Förderung als Zuschuss für Neubau auf Ebene Land
Alle Programme für Neubau auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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Baulandfonds Schleswig-Holstein (Aktive Baulandentwicklung)
Zweistufiges Programm für Ämter und Gemeinden, die Flächen für überwiegende Wohnnutzung entwickeln wollen. Programmteil 1 fördert Potenzialanalysen mit 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, Programmteil 2 stellt Darlehen für Flächenankauf, Erschließung und Infrastruktur bereit. Der jährliche Verwaltungskostenbeitrag für das Darlehen beträgt 0,22 Prozent.
progres.nrw - Programmbereich Energieeffiziente Modulschulen
Zuschuss für den Ersatz von Schulgebäuden durch energieeffiziente Neubauten in Modulbauweise. Gefördert werden bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, bei finanzschwachen Kommunen bis zu 90 Prozent. Antragsberechtigt sind kommunale Schulträger.
Nachhaltiges Bauen
Zuschuss für klimaschonenden Neubau (KSN) von Nichtwohngebäuden ab 100 Quadratmeter Nutzfläche sowie für Ökobilanzierung und Qualitätssicherung im Holzbau. KSN wird mit bis zu 20 Prozent der Kosten gefördert, maximal 100.000 Euro je Bauteil und 200.000 Euro insgesamt. Ökobilanzierung und QS-Holzbau werden mit bis zu 80 Prozent des Honorars bis 10.000 Euro bezuschusst.
Hamburger Gründachförderung
Zuschuss für freiwillige Dachbegrünungen ab 20 Quadratmeter Nettovegetationsfläche und für Fassadenbegrünungen ab 1.000 Euro förderfähiger Kosten. Private und Eigentümergemeinschaften erhalten 60 Prozent, andere Antragsteller 40 Prozent, jeweils bis 100.000 Euro je Gebäude. Die Sonderkategorie Gebäudebegrünung PLUS fördert mit 75 bis 100 Prozent bis 200.000 Euro.
Schwammstadt-Fördermodul Fassadenbegrünung
Zuschuss von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten und maximal 5.000 Euro für neue boden- oder wandgebundene Fassadenbegrünungen an Neubauten und Bestandsgebäuden in Bremen. Förderfähig sind Planungskosten, Vorbereitung und Bodenarbeiten, Material und Pflanzen sowie fachgerechte Ausführung inklusive zwölfmonatiger Pflege.
Schwammstadt-Fördermodul Dachbegrünung
Zuschuss für die Anlage von Dachbegrünungen bei Neubauten und die Nachrüstung bestehender Dächer in Bremen und Bremerhaven. Stufe 1 fördert 25 Prozent der förderfähigen Kosten mit maximal 45 Euro je Quadratmeter und insgesamt bis 5.000 Euro, Stufe 2 fördert 30 Prozent mit maximal 50 Euro je Quadratmeter und bis 6.000 Euro. Ein Biodiversitäts-Bonus bringt zusätzlich 5 Euro je Quadratmeter bis maximal 1.500 Euro.
LSB-Förderrichtlinie A5 Sportstättenbau
Förderung von Baumaßnahmen an vereinseigenen oder gepachteten Sportanlagen und Vereinsräumen durch den Landessportbund Brandenburg, etwa energiesparende Maßnahmen, Instandsetzungen, Modernisierungen sowie Neu- und Erweiterungsbauten bei nachgewiesenem Bedarf. Die Zuwendung ist eine Festbetragsfinanzierung von 80 Prozent der anerkannten zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, begrenzt auf maximal 50.000 Euro; die zuwendungsfähigen Gesamtkosten sind auf 100.000 Euro begrenzt. Die Zuwendung wird je zur Haelfte als nicht rückzahlbarer Zuschuss und als zinsloses Darlehen mit 10 Jahren Laufzeit gewährt. Das Land Brandenburg stellt die Mittel dem LSB nach den Paragrafen 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung bereit.
Mietwohnungsbau - Neubau
Förderung des Neubaus sowie der Umnutzung von Mietwohngebäuden mit Zuschüssen, zinsfreien Darlehen und einem Aufwendungszuschuss. Die Zuschüsse betragen 500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, die Darlehen bis zu 2.200 Euro je Quadratmeter. Ab mittlerer Bezugsfertigkeit kommt ein Aufwendungszuschuss von anfaenglich 2,50 Euro je Quadratmeter monatlich über 15 Jahre hinzu, der alle drei Jahre um 0,50 Euro sinkt.
Wohneigentum - Erwerb, Neubau und Ausbau (Wohneigentumsförderung Brandenburg)
Förderung der Bildung selbst genutzten Wohneigentums mit Zuschüssen und zinsfreien Darlehen. Die Grundförderung besteht aus 10.000 Euro Zuschuss und bis zu 230.000 Euro zinsfreiem Darlehen. Zusatzförderungen gibt es für den Kauf im Bestand, Kinder und Schwerbehinderte, die Einhaltung der unteren Einkommensgrenze, eine zweite Wohnung sowie denkmalpflegerischen und bodenarchaeologischen Mehraufwand.
Energetisch hochwertiger Mietwohnungsneubau in Mehrfamilienhäusern
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für den energetisch hochwertigen Neubau von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern, einschließlich gemeinschaftlicher Wohnformen. Die Gebäude müssen mindestens den Standard KfW-Effizienzhaus 40 erreichen. Die Förderhöhe haengt von der Einkommensgruppe A, B oder C sowie von Bau- und Grundstückskosten ab.
Hessengeld
Zuschuss zur Entlastung von Ersterwerbenden einer selbst genutzten Wohnimmobilie in Hessen. Gezahlt werden 10.000 Euro je erwerbender Person, maximal 20.000 Euro, zuzüglich 5.000 Euro je Kind unter 18 Jahren. Der Zuschuss ist auf die tatsächlich gezahlte Grunderwerbsteuer begrenzt.
Förderung des vereinseigenen Sportstättenbaus
Investitionszuwendungen des Freistaats für Sportvereine, die Sportstätten in eigener Initiative errichten und erhalten. Gefördert werden Bauwerke zur Bestandssicherung und Bestandsentwicklung, wenn sie besondere sportspezifische Eigenschaften erfuellen und für die sportliche Nutzung erforderlich sind. Anträge von BLSV-Mitgliedsvereinen laufen über den BLSV als beliehenen Träger, Schützenvereine gehen über BSSB oder OSB an die zuständige Regierung.
Junges Wohnen Bayern
Im Rahmen des Jungen Wohnens unterstützt der Freistaat private und öffentliche Projektträger bei der Schaffung von Studierendenwohnheimen und Wohnheimen für Auszubildende. Das Programm ergänzt das Bayerische Wohnungsbauprogramm um bezahlbaren Wohnraum für junge Menschen in Ausbildung und Studium.
Sonderprogramm Energieeffizienz in Unternehmen (EFRE Bayern)
Zuschuss aus EFRE-Mitteln für Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen, die den Endenergieverbrauch deutlich senken. Gefördert werden technische Anlagen, energetische Gebäudesanierung und energieeffizienter Neubau. Die Förderung erfolgt vollständig aus EFRE-Mitteln.
Förderung kommunaler Sportstättenbau (VwV Kommunale Sportstättenförderung)
Zuschuss für Bau und Sanierung kommunaler Sporthallen, Sportaußenanlagen wie Sportplätze und Leichtathletikanlagen sowie vergleichbarer Räume. Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung und beträgt bei Neubauten in der Regel 30 Prozent der pauschalierten zuwendungsfähigen Ausgaben. Für 2026 stellt das Land rund 23,4 Millionen Euro für 164 Maßnahmen bereit.
Initialberatung Zirkuläres Bauen in Kommunen
Zuschuss von 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mindestens 5.000 und höchstens 28.000 Euro, für externe Beratung zum zirkulären Bauen bei kommunalen Bauvorhaben. Gefördert werden Beratungsleistungen in den Planungsphasen Bedarfsermittlung, Architekturwettbewerb sowie Vor- und Entwurfsplanung.
Junges Wohnen - Wohnheimplätze für Auszubildende
Einmaliger Zuschuss für die Schaffung neuer Wohnheimplätze für Auszubildende durch Neubau, Ersterwerb, Dachgeschossausbau oder Aufstockung. Je Einzelzimmer gibt es bis zu 40.500 bis 47.900 Euro, je Doppelzimmer bis zu 48.000 bis 55.400 Euro, jeweils abhängig von der Ausstattung. Eine Zusatzförderung für Barrierefreiheit ist möglich.
IBB Soziale Trägerwohnungen
Zuschuss für den Bau oder Erwerb von Trägerwohnungen für soziale Träger in Berlin, insbesondere betreute Wohngemeinschaften und Clusterwohnungen mit 2 bis 10 Bewohnern je Einheit. Gefördert wird pauschal mit 30.000 Euro je Wohnplatz inklusive Gemeinschaftsfläche, 20.000 Euro je Personalraum und zusätzlich 6.500 Euro je rollstuhlgerechter Einheit nach DIN 18040-2R.
Junges Wohnen - Mietwohnungsneubau für Studierende und Auszubildende
Förderung von Bauherren, Investoren und Trägern bei der Schaffung und Modernisierung von Wohnraum für Studierende und Auszubildende. Es gibt Zuschüsse von bis zu 500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, zusätzlich bis zu 25.000 Euro je Wohneinheit bei gleichzeitiger Aufzugseinrichtung, zinsfreie Darlehen bis zu 2.200 Euro je Quadratmeter sowie einen Aufwendungszuschuss von anfaenglich 2,50 Euro je Quadratmeter monatlich über 15 Jahre.
Eigentumsförderung Bremen (früherer Eigenheimzuschuss)
Frühere Eigentumsförderung des Landes Bremen für Familien und alleinerziehende Personen beim Erwerb oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum. Aktuell nicht mehr beantragbar: Die BAB-Programmseite liefert einen 404-Fehler und das am 30. Juni 2026 beschlossene Wohnraumförderungsprogramm 2026 enthält nur noch Neubau- und Modernisierungsförderung für Mietwohnungen sowie Bindungsankauf, keine Eigentumsförderung. Die häufig genannte Zuschusshöhe von 15.000 Euro ließ sich an keiner amtlichen Quelle mehr belegen und ist daher nicht als Förderzusage zu verstehen.
Wohnraum für Geflüchtete
Ausgelaufener Zuschuss für Kommunen, die Wohnraum für Geflüchtete schaffen, durch Neubau, Aus- und Umbau oder Erwerb von Gebäuden unter vier Jahren. Der Regelfördersatz betrug 1.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, bei Systembauten 825 Euro und bei kommunalem Grundstück 900 beziehungsweise 745 Euro. Das Programm ist zum 31. Dezember 2024 ausgelaufen.
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