Förderung als Zuschuss für Mobilität
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Mobilität. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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CEF2 Reflow Call 2026 - Alternative Fuels Infrastructure Facility (AFIF) für Lkw-Ladeinfrastruktur im TEN-T-Netz
Letzter Förderaufruf der Connecting Europe Facility 2 für Ladeinfrastruktur schwerer Nutzfahrzeuge am TEN-T-Netz. Für AFIF-relevante Themen stehen 130 Millionen Euro bereit, der maximale EU-Beitrag liegt bei 20 Millionen Euro für Projekte in einem Mitgliedstaat und 40 Millionen Euro für länderübergreifende Projekte.
InnovationFocus Green Aviation Technologies (GATE III)
Förderaufruf für Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Dekarbonisierung der Luftfahrt. Themen sind nachhaltige Flugzeugsysteme und Fertigungsprozesse, Wasserstofftechnologie, effiziente Kabinensysteme, digitalisierte Wartungsprozesse, nachhaltige Flughafenbetriebskonzepte und Wasserstoff-Forschungsinfrastrukturen. Einzelprojekte bis 500.000 Euro, Kooperationsprojekte bis 2 Millionen Euro.
progres.nrw - Programmbereich Emissionsarme Mobilität
Zuschüsse für den Ausbau der Elektromobilität in Nordrhein-Westfalen. Gefördert werden Ladeinfrastruktur, reine Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge, kommunale Ladeinfrastrukturkonzepte sowie Umsetzungskonzepte zur Elektromobilität. Maximal 500.000 Euro je Antragsteller.
Nachhaltige Logistik durch digitale Lösungen
Zuschuss für Vorhaben, die Emissionen in der Logistik senken und den Verkehrsfluss besonders in Innenstädten verbessern. Förderfähig sind Sach- und Personalausgaben sowie Pauschalen nach den EFRE-Förderbestimmungen. Maximal 300.000 Euro je Unternehmen bei einer Förderquote von bis zu 40 Prozent.
Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2026 bis 2029
Zuschuss von bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für öffentlich und nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte in Bayern, jeweils gestaffelt nach Ladeleistung: bis 3.000 Euro je Normalladepunkt (11 bis 22 kW), bis 15.000 Euro je Schnellladepunkt, bis 30.000 Euro je HPC-Ladepunkt ab 250 kW und bis 80.000 Euro je MCS-Ladepunkt ab 600 kW. Netzanschlüsse werden mit bis zu 10.000 Euro (Niederspannung) beziehungsweise 75.000 Euro (Mittel- und Hochspannung) gefördert.
WELMO - Ladeinfrastruktur für Wohnungsunternehmen
Zuschuss für Erwerb und Errichtung geteilt genutzter Ladestationen an Stellplätzen von Wohngebäuden in Berlin, inklusive Netzanschluss und Grundinstallation. Als De-minimis-Förderung gibt es 50 Prozent bis 2.500 Euro (AC) beziehungsweise 30.000 Euro (DC) je Ladestation, 40 Prozent bis 50.000 Euro für die Grundinstallation und 50 Prozent bis 5.500 beziehungsweise 55.000 Euro für den Netzanschluss.
WELMO - Zuschüsse zum Aufbau stationärer Ladeinfrastruktur auf betrieblichen Flächen
Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten für Ladeinfrastruktur auf betrieblichen Flächen in Berlin. Normalladeinfrastruktur bis 22 kW wird mit maximal 2.500 Euro je Ladepunkt gefördert, Schnellladeinfrastruktur ab 22 kW mit maximal 30.000 Euro je Ladepunkt. Netzanschlusskosten werden mit bis zu 5.500 Euro (Niederspannung) beziehungsweise 55.000 Euro (Mittelspannung) bezuschusst.
Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO)
Zuschuss für Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur bei Berliner Selbständigen und KMU. Gefördert werden E-Nutzfahrzeuge und Pkw mit bis zu 15.000 Euro, leichte Fahrzeuge der Klasse L mit bis zu 5.000 Euro, Motorräder und S-Pedelecs mit bis zu 500 Euro, Ladeinfrastruktur mit bis zu 30.000 Euro und Netzanschlüsse mit bis zu 55.000 Euro.
progres.nrw - Förderung von Grundinstallation für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur an Garagen- und Stellplatzkomplexen
Zuschuss von bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 50.000 Euro, für die Grundinstallation an Garagen- und Stellplatzkomplexen. Förderfähig sind Netzanschluss, Ertüchtigung bestehender Anschlüsse, Tiefbau, Strominfrastruktur bis zum Stellplatz, Zähler und Sicherungselemente.
progres.nrw - Förderung von Umsetzungskonzepten Elektromobilität
Zuschuss für Umsetzungskonzepte zur Elektrifizierung von Fuhrpark und Ladeinfrastruktur. Unternehmen erhalten 50 Prozent der Ausgaben bis maximal 10.000 Euro, Kommunen 90 Prozent bis maximal 40.000 Euro. Das Konzept muss Bezug zu mindestens fünf N1-Fahrzeugen, zu zehn AC- oder vier DC-Ladepunkten an einem Standort oder zu mindestens einem N2-, N3- oder Sonderfahrzeug haben.
WELMO - Taxiförderung und E-Inklusionstaxi
Berliner Taxibetriebe mit gültiger Konzession erhalten 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 Euro je rein elektrischem Pkw der Klasse M1. Für E-Inklusionstaxis der Klassen M1 und M2 beträgt der Zuschuss 35 Prozent, maximal 25.000 Euro je Fahrzeug, Umbauten zum Inklusionstaxi werden mit bis zu 15.000 Euro gefördert.
Zukunftstaxi Hamburg
Zuschuss für den Umstieg von konventionellen Taxen auf Elektrofahrzeuge. Für ein konventionelles E-Taxi gibt es 5.000 Euro, für ein Großraumtaxi mit 8 bis 9 Sitzplätzen einschließlich Fahrersitz 10.000 Euro und für ein barrierefreies Inklusionstaxi zur Beförderung von Fahrgästen im Rollstuhl 20.000 Euro. Die aktuelle Förderrunde ist mit 700.000 Euro ausgestattet.
WELMO - Wirtschaftsnahe Elektromobilität, Fahrzeugförderung Nutzfahrzeuge und Leichtfahrzeuge
Zuschuss für Kauf oder Leasing gewerblich genutzter E-Fahrzeuge in Berlin. Leichte Nutzfahrzeuge der Klassen N1 und N2 werden mit 25 Prozent bis maximal 15.000 Euro gefördert, elektrische Klein- und Leichtfahrzeuge der Klassen L2e, L5e, L6e und L7e mit 30 Prozent bis maximal 5.000 Euro. Für versicherungs- und zulassungspflichtige motorisierte Zweiräder wie E-Roller, E-Mofas, Kleinkrafträder, S-Pedelecs und Pedelecs gibt es pauschal 500 Euro.
E-Auto-Förderung 2026 (Förderung des Umstiegs auf klimafreundliche Mobilität für Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen)
Nachfolgeprogramm des Umweltbonus für Privatpersonen mit niedrigem und mittlerem Einkommen. Rein batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse M1 werden mit 3.000 bis 6.000 Euro gefördert, Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender mit 1.500 bis 4.500 Euro. Dazu kommen 500 Euro je Kind (maximal zwei Kinder) und eine soziale Staffelung von je 1.000 Euro bei zu versteuerndem Einkommen unter 60.000 beziehungsweise unter 45.000 Euro.
progres.nrw - Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse N1 für Kommunen
Zuschuss für Kauf, Leasing oder Langzeitmiete von reinen Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen der Klasse N1 durch Kommunen. Gefördert werden bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 8.000 Euro je Fahrzeug.
E-Auto-Förderung 2026 (E-Auto-Booster)
Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen erhalten einen sozial gestaffelten Zuschuss beim Kauf eines neuen Elektroautos der Klasse M1. Für vollelektrische Fahrzeuge reicht die Förderung von 3.000 Euro bis 6.000 Euro, für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender von 1.500 Euro bis 4.500 Euro, jeweils abhängig von zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen und Zahl der Kinder unter 18 Jahren. Rechtsgrundlage ist eine Richtlinie des BMUKN vom Mai 2026.
Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr (E-Lastenfahrrad-Richtlinie)
Zuschuss von 25 Prozent der Anschaffungsausgaben, maximal 3.500 Euro je E-Lastenfahrrad oder E-Lastenanhänger. Gefördert wird der Kauf fabrikneuer Serienfahrzeuge für den gewerblichen Gütertransport in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistung.
Förderung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhaengern
Gefördert wird die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhaengern mit 25 Prozent der Anschaffungsausgaben, maximal 3.500 Euro pro Fahrzeug. Der Zuschuss wird nicht zurückgezahlt. Antragsberechtigt sind private Unternehmen aller Rechtsformen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Hochschulen.
E-Taxis, E-Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und E-Carsharing
Zuschuss zu den Betriebs- und Ladeinfrastrukturkosten neuer, vollelektrischer Fahrzeuge im Taxi-, Mietwagen-, Bedarfsverkehrs- und Carsharing-Gewerbe. Beim Kauf gibt es bis zu 3.000 Euro je Fahrzeug, beim Leasing 1.000 Euro pro Jahr für maximal drei Jahre.
progres.nrw - Förderung von reinen Batterieelektrofahrzeugen und Brennstoffzellenfahrzeugen der Klasse M1
Festbetragsförderung von maximal 3.000 Euro je Fahrzeug für Kauf, Leasing oder Langzeitmiete rein batterieelektrischer Pkw und Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse M1. Gefördert werden nur Fahrzeuge der Kraftfahrt-Bundesamt-Segmente Minis und Kleinwagen, maximal zehn Fahrzeuge je Antragsberechtigtem.
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge Charge@BW
Zuschuss für öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge inklusive Netzanschluss. Gefördert werden 40 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro je Ladepunkt. Der Ladestrom muss aus erneuerbaren Energien oder vor Ort erzeugtem Grünstrom stammen.
Förderprogramm Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern
Zuschuss für Vorverkabelung und Ladepunkte an Stellplätzen bestehender Mehrparteienhäuser. Gefördert werden 1.300 Euro je Stellplatz für die reine Vorverkabelung, 1.500 Euro mit Ladepunkt und 2.000 Euro bei bidirektionalem Laden. Förderfähig sind auch Netzanschluss, Tiefbau und technische Ausrüstung. Das Programm hat ein Volumen von 500 Millionen Euro.
progres.nrw - Förderung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur
Zuschuss von bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 1.500 Euro je Ladepunkt, für Erwerb, Errichtung und Netzanschluss öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur. Förderfähig sind auch Lastmanagement, Energiemanagement, Tiefbau, Fundament und Strominfrastruktur bis zum Stellplatz.
EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW 2021-2027
Rahmenrichtlinie für die EU-kofinanzierten Landesprogramme EFRE.NRW und JTF.NRW. EFRE.NRW fördert mit bis zu 40 Prozent, im Regierungsbezirk Münster bis zu 50 Prozent, JTF.NRW mit bis zu 50 Prozent und für STEP-Ziele bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Schwerpunkte sind Innovation, Mittelstand, Nachhaltigkeit, Mobilität und lebenswerte Quartiere.
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