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Förderung als Zuschuss für Mobilität

Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Mobilität. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.

367 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für Mobilität

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BundZuschussausgelaufen

Innovationsprämie (verdoppelter Bundesanteil am Umweltbonus)

Mit der 6. Förderrichtlinie zum Umweltbonus, in Kraft ab 8. Juli 2020, verdoppelte der Bund seinen Anteil an der Kaufprämie. Beim Neukauf eines reinen Elektrofahrzeugs zahlte der Bund 6.000 Euro bei einem Nettolistenpreis bis 40.000 Euro und 5.000 Euro darüber, bei Plug-in-Hybriden 4.500 beziehungsweise 3.750 Euro, jeweils zusätzlich zum Herstelleranteil. Zum 1. Januar 2023 wurde die Innovationsprämie mit der 9. Förderrichtlinie wieder abgesenkt und lief damit aus.

bis 6.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, umgesetzt durch das BAFA
BundZuschussausgelaufen

Umweltbonus für elektrisch betriebene Fahrzeuge

Die bundesweite Kaufprämie für Elektroautos wurde nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts vorzeitig gestoppt: seit dem 18. Dezember 2023, 0:00 Uhr, sind keine neuen Anträge mehr möglich. Zuletzt zahlte der Bund nach der 9. Förderrichtlinie 4.500 Euro bei einem Nettolistenpreis bis 40.000 Euro und 3.000 Euro darüber, jeweils zuzüglich Herstelleranteil; ab 1. September 2023 nur noch an Privatpersonen. Nachfolger ist die E-Auto-Förderung 2026.

bis 4.500 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschussausgelaufen

E-Lastenfahrrad-Richtlinie 2021 bis 2024 (Nationale Klimaschutzinitiative)

Vorgängerprogramm der heutigen E-Lastenfahrrad-Richtlinie: Von 1. März 2021 bis 29. Februar 2024 förderte der Bund im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern mit 25 Prozent der Ausgaben, höchstens 2.500 Euro je Fahrzeug. Anders als heute waren auch Kommunen sowie Vereine und Verbände antragsberechtigt. Nachfolger ist die seit 1. Oktober 2024 geltende E-Lastenfahrrad-Richtlinie mit maximal 3.500 Euro.

bis 25 Prozent, maximal 2.500 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, umgesetzt durch das BAFA
BundZuschussgeplant

Förderprogramm Regenerative Kraftstoffe (fortschrittliche Biokraftstoffe)

Das Bundesverkehrsministerium fördert über die FNR Forschung, Entwicklung und den Markthochlauf fortschrittlicher Biokraftstoffe und weiterer regenerativer Kraftstoffe, was auch Biomethan als Kraftstoff im Verkehr betrifft. Die Förderung erfolgt über zeitlich befristete Förderaufrufe. Nach Angaben der FNR sind derzeit keine Förderaufrufe offen, sodass aktuell keine neuen Anträge gestellt werden können. Interessenten sollten die Aufrufseite beobachten, da das Programm grundsätzlich fortbesteht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Projektträger Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR)
LandZuschussausgelaufen

BW-e-Solar-Gutschein

Zuschuss für Betreiber einer Photovoltaikanlage, die ein neues vollelektrisches Fahrzeug anschaffen und es bilanziell mit eigenem Solarstrom laden. Je Fahrzeug wurden bis zu 1.000 Euro gezahlt, für eine zugehoerige und über die Photovoltaikanlage versorgte Wallbox zusätzlich bis zu 500 Euro. Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat die Förderung zum 31. Dezember 2023 eingestellt, seitdem sind keine Anträge mehr möglich. Fahrzeuge mussten mindestens drei Jahre in Baden-Württemberg zugelassen bleiben.

bis 1.500 Euro
Baden-Württemberg
L-Bank Baden-Württemberg im Auftrag des Ministeriums für Verkehr
BundZuschussausgelaufen

KfW 442 Solarstrom für Elektroautos

Zuschussprogramm für die Kombination aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher an selbstgenutzten Wohngebäuden mit eigenem Elektroauto. Das Programm nimmt keine neuen Anträge mehr an. Die KfW begründet dies mit der Haushaltskonsolidierung, wegen der nicht alle Förderprogramme des Bundesministeriums für Verkehr fortgeführt werden konnten. Das Programm wurde 2024 eingestellt. Wer bereits eine Zusage hat, behaelt den reservierten Zuschuss und muss den Nachweis spätestens 24 Monate nach der Zusage einreichen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW Bankengruppe
KommuneZuschussausgelaufen

Förderprogramm Radverkehr der Stadt Landau in der Pfalz

Die Stadt Landau in der Pfalz hat über ihr Klimaschutzportal ein Förderprogramm Radverkehr angeboten und damit die Anschaffung von Lastenrädern mit und ohne Elektroantrieb sowie von Fahrradanhängern bezuschusst. Das Programm richtete sich an Privatpersonen mit Wohnsitz in Landau. Die Fördermittel sind inzwischen aufgebraucht, eine weitere Antragstellung ist nicht mehr möglich. Bereits eingegangene Anträge werden noch bearbeitet, Fragen beantwortet die Klimastabsstelle der Stadtverwaltung.

Höhe je nach Vorhaben
Landau in der Pfalz
Stadt Landau in der Pfalz
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Pilotprojekt modulares Fahrradparken im Land Brandenburg

Über einen Teilnahmewettbewerb waren alle Städte und Gemeinden Brandenburgs aufgerufen, Standorte für kommunale Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen und wichtigen Quellen und Zielen des ÖPNV zu benennen. Umgesetzt werden sollten die Anlagen mit dem Planungs- und Gestaltungskonzept des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg. Ziel war ein Beitrag zur Verkehrswende durch besseres Fahrradparken am ÖPNV. Die Einreichungsfrist endete am 30. Juni 2023, seitdem ist keine Bewerbung mehr möglich.

Höhe je nach Vorhaben
Brandenburg
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg (MIL) und Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg
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Förderprogramm Klimaneutrale Antriebe

München bezuschusste mit diesem Programm Lastenräder, Fahrradanhaenger, Elektroleichtfahrzeuge, Ladeinfrastruktur und Beratungsleistungen. Lastenräder wurden mit 25 Prozent der Nettokosten bis 500 Euro gefördert, Lastenpedelecs bis 750 Euro, Ladepunkte mit 40 Prozent bis 500 Euro und Schnellladestationen bis 10.000 Euro je Ladepunkt. Der Stadtrat hat das Programm zum 2. Juli 2025 beendet, seitdem können keine neuen Anträge mehr gestellt werden. Bereits bewilligte Anträge werden weiter abgewickelt.

Höhe je nach Vorhaben
Muenchen
Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz
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Nicht-investive Modellprojekte zum Nationalen Radverkehrsplan

Die Richtlinie förderte nicht-investive Modellprojekte zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans. Antragsberechtigt waren Länder, Kommunen, Hochschulen sowie juristische Personen des privaten Rechts. Die Richtlinie ist zum 31. Dezember 2025 ausgelaufen, gilt aber weiter für Projekte, die bis 2025 bewilligt wurden. Konkrete Fördersaetze nennt die Programmseite nicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Umsetzung über das Bundesamt für Logistik und Mobilität
BundZuschussausgelaufen

Förderung von Fahrradparkhäusern an Bahnhoefen

Gefördert wurden Planung und Bau von Fahrradparkhäusern und Fahrradabstellanlagen an Bahnhoefen und zentralen Stationen des öffentlichen Personenverkehrs sowie deren Anbindung an das Radwegenetz. Der zweistufige Förderaufruf vom 6. Maerz 2023 richtete sich an Länder, Kommunen, Verkehrsverbünde und private Unternehmen und ist abgeschlossen. Für 2024 bis 2027 stehen bis zu 55 Millionen Euro für 32 Maßnahmen bereit. Ein weiterer Förderaufruf ist laut Ministerium derzeit nicht vorgesehen. Abstellanlagen an Bahnhoefen sind aber weiter über das Sonderprogramm Stadt und Land und über die Kommunalrichtlinie förderfähig.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr
KommuneZuschussausgelaufen

Förderprogramm Klimaneutrale Antriebe München

Die Landeshauptstadt München förderte mit dem Programm Klimaneutrale Antriebe die Anschaffung von Lastenrädern, Lastenpedelecs, Fahrradanhaengern und Elektroleichtfahrzeugen sowie Ladeinfrastruktur und Beratungsleistungen mit 25 Prozent der Kosten. Antragsberechtigt waren Personen mit Wohn- oder Firmensitz in München. Das Programm lief vom 1. Juni 2023 bis 31. Dezember 2025; der Stadtrat beschloss das Ende zum 2. Juli 2025, seitdem können keine Anträge mehr gestellt werden.

bis 25 Prozent der Kosten
Muenchen
Landeshauptstadt München
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E-Mobil Invest Thüringen

Thüringen förderte mit E-Mobil Invest öffentliche und nichtöffentliche Ladeinfrastruktur, den Kauf, das Leasing und den Mietkauf von Elektrofahrzeugen, die Umruestung auf Elektroantriebe, Wasserstoff-Betankungsinfrastruktur sowie Beratungsleistungen und Konzepte. Für Normalladepunkte bis 22 Kilowatt gab es bis zu 60 Prozent und maximal 2.500 Euro, für Schnellladepunkte über 22 bis unter 100 Kilowatt bis zu 60 Prozent und maximal 10.000 Euro. Bei Fahrzeugen reichte die Förderung von bis zu 40 Prozent und maximal 12.000 Euro für kommunale Pkw bis 3,5 Tonnen bis zu maximal 200.000 Euro für schwere Nutzfahrzeuge über 7,5 Tonnen. Antragsberechtigt waren juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, wirtschaftlich taetige Privatpersonen sowie Gemeinden und Landkreise in Thüringen. Die Laufzeit der Richtlinie endete am 31. Dezember 2024.

bis 60 Prozent, maximal 200.000 Euro
Thüringen
Thüringer Aufbaubank
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Innovationsförderung Hessen - Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur

Hessen fördert im Rahmen der Innovationsförderung Investitionen in Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur sowie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Elektromobilität. Bei Elektrofahrzeugen beträgt die Förderintensität bis zu 50 Prozent für kleine und mittlere Unternehmen sowie Kommunen und bis zu 30 Prozent für Großunternehmen. Bei Ladeinfrastruktur sind es bis zu 40 Prozent für KMU und Kommunen sowie bis zu 20 Prozent für Großunternehmen. Für Forschungsvorhaben gelten je nach Charakter bis zu 50 Prozent bei industrieller Forschung und Durchführbarkeitsstudien und bis zu 25 Prozent bei experimenteller Entwicklung. Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen. Aktuell können keine weiteren Förderanträge angenommen werden, die Einreichfrist ist abgelaufen.

bis 50 Prozent der Kosten
Hessen
HA Hessen Agentur GmbH
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Heavy Duty Charging Hessen - Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge

Hessen förderte mit dem Aufruf Heavy Duty Charging stationaere und mobile Ladepunkte für schwere Elektrofahrzeuge, darunter E-Lkw, Elektrobusse im Nah- und Reiseverkehr, schwere kommunale Nutzfahrzeuge, elektrische Land- und Forstfahrzeuge sowie E-Fahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdiensten. Der Zuschuss betrug je nach Unternehmensgröße 20 bis 40 Prozent, höchstens 300.000 Euro je Projekt. Antragsberechtigt waren juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen. Die Antragsfrist endete am 15. Oktober 2025, der Förderzeitraum läuft vom 1. November 2025 bis zum 31. Oktober 2027. Geförderte Ladeinfrastruktur unterliegt einer Zweckbindungsfrist von mindestens fuenf Jahren.

bis 40 Prozent, maximal 300.000 Euro
Hessen
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum / HA Hessen Agentur
LandZuschussausgelaufen

TruckCharge@BW - Ladeinfrastruktur für Elektronutzfahrzeuge

Baden-Württemberg förderte mit TruckCharge@BW ab dem 1. November 2024 den Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektro-Lkw der Klassen N2 und N3 an öffentlichen und nicht öffentlichen Standorten. Der Fördersatz lag bei 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 20 Prozent für große Unternehmen, mit maximal 50.000 Euro je Ladepunkt und maximal 150.000 Euro für den Netzanschluss. Die Mindestprojektgröße betrug 25.000 Euro, die Inbetriebnahme musste innerhalb von 18 Monaten nach Bewilligung erfolgen und die Anlage mindestens drei Jahre am angegebenen Standort betrieben werden. Das Programm wurde zum 5. Mai 2026 eingestellt, Antragsteller werden auf das vergleichbare Bundesprogramm verwiesen.

bis 50 Prozent, maximal 150.000 Euro
Baden-Württemberg
L-Bank / Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
BundZuschussausgelaufen

Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Unternehmen und Kommunen

Mit diesem Programm förderte der Bund 2022 nicht öffentlich zugängliche Ladestationen an Unternehmensstandorten und in Kommunen. Insgesamt wurden 229 Millionen Euro für rund 255.000 Ladepunkte gebunden. Die Antragsfrist endete Ende 2022, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Die Abwicklung erfolgte über die KfW als Programm 441. Als Nachfolger dienen die Bundesförderung Laden im Mehrparteienhaus und die Richtlinie für Elektro-Lkw-Ladeinfrastruktur.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
BundZuschussausgelaufen

Bundesförderung öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Mit dieser Förderrichtlinie unterstützte der Bund den Aufbau und die Modernisierung öffentlich zugänglicher Ladepunkte einschließlich Netzanschluss und Batteriespeicher. Gefördert wurden Normalladepunkte bis 22 Kilowatt und Schnellladepunkte über 22 Kilowatt in Gleichstromtechnik. Für die Förderperiode 2021 bis 2025 standen 500 Millionen Euro aus der europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität bereit. Aus den Vorlaeuferprogrammen 2017 bis 2021 mit 300 Millionen Euro wurden rund 30.000 Ladepunkte bewilligt, darunter knapp 10.000 Schnellladepunkte. Neue Förderaufrufe unter dieser Richtlinie werden derzeit nicht veröffentlicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV) / Bundesamt für Logistik und Mobilität
BundZuschussausgelaufen

Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur (KsNI)

Mit der KsNI-Richtlinie förderte der Bund die Anschaffung klimaschonender schwerer Nutzfahrzeuge sowie die dazugehoerige Tank- und Ladeinfrastruktur. Es gab zwei Förderaufrufe: vom 16. August bis 27. September 2021 sowie einen zweiten Aufruf mit Sonderaufruf vom 29. Juni bis 24. August 2022. Neue Anträge sind nicht mehr möglich; die bewilligten Vorhaben werden auf Grundlage des Haushalts 2024 ausfinanziert, Mittel für einen neuen Förderaufruf stehen nicht zur Verfuegung. Als Nachfolger dient die Richtlinie Ladeinfrastruktur für Elektro-Lkw.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
BundZuschussausgelaufen

KfW 442 Solarstrom für Elektroautos

Das Programm 442 förderte für selbstnutzende Wohneigentümer die Kombination aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher, wenn bereits ein Elektroauto vorhanden oder bestellt war. Die KfW hat das Programm eingestellt: Anträge können nicht mehr gestellt werden. Begründet wurde das mit der Haushaltskonsolidierung und der Schwerpunktsetzung im Bundeshaushalt 2024. Wer bereits eine Zusage erhalten hatte, behaelt seinen Zuschuss.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW
BundZuschussausgelaufen

KfW 440 Ladestationen für Elektroautos - Wohngebäude

Mit dem Programm 440 förderte die KfW im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums die Errichtung nicht öffentlich zugänglicher Ladestationen an Stellplätzen bestehender Wohngebäude. Der Zuschuss betrug pauschal 900 Euro pro Ladepunkt; lagen die Gesamtkosten des Vorhabens unter diesem Betrag, entfiel die Förderung ganz. Antragsberechtigt waren Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger, nicht jedoch Kommunen und Kirchen. Die Ladepunkte mussten genau 11 Kilowatt Ladeleistung haben und der Ladestrom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen. Das Programm nimmt keine neuen Anträge mehr an.

900 Euro bis 900 Euro
bundesweit
KfW
BundZuschussausgelaufen

KfW 441 Ladestationen für Elektrofahrzeuge - Unternehmen

Die KfW förderte mit dem Programm 441 nicht öffentlich zugängliche Ladestationen an Unternehmensstandorten mit einem Zuschuss von bis zu 900 Euro je Ladepunkt und bis zu 45.000 Euro je Standort. Antragsberechtigt waren Unternehmen, Soloselbständige, freiberuflich Taetige, öffentliche Körperschaften und gemeinnützige Verbände. Der Ladestrom musste zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen, die Ladestation mindestens sechs Jahre betrieben und die Umsetzung innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen werden. Das Programm nimmt keine neuen Anträge mehr an; bereits zugesagte Vorhaben werden weiter abgewickelt.

bis 900 Euro
bundesweit
KfW
LandZuschussausgelaufen

Anschaffung von Elektro- oder Brennstoffzellenfahrzeugen und zugehoeriger Ladeinfrastruktur in Niedersachsen

Zuschuss für niedersächsische Kommunen und den Regionalverband Großraum Braunschweig zur Umstellung ihrer Fahrzeugflotten auf emissionsarme Antriebe, inklusive der zugehoerigen Wallboxen. Je Fahrzeug gab es 10.000 bis 15.000 Euro, für die optionale Ladeinfrastruktur zusätzlich 500 Euro je Fahrzeug. Abhängig von der Einwohnerzahl waren vier bis acht Fahrzeuge und insgesamt 10.000 bis 60.000 Euro möglich, zuzueglich der Ladeinfrastruktur. Leasing- und Gebrauchtfahrzeuge waren ausgeschlossen. Eine Antragstellung war nur bis zum 31.12.2022 möglich, seit dem 01.01.2023 ist das Programm geschlossen. Ein Nachfolgeprogramm des Landes Niedersachsen für kommunale Flotten und deren Wallboxen gibt es nicht; bundesweit fördert seit April 2026 das Programm 'Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern' Ladepunkte an Wohngebäuden.

10.000 Euro bis 60.000 Euro
Niedersachsen
Land Niedersachsen, Abwicklung über die NBank
LandZuschussausgelaufen

progres.nrw – Landstromanlagen für die gewerbliche Binnenschifffahrt

Förderung von Landstromanlagen für die gewerbliche Binnenschifffahrt in Nordrhein-Westfalen, damit Schiffe im Hafen statt mit Dieselgeneratoren mit Strom vom Ufer versorgt werden. Die Förderung wurde am 31.12.2024 eingestellt, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Der Baustein gehoerte zum Förderbereich Lademöglichkeiten von progres.nrw und ist hier der Vollständigkeit halber aufgeführt, betrifft aber Schiffe und nicht Elektroautos. Ein Nachfolgebaustein des Landes besteht nicht.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bewilligungsbehörde Bezirksregierung Arnsberg

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