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Förderung als Zuschuss für Mobilität in Bremen

Diese Programme fördern Mobilität und sind in Bremen beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

152 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für Mobilität

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EUZuschuss

CEF2 Reflow Call 2026 - Alternative Fuels Infrastructure Facility (AFIF) für Lkw-Ladeinfrastruktur im TEN-T-Netz

Letzter Förderaufruf der Connecting Europe Facility 2 für Ladeinfrastruktur schwerer Nutzfahrzeuge am TEN-T-Netz. Für AFIF-relevante Themen stehen 130 Millionen Euro bereit, der maximale EU-Beitrag liegt bei 20 Millionen Euro für Projekte in einem Mitgliedstaat und 40 Millionen Euro für länderübergreifende Projekte.

bis 40 Mio. Euro
bundesweit
Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA)
BundZuschuss

HyLand – HyPerformer

Umsetzungskategorie des HyLand-Wettbewerbs für regionale Projektkonsortien mit fertigen Feinkonzepten. In HyLand I erhielten drei Regionen (Landshut, Metropolregion Nordwest, Metropolregion Rhein-Neckar) jeweils 20 Millionen Euro Investitionszuschuss bei einem Gesamtprojektvolumen von 195 Millionen Euro. In HyLand II wurden im April 2023 drei weitere Regionen (H2Rügen-Stralsund, HyPerformer Rhein-Ruhr, TH2ECO_Mobility Erfurt) mit jeweils bis zu 15 Millionen Euro ausgezeichnet, Gesamtvolumen 131 Millionen Euro. Gefördert wird die gesamte Wertschöpfungskette von Erzeugung über Speicher- und Betankungsinfrastruktur bis zu Bussen, Lkw und kommunalen Nutzfahrzeugen.

bis 20 Mio. Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), koordiniert durch die NOW GmbH
BundZuschuss

Förderaufruf Junge Generation Fahrrad, aktiv mobil

Der Förderaufruf stärkt die aktive Mobilität von Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen bis 25 Jahre. Für beide Förderlinien stehen zusammen bis zu 145 Millionen Euro bereit. Förderlinie 1 sucht im Wettbewerb bis zu 30 Modellkommunen mit Projektlaufzeiten bis 2031 und fördert 1,5 bis 6 Millionen Euro je Projekt. Förderlinie 2 fördert schnell umsetzbare Maßnahmen zum Lueckenschluss rund um Bildungs- und Jugendeinrichtungen mit Laufzeiten bis 2027 und 250.000 bis 1,5 Millionen Euro je Projekt. Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Der Aufruf 2026 wurde am 30. April 2026 veröffentlicht; die Einreichungsfristen dieser Runde sind bereits abgelaufen. Eine Förderquote nennt der Aufruf auf der Übersichtsseite nicht.

250.000 Euro bis 6 Mio. Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Mobilitätsforum Bund und Bundesamt für Logistik und Mobilität
BundZuschuss

Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen zur Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf die Wasserstraße

Gefördert werden Digitalisierungs- und Automatisierungssysteme, hydrodynamische Verbesserungen und Propulsionsoptimierungen, Niedrigwasseroptimierungen und bauliche Anpassungen an Gütermotorschiffen, um Verkehr von der Straße auf die Wasserstraße zu verlagern. Die Zuwendung beträgt für große Unternehmen bis zu 60 Prozent, für mittlere bis zu 70 Prozent und für kleine und Kleinstunternehmen bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben.

bis 80 Prozent, maximal 4,5 Mio. Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Bewilligungsbehörde Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)
BundZuschuss

Richtlinie zur Förderung emissionsfreier und emissionsarmer Antriebe sowie der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen

Zuschuss für emissionsfreie Antriebe, saubere Antriebe und Energieeffizienzmaßnahmen an Binnenschiffen. Innerhalb eines Förderaufrufs sind für emissionsfreie Schiffe bis zu 100 Prozent bei der Ausrüstung von Neubauten und bis zu 80 Prozent bei der Umrüstung möglich, für saubere Schiffe bis zu 70 Prozent, für Energieeffizienzmaßnahmen bis zu 80 Prozent. Außerhalb von Aufrufen gelten niedrigere, nach Unternehmensgröße gestaffelte Sätze. Die Zuwendung ist auf 4,5 Millionen Euro je Vorhaben begrenzt.

bis 80 Prozent, maximal 4,5 Mio. Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Bewilligungsbehörde Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)
BundZuschuss

HyLand – HyExperts

Mittlere Kategorie des HyLand-Wettbewerbs für Regionen, die bereits Akteure, Netzwerke und erste Projektideen zu Wasserstoff haben. In HyLand I erhielten 13 von 28 Bewerberregionen jeweils 300.000 Euro, in HyLand II wurden 15 Regionen mit jeweils bis zu 400.000 Euro gefördert. Mit dem Geld beauftragen die Gebietskörperschaften Beratungs-, Planungs- und Dienstleistungen. Ziel ist ein umsetzungsfähiges Gesamtkonzept für eine regionale Wasserstoffwirtschaft, das anschließend in die Umsetzung gehen kann.

bis 400.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), koordiniert durch die NOW GmbH
BundZuschuss

Förderrichtlinie Traditionsschifffahrt

Gefördert werden Maßnahmen, die für die technische Verkehrszulassung von Traditionsschiffen unter deutscher Flagge nach der Schiffssicherheitsverordnung nötig sind, also Restaurierung und Nachrüstung bestehender sowie neu registrierter Traditionsschiffe. Die Förderung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung, höchstens 300.000 Euro je Antragsteller in drei Jahren nach De-minimis-Regel. Das Programmvolumen liegt bei 10 Millionen Euro.

bis 90 Prozent, maximal 300.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Projektträger Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)
BundZuschuss

Richtlinie zur Förderung der Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen von Binnenschiffen

Zuschuss für die Nachrüstung von Binnenschiffen mit Abgasnachbehandlungssystemen und Kraftstoff-Wasser-Emulsionsanlagen. Gefördert werden große Unternehmen mit bis zu 60 Prozent, mittlere mit bis zu 70 Prozent und kleine sowie Kleinstunternehmen mit bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben. Der Zuwendungshöchstbetrag je Unternehmen liegt bei 300.000 Euro in einem Zeitraum von drei Jahren.

bis 80 Prozent, maximal 300.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Bewilligungsbehörde Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)
BundZuschuss

Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation

Wer wegen einer Behinderung auf ein eigenes Auto angewiesen ist, um den Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu erreichen, kann Kraftfahrzeughilfe erhalten. Gefördert wird die Beschaffung bis zum Kaufpreis, höchstens bis zu einem Bemessungsbetrag von 22.000 Euro; in besonderen Faellen kann ein höherer Betrag zugrunde gelegt werden. Der Zuschuss richtet sich nach dem Einkommen und beträgt bis zu 100 Prozent des Bemessungsbetrags bei einem Einkommen bis 40 Prozent der Bezugsgröße. Behinderungsbedingte Zusatzausstattung und Fahrerlaubniskosten werden gesondert gefördert.

bis 100 Prozent, maximal 22.000 Euro
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung, Unfallversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Integrationsaemter
BundZuschuss

Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation, Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs (KfzHV)

Menschen mit Behinderung, die wegen ihrer Behinderung auf ein eigenes Auto angewiesen sind, um ihren Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu erreichen, erhalten einen Zuschuss zur Fahrzeugbeschaffung. Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis, höchstens 22.000 Euro. Der Zuschuss richtet sich nach dem Einkommen und beträgt 100 Prozent des Bemessungsbetrags bis 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße und sinkt gestaffelt auf 16 Prozent bei 75 Prozent der Bezugsgröße. Behinderungsbedingte Zusatzausstattung wird gesondert übernommen.

bis 22.000 Euro
bundesweit
Rehabilitationsträger, insbesondere Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherung und Integrationsämter
BundZuschuss

E-Auto-Förderung 2026 (Förderung des Umstiegs auf klimafreundliche Mobilität für Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen)

Nachfolgeprogramm des Umweltbonus für Privatpersonen mit niedrigem und mittlerem Einkommen. Rein batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse M1 werden mit 3.000 bis 6.000 Euro gefördert, Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender mit 1.500 bis 4.500 Euro. Dazu kommen 500 Euro je Kind (maximal zwei Kinder) und eine soziale Staffelung von je 1.000 Euro bei zu versteuerndem Einkommen unter 60.000 beziehungsweise unter 45.000 Euro.

1.500 Euro bis 9.000 Euro
bundesweit
BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
BundZuschuss

E-Auto-Förderung 2026 (E-Auto-Booster)

Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen erhalten einen sozial gestaffelten Zuschuss beim Kauf eines neuen Elektroautos der Klasse M1. Für vollelektrische Fahrzeuge reicht die Förderung von 3.000 Euro bis 6.000 Euro, für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender von 1.500 Euro bis 4.500 Euro, jeweils abhängig von zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen und Zahl der Kinder unter 18 Jahren. Rechtsgrundlage ist eine Richtlinie des BMUKN vom Mai 2026.

1.500 Euro bis 6.000 Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

E-Auto-Förderung 2026 (Kaufprämie für Elektrofahrzeuge)

Der Bund fördert seit 2026 wieder den Kauf oder das Leasing eines Elektrofahrzeugs der Klasse M1 durch Privatpersonen. Die Prämie ist sozial gestaffelt und richtet sich nach Fahrzeugtyp, zu versteuerndem Haushaltseinkommen und Kinderzahl: Für batterieelektrische Fahrzeuge liegt sie zwischen 1.500 und 6.000 Euro, für Plug-in-Hybride zwischen 1.500 und 4.500 Euro. Förderfähig sind ab dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassene Neufahrzeuge mit batterieelektrischem, Range-Extender-, Plug-in-Hybrid- oder Brennstoffzellenantrieb. Anträge sind seit dem 19. Mai 2026 digital über das Antragsportal möglich, rückwirkend für Erstzulassungen ab dem 1. Januar 2026. Grundlage ist die Richtlinie vom 19. Mai 2026 (BAnz AT 19.06.2026 B3).

1.500 Euro bis 6.000 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

E-Auto-Förderung 2026 (Richtlinie zur sozial gestaffelten Förderung der Anschaffung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen)

Nachfolgeprogramm des 2023 beendeten Umweltbonus. Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von höchstens 80.000 Euro erhalten 3.000 Euro Basisförderung für ein batterieelektrisches Fahrzeug oder Brennstoffzellenfahrzeug und 1.500 Euro für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender. Je Kind unter 18 Jahren kommen 500 Euro dazu, bei Einkommen unter 60.000 Euro weitere 1.000 Euro, bei unter 45.000 Euro nochmals 1.000 Euro.

1.500 Euro bis 6.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, umgesetzt durch das BAFA
BundZuschuss

E-Auto-Förderung 2026 (sozial gestaffelte Kaufprämie)

Nachfolger des Umweltbonus und aktuell die zentrale Kaufprämie für Privatpersonen. Gefördert wird der Kauf oder das Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs der Klasse M1, das dem Privatvermögen zugeordnet ist. Die Höhe haengt vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen ab: reine Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge erhalten 5.000 Euro bis 45.000 Euro Einkommen, 4.000 Euro bis 60.000 Euro und 3.000 Euro bis 80.000 Euro, jeweils zuzueglich 500 Euro je förderrelevantem Kind bis maximal 6.000 Euro. Plug-in-Hybride und Range-Extender bekommen die halben Saetze, höchstens 4.500 Euro, und nur bei Erstzulassung vor dem 1. Juli 2027. Wichtigste Bedingung ist die Einkommensgrenze von 80.000 Euro, die sich um 5.000 Euro je Kind auf höchstens 90.000 Euro erhöht. Eine Kaufpreisgrenze enthält die Richtlinie nicht.

1.500 Euro bis 6.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Abwicklung über das BAFA
BundZuschuss

E-Auto-Förderung 2026 des Bundes

Seit dem 1. Januar 2026 gibt es wieder eine Kaufprämie des Bundes für Elektrofahrzeuge, diesmal einkommensabhängig und beschränkt auf Privatpersonen. Gefördert werden Kauf oder Leasing eines Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1, das seit dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen wurde; das Antragsportal ist am 20. Mai 2026 freigeschaltet worden, Anträge sind rückwirkend möglich. Für reine Elektroautos liegt die Basisförderung bei 3.000 Euro und steigt mit sozialer Staffelung und Kinderzuschlag auf bis zu 6.000 Euro, für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender von 1.500 auf bis zu 4.500 Euro. Antragsberechtigt sind Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 80.000 Euro; die Grenze steigt je Kind um 5.000 Euro auf maximal 90.000 Euro bei zwei oder mehr Kindern. Unterhalb von 60.000 Euro Einkommen kommen 1.000 Euro hinzu, unterhalb von 45.000 Euro weitere 1.000 Euro, dazu 500 Euro je Kind für bis zu zwei Kinder. Das Verfahren läuft vollständig digital über die Förderzentrale des Bundes und setzt ein BundID-Konto voraus, eine Bevollmaechtigung Dritter ist möglich; finanziert werden drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds für geschaetzt 800.000 Fahrzeuge bis 2029. Die Prämie ist zusätzlich zur jährlichen THG-Quote nutzbar, weil beide auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beruhen.

1.500 Euro bis 6.000 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Antrag über die Förderzentrale des Bundes
SonstigeZuschuss

Aktion Mensch Förderung für E-Lastenräder in gemeinnützigen Organisationen

Gemeinnützige Organisationen können eine Förderung von bis zu 5.000 Euro für Lastenfahrräder mit Elektroantrieb erhalten, wenn diese der Beförderung von Menschen mit Behinderung dienen. Die Förderung läuft über die Mikroförderung für Barrierefreiheit im Programm Barrierefreiheit für alle der Aktion Mensch. Diese Quelle ist besonders für Vereine relevant, die von der BAFA-Förderung für E-Lastenräder ausdrücklich ausgeschlossen sind. Der Hinweis stammt aus der Förderuebersicht des Bezirksamts Bergedorf der Freien und Hansestadt Hamburg, nicht von der Aktion Mensch selbst; Konditionen und Antragsweg sollten direkt bei der Aktion Mensch geprüft werden.

bis 5.000 Euro
bundesweit
Aktion Mensch, Programm Barrierefreiheit für alle
BundZuschuss

Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr

Das BAFA fördert den Kauf von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhaengern für den gewerblichen Guetertransport in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen. Der Zuschuss beträgt 25 Prozent der Anschaffungsausgaben, höchstens 3.500 Euro je Fahrzeug. Antragsberechtigt sind private Unternehmen jeder Rechtsform einschließlich Freiberuflern sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Wichtigste Bedingung: Der Antrag muss zwingend vor der Bestellung beim Haendler gestellt werden, eine Bestellbestätigung vor dem Zuwendungsbescheid führt in der Regel zur Ablehnung.

bis 25 Prozent, maximal 3.500 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr (E-Lastenfahrrad-Richtlinie)

Das BAFA bezuschusst den Kauf fabrikneuer E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger für den gewerblichen Lastenverkehr mit 25 Prozent der Anschaffungsausgaben, maximal 3.500 Euro pro Fahrzeug. Antragsberechtigt sind private Unternehmen inklusive freiberuflich Tätiger sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Antragstellung ist seit dem 1. Oktober 2024 möglich und muss zwingend vor der Bestellung erfolgen.

bis 25 Prozent, maximal 3.500 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

E-Lastenfahrrad-Richtlinie

Gefördert wird die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und Lastenfahrradanhaengern mit elektrischer Antriebsunterstützung. Der Zuschuss beträgt 25 Prozent der Ausgaben, höchstens 3.500 Euro je E-Lastenfahrrad oder Lastenfahrradanhaenger. Antragsberechtigt sind private Unternehmen, kommunale Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit und öffentliche Körperschaften wie Hochschulen. Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt. Die Programmlaufzeit reicht vom 1. Oktober 2024 bis 30. Juni 2027, eine Einreichungsfrist gibt es nicht.

bis 25 Prozent, maximal 3.500 Euro
bundesweit
Bundesumweltministerium, Nationale Klimaschutzinitiative
BundZuschuss

E-Lastenfahrrad-Richtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative

Zuschuss von 25 Prozent der Anschaffungskosten, höchstens 3.500 Euro je fabrikneuem E-Lastenfahrrad oder E-Lastenanhänger für den gewerblichen Einsatz. Das Rad muss mindestens 170 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht haben und deutlich mehr Transportkapazität bieten als ein normales Fahrrad. Antragsberechtigt sind private Unternehmen unabhängig von der Rechtsform, kommunale Unternehmen in privatrechtlicher Form sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Hochschulen. Anträge laufen elektronisch über das BAFA-Portal, eine feste Einreichungsfrist gibt es nicht.

bis 25 Prozent, maximal 3.500 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, umgesetzt vom BAFA
BundZuschuss

Förderung von E-Lastenfahrrädern für Unternehmen

Der Bund fördert seit dem 1. Oktober 2024 die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhaengern für den gewerblichen Lastentransport mit 25 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 3.500 Euro je Rad oder Anhaenger. Antragsberechtigt sind private Unternehmen aller Rechtsformen sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts; Kommunen, Landkreise und Vereine sind ausgeschlossen. Das Rad muss ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 170 Kilogramm haben, fest verbundene Transportmöglichkeiten bieten und mit höchstens 250 Watt bis 25 km/h unterstützen. Der Antrag muss vor der Bestellung gestellt werden.

bis 25 Prozent, maximal 3.500 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

Förderung von E-Lastenfahrrädern in der Wirtschaft (E-Lastenfahrrad-Richtlinie)

Der Bund fördert die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhaengern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in der Wirtschaft. Der Zuschuss beträgt 25 Prozent der Anschaffungskosten, höchstens 3.500 Euro je E-Lastenfahrrad oder E-Lastenanhaenger. Antragsberechtigt sind private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, etwa Hochschulen. Kommunen und Vereine sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die wichtigste Bedingung: Der Antrag muss zwingend vor der Beauftragung, also vor der Bestellung beim Haendler oder Hersteller, gestellt werden. Anträge sind seit dem 1. Oktober 2024 möglich. Das ist derzeit die einzige bundesweite Lastenradförderung, nachdem viele Landes- und Stadtprogramme ausgelaufen sind.

bis 25 Prozent, maximal 3.500 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Abwicklung über das BAFA
BundZuschuss

Förderung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhaengern

Gefördert wird die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhaengern mit 25 Prozent der Anschaffungsausgaben, maximal 3.500 Euro pro Fahrzeug. Der Zuschuss wird nicht zurückgezahlt. Antragsberechtigt sind private Unternehmen aller Rechtsformen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Hochschulen.

bis 25 Prozent, maximal 3.500 Euro
bundesweit
BAFA

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