearbeit, Projekte für Gefluechtete und Alleinerziehende sowie Existenzgründungsbegleitung. Der Fördersatz beträgt 40 Prozent im SER-Gebiet und 60 Prozent im Übergangsgebiet.
Beratung zur Umsetzung betrieblicher Entwicklungskonzepte (Hessen)
Das Land Hessen bezuschusst über das RKW Hessen externe Beratungen zur Umsetzung betrieblicher Entwicklungskonzepte mit maximal 50 Prozent des Beraterhonorars. Der Zuschuss beträgt höchstens 400 Euro je Tagewerk. Pro Kalenderjahr sind über alle hessischen Mittelstandsprogramme hinweg maximal 15 Tagewerke förderfähig. Beratungsfelder sind unter anderem Beschaffung, Finanzen und Rechnungswesen, Managementsysteme, Marketing und Vertrieb, Prozessorganisation, Personalwesen, Unternehmensführung und Kooperationen. Vor der Bewilligung wird geprüft, ob eine Bundesförderung vorrangig in Betracht kommt.
Transformationsförderung M-V
Zuschüsse aus dem ESF Plus von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Vorhaben zur Gestaltung des Wandels der Arbeitswelt und zur Fachkräftesicherung. Einzelbetriebliche Kooperationsvorhaben mit Forschungseinrichtungen, Hochschulen oder Nichtregierungsorganisationen laufen 6 bis 24 Monate, überbetriebliche Vorhaben 6 bis 36 Monate. Die Mindestausgaben betragen 50.000 Euro.
Weiterbildungsrichtlinie Brandenburg - Förderung für Unternehmen
Neben dem Bildungsscheck für Beschäftigte fördert die Weiterbildungsrichtlinie 2026 auch Unternehmen, die Qualifizierungsmaßnahmen für ihre Belegschaft durchführen, mit 50 Prozent Zuschuss. Ziel ist es, Kompetenzen der Beschäftigten zu stärken und die Widerstandsfähigkeit der Betriebe zu erhöhen. Ein eigenes Servicepaket richtet sich an Unternehmen in Transformationssituationen wie Verlagerungen, Erweiterungen oder Umstrukturierungen und fördert dort interne wie externe Weiterbildung. Anträge laufen über die Investitionsbank des Landes Brandenburg.
Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW RIGA)
Investitionszuschuss für gewerbliche Unternehmen und gemeinnützige Forschungseinrichtungen in Sachsen, die dauerhafte Arbeitsplätze schaffen oder sichern. Gefördert werden Anschaffungs- und Herstellungskosten des Anlagevermögens, Lohnkosten neu eingestellter Mitarbeitender über 24 Monate sowie Umwelt- und Energieeffizienzinvestitionen. Der Fördersatz beträgt bis zu 45 Prozent.
Betriebliche Investitionen (GRW) - Einzelbetriebliche Förderung
Nicht rückzahlbare oder rückzahlbare Zuschüsse für die Errichtung und Erweiterung von Betriebsstätten, Produktionsdiversifizierung und grundlegende Änderungen des Produktionsprozesses. Der Fördersatz beträgt je nach Fördergebiet und Unternehmensgröße 10 bis 35 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben.
GRW-Unternehmensförderung Sachsen-Anhalt
Investitionszuschuss für gewerbliche Unternehmen zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit. Der Zuschuss bemisst sich an den förderfähigen Kosten und beträgt bis zu 35 Prozent für kleine, 25 Prozent für mittlere und 15 Prozent für große Unternehmen. Die Basisfördersaetze liegen jeweils 10 Prozentpunkte darunter, Zuschlaege sind bei nachgewiesenen Struktureffekten möglich.
Gewerbliche Investitionsförderung nach der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) im Saarland
Nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 35 Prozent der Investitionskosten für betriebliche Investitionen in das Anlagevermögen, die Arbeitsplätze schaffen oder erhalten. Fördergebiet sind die Landkreise Merzig-Wadern, Neunkirchen, Saarlouis und der Regionalverband Saarbrücken sowie Teile des Landkreises St. Wendel und des Saarpfalz-Kreises. Die Förderhöhe hängt von Unternehmensgröße, Vorhabensart und Standort ab.
Inklusionsbetriebe
Förderung von Neugründung oder Erweiterung von Inklusionsbetrieben, die Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen schaffen. Gefördert werden Investitionskosten für die Arbeitsplatzausstattung, ein Personalkostenzuschuss von maximal 35 Prozent des Arbeitgeberbruttolohns sowie eine Pauschale für besonderen Aufwand.
Was Landesförderung bei Personal bedeutet
Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.
- Wo der Antrag landet
- Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
- Der häufigste Irrtum
- Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.
Häufige Fragen zu Personal auf Ebene Land
- Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
- In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
- Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
- Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.
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