Förderung als Kredit für Neubau auf Ebene Land
Alle Programme für Neubau auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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IFB-Eigenheimdarlehen Neubau
Zinsverbilligtes Nachrangdarlehen für den Neubau oder Ersterwerb selbstgenutzter Eigenheime und Eigentumswohnungen in Hamburg. Bis zu 150.000 Euro zu 2 Prozent Zinssatz mit 15 Jahren Zinsbindung. Förderfähig sind Anschaffungskosten, Baunebenkosten und Außenanlagen.
Wohnraumförderungsprogramm des Landes Bremen 2026
Neues Landeswohnraumförderungsprogramm mit drei Fördersäulen: Neubau in zwei Mietstufen inklusive der Option Junges Wohnen, Modernisierung im Bestand sowie Bindungsankauf durch Verlängerung von Miet- und Belegungsbindungen. Das Programm wurde am 30. Juni 2026 beschlossen und tritt Mitte August 2026 in Kraft. Die Programme bis einschließlich 2025 sind bereits ausgebucht.
Brandenburg-Kredit Pflege
Zinsverbilligtes, langfristiges Darlehen für Investitionen in Pflegeinfrastruktur und Eingliederungshilfe. Gefördert werden der Auf- und Ausbau von Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege, Neu- und Umbau für gemeinschaftliche Wohnformen mit ambulanten Pflege- und Betreuungsangeboten sowie Umbaumaßnahmen in stationaeren Einrichtungen. Der Mindestbetrag liegt bei 50.000 Euro im ambulanten und 200.000 Euro im stationaeren Bereich, der Höchstbetrag bei 2 Mio. Euro pro Vorhaben.
Junges Wohnen (Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende)
Zunächst zinslose Darlehen mit Tilgungsnachlass und nicht rückzahlbare Zuschüsse für die Schaffung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende an Hochschulstandorten in Niedersachsen. Je Wohnheimplatz sind bis zu 113.860 Euro förderfähig, bei rollstuhlgerechten Einheiten nach DIN 18040-2 oder Eltern-Kind-Appartements bis zu 140.650 Euro. Es wird ein Tilgungsnachlass von 20 Prozent gewährt.
Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern (Allgemeine Mietwohnraumförderung)
Gefördert werden Neubau, Änderung und Erweiterung von Gebäuden zu Mietwohnungen sowie der erstmalige Erwerb von Mietwohnungen innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung. Die Förderung besteht aus zunächst zinslosen Darlehen und einem nicht rückzahlbaren Zuschuss. Erfasst sind allgemeiner Mietwohnraum sowie Wohnungen für aeltere Menschen und Menschen mit Behinderungen.
Eigentumsförderung (Selbst genutztes Wohneigentum)
Zinsguenstige Darlehen und Zuschüsse für Neubau, Erwerb, barrierereduzierende und klimagerechte Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum in Niedersachsen. Einkommensgruppe A erhält Darlehen bis 180.000 Euro, die Gruppen B und C bis 140.000 Euro. Je Kind gibt es Aufstockungen von 10.000 Euro (Gruppe A) beziehungsweise 7.500 Euro sowie zusätzliche Zuschüsse von 10.000 Euro je Kind oder Person mit Behinderung.
Wohnungsbau Sozial M-V
Zinsloses Baudarlehen mit Tilgungsnachlass für die Schaffung belegungsgebundener Mietwohnungen durch Neubau oder Umnutzung bestehender Gebäude. Förderweg 1 deckt 75 Prozent der anrechenbaren Kosten bis maximal 3.800 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche ab, Förderweg 2 70 Prozent bis 3.540 Euro. In Greifswald und Rostock gelten erhöhte Grenzen bis 3.990 bzw. 3.720 Euro pro Quadratmeter.
Soziale Mietwohnraumförderung (mittlere Einkommen)
Baudarlehen zu 0,6 Prozent Festzins mit gestaffeltem Finanzierungszuschuss von 20 bis 30 Prozent für Mietwohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen. Der Darlehensgrundbetrag liegt zwischen 1.200 und 2.200 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Zusätze sind möglich für Barrierefreiheit, Gemeinschaftsräume, Aufzüge und hohe Effizienzstandards.
Soziale Mietwohnraumförderung (geringe Einkommen)
Baudarlehen zu 0,6 Prozent Festzins kombiniert mit einem Finanzierungszuschuss für den Neubau von Mietwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen. Der Darlehensgrundbetrag liegt je nach Grundstückskosten zwischen 1.700 und 2.700 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, der Zuschuss bei 20 bis 40 Prozent des Darlehens. Es gelten Belegungs- und Mietpreisbindungen von 15, 20 oder 25 Jahren.
Hessen-Darlehen Neubau (Neubau einer selbstgenutzten Immobilie)
Zinsgünstiges Nachrangdarlehen für den Neubau von bis zu zwei Wohneinheiten zur Selbstnutzung sowie für den Erwerb neuer Immobilien mit Erstbezug innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung. Der Regelhöchstbetrag von 200.000 Euro erhöht sich um 20.000 Euro, wenn der Effizienzhaus-Standard 40 erreicht wird.
Neubaukredite für Mietwohnungen - mittleres Preissegment
Zinsloses Darlehen über 30 Jahre für den Neubau von Mietwohnungen im mittleren Preissegment mit mehr als zwei Wohneinheiten oder von Mietreihenhäusern. Das Darlehen deckt bis zu 65 Prozent der förderfähigen Baukosten, dazu kommt ein Zuschuss von maximal 10.000 Euro je Wohneinheit. Anerkennungsfähige Kosten höchstens 5.100 Euro je Quadratmeter.
Neubaukredite für Mietwohnungen - klassische Wohnraumförderung
Zinsloses Darlehen über 30 Jahre für den Neubau von Mietwohnungen mit mehr als zwei Wohneinheiten oder von Mietreihenhäusern im Land Bremen. Das Darlehen deckt bis zu 65 Prozent der förderfähigen Baukosten, hinzu kommt ein Zuschuss von bis zu 27.500 Euro je Wohneinheit. Die anerkennungsfähigen Kosten sind auf 5.100 Euro je Quadratmeter Wohnfläche begrenzt.
Bayerisches Wohnungsbauprogramm
Zentrales Landesprogramm für den Bau und die Modernisierung bedarfsgerechter Mietwohnungen, die Bildung von Wohneigentum und den Abbau von Barrieren. Gefördert wird mit einem zinsguenstigen staatlichen Baudarlehen zu derzeit 2,5 Prozent und ergänzenden Zuschüssen, im Mietwohnungsbau etwa einem Basiszuschuss von bis zu 600 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, Zuschlaegen für barrierefreie Grundrisse und 20.000 Euro je Geschoss für den Einbau eines Aufzugs. Antragsberechtigt sind private und öffentliche Bauherren, Wohnungsunternehmen und Baugenossenschaften.
Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm (Eigenwohnraumförderung)
Zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen der BayernLabo für Bau oder Kauf selbstgenutzter Wohnungen und Häuser, zinsverbilligt für bis zu ein Drittel der Gesamtkosten. Haushalte mit Kindern erhalten zusätzlich einen Kinderzuschuss von 5.000 Euro je Kind, der auf das erforderliche Eigenkapital angerechnet werden kann. Die Mindesteigenkapitalquote wurde von 20 auf 15 Prozent gesenkt, die Einkommensgrenzen wurden zum 1. September 2023 um rund 25 Prozent angehoben.
Energiekredit Gebäude
Darlehen bis 20 Mio. Euro für klimafreundlichen gewerblichen Neubau und die energetische Sanierung gewerblicher Gebäude. Guenstige Konditionen und erleichterter Kreditzugang durch Risikoübernahme der LfA.
Mietwohnungsfinanzierung BW - Neubau (MW10-, MW15-, MW25-, MW30-Darlehen)
Zinsverbilligte Darlehen für Bau und Ersterwerb neuer Mietwohnungen, auch durch Dachgeschossausbau, Anbau oder Umbau. Die Zinsbindung beträgt wahlweise 10, 15, 25 oder 30 Jahre. Im Gegenzug gelten Mietpreis- und Belegungsbindungen von 10 bis 40 Jahren, die Wohnungen dürfen nur an Mieter mit Wohnberechtigungsschein vergeben werden.
Wohnen mit Kind
Zinsgünstiges Darlehen von 15.000 bis 100.000 Euro für Familien, die in Baden-Württemberg ein Haus oder eine Wohnung bauen, kaufen oder modernisieren. Förderfähig sind Grundstückskauf mit Nebenkosten, Baukosten, Modernisierung und Außenanlagen. Laufzeiten von 25 oder 35 Jahren mit ein bis fünf tilgungsfreien Jahren und zehnjähriger Zinsbindung.
Finanzierung Familienzuwachs
Zinsverbilligtes Darlehen für kinderlose Paare mit Kinderwunsch und für Haushalte, deren Einkommen die Grenzen der normalen Eigentumsförderung überschreitet. Kinderlose Paare erhalten bis zu 239.500 Euro, Familien mit zwei Kindern bis zu 344.500 Euro. Das Darlehen ist auf den tatsächlichen Finanzierungsbedarf begrenzt.
Zusatzförderung bei Bau oder Erwerb neuen Wohnraums
Ergänzende Förderung zum Z15-Darlehen für neuen Wohnraum, der besonders energieeffizient (Neubaustandard Plus oder Energiesparhaus), barrierefrei nach DIN 18040-2 oder in innovativer Bauweise errichtet wird. Für energieeffiziente Gebäude gibt es bis zu 50.000 Euro Darlehensaufstockung plus einen Zuschuss von 4.000 bis 20.000 Euro, für barrierefreies Bauen bis zu 60.000 Euro Aufstockung.
Eigentumsfinanzierung Baden-Württemberg (Z15-Darlehen)
Zinsverbilligtes Darlehen für Kauf, Bau oder Erweiterung selbstgenutzter Wohnimmobilien in Baden-Württemberg, inklusive Grundstück und Außenanlagen beim Neubau. Der Zinssatz liegt bei 1,00 Prozent p.a. für 15 Jahre, die Tilgung bei 2,25 Prozent mit 24 Monaten tilgungsfreier Zeit. Die Darlehenshöhe hängt von der Familiengröße ab, eine vierköpfige Familie erhält bis zu 344.500 Euro.
IBB Genossenschaftsförderung - Neubau und Bestand
Zinsloses Darlehen für Wohnungsgenossenschaften in Berlin für Neubauvorhaben oder den Ankauf von Bestandsgebäuden. Beim Neubau werden bis zu 10 Prozent der Gesamtkosten und maximal 30.000 Euro je Wohnung gefördert, beim Bestandsankauf bis zu 90 Prozent der Wohnkosten und maximal 3.500 Euro je Quadratmeter.
IBB Junges Wohnen
Förderung von Wohnheimplätzen für Auszubildende und Studierende in Berlin. Gewährt werden ein 30 Jahre zinsloses Baudarlehen bis 3.600 Euro je Quadratmeter und ein Baukostenzuschuss bis 2.200 Euro je Quadratmeter. Zusätzlich gibt es Einmalzuschüsse von 10.000 Euro je barrierefreier Einheit und bis zu 5.000 Euro für Energieeffizienz.
IBB Wohnungsneubaufonds
Soziale Wohnraumförderung für den Neubau von Mietwohnungen in Berlin nach den Wohnungsbauförderungsbestimmungen WFB 2026. Gefördert wird mit zinslosen oder zinsguenstigen Baudarlehen bis 5.300 Euro je Quadratmeter sowie Baukostenzuschüssen bis 1.500 Euro je Quadratmeter. Hinzu kommen Einmalzuschüsse, etwa 20.000 Euro je rollstuhlgerechter Wohnung und 2.000 Euro je Wohnung für nachhaltiges Bauen.
Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau
Langfristige Finanzierung energieeffizienter Projekte der Wohnungswirtschaft, die die KfW-Förderung für Wohngebäude ergänzt. Finanziert werden Neubau, Umnutzung und Sanierung von Mietwohnraum zum Erreichen von Effizienzhausstandards mit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten und bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Der ILB-Tilgungszuschuss beträgt bis zu 5 Prozent, für Neubauprojekte laut ILB bis zu 7,5 Prozent.
Was Landesförderung bei Neubau bedeutet
Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.
- Wo der Antrag landet
- Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
- Der häufigste Irrtum
- Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.
Häufige Fragen zu Neubau auf Ebene Land
- Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
- In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
- Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
- Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.
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