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Förderprogramme für Mobilität in Schleswig-Holstein

Diese Programme fördern Mobilität und sind in Schleswig-Holstein beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

302 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für Mobilität

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BundSteuervorteil

Steuerfreies Dienstfahrrad (Paragraf 3 Nummer 37 EStG)

Überlaesst der Arbeitgeber ein betriebliches Fahrrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, ist der geldwerte Vorteil vollständig steuerfrei. Das gilt für Fahrräder und Pedelecs, die kein Kraftfahrzeug im Sinne des Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 EStG sind. Wird das Rad dagegen per Gehaltsumwandlung finanziert, greift die Steuerfreiheit nicht und der geldwerte Vorteil ist zu versteuern; die Bewertung dafuer regelt das EStG selbst nicht, sondern gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder. Die Steuerbefreiung ist befristet: Sie gilt nach Paragraf 52 Absatz 4 EStG letztmals für Vorteile, die vor dem 1. Januar 2031 zugewendet werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, Finanzverwaltung
BundSteuervorteil

Steuerfreies Dienstrad und E-Bike-Leasing über den Arbeitgeber

Überlaesst ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Fahrrad oder E-Bike zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, ist dieser Vorteil nach Paragraf 3 Nummer 37 EStG steuerfrei. Das ist die Grundlage der verbreiteten Dienstrad-Leasingmodelle, mit denen ein E-Bike deutlich guenstiger wird als beim Direktkauf. Für Betriebsinhaber gilt parallel Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 6 EStG: Die private Nutzung eines betrieblichen Fahrrads, das kein Kraftfahrzeug ist, bleibt ausser Ansatz. Wichtig ist die Befristung: Nach der Anwendungsvorschrift in Paragraf 52 EStG gilt die Steuerfreiheit letztmals für den Veranlagungszeitraum 2030 und für Lohnzahlungszeiträume, die vor dem 1. Januar 2031 enden. Schnelle S-Pedelecs, die als Kraftfahrzeug gelten, fallen nicht unter diese Regelung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen, Anwendung über die Lohnabrechnung
BundSteuervorteil

Steuerfreies Laden von E-Fahrzeugen beim Arbeitgeber (Paragraf 3 Nummer 46 EStG)

Vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährte Vorteile für das Laden eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens sind steuerfrei. Steuerfrei ist auch die zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen, Finanzämter
BundSteuervorteil

Steuerfreies Laden von E-Fahrzeugen und E-Bikes beim Arbeitgeber (Paragraf 3 Nummer 46 EStG)

Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens sind steuerfrei. Ebenso steuerfrei ist die zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung. Die Leistung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Auch diese Steuerbefreiung ist befristet und gilt nach Paragraf 52 Absatz 4 EStG letztmals für Vorteile, die vor dem 1. Januar 2031 zugewendet werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, Finanzverwaltung
BundSteuervorteil

Steuerfreies Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber

Laedt ein Arbeitnehmer sein Elektro- oder Hybridelektrofahrzeug an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens, ist dieser Vorteil nach Paragraf 3 Nummer 46 EStG steuerfrei. Ebenfalls steuerfrei ist die zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung. Wichtigste Bedingung ist, dass der Vorteil zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird, eine Gehaltsumwandlung reicht nicht. Die Regelung ist befristet: Nach der Anwendungsvorschrift in Paragraf 52 EStG gilt sie für Vorteile in Lohnzahlungszeiträumen, die vor dem 1. Januar 2031 enden, also bis zum 31. Dezember 2030. Sie gilt auch für das private Fahrzeug des Arbeitnehmers.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen, Anwendung über die Lohnabrechnung
BundSteuervorteil

Steuerfreiheit für das Dienstfahrrad nach Paragraf 3 Nummer 37 EStG

Überlässt der Arbeitgeber ein betriebliches Fahrrad oder E-Bike zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, ist der geldwerte Vorteil vollständig steuerfrei. Es fällt weder Lohnsteuer noch Sozialversicherung auf die private Nutzung an. Die Befreiung gilt für jedes einzelne überlassene Rad, ist also nicht auf ein Fahrzeug beschränkt, und mindert die Entfernungspauschale nicht. Voraussetzung ist, dass es sich nicht um ein Kraftfahrzeug im Sinne von Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 EStG handelt, S-Pedelecs über 25 km/h fallen also heraus.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, Finanzverwaltung der Länder
BundSteuervorteil

Steuerliche Behandlung der THG-Prämie bei Fahrzeugen im Betriebsvermögen

Gehört das Elektrofahrzeug zum Betriebsvermögen, zählt die THG-Prämie zu den Betriebseinnahmen und unterliegt der Einkommensteuer beziehungsweise Körperschaftsteuer. Anders als bei Privatpersonen gibt es hier keine Freigrenze. Bei Flotten mit E-Transportern, E-Lkw oder E-Bussen summieren sich die Prämien zu erheblichen Beträgen, die vollständig zu erfassen sind.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Finanzverwaltung
BundSteuervorteil

Steuerliche Behandlung der THG-Prämie bei Privatpersonen

Bei Privatpersonen ist die THG-Prämie für ein Fahrzeug im Privatvermögen nach Einschätzung der Verbraucherzentrale in der Regel steuerfrei. Steuerpflicht kann nur über sonstige Einkünfte nach Paragraf 22 Nummer 3 EStG entstehen, wenn die dortige Freigrenze überschritten wird. Da eine übliche Pkw-Prämie deutlich darunter liegt, bleibt sie im Normalfall ohne Folgen in der Einkommensteuererklärung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Finanzverwaltung, Grundlage Paragraf 22 Nummer 3 Einkommensteuergesetz
SonstigeSonstiges

Super Sparpreis der Deutschen Bahn

Guenstigstes Kontingenttarifangebot im Fernverkehr, buchbar ab 6,99 Euro. Für Menschen unter 27 Jahren gibt es den Super Sparpreis Young ab 4,99 Euro, ab 65 Jahren den Super Sparpreis Senioren ab 15,99 Euro, für Gruppen ab sechs Personen den Super Sparpreis Gruppe ab 8,99 Euro pro Person. Mit BahnCard 25 oder BahnCard 50 gibt es 25 Prozent Rabatt. Eine kostenlose Stornierung ist nur innerhalb von drei Stunden nach der Buchung möglich.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Bahn AG
BundPrämie

THG-Prämie für E-Busse der Klasse M3 (Schätzwert 72.000 kWh)

Busse der Klasse M3, also Linienbusse und Reisebusse mit mehr als acht Sitzplätzen und über 5 Tonnen, sind eine eigene Fahrzeugklasse mit dem höchsten Schätzwert überhaupt: 72.000 kWh je Bus und Jahr, das 36-fache eines Pkw. Ab dem Kalenderjahr 2027 wird die Strommenge für M3 zusätzlich mit dem Faktor 4 statt 3 multipliziert. Verkehrsbetriebe und Busunternehmen erreichen damit fünfstellige Jahreserlöse je Fahrzeug.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Bescheinigung durch das Umweltbundesamt
BundPrämie

THG-Prämie für E-Lkw der Klasse N2 (Schätzwert 20.600 kWh)

Schwere Nutzfahrzeuge der Klasse N2, also E-Lkw zwischen 3,5 und 12 Tonnen zulässiger Gesamtmasse, erhalten einen Schätzwert von 20.600 kWh je Fahrzeug und Jahr. Das ist mehr als das Zehnfache des Pkw-Werts. Vor der Bekanntmachung vom 10. August 2023 gab es für N2 und N3 keinen eigenen Schätzwert, diese Fahrzeuge bekamen nur die allgemeinen 2.000 kWh bescheinigt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Bescheinigung durch das Umweltbundesamt
BundPrämie

THG-Prämie für E-Lkw und E-Sattelzugmaschinen der Klasse N3 (Schätzwert 33.400 kWh)

Für rein batterieelektrische Lkw und Sattelzugmaschinen der Klasse N3 über 12 Tonnen gilt ein Schätzwert von 33.400 kWh je Fahrzeug und Jahr. Zusätzlich wird die Strommenge für N3-Fahrzeuge ab dem Kalenderjahr 2027 nicht mit dem Faktor 3, sondern mit dem Faktor 4 multipliziert, danach absteigend bis Faktor 1 ab 2040. Damit ist der E-Lkw die mit Abstand lukrativste Einzelposition neben dem Bus.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Bescheinigung durch das Umweltbundesamt
BundPrämie

THG-Prämie für leichte E-Nutzfahrzeuge der Klasse N1 (Schätzwert 3.000 kWh)

Für rein batterieelektrische leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1, also E-Transporter bis 3,5 Tonnen, gilt ein eigener Schätzwert von 3.000 kWh statt der 2.000 kWh für Pkw. Das sind 50 Prozent mehr anrechenbare Energie und entsprechend höhere Prämien. Bekannt gegeben wurde der Wert mit der Bekanntmachung des Bundesumweltministeriums vom 10. August 2023 im Bundesanzeiger. Die Anrechnung erfolgt mit dem Faktor 3.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Bescheinigung durch das Umweltbundesamt
BundPrämie

THG-Prämie für reine Batterie-Pkw der Klasse M1 (Schätzwert 2.000 kWh)

Für jedes in Deutschland zugelassene reine Batterieelektrofahrzeug wird einmal je Kalenderjahr ein pauschaler Schätzwert von 2.000 kWh Ladestrom bescheinigt und mit dem Faktor 3 auf die THG-Quote angerechnet. Nachweis ist allein die Zulassungsbescheinigung Teil I, der Halter gilt als Ladepunktbetreiber. Kilometerstand, Ladeverhalten und Strommix spielen keine Rolle. Die Auszahlung leisten private Vermarkter, nicht das Umweltbundesamt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Bescheinigung durch das Umweltbundesamt
BundPrämie

THG-Prämie für schwere Vierradmobile der Klasse L7e

Vierrädrige Leichtfahrzeuge der Klasse L7e sind in der Aufzählung der zulassungsfreien Fahrzeuge in Paragraf 3 Absatz 3 FZV nicht enthalten, dort steht nur die Klasse L6e. Sie werden regulär zugelassen und erhalten eine Zulassungsbescheinigung Teil I. Damit fallen sie im UBA-Formular unter die Auswahl Andere und bekommen den allgemeinen Schätzwert von 2.000 kWh bescheinigt, sofern sie rein batterieelektrisch sind.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt
BundPrämie

THG-Prämie für zulassungspflichtige E-Krafträder und E-Motorräder (allgemeiner Schätzwert 2.000 kWh)

Zulassungspflichtige Elektro-Krafträder mit Zulassungsbescheinigung Teil I fallen im UBA-Antragsformular unter die Auswahl Andere und erhalten den allgemeinen Schätzwert von 2.000 kWh, also denselben Wert wie ein Pkw. Das UBA nennt in seinem FAQ ausdrücklich zulassungspflichtige Motorräder als Beispiel. Zulassungsfreie Zweiräder wie Kleinkrafträder und E-Roller mit Versicherungskennzeichen sind dagegen ausgeschlossen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Bescheinigung durch das Umweltbundesamt
BundPrämie

THG-Quote Verpflichtungsjahr 2026 - Rahmenbedingungen und Gebühren

Die Treibhausgasminderungsquote nach § 37a BImSchG verpflichtet Inverkehrbringer von Kraftstoffen, die Emissionen ihrer Produkte um einen gesetzlich festgelegten Prozentsatz zu mindern: 10,6 Prozent im Jahr 2025, 12 Prozent im Jahr 2026 und 17,5 Prozent im Jahr 2027. Weil die Quote steigt, steigt auch die Nachfrage nach anrechenbaren Strommengen aus Elektrofahrzeugen. Die bescheinigte Strommenge wird nach § 5 Absatz 3 der 38. BImSchV mit dem Faktor 3 multipliziert und mit einem Anpassungsfaktor für die Antriebseffizienz von 0,4 für batteriegestützte Elektroantriebe verrechnet; der Faktor 3 gilt ab 2024 und sinkt erst ab 2035 auf 2 und ab 2036 auf 1. Neu ist, dass das Umweltbundesamt für Entscheidungen über gemeldete Strommengen ab dem 17. April 2026 Gebühren zwischen 94,60 Euro und 6.500 Euro nach der Besonderen Gebührenverordnung des BMUKN erhebt; früher waren die Bescheide kostenfrei. Betroffen sind alle Anträge, die ab diesem Datum eingehen, für öffentliche wie für nicht öffentliche Ladepunkte. Das digitale Fachverfahren steht noch nicht bereit, Anträge laufen weiterhin formlos per E-Mail an 38bimschv@uba.de mit den vorgeschriebenen Excel-Vorlagen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt, Rechtsgrundlage § 37a BImSchG und 38. BImSchV
BundPrämie

THG-Quote für Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte

Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte können die tatsaechlich abgegebene Strommenge auf die Treibhausgasminderungsquote anrechnen lassen und den Erlös vermarkten. Anders als beim Fahrzeughalter zählt hier die mess- und eichrechtskonform ermittelte Strommenge in Megawattstunden. Der Ladepunkt muss der Bundesnetzagentur angezeigt sein. Je Verpflichtungsjahr kann der Betreiber nur einen einzigen Dritten mit der Vermarktung beauftragen. Anrechnungsfaktor ist derzeit 3.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt (UBA)
BundPrämie

THG-Quote für Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte (Paragraf 6 der 38. BImSchV)

Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte lassen sich die tatsächlich abgegebene Strommenge vom Umweltbundesamt bescheinigen und können sie auf die Treibhausgasminderungsquote anrechnen lassen. Der Strom wird mit dem dreifachen Energiegehalt gewertet. Anders als beim privaten Laden zählt hier die real gemessene Menge, nicht ein Pauschalwert.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt (UBA)
BundPrämie

THG-Quote für E-Busse (Fahrzeugklasse M3)

Rein elektrische Busse der Klasse M3 haben mit 72.000 kWh je Fahrzeug und Verpflichtungsjahr den mit Abstand höchsten pauschalen Schaetzwert aller Fahrzeugklassen. Das macht die THG-Quote für kommunale Verkehrsbetriebe und private Busunternehmen zu einer relevanten wiederkehrenden Einnahme. Berechtigt ist der Halter des Busses; auch Behörden und kommunale Eigenbetriebe dürfen teilnehmen und dafuer Pooling-Dienstleister beauftragen. Ab dem Kalenderjahr 2027 wird die Strommenge für M3-Fahrzeuge nach § 7 Absatz 6 der 38. BImSchV abweichend vom allgemeinen Faktor 3 mit dem Faktor 4 multipliziert; der höhere Faktor ersetzt den bisherigen, er wirkt nicht zusätzlich. Wichtig zur Abgrenzung: Strom für den Schienenverkehr einschließlich Straßenbahnen ist nicht anrechenbar, die Regelung gilt ausschließlich für Straßenfahrzeuge, und nur für rein batterieelektrische Fahrzeuge.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt (Bescheinigung), Auszahlung über Quotenhaendler
BundPrämie

THG-Quote für E-Motorräder und zulassungspflichtige Krafträder

Auch zulassungspflichtige Elektro-Krafträder können an der THG-Quote teilnehmen. Im UBA-Antragsformular werden sie unter der Kategorie Andere geführt, da es eigene Schätzwerte nur für M1, N1, N2, N3 und M3 gibt. Zulassungsfreie Fahrzeuge wie E-Roller mit Versicherungskennzeichen sind ausdrücklich ausgeschlossen, solange kein eigener Schätzwert bekanntgegeben wurde.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt (UBA)
BundPrämie

THG-Quote für E-Nutzfahrzeuge der Fahrzeugklasse N2

Rein elektrische Lastkraftwagen der Klasse N2 mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 bis 12 Tonnen haben einen eigenen Schaetzwert von 20.600 kWh je Fahrzeug und Verpflichtungsjahr. Das ist rund das Zehnfache des Pkw-Wertes und macht die THG-Quote für Speditionen, Entsorger und kommunale Betriebe wirtschaftlich deutlich relevanter als bei Pkw-Flotten. Berechtigt ist der Halter des Fahrzeugs; Nachweis ist die Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I mit erkennbarer Fahrzeugklasse. Die Meldung erfolgt einmal je Fahrzeug und Verpflichtungsjahr bis zum 15. November an das Umweltbundesamt. Die Auszahlung leistet nicht die Behörde, sondern der Quotenhaendler, an den die vom UBA bescheinigte Menge weitergegeben wird. Den erhöhten Anrechnungsfaktor nach § 7 Absatz 6 der 38. BImSchV ab 2027 gibt es nur für M3 und N3, nicht für N2.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt (Bescheinigung), Auszahlung über Quotenhaendler
BundPrämie

THG-Quote für Elektro-Krafträder und E-Motorräder

Auch rein elektrische Krafträder mit eigener Zulassungsbescheinigung können an der Treibhausgasminderungsquote teilnehmen. Der ADAC weist darauf hin, dass E-Motorräder mit Zulassungsbescheinigung dieselbe Prämie erhalten wie ein E-Pkw. Voraussetzung ist ein rein batterieelektrischer Antrieb und eine Zulassungsbescheinigung Teil I. Fahrzeuge ohne Zulassung, etwa E-Bikes oder Pedelecs, sind ausgeschlossen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt (UBA)
BundPrämie

THG-Quote für Elektro-Nutzfahrzeuge (Fahrzeugklassen N1, N2, N3)

Auch batterieelektrische Transporter und Lkw können über die Treibhausgasminderungsquote vermarktet werden. Die 38. BImSchV spricht allgemein von Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb, erfasst also leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1 ebenso wie mittelschwere und schwere Lkw der Klassen N2 und N3. Weil bei Nutzfahrzeugen pauschal deutlich höhere Strommengen unterstellt werden, liegen die Erloese je Fahrzeug ein Vielfaches über denen eines Pkw. Antragsteller ist der Halter, der Antrag läuft über das Umweltbundesamt oder über einen beauftragten Dritten.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt (UBA)

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