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Förderung als Zuschuss für Natur und Umwelt

Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Natur und Umwelt. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.

369 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für Natur und Umwelt

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LandZuschuss

Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl Baden-Württemberg (FAKT II)

Zentrales Agrarumweltprogramm Baden-Württembergs in der Förderperiode 2023 bis 2027. Es buendelt in sieben Maßnahmengruppen flächenbezogene Zahlungen zu Landschaftspflege, Klimaschutz, Biodiversität, Gewässer-, Boden- und Luftschutz sowie Tierwohl und enthält mit Maßnahmengruppe D einen eigenen Baustein zum ökologischen Landbau. Die Prämien sind je Maßnahme unterschiedlich und werden je Hektar, Tier oder Baum gewährt, der Mindestauszahlungsbetrag liegt bei 250 Euro je Jahr. Zu den 2026 neu aufgenommenen Maßnahmen zählen 70 Euro je Hektar für Kleinstrukturen und 1.000 Euro je Hektar für Weinbergterrassen.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Ministerium für Ernaehrung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, finanziert aus Mitteln der EU, des Bundes und des Landes
KommuneZuschuss

Förderprogramm für Begrünung und Biodiversität - Dachbegrünung

Duisburg unterstützt Dachbegrünungen mit bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 50 Euro je Quadratmeter und höchstens 7.500 Euro je Maßnahme. Sowohl die Ausführung durch eine Fachfirma als auch die Umsetzung in Eigenleistung ist möglich. Begrünte Daecher entlasten das Kanalsystem bei Starkregen, senken die Umgebungstemperatur und fördern die Artenvielfalt. Der Antrag muss vor der Umsetzung bei der Regenagentur der Wirtschaftsbetriebe Duisburg gestellt werden, nachträgliche Förderungen sind ausgeschlossen.

bis 80 Prozent, maximal 7.500 Euro
Duisburg
Stadt Duisburg, Umweltamt, umgesetzt durch die Regenagentur der Wirtschaftsbetriebe Duisburg
KommuneZuschuss

Förderprogramm für Begrünung und Biodiversität - Entsiegelung und naturnahe Bepflanzung

Duisburg fördert die Entsiegelung von Pflaster- und Schotterflächen mit anschließender naturnaher Begrünung durch heimische Pflanzen. Bei Eigenleistung werden Material- und Entsorgungskosten mit bis zu 40 Euro je Quadratmeter entsiegelter Fläche erstattet, bei Beauftragung einer Fachfirma 80 Prozent der in Rechnung gestellten Kosten. Die maximale Fördersumme beträgt 2.500 Euro pro Grundstück. Der Antrag ist vor Beginn der Arbeiten bei der Regenagentur zu stellen.

bis 80 Prozent, maximal 2.500 Euro
Duisburg
Stadt Duisburg, Umweltamt, umgesetzt durch die Regenagentur der Wirtschaftsbetriebe Duisburg
KommuneZuschuss

Förderprogramm für Dach- und Fassadenbegrünung in der Region Hannover

Die Region Hannover bezuschusst professionell ausgeführte Dach- und Fassadenbegrünungen mit bis zu 10.000 Euro. Wird auf demselben Dach gleichzeitig eine Photovoltaikanlage installiert, steigt der Zuschuss für die Dachbegrünung auf bis zu 15.000 Euro. Professionelle Dachbegrünungen werden mit einem Drittel der förderfähigen Kosten gefördert, in Kombination mit Photovoltaik mit 50 Prozent; einfache Fassadenbegrünungen in Eigenleistung ebenfalls mit 50 Prozent. Die zu begrünende Dachfläche muss mindestens 25 Quadratmeter groß sein und die Bepflanzung mindestens zehn Jahre erhalten bleiben.

bis 50 Prozent, maximal 15.000 Euro
Hannover
Region Hannover, Fachbereich Umwelt und Klimaschutz
KommuneZuschuss

Förderprogramm zur Begrünung von Dach-, Fassaden- und Entsiegelungsflächen Mannheim

Mannheim bezuschusst die Begrünung von Daechern und Fassaden sowie die Entsiegelung von Flächen. Dachbegrünungen werden ab 15 Quadratmeter zusammenhaengender Fläche mit bis zu 20 Euro je Quadratmeter bis 200 Quadratmeter und 15 Euro je weiterem Quadratmeter gefördert, höchstens 16.000 Euro je Maßnahme. Fassadenbegrünungen werden bis 6.000 Euro Kosten zu 100 Prozent und höchstens 3.000 Euro bezuschusst, darueber mit 50 Prozent und höchstens 25.000 Euro. Entsiegelungen ab 20 Quadratmeter erhalten bis zu 50 Euro je Quadratmeter bis 100 Quadratmeter und höchstens 11.000 Euro. Die Höhe haengt von der Lage in den stadtklimatisch belasteten Zonen ab.

bis 25.000 Euro
Mannheim
Stadt Mannheim, Fachbereich Klima, Natur und Umwelt
KommuneZuschuss

Förderprogramm zur Begrünung von Hoefen, Daechern und Fassaden Karlsruhe

Karlsruhe fördert die Entsiegelung von Freiflächen mit anschließender Begrünung, den Rückbau von Schottergärten sowie Fassaden- und Dachbegrünungen. Die Förderung erfolgt über festgelegte Pauschalbeträge je Maßnahme, die im Bewilligungsbescheid einzeln aufgeführt sind; die Förderobergrenze liegt bei 5.000 Euro pro Anwesen. Im Zuschuss enthalten ist die Beratung durch das Gartenbauamt vor und während der Maßnahme. Wichtigste Bedingung ist, dass jede Begrünung mit einer Entsiegelung einhergeht; wasserdurchlässige Belaege werden seit der Novellierung 2022 nicht mehr gefördert.

bis 5.000 Euro
Karlsruhe
Stadt Karlsruhe, Gartenbauamt
KommuneZuschuss

Förderprogramm zur Dach- und Fassadenbegrünung Kiel

Kiel bezuschusst freiwillige Dach- und Fassadenbegrünungen mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei einem extensiv begrünten Dach beträgt der Zuschuss höchstens 30 Euro je Quadratmeter und 7.500 Euro pro Gebäude, bei einem intensiv begrünten Dach höchstens 60 Euro je Quadratmeter und 10.000 Euro. Auf besonderen Antrag gibt es Zuschlaege von je 10 Euro je Quadratmeter für die Herstellung der Tragfähigkeit und für Befestigungen von Photovoltaikanlagen auf Solar-Gründaechern. Die Ratsversammlung hat die Fortführung am 21. Mai 2026 beschlossen, die Richtlinie gilt zunächst bis 31. Dezember 2026.

bis 50 Prozent, maximal 10.000 Euro
Kiel
Landeshauptstadt Kiel, Umweltschutzamt
LandZuschuss

Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (FRL AUK/2023) Sachsen

Die sächsische AUK-Richtlinie fördert freiwillige Umwelt- und Klimaleistungen auf Ackerland, Grünland und in der Biotoppflege. Die Maßnahmen sind in die Teile A und B mit fuenfjähriger Verpflichtung und Teil C mit einjähriger Verpflichtung gegliedert, für 2025 erstmals beantragte Maßnahmen gilt eine vierjährige Bindung. Der Verpflichtungszeitraum beginnt jeweils am 1. Januar nach der Bewilligung, der jährliche Auszahlungsantrag ist bis 15. Mai zu stellen. Ab 2026 können Neueinsteiger direkt mit dem Frühjahrssammelantrag beantragen, ein vorgelagerter Teilnahmeantrag entfällt. Für die Biotoppflegemaßnahmen des Teils B sind allerdings keine Neuzugaenge mehr möglich.

Höhe je nach Vorhaben
Sachsen
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Bewilligung durch das LfULG
LandZuschuss

Förderrichtlinie Energie und Klima/2023 (FRL EuK/2023)

Zentrale sächsische Klimaschutz-Richtlinie mit fünf Modulen für Unternehmen, Kommunen, Vereine, Stiftungen und Forschungseinrichtungen. Gefördert werden angewandte Energie- und Klimaforschung, Energieeffizienz und Treibhausgasminderung, intelligente Energiesysteme und Speicher, Klimaanpassung sowie nachhaltige Energieversorgung in JTF-Gebieten. Der Fördersatz liegt je nach Modul bei 50 bis 80 Prozent, in Modul 1 bis zu 100 Prozent.

bis 80 Prozent der Kosten
Sachsen
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
LandZuschuss

Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie (FöRL HWRM/WRRL) Nordrhein-Westfalen

Zuschuss von 40 bis 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, für Unternehmen 25 bis 70 Prozent, für Planungen, Monitoring, wasserbauliche Maßnahmen, Deiche, Rückhaltebecken, naturnahe Gewässerentwicklung, Flächenbereitstellung sowie Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und des Hochwasserrisikomanagements.

bis 80 Prozent der Kosten
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bewilligung durch die Bezirksregierungen
LandZuschuss

Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz

Zuschuss für Vorhaben der Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz in Sachsen. Gefördert werden abfallarme Produktionsverfahren, Recyclinginfrastruktur, nicht investive Maßnahmen wie Aufklärungskampagnen sowie Qualifizierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit geförderten Investitionen. Der Fördersatz liegt je nach Maßnahme, Antragstellergröße und Beihilferecht zwischen 10 und 90 Prozent.

bis 90 Prozent der Kosten
Sachsen
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
LandZuschuss

Förderrichtlinie Natürliches Erbe (FRL NE/2023) Sachsen

Die Richtlinie Natürliches Erbe fördert Naturschutzmaßnahmen in Sachsen. Dazu gehoeren ab 2026 neu die Anlage von Strukturelementen in der Agrarlandschaft, außerdem Biotopgestaltung und Artenschutz, Jungbaumpflege bei Obstgehoelzen, Praevention von Wildtierschäden durch Wolf, Luchs und Biber, naturschutzfachliche Planungen, Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit sowie Naturschutzberatung. Bei den Strukturelementen liegt die maximale Zuwendung bei 200.000 Euro je Vorhaben. Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, anerkannte Religionsgemeinschaften, Verbandskörperschaften, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften sowie kleine und mittlere Unternehmen. Für einen Teil der Maßnahmen gilt seit Maerz 2025 ein Antragsstopp bei den ELER-Maßnahmen, andere sind seit September 2025 wieder antragsfähig.

bis 200.000 Euro
Sachsen
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Bewilligung durch das LfULG
BundZuschuss

Förderrichtlinie Palu: Wiedervernaessung und innovative Nutzung von Moorboeden (ANK Palu)

Umfassendes Förderangebot für die dauerhafte Wiedervernaessung land- und forstwirtschaftlich genutzter Moorboeden und die anschließende angepasste Bewirtschaftung. Modul 1 Beratung und Modul 2 Planung und technische Umsetzung werden mit 100 Prozent gefördert, Modul 3 kompensiert Wert- und Ertragsverluste nach Kompensationsrechner, Modul 4 fördert die Umstellung auf Paludikulturen mit 70 oder 80 Prozent.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
BMUKN im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz, Abwicklung durch die Landwirtschaftliche Rentenbank
LandZuschuss

Förderrichtlinie Tierschutz Sachsen-Anhalt

Zuschuss für anerkannte gemeinnützige Tierschutzvereine, die in Sachsen-Anhalt ein Tierheim oder eine tierheimaehnliche Einrichtung betreiben. Gefördert werden Bau- und Umbaumaßnahmen, tierhygienische Ausstattung, Transportgeraete und Chipleser sowie Bildungsprojekte an Schulen. Nicht förderfähig sind Nebenanlagen, Werbeveranstaltungen und Publikationen.

Höhe je nach Vorhaben
Sachsen-Anhalt
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark
LandZuschuss

Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (FRL WuF/2023) Sachsen

Die sächsische Waldrichtlinie fördert den Waldumbau hin zu klimastabilen Beständen, die Erstaufforstung, Waldschutzmaßnahmen nach Extremwetterereignissen, den Waldwegebau, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, bodenschonende Holzernte sowie Waldbrandfrüherkennung und Löschwasserentnahmestellen. Die meisten Maßnahmen werden als Festbetragsfinanzierung je Hektar, je Pflanze oder je Kilogramm Saatgut gefördert, der Wegebau als Anteilfinanzierung. Antragsberechtigt sind private und körperschaftliche Waldbesitzende sowie anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, Bund und Land sind ausgeschlossen. Die Waldschutzförderung ist 2026 nicht aktiviert, weil die Schadenslage sie nicht ausloest.

Höhe je nach Vorhaben
Sachsen
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Bewilligung durch Sachsenforst
BundZuschuss

Förderrichtlinie Wirtschaftsdünger (Vergärung von Gülle und Mist)

Seit dem 25. März 2026 fördert der Bund Investitionen, die die Vergärung von Wirtschaftsdüngern steigern und Emissionen mindern. Förderfähig sind Gärrestlagerabdeckungen, die Umrüstung von Bestandsanlagen, einzelne Spezialkomponenten von Biogasanlagen (keine kompletten Neubauten), die Rohstoffbereitstellung für Gemeinschaftsanlagen sowie weitere Emissionsminderungsmaßnahmen. Gärrestlagerabdeckungen werden mit bis zu 40 Prozent gefördert, andere Maßnahmen mit bis zu 40 Prozent für Klein- und Kleinstunternehmen, 25 Prozent für mittlere und 10 Prozent für große Unternehmen. Maximal 300.000 Euro je Unternehmen und Vorhaben.

bis 40 Prozent, maximal 300.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Projektträger Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR)
KommuneZuschuss

Förderrichtlinie zur Förderung der heimischen Imkerei Bremerhaven

Zuschuss für nicht erwerbsmäßige Imkereiprojekte in Bremerhaven, die die Biodiversität fördern. Gefördert werden Schulungen zur naturnahen Bienenhaltung und zu Wildbienen, Konzepte zur Verbesserung des Nahrungsangebots, das Anlegen von Nisthilfen für Wildbienen und Insekten sowie Blühstreifen. Förderfähig sind Projektkonzeption, Materialkosten, Öffentlichkeitsarbeit und Bildungsmaterialien, in Ausnahmefällen auch Personalkosten.

Höhe je nach Vorhaben
Bremerhaven
Umweltschutzamt Bremerhaven, Magistrat der Stadt Bremerhaven
LandZuschuss

Förderrichtlinien Biologische Stationen NRW (FoeBS)

Zuschuss für Trägervereine Biologischer Stationen in Nordrhein-Westfalen. Finanziert werden Betreuung von Schutzgebieten, Vertragsnaturschutz, Artenschutz, wissenschaftliche und beratende Aufgaben sowie Naturschutzbildung. Auch Sonderanschaffungen und Arbeiten der EDV-Servicestelle sind förderfähig.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
LandZuschuss

Förderung Baumschnitt Streuobst Baden-Württemberg

Landesprogramm Baumschnitt-Streuobst zur Förderung des fachgerechten Baumschnitts an Streuobstbaeumen. Gefördert werden bis zu 18 Euro je fachgerecht geschnittenem Baum, Kommunen können einen Zuschlag von bis zu 10 Euro je Baum draufsetzen. Ziel ist der Erhalt der landschaftspraegenden Streuobstbestände in Baden-Württemberg. Die Förderung läuft in der Förderperiode 2026 bis 2028.

bis 18 Euro
Baden-Württemberg
Ministerium für Ernaehrung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
LandZuschuss

Förderung der Imkerei und Bienenhaltung Hessen

Hessen fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Zucht und Haltung von Honigbienen. Dazu zählen Aus- und Fortbildung, Vortragsveranstaltungen und Imkertage, Investitionen des Landesverbands Hessischer Imker und erwerbsmäßiger Imkereien, Honig-, Wachs- und Pollenanalysen, die Anlage von Koenigin- und Drohnenvoelkern an staatlich anerkannten Belegstellen sowie Forschungsvorhaben der Bieneninstitute. Gefördert wird als Projektförderung in Form der Anteil- oder Festbetragsfinanzierung. Einzelne Imkerinnen und Imker stellen ihre Anträge über den Landesverband, erwerbsmäßige Imkereien ab mehr als 25 Voelkern können direkt gefördert werden.

Höhe je nach Vorhaben
Hessen
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Bewilligung durch das Regierungspraesidium Giessen
LandZuschuss

Förderung des ökologischen Landbaus im Saarland

Flächenbezogene Förderung für die Umstellung auf und die Beibehaltung der ökologischen Wirtschaftsweise in saarländischen Landwirtschaftsbetrieben. Im Saarländischen Entwicklungsplan für den ländlichen Raum 2023-2027 sind dafür 24 Millionen Euro eingeplant, die Fördersätze für Neueinsteiger und Beibehalter wurden auf Bundesdurchschnitt angehoben. Ergänzend gibt es eine kostenfreie Fachberatung und eine gesonderte Beratungsförderung.

Höhe je nach Vorhaben
Saarland
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes
LandZuschuss

Förderung des ökologischen Landbaus in Baden-Württemberg (FAKT II Maßnahme D2)

Baden-Württemberg fördert sowohl die Umstellung auf den ökologischen Landbau als auch dessen Beibehaltung. Für die Umstellung gibt es 430 Euro je Hektar Acker- und Grünland, 950 Euro je Hektar Gartenbaufläche und 1.450 Euro je Hektar Dauerkultur, laengstens für zwei Jahre. Für die Beibehaltung werden 240 Euro je Hektar Acker- und Grünland, 680 Euro je Hektar Gartenbau und 1.000 Euro je Hektar Dauerkultur gezahlt. Zusätzlich gibt es 40 Euro je Hektar für Transaktionskosten, höchstens 600 Euro je Betrieb und Jahr. Der gesamte Betrieb muss nach der EU-Ökoverordnung 2018/848 wirtschaften und bis zum 1. Januar einen Kontrollvertrag abgeschlossen haben.

240 Euro bis 1.450 Euro
Baden-Württemberg
Ministerium für Ernaehrung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
LandZuschuss

Förderung des ökologischen Landbaus in Bayern (KULAP)

Bayern fördert im Rahmen des KULAP sowohl die Umstellung auf den ökologischen Landbau als auch dessen Beibehaltung. Für die Umstellung werden bis zu 1.300 Euro je Hektar gezahlt, für die Beibehaltung bis zu 1.000 Euro je Hektar, jeweils gestaffelt nach Nutzungsart. Voraussetzung ist die gesamtbetriebliche Umstellung nach der EU-Ökoverordnung und ein Vertrag mit einer zugelassenen Kontrollstelle. Beantragt wird über iBALIS im Antragszeitraum vom 14. Januar bis 24. Februar 2026.

bis 1.300 Euro
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
BundZuschuss

Förderung extensiver Obstbestände (Streuobst) nach GAK

Förderung der Pflege extensiv genutzter Obstbestände mit 7 Euro je gepflegtem Baum und Jahr sowie der Pflanzung von Hochstamm-Obstbaeumen mit 76 Euro je gepflanztem Baum im Pflanzjahr und 7 Euro je Baum und Jahr für die Pflege in den Folgejahren.

7 Euro bis 76 Euro
bundesweit
Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Landesbehörden

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