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Förderprogramme für Neubau in Brandenburg

Diese Programme fördern Neubau und sind in Brandenburg beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

47 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für den Neubau

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SonstigeZuschuss

Aktion Mensch Investitionsförderung Wohnen für 2 bis 8 Personen

Die Investitionsförderung unterstützt Kauf, Umbau und Ausstattung von Wohnraum für zwei bis acht Personen mit bis zu 380.000 Euro und bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Zusätzlich sind bis zu 20.000 Euro je rollstuhlgerechter Wohneinheit für maximal vier Einheiten möglich. Förderfähig sind Immobilienerwerb, Umbau, Ausstattung sowie Smart-Living-Systeme mit WLAN-Zugang. Der Eigenanteil beträgt mindestens 20 Prozent aus Eigenmitteln, Spenden oder Darlehen. Das Angebot läuft zum 31. August 2026 aus.

bis 50 Prozent, maximal 380.000 Euro
bundesweit
Aktion Mensch e.V.
LandZuschuss

LSB-Förderrichtlinie A5 Sportstättenbau Brandenburg

Neben dem Goldenen Plan bietet der Landessportbund Brandenburg mit der Förderrichtlinie A5 Sportstättenbau eine eigene Unterstützung bei Baumaßnahmen an vereinseigenen oder gepachteten Sportanlagen und Vereinsräumen. Zuwendungen sind als Kombination aus nicht rückzahlbarem Zuschuss und Darlehen oder ausschließlich als Darlehen möglich. Damit können auch kleinere Vorhaben finanziert werden, die nicht in die großen Landesprogramme passen.

Höhe je nach Vorhaben
Brandenburg
Landessportbund Brandenburg
BundKredit

Wohneigentum für Familien (KfW 300)

Zinsverbilligter Kredit zwischen 170.000 und 270.000 Euro für Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die selbstgenutztes klimafreundliches Wohneigentum bauen oder als Erstkauf erwerben. Die Kredithöhe richtet sich nach der Zahl der Kinder und der erreichten Effizienzstufe; besonders klimafreundliche Wohngebäude werden höher gefördert. Die Laufzeit beträgt bis zu 35 Jahre bei bis zu 10 Jahren Zinsbindung. Es gelten Einkommensgrenzen für das zu versteuernde Haushaltseinkommen.

170.000 Euro bis 270.000 Euro
bundesweit
KfW
BundKredit

Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude (KfW 299)

Förderkredit für den Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude in Deutschland. Gefördert werden die Stufen Effizienzgebäude 55 Nichtwohngebäude und die Variante mit QNG-Nachhaltigkeitssiegel. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Gebäude die Anforderungen an ein Effizienzgebäude 55 erfuellt und nicht mit Öl oder Gas beheizt wird. Antragsberechtigt sind Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und alle anderen Investoren. Zusätzlich förderfähig sind Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW
BundKredit

Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KfW 296)

Besonders zinsguenstiger Kredit von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit für den Neubau und Erstkauf klimafreundlicher und flächeneffizienter Wohngebäude und Eigentumswohnungen. Gefördert wird die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment, die neben den energetischen Anforderungen auch Obergrenzen für Bau- und Flächenkosten vorsieht. Auch Nebenkosten sind förderfähig. Die Laufzeit beträgt bis zu 35 Jahre bei bis zu 10 Jahren Zinsbindung. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

bis 100.000 Euro
bundesweit
KfW
BundKredit

Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (KfW 297, 298)

Zinsverbilligter Kredit von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für den Neubau und den Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland. Gefördert werden die Stufen Klimafreundliches Wohngebäude und Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG-Siegel, die mindestens den Effizienzhaus-Standard 40 erreichen und nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden dürfen. Auch Nebenkosten sind förderfähig. Die Laufzeit beträgt bis zu 35 Jahre bei bis zu 10 Jahren Zinsbindung.

bis 150.000 Euro
bundesweit
KfW
BundSteuervorteil

Degressive Abschreibung für Wohngebäude (§ 7 Absatz 5a EStG)

Für Wohngebäude kann statt der linearen Abschreibung eine degressive Abschreibung von 5 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert gewählt werden. Das zieht die Abschreibung stark in die ersten Jahre vor und verschafft in der Anfangszeit deutlich mehr Steuerersparnis. Voraussetzung ist ein Baubeginn nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029, bei Kauf ein in diesem Zeitraum rechtswirksam abgeschlossener Vertrag. Der Haken: Der Abschreibungsbetrag sinkt Jahr für Jahr, weil er immer vom Restwert berechnet wird, und die Wahl gilt für das gesamte Gebäude. Ein Wechsel zur linearen Abschreibung ist später zulässig, der Rückweg nicht.

bis 5 Prozent der Kosten
bundesweit
Bund, Umsetzung über das zuständige Finanzamt
BundSteuervorteil

Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau (§ 7b EStG)

Wer neue Mietwohnungen schafft, kann im Jahr der Fertigstellung und in den drei Folgejahren zusätzlich zur normalen Gebäudeabschreibung jährlich bis zu 5 Prozent der Bemessungsgrundlage absetzen. Begünstigt sind Bauanträge oder Bauanzeigen zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 30. September 2029. Die Baukosten dürfen 5.200 Euro je Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen, abgeschrieben werden aber höchstens 4.000 Euro je Quadratmeter. Der Haken: Das Gebäude muss die Kriterien eines Effizienzhauses 40 mit Nachhaltigkeitsklasse erfüllen und zertifiziert sein, und die Wohnung muss zehn Jahre lang entgeltlich zu Wohnzwecken vermietet werden. Wird früher verkauft oder selbst genutzt, wird die Sonderabschreibung rückgängig gemacht.

bis 5 Prozent der Kosten
bundesweit
Bund, Umsetzung über das zuständige Finanzamt
BundSonstiges

Förderung von Mitarbeitendenwohnen

Für Werks- und Mitarbeitendenwohnungen gibt es kein eigenständiges Bundesprogramm, sondern das BMWSB verweist auf bestehende Förderwege. Arbeitgeber können den sozialen Wohnungsbau der Länder nutzen, das Bundesprogramm Junges Wohnen mit 500 Millionen Euro für Wohnheime sowie das KfW-Programm 134 für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen, wenn sie ihre Beschäftigten bei der Gründung einer Wohnungsgenossenschaft unterstützen. Voraussetzung ist, dass die üblichen Miet- und Belegungsbindungen eingehalten werden. Für den sozialen Wohnungsbau nennt das Ministerium für 2024 Bundesmittel von 3,15 Milliarden Euro. Seit 2025 informiert das BMWSB gemeinsam mit der DIHK unter dem Titel Zukunft Beschäftigtenwohnen; konkrete eigene Antragswege nennt die Seite nicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Umsetzung über bestehende Bund- und Landesprogramme
LandKredit

Mietwohnungsbau Brandenburg (Neubau, Modernisierung, Aufzüge)

Brandenburg fördert Mietwohnungsbau in drei Linien: Neubau und Neuschaffung, Modernisierung und Instandsetzung sowie den nachträglichen Einbau von Aufzügen. In allen drei Faellen gibt es Darlehen und Zuschüsse der ILB. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Erbbauberechtigte. Thematisch ordnet die ILB die Programme dem Stadtumbau, der Generationengerechtigkeit und der Barrierefreiheit zu. Ergänzend bietet die Bank Brandenburg-Kredite mit Tilgungszuschuss für energieeffizientes Bauen, altersgerechte Anpassung und Mietwohnungsbau sowie ein eigenes Programm Junges Wohnen für Wohnheime an. Beratung läuft über das Infotelefon Wohnungsbau 0331 660-1322.

Höhe je nach Vorhaben
Brandenburg
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
BundZuschuss

Bundesprogramm Junges Wohnen (Studierenden- und Azubiwohnheime)

Junges Wohnen ist ein Teilprogramm der sozialen Wohnraumförderung für Wohnheimplätze von Studierenden und Auszubildenden. Gefördert werden neue Wohnheimplätze durch Neu-, Aus- oder Umbau einschließlich des erstmaligen Erwerbs sowie die Modernisierung bestehender Plätze. Im Programmjahr 2023 stellte der Bund dafuer 500 Millionen Euro bereit. Der Bund vergibt Finanzhilfen an die Länder, die daraus eigene Wohnheim-Förderprogramme auflegen und mit Landesmitteln aufstocken. Antragsteller sind daher Studierendenwerke, Wohnungsunternehmen, Kommunen und Träger, nicht die Studierenden selbst.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund und Länder, Umsetzung über die Landesförderprogramme
LandKredit

Wohneigentumsförderung Brandenburg 2026

Förderung des Landes Brandenburg für selbst genutztes Wohneigentum, ausgereicht als zinsfreie Darlehen und Zuschüsse. Abgedeckt sind der Neubau und Ersterwerb, der Bestandserwerb mit Modernisierung, die nachhaltige Modernisierung bereits selbst genutzten Wohneigentums sowie eine Anschubfinanzierung für Investoren, die Wohneigentum schaffen. Die ILB nennt auf den abgerufenen Seiten keine Darlehenshöchstbeträge, Zinssaetze oder Einkommensgrenzen, die Antragsformulare werden dynamisch geladen. Konkrete Konditionen sind vor einer Entscheidung direkt bei der ILB zu erfragen.

Höhe je nach Vorhaben
Brandenburg
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
BundKredit

KfW 296 - Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment

Kredit von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit für klimafreundliche und zugleich flächensparende Neubauten. Gefördert werden Gebäude, die mindestens Effizienzhaus 55 erreichen, die Anforderung an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus erfuellen und den Grenzwert ausgewählter gebäudebezogener Kosten im Gebäudelebenszyklus unterschreiten. Einen Kostengrenzwert je Quadratmeter nennt die KfW auf der Produktseite nicht, die Zahlenwerte stehen in den technischen Mindestanforderungen. Zusätzlich gilt eine Mindestanzahl an Aufenthaltsräumen in Abhängigkeit von der Wohnfläche. Heizungen mit fossilen Energieträgern oder Biomasse sind ausgeschlossen. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

bis 100.000 Euro
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
BundKredit

KfW 297/298 - Klimafreundlicher Neubau, Wohngebäude

Zinsverbilligter Kredit für den Neubau oder Ersterwerb besonders klimafreundlicher Wohngebäude. Je Wohneinheit sind bis zu 100.000 Euro möglich, mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM) bis zu 150.000 Euro. Es gibt drei Stufen: Effizienzhaus 55 ohne Öl- und Gasheizung, Klimafreundliches Wohngebäude auf Effizienzhaus-40-Niveau mit Lebenszyklus-CO2-Bilanz sowie Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, die Förderung haengt an verfügbaren Bundesmitteln. Speziell für die Stufe Effizienzhaus 55 stehen laut KfW für die Jahre 2025 und 2026 insgesamt 800 Millionen Euro Bundesmittel zur Zinsverbilligung zur Verfuegung; diese Summe gilt nicht für das gesamte Programm.

bis 150.000 Euro
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
LandKredit

Junges Wohnen - Mietwohnungsneubau für Studierende und Auszubildende (Brandenburg)

Landesprogramm Brandenburgs aus dem Bund-Länder-Programm Junges Wohnen für den Neubau von Mietwohnungen für Studierende und Auszubildende. Es steht in der Programmuebersicht der ILB im Bereich Neubau. Förderart, Beträge und Bindungsfristen sind auf der Übersichtsseite nicht beziffert und stehen in der Förderrichtlinie. Der Antrag läuft über die ILB. Für Auskuenfte nennt die ILB die Wohnungsbaunummer 0331 660-1322.

Höhe je nach Vorhaben
Brandenburg
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
LandKredit

Wohneigentum in Innenstädten - Anschubfinanzierung für Investoren (Brandenburg)

Programm des Landes Brandenburg, das Investoren eine Anschubfinanzierung für die Schaffung von Wohneigentum in Innenstädten gibt. Es zielt auf die Belebung von Ortskernen und die Wiedernutzung innerstädtischer Bausubstanz. Förderhöhe, Zinssatz und Voraussetzungen sind auf der Übersicht der ILB-Wohnungsbauprogramme nicht beziffert und stehen in der Förderrichtlinie. Der Antrag läuft über die ILB. Vor einer Entscheidung sollten die aktuellen Konditionen abgefragt werden.

Höhe je nach Vorhaben
Brandenburg
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
LandKredit

Wohneigentum - Erwerb, Neubau und Ausbau (Brandenburg)

Förderprogramm des Landes Brandenburg für den Erwerb, den Neubau und den Ausbau von selbstgenutztem Wohneigentum, abgewickelt über die ILB. Der Ausbau umfasst nach Programmtitel auch die Erweiterung vorhandener Gebäude, also etwa Dachausbau oder Anbau. Darlehenshöhe, Zinssatz und Einkommensgrenzen sind auf der abgerufenen Programmseite nicht ausgewiesen und stehen in der verlinkten Förderrichtlinie. Die ILB nennt für Fragen zum Wohnungsbau die Nummer 0331 660-1322. Ob ein Vorhaben im Fördergebiet liegt, laesst sich über das Kartenwerkzeug der ILB prüfen.

Höhe je nach Vorhaben
Brandenburg
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
BundSteuervorteil

Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau (Paragraf 7b EStG)

Wer neue Mietwohnungen schafft, kann im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den drei folgenden Jahren jährlich bis zu 5 Prozent der Bemessungsgrundlage zusätzlich abschreiben. Für die aktuelle Förderphase muss der Bauantrag oder die Bauanzeige nach dem 31.12.2022 und vor dem 01.10.2029 gestellt werden. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dürfen 5.200 Euro je Quadratmeter Wohnfläche nicht überschreiten, als Bemessungsgrundlage sind höchstens 4.000 Euro je Quadratmeter ansetzbar. Das Gebäude muss die Kriterien eines Effizienzhauses 40 mit Nachhaltigkeitsklasse erfuellen, nachgewiesen über das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude. Die Wohnung muss im Jahr der Fertigstellung und in den folgenden neun Jahren entgeltlich zu Wohnzwecken vermietet werden.

bis 5 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen, Umsetzung über die Finanzaemter
BundZuschuss

KfW 266 Gewerbe zu Wohnen

Zuschuss für die Umwandlung von Nichtwohngebäuden und Nichtwohnflächen wie Bueros oder Ladenflächen in Wohnraum. Gefördert werden 30 Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 100.000 Euro je neuer Wohneinheit, das ergibt bis zu 30.000 Euro Zuschuss je Wohneinheit und höchstens 300.000 Euro je Vorhaben. Es muss mindestens eine neue Wohneinheit entstehen, das Gebäude muss mindestens fuenf Jahre alt sein und nach dem Umbau mindestens Effizienzhaus 85 EE oder Effizienzhaus Denkmal EE erreichen. Planung und Baubegleitung sind mitförderfähig, ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte muss eingebunden werden. Der Antrag läuft direkt über das KfW-Antragsportal.

bis 30 Prozent, maximal 300.000 Euro
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundes
BundKredit

KfW 124 Wohneigentumsprogramm

Zinsverbilligter Kredit von bis zu 100.000 Euro für den Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Wohnimmobilie. Finanziert werden Baukosten und Baunebenkosten wie Notar, Makler und Grunderwerbsteuer, beim Neubau auch das Grundstück, wenn es höchstens sechs Monate vor Antragseingang gekauft wurde. Beim Kauf sind auch Renovierung und Modernisierung förderfähig. Ferienimmobilien, Umschuldungen, vermietete Einheiten und die Erweiterung vorhandener Wohnfläche sind ausgeschlossen. Der Kredit muss in voller Höhe durch einen Grundbucheintrag abgesichert werden und wird über einen Finanzierungspartner beantragt.

bis 100.000 Euro
bundesweit
KfW
BundKredit

KfW 300 Wohneigentum für Familien - Neubau

Zinsverbilligter Kredit für Familien und Alleinerziehende, die klimafreundliches Wohneigentum neu bauen oder als Ersterwerb kaufen. Die Kredithöhe haengt von der Kinderzahl und vom Standard ab: bei einem Kind bis zu 170.000 Euro, mit QNG-Zertifizierung bis zu 220.000 Euro, ab fuenf Kindern bis zu 220.000 beziehungsweise 270.000 Euro. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf bei einem Kind 90.000 Euro nicht überschreiten, ab fuenf Kindern liegt die Grenze bei 130.000 Euro plus 10.000 Euro je weiterem Kind. Mindestens ein Kind unter 18 Jahren muss im Haushalt leben, die Familie darf kein weiteres Wohneigentum in Deutschland besitzen und muss mindestens die Haelfte des Objekts selbst halten und bewohnen. Wer bereits Baukindergeld erhalten hat, ist ausgeschlossen.

170.000 Euro bis 270.000 Euro
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
BundKredit

KfW 296 Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment

Zinsverbilligter Kredit von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit für Neubauten, die zugleich klimafreundlich, flächeneffizient und guenstig sind. Das Gebäude muss mindestens die Effizienzhaus-Stufe 55 erreichen, Grenzwerte für CO2-Emissionen im Lebenszyklus einhalten und darf nicht mit fossilen Brennstoffen oder Biomasse beheizt werden. Zusätzlich gelten eine Mindestzahl an Wohnräumen bezogen auf die Fläche und eine Obergrenze für die Lebenszykluskosten, die ein Energieeffizienz-Experte nachweist. Antragsberechtigt sind unter anderem Privatpersonen, Wohnungsgenossenschaften, Unternehmen, Kommunen und Kirchen. Einen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es nicht.

bis 100.000 Euro
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundes
BundKredit

KfW 297/298 Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude

Zinsverbilligter Kredit für den Neubau oder Ersterwerb von Wohngebäuden, die einen hohen Effizienzstandard erreichen. Für die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude gibt es bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit, mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM) bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Das Gebäude darf nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden und muss den Effizienzhaus-40-Standard einschließlich Lebenszyklusanalyse erfuellen. Für die Variante Effizienzhaus 55 gilt eine Obergrenze von 100.000 Euro je Wohneinheit, hier ist keine Lebenszyklusanalyse noetig, das Gebäude darf aber nicht mit Öl oder Gas beheizt werden. Ein Energieeffizienz-Experte muss vor dem Antrag eine Bestätigung zum Antrag ausstellen.

bis 150.000 Euro
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundes
BundZuschuss

Soziale Wohnraumförderung des Bundes (sozialer Wohnungsbau)

Der Bund stellt den Ländern bis 2029 nach eigenen Angaben 23,5 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau bereit, verteilt auf 3,5 Milliarden im Jahr 2025, 4 Milliarden 2026, 5 Milliarden 2027 sowie je 5,5 Milliarden 2028 und 2029. Zusammen mit der Kofinanzierung der Länder ergibt das rund 47 Milliarden Euro. Die Mittel fliessen über Verwaltungsvereinbarungen an die Länder, die daraus eigene Förderprogramme für Kommunen, Wohnungsunternehmen und private Bauträger auflegen. Gefördert werden Mietwohnungen, Studierenden- und Azubiwohnheime, Seniorenwohnungen, barrierefreie Wohnungen und Werkswohnungen. Bezugsberechtigt sind Haushalte mit Wohnberechtigungsschein, die Einkommensgrenzen setzen die Länder.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Umsetzung durch die Länder

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