Förderung als Zuschuss für Mobilität
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Mobilität. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Nachhaltigkeitsfonds der Stadt Bühl
Über den Nachhaltigkeitsfonds fördert die Stadt Bühl Maßnahmen aus den Bereichen Klimaschutz, Umwelt und nachhaltige Mobilität. Dazu zählt die Anschaffung privater und gewerblicher Lastenräder. Die Förderbedingungen und der Antragsweg sind auf der städtischen Klimaschutzseite beschrieben. Die Förderung läuft, solange Mittel des Fonds verfügbar sind.
Förderprogramm für Klimaschutz und Klimawandelanpassung der Stadt Stutensee
Mit dem Förderprogramm für Klimaschutz und Klimawandelanpassung unterstützt die Stadt Stutensee ihre Bürgerinnen und Bürger finanziell bei der Umsetzung entsprechender Maßnahmen. Zum Förderkatalog gehört auch die Anschaffung von Lastenrädern mit und ohne Elektroantrieb. Die allgemeinen Informationen und die Förderrichtlinie stehen auf der städtischen Klimaseite bereit. Die Mittel sind auf das jeweilige Haushaltsjahr begrenzt.
Förderprogramm Lastenrad der Gemeinde Leutenbach
Die Gemeinde Leutenbach fördert die Anschaffung von Lastenrädern durch Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde. Mit einem Lastenrad lassen sich Einkäufe erledigen oder Kinder transportieren, was Klimaschutz und Gesundheit zugutekommt. Der Ablauf ist dreistufig: erst beantragen, dann kaufen, dann den Zuschuss erhalten. Antrag, Auszahlungsantrag und Förderrichtlinie stehen auf der Gemeindeseite bereit.
Förderprogramm Lastenrad der Stadt Walldorf
Die Stadt Walldorf unterhält ein eigenes Förderprogramm für die Anschaffung von Lastenrädern und stellt dazu Antrag und Förderrichtlinie zum Download bereit. Das Programm ist Teil des städtischen Nachhaltigkeitsangebots und ergänzt weitere kommunale Förderprogramme. Förderhöhe und Antragsweg regelt die Richtlinie zum Förderprogramm Lastenrad. Zuständig ist die Stadtverwaltung Walldorf.
Lastenrad-Förderantrag der Kreisstadt Unna
Die Kreisstadt Unna bezuschusst anteilig Lastenfahrräder sowie Lasten- und Kinderanhänger, um den Radverkehr im Stadtgebiet zu stärken. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, für Einkäufe sowie Kinder- und Lastentransporte auf das private Kraftfahrzeug zu verzichten. Anträge können seit dem 1. Oktober 2022 gestellt werden, die Förderung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2022. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, die Bearbeitung erfolgt nach Eingangsdatum der Anträge.
Klimaschutzförderung der Stadt Ahaus
Die Stadt Ahaus bündelt ihre kommunalen Klimaschutzförderungen auf einer eigenen Seite. Dazu zählt die Förderung von Lastenrädern und Lastenanhängern für privat oder in Vereinen genutzte Fahrzeuge. Das Budget wird jährlich festgelegt und die Förderung läuft, solange Mittel verfügbar sind. Die genauen Bedingungen ergeben sich aus der städtischen Förderrichtlinie.
Förderprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung der Stadt Datteln
Die Stadt Datteln gewährt Zuschüsse für die Umsetzung von Maßnahmen aus den Bereichen Klimaschutz und Klimafolgenanpassung. Zum Förderkatalog gehört unter anderem die Anschaffung von Lastenrädern und Lastenanhängern. Das Programm richtet sich an die Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Förderhöhe und Bedingungen sind in der städtischen Förderrichtlinie geregelt.
Förderprogramm KlimaPlus+ der Stadt Minden
Mit dem Programm KlimaPlus+ unterstützt die Stadt Minden private Haushalte bei Klimaschutzmaßnahmen, darunter klimafreundliche Mobilität, energetische Modernisierung, erneuerbare Energien und Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung. Die Stadt verfolgt das Ziel der Klimaneutralität bis 2045. Die Förderperiode 2026 ist geöffnet, die Antragsformulare stehen auf der städtischen Seite bereit. Ein Antrag auf Mittelreservierung ist bis zum 31. Dezember 2026 möglich.
Lastenrad-Förderung der Stadt Gladbeck
Der Rat der Stadt Gladbeck hat ein Förderprogramm für die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern beschlossen. Damit setzt die Stadt ein Zeichen für Klimaschutz und Verkehrswende. Lastenräder werden bereits von Transport- und Logistikunternehmen sowie von Familien genutzt und eignen sich gut, um im innerstädtischen Verkehr Autofahrten zu ersetzen. Details zu Förderhöhe und Antragsweg regelt die städtische Förderrichtlinie.
Förderung von Lastenfahrrädern und Anhängern der Stadt Ahlen
Die Stadt Ahlen fördert die Anschaffung von Lastenfahrrädern sowie Fahrradlasten-, Kinder- und Hundeanhängern. Der Zuschuss beträgt 30 Prozent des Anschaffungspreises inklusive Mehrwertsteür, höchstens 1.000 Euro für elektrisch betriebene Lastenräder, 500 Euro für muskelbetriebene Lastenräder und 100 Euro für Lastenanhänger. Der Förderantrag ist jederzeit möglich, die Auszahlung erfolgt solange Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Antragsberechtigt sind volljährige Privatpersonen mit Meldeadresse in Ahlen, die das Rad ausschließlich privat nutzen.
Klimaschutzförderprogramm der Landeshauptstadt Potsdam
Potsdam fördert mit dem Klimaschutzförderprogramm Maßnahmen der Bürgerinnen und Bürger in den Bereichen Mobilität, Sanieren und Bauen, erneuerbare Energien, Klimafolgenanpassung, Biodiversität und Konsum. Die Anschaffung eines E-Lastenrades wird mit bis zu 1.000 Euro bezuschusst. Neu aufgenommen wurden Steckersolar-Geräte mit Stromspeichern sowie wieder die Förderung von Großgerätereparaturen. Ab dem 18. Mai 2026 ist die Antragstellung erneut möglich.
Deutschlandticket Zuschuss Ausbildung Berlin und Brandenburg
Auszubildende in Berlin können ab Juni 2026 das Deutschlandticket zum ermäßigten Preis mit Gültigkeit ab 1. Juli 2026 bestellen. In Brandenburg ist die Bestellung voraussichtlich ab Juli 2026 mit Gültigkeit ab 1. August 2026 möglich. Das Deutschlandticket Zuschuss Ausbildung kostet berechtigte Auszubildende 37,80 Euro im Monat und gilt deutschlandweit im Nahverkehr. Bezuschusst wird es durch das Land Berlin beziehungsweise das Land Brandenburg.
hvv Sozialrabatt
Mit dem Sozialrabatt unterstützt die Freie und Hansestadt Hamburg Menschen mit geringem Einkommen beim Kauf eines hvv Deutschlandtickets, Monatstickets oder Jobtickets. Der Rabatt beträgt 35,50 Euro pro Monat, das hvv Deutschlandticket kostet Berechtigte damit 27,50 Euro Eigenanteil. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Stadt. Schülerinnen und Schüler mit Wohnort in Hamburg erhalten das hvv Deutschlandticket kostenlos.
Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO)
WELMO fördert emissionsarme Antriebssysteme im gewerblichen Verkehr in Berlin. Selbständige sowie kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Berlin erhalten bis zu 15.000 Euro Zuschuss je gewerblich genutztem Elektrofahrzeug. Für E-Inklusionstaxis und deren Um- und Einbauten gibt es jeweils bis zu 15.000 Euro pro Fahrzeug. Für den Aufbau von Ladeinfrastruktur sind bis zu 55.000 Euro je Maßnahme möglich, hinzu kommt eine Beratungsunterstützung bei der Elektrifizierung des betrieblichen Fuhrparks.
Förderung von Maßnahmen zur baulichen Schul- und Spielwegesicherung
Das Land Brandenburg unterstützt Kommunen bei Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Schul- und Spielwegen. Gefördert wird der bauliche Schulwegebau, damit Kinder ihre täglichen Wege sicher zu Fuß oder mit dem Rad zurücklegen können. Das Programm ist Teil des Förderangebots des Ministeriums im Bereich Mobilität und Verkehr. Ansprechpartner ist das Referat Förderangelegenheiten des MIL.
Förderprogramm Kommunaler Straßenbau Brandenburg
Mit der Richtlinie kommunaler Straßenbau unterstützt das Land Brandenburg Kommunen dabei, verkehrswichtige Verbindungen an aktuelle und künftige Bedarfe anzupassen. Über diese Richtlinie werden auch die Bundesfinanzhilfen aus dem Sonderprogramm Stadt und Land für den Radverkehr abgewickelt. Das Programm gehört zum Förderangebot des Ministeriums im Bereich Mobilität und Verkehr. Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden und Landkreise im Land Brandenburg.
Förderprogramm Landesweites Jugendticket Baden-Württemberg
Das Land finanziert über dieses Programm das landesweite JugendticketBW mit, das jungen Menschen in Baden-Württemberg einheitliche Mobilität zu einem sehr günstigen Preis ermöglicht. Zuwendungsempfänger sind die kommunalen Aufgabenträger und Verkehrsverbünde, die das Ticket vertrieblich und tariflich umsetzen. Das Programm wurde in Abstimmung mit Aufgabenträgern, Verbünden und Verbänden entwickelt und lässt regionale Flexibilität zu. Anträge können als Einzelantrag oder gebündelter Antrag gestellt werden.
Förderprogramm Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement (B2MM)
Mit dem Programm B2MM fördert das Verkehrsministerium Maßnahmen des Mobilitätsmanagements in Behörden und Unternehmen. Ziel ist es, verkehrsbedingte Belastungen durch CO2-Emissionen, Feinstaub und Stickoxide zu verringern. Förderfähig sind unter anderem Untersuchungen, Programme und Maßnahmen zur Vermeidung, Verlagerung und Effizienzsteigerung des mit fossilen Kraftstoffen betriebenen Verkehrs. Für Fragen steht das zuständige Fachreferat des Ministeriums zur Verfügung.
LGVFG-Förderung Quartiersgaragen
Baden-Württemberg fördert nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz die Errichtung von Quartiersgaragen, damit Kommunen Parkplätze aus dem Straßenraum verlagern und Platz für Rad- und Fußverkehr gewinnen. In den Garagen können Stellplätze mit Ladeinfrastruktur gebündelt und verschiedene Mobilitätsformen vernetzt werden. Förderfähig sind auch Fahrradabstellplätze sowie Car- und Bikesharing-Stellplätze innerhalb der Anlage. Damit wird der ruhende Verkehr aus dem öffentlichen Raum genommen.
Förderprogramm On-Demand-Verkehre
Mit dem Programm werden kommunale Aufgabenträger bei Einrichtung und Betrieb flexibler, bedarfsorientierter On-Demand-Angebote unterstützt, etwa Linienbedarfsverkehre nach Paragraf 44 PBefG. Damit sollen Räume mit schwacher Verkehrsnachfrage erschlossen werden. Die geförderten Verkehre müssen auf ein Ober- oder Mittelzentrum ausgerichtet und eng mit dem Schienenpersonennahverkehr, der Stadt- oder Straßenbahn oder einer Regiobuslinie verzahnt sein. Die Förderung läuft als abschmelzende Anteilsfinanzierung über maximal fünf Jahre, die Höchstsumme beträgt zwei Millionen Euro.
Förderprogramm Gemeinschaftsverkehre
Das Programm unterstützt Betreiber lokal organisierter und ehrenamtlich betriebener Verkehrsangebote wie Bürgerbusse und Nachbarschaftsfahrdienste. Ziel ist die Ergänzung des bestehenden ÖPNV-Angebots und die Ausweitung des Verkehrsangebots in der Fläche. Förderfähig sind Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, Verwaltungs- und Sachkosten, ärztliche Untersuchungen und Schulungen der ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrer, Anmietung oder Leasing eines Fahrzeugs, Versicherungen sowie Wartungs- und Reparaturkosten. Antragstellung und Prüfverfahren sind bewusst niederschwellig gehalten.
Investitionsförderung für Bürgerbusse in Baden-Württemberg
Das Land fördert nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz die Beschaffung von Bürgerbussen und unterstützt damit lokal organisierte, ehrenamtlich getragene Verkehrsangebote. Gefördert werden Kleinbusse mit sechs bis acht Sitzplätzen zuzüglich Fahrersitz in niederfluriger oder barrierefreier Ausführung. Das Fahrzeug muss überwiegend im Linienverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz eingesetzt werden. Die Förderung ist nach Antriebsart differenziert, emissionsfreie Batterie- und Brennstoffzellenbusse werden bevorzugt.
LGVFG-Förderung Fußverkehr
Über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz fördert Baden-Württemberg Kommunen, die die Verkehrsverhältnisse für Zufußgehende verbessern wollen. Förderfähig sind zum Beispiel Fußgängerüberwege, Elemente zur Verringerung der Kfz-Geschwindigkeit, Sitzbänke und öffentliche Toilettenanlagen. Maßnahmen können in die Programmbereiche Rad- und Fußverkehr oder Kommunaler Straßenbau fallen. Auch getrennte Fuß- und Radwege sowie zusätzliche Qürungsstellen zählen zu den Beispielen.
Förderprogramm Schnell umsetzbare Radinfrastruktur
Das Verkehrsministerium unterstützt kurzfristig umsetzbare Arbeiten an Rad-Pendelstrecken. Förderfähig sind Markierungsarbeiten, Radpiktogramme, Ausbesserungen des Asphalts, Verkehrszeichen zur besseren Radwegeführung, die Sicherung von Kreuzungen und Qürungen, die Verbesserung von Sicht- und Beleuchtungsverhältnissen, das Entfernen von Hindernissen, kurzfristige Maßnahmen zum Radparken sowie Radzählsysteme zur Evaluation. Der Fördersatz beträgt 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
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