Förderprogramme für Natur und Umwelt in Nordrhein-Westfalen auf Ebene Land
Alle Programme für Natur und Umwelt auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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Kommunales Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahren zur Klimafolgenanpassung Nordrhein-Westfalen
Zuschuss von 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben und höchstens 55.400 Euro, damit Kommunen ein strukturiertes Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahren zur Klimafolgenanpassung durchlaufen, Verwaltungsstrukturen aufbauen und konkrete Anpassungsmaßnahmen umsetzen. In Ausnahmefällen ist eine höhere Quote möglich.
Beratungsförderung zur betrieblichen Klimaanpassung Nordrhein-Westfalen (BbK NRW)
Zuschuss von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für kooperative Beratungsprojekte, die Kommunen für die in ihrem Gebiet ansässigen Unternehmen durchführen. Qualifizierte Beraterinnen und Berater identifizieren Klimarisiken der Betriebe und erarbeiten passende Anpassungsmaßnahmen.
Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald und Körperschaftswald Nordrhein-Westfalen (FöRL Privat- und Körperschaftswald)
Zuschuss für naturnahe Waldbewirtschaftung, Waldumbau, Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen, forstwirtschaftlichen Wegebau, Löschwasserentnahmestellen und forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse. Die Förderquote hängt von der Art der Maßnahme ab, die Bagatellgrenze liegt bei 12.500 Euro im Körperschaftswald und 2.500 Euro bei übrigen Maßnahmen.
Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald Nordrhein-Westfalen (FöRl Extremwetterfolgen)
Zuschuss von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben und höchstens 50.000 Euro je Antragsjahr für Waldschutzmaßnahmen nach Sturm, Dürre und Borkenkäferbefall: Räumung von Kalamitätsflächen, insektizidfreie Waldschutzmaßnahmen und Holzlagerplätze. Waldgenossenschaften erhalten zusätzlich 2.500 Euro je angefangene 50 Hektar, für Nass- und Trockenlager gilt keine Obergrenze.
Bodenschutz- und Altlastenförderrichtlinien Nordrhein-Westfalen
Zuschuss von 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben für die Erfassung von Altablagerungen und Altstandorten, Gefährdungsabschätzungen, Sanierungsuntersuchungen, die Sanierung von Altlasten sowie weitere Maßnahmen des Bodenschutzes. Die Bagatellgrenze liegt bei 12.800 Euro.
Grüne-Infrastruktur-Richtlinien Nordrhein-Westfalen (GI-RL)
Zuschuss von 80 Prozent, in Ausnahmefällen bis 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben für Sicherung, Wiederherstellung, Schaffung, Entwicklung und Vernetzung von Elementen der grünen Infrastruktur sowie für konzeptionelle Grundlagen. Bagatellgrenze 50.000 Euro für Gemeinden und Gemeindeverbände, 10.000 Euro für übrige Antragstellende.
Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung Nordrhein-Westfalen (ZunA NRW)
Zuschüsse und Darlehen für Erhalt und Ausbau der abwassertechnischen Infrastruktur in sechs Förderbereichen: industrielle Abwasserbehandlung, Energieeffizienz, Hochwasserschutz, Anpassung an den Klimawandel, Spurenstoffelimination und Forschungsvorhaben. Förderquoten der Zuschüsse zwischen 30 und 100 Prozent, im Förderbereich 5.2 maximal 200 Euro je Meter.
Zuwendungen zur Umsetzung von niederschwelligen Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung Nordrhein-Westfalen
Zuschuss bis 180.000 Euro für schnell umsetzbare Klimaanpassungsmaßnahmen: Entsiegelung, Dachbegrünung, Baumpflanzungen, Versickerung von Niederschlagswasser und Verschattungselemente an Gebäuden, Liegenschaften und im öffentlichen Raum. Förderquote bis 80 Prozent, für Nothaushalts- und überschuldete Kommunen bis 90 Prozent, für wirtschaftlich Tätige 50 Prozent.
Klimaanpassungsrichtlinie Nordrhein-Westfalen (KA-RL)
Zuschuss für Klimafolgenanpassung und Risikoprävention auf lokaler und regionaler Ebene: investive Vorhaben wie Hitzeschutz und Schwammstadt-Elemente sowie nicht-investive Vorhaben zu Kompetenzaufbau und Katastrophenresilienz. Bis zu 80 Prozent für nicht wirtschaftlich Tätige, bis 90 Prozent für Kommunen in Haushaltsnotlage sowie Forschungs- und Bildungseinrichtungen, bis 100 Prozent für KMU. Bagatellgrenze 50.000 Euro für Gebietskörperschaften.
Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie (FöRL HWRM/WRRL) Nordrhein-Westfalen
Zuschuss von 40 bis 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, für Unternehmen 25 bis 70 Prozent, für Planungen, Monitoring, wasserbauliche Maßnahmen, Deiche, Rückhaltebecken, naturnahe Gewässerentwicklung, Flächenbereitstellung sowie Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und des Hochwasserrisikomanagements.
Grüne Gründungen.NRW
Förderung für junge Unternehmen, die wirtschaftlichen Erfolg mit ökologischer oder sozialer Wirkung verbinden. Gefördert werden Prototypenentwicklung und Markterprobung in acht Teilmärkten der Umweltwirtschaft, darunter Materialeffizienz und Kreislaufwirtschaft, erneuerbare Energien, Energieeffizienz, nachhaltige Mobilität und Wasserwirtschaft. Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen, deren Gründung höchstens fünf Jahre zurückliegt und die noch keine Gewinne ausgeschüttet haben. Über sechs Einreichungsrunden wurden bereits mehr als 100 Projekte ausgewählt. Förderquote und Höchstbetrag nennt die Programmseite nicht.
ZukunftUmweltwirtschaft.NRW
Gefördert wird die Neu- oder Weiterentwicklung umweltschonender und ressourceneffizienter Produkte, Dienstleistungen und Verfahren in der Umweltwirtschaft, ausdrücklich auch in der Kreislaufwirtschaft, daneben in erneuerbaren Energien, Energieeffizienz, Wasserwirtschaft, nachhaltiger Mobilität und Umweltschutztechnologien. Antragsberechtigt sind KMU als Einzelvorhaben oder in Kooperation, Hochschulen, Kammern, Vereine und Stiftungen nur in Kooperation mit einem KMU. Das Verfahren ist zweistufig über das EFRE.NRW.Online-Portal. Förderquote und Höchstbetrag nennt die Programmseite nicht, die Innovationsförderagentur NRW berät dazu.
Circular Economy – CircularCities.NRW
Förderaufruf für kommunal getragene Circular-Economy-Vorhaben in Nordrhein-Westfalen mit vier Themenbereichen: Innovationsvorhaben, Investitionsvorhaben, die Einstellung von Circular-Economy-Beauftragten in Kommunen sowie Aktivierungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen. In der vierten Runde wurden ausdrücklich auch innovative Vorhaben zur Wiederverwendung und zum Recycling von Elektronik gefördert. Antragsberechtigt sind KMU, Kommunen, kommunale Zweckverbände, kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie Kammern, Vereine und Stiftungen. Förderquote und Höchstbetrag stehen in der jeweiligen Förderbekanntmachung.
Ressource.NRW
Investitionszuschuss für KMU in Nordrhein-Westfalen für innovative Anlagen mit Demonstrationscharakter, die die Ressourceneffizienz deutlich verbessern oder den Übergang in die Circular Economy voranbringen. Förderfähig sind die Nettoreduzierung des Ressourcenverbrauchs nach Artikel 47 AGVO, der Ersatz primärer durch sekundäre und recycelte Rohstoffe, Abfallvermeidung und Recycling sowie Sammel- und Sortiertechnik zur Wiederverwendung, jeweils in Technik, die noch nicht großtechnisch angewendet wird. Der Fördersatz beträgt bis zu 60 Prozent, der Höchstbetrag 4 Millionen Euro je Vorhaben, das Programmbudget liegt bei 31,4 Millionen Euro.
Förderung von Herdenschutzmaßnahmen gegen den Wolf in Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen fördert Praeventionsmaßnahmen zum Schutz von Schafen, Ziegen und Gehegewild vor Wolfsuebergriffen. Gefördert werden die Optimierung bestehender Zaeune, neue wolfsabweisende Schutzanlagen sowie Anschaffung und Ausbildung geeigneter Herdenschutzhunde, jeweils mit 100 Prozent der Kosten bei einer Bagatellgrenze von 200 Euro. In der Region Westmuensterland ist bis zum 31. Dezember 2026 zusätzlich die Optimierung von Standardzaeunen für Kleinpferde bis 148 Zentimeter Stockmass, Stuten mit Fohlen und Jungpferde bis drei Jahre förderfähig. Vor der Antragstellung ist eine fachliche Bewertung durch die Herdenschutzberatung verpflichtend. Die Richtlinie gilt in der Fassung vom 13. August 2025.
Städtebauförderung Nordrhein-Westfalen
Landesprogramm zur Stadterneuerung, das 2026 insgesamt 356 Millionen Euro für 139 Stadtumbauprojekte in 117 Kommunen bereitstellt. Finanziert wird es mit 185 Millionen Euro aus Landesmitteln und 171 Millionen Euro aus Bundesmitteln. Schwerpunkte sind die Beseitigung von Wohnungsleerständen, die Aufwertung von Ortskernen und Innenstädten, Klimaanpassung und Mobilität. Kommunen dürfen mit genehmigten Maßnahmen vorzeitig beginnen und müssen nicht auf den Förderbescheid warten. Anträge für das Programmjahr 2027 können bis zum 31. Oktober 2026 gestellt werden.
NRW.BANK.Grüne Emscher-Lippe
Darlehen und Forward-Darlehen ohne Höchstbetrag ab einem Mindestbetrag von 10 Millionen Euro mit Laufzeiten von 10, 20 oder 30 Jahren zur Finanzierung des Emscher-Umbaus: Beseitigung der offenen Abwasserableitung durch unterirdische Kanäle und Umgestaltung der Wasserläufe zu Lebensräumen und Erholungsflächen.
Umweltscheck Naturschutz Nordrhein-Westfalen
Pauschalförderung von bis zu 2.000 Euro für kleine Vorhaben zur Pflege und zum Erhalt von Natur und Landschaft, für konkrete Natur- und Artenschutzmaßnahmen sowie für Publikationen, Veranstaltungen und Informationstafeln. Niedrigschwelliger Einstieg für Vereine, Stiftungen und Privatpersonen.
NRW.BANK.Sonderprogramm Hochwasserschutz
Ratendarlehen zum Sollzins von 0,25 Prozent für alle Laufzeiten ohne Höchstbetragsgrenze, für Investitionen in wasserwirtschaftliche Maßnahmen: wasserbaulicher Hochwasserschutz, naturnaher Gewässerausbau sowie Untersuchungen und Planungen von überregionaler Bedeutung.
EFRE und JTF Nordrhein-Westfalen 2021 bis 2027
Nordrhein-Westfalen setzt EFRE und Just Transition Fund über themenbezogene Förderaufrufe um. Aktuell laufen unter anderem Grüne Gründungen.NRW für junge Unternehmen der Umweltwirtschaft, Produktives.NRW für das Rheinische Revier und das nördliche Ruhrgebiet, Zirkuläre Produktion, Klimaanpassung.Kommunen, Start-up Transfer.NRW, Circular Economy Circular Cities.NRW, Zukunft Umweltwirtschaft.NRW sowie Defence.Tech.NRW. Antragsberechtigt sind KMU, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Kommunen.
Förderrichtlinien Biologische Stationen NRW (FoeBS)
Zuschuss für Trägervereine Biologischer Stationen in Nordrhein-Westfalen. Finanziert werden Betreuung von Schutzgebieten, Vertragsnaturschutz, Artenschutz, wissenschaftliche und beratende Aufgaben sowie Naturschutzbildung. Auch Sonderanschaffungen und Arbeiten der EDV-Servicestelle sind förderfähig.
Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023
Zuschuss für städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen in den Programmlinien Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt sowie Wachstum und nachhaltige Erneuerung. Gefördert werden in der Regel 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mit Zu- und Abschlaegen von jeweils 10 Prozent je nach Arbeitslosenzahlen und Finanzkraft der Gemeinde.
Beratungsförderung zur betrieblichen Klimaanpassung (BbK.NRW)
Zuschuss von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für kooperative Beratungsprojekte von Kommunen zugunsten der in ihrer Gebietskörperschaft ansässigen Unternehmen. Die Beratung zur betrieblichen Klimaanpassung muss durch qualifizierte Beratende nach einem vom Umweltministerium anerkannten Prozess erfolgen.
Zuwendungen für die Umweltwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (Umweltwirtschaftsrichtlinie)
Zuschuss für Vorhaben im Bereich Umweltwirtschaft und nachhaltiges Wirtschaften, etwa Wissens- und Technologietransfer, Vernetzung, Produkt- und Prozessinnovationen, Gründungsförderung, Fachkräfteangebot und Markterschließung. Je nach Vorhaben bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Was Landesförderung bei Natur und Umwelt bedeutet
Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.
- Wo der Antrag landet
- Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
- Der häufigste Irrtum
- Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.
Häufige Fragen zu Natur und Umwelt auf Ebene Land
- Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
- In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
- Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
- Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.
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Eine Liste zeigt alles zu Natur und Umwelt. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.