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Förderung als Zuschuss für Mobilität in Bayern

Diese Programme fördern Mobilität und sind in Bayern beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

175 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für Mobilität

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BundZuschuss

E-Auto-Förderung 2026 des Bundes

Seit dem 1. Januar 2026 gibt es wieder eine Kaufprämie des Bundes für Elektrofahrzeuge, diesmal einkommensabhängig und beschränkt auf Privatpersonen. Gefördert werden Kauf oder Leasing eines Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1, das seit dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen wurde; das Antragsportal ist am 20. Mai 2026 freigeschaltet worden, Anträge sind rückwirkend möglich. Für reine Elektroautos liegt die Basisförderung bei 3.000 Euro und steigt mit sozialer Staffelung und Kinderzuschlag auf bis zu 6.000 Euro, für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender von 1.500 auf bis zu 4.500 Euro. Antragsberechtigt sind Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 80.000 Euro; die Grenze steigt je Kind um 5.000 Euro auf maximal 90.000 Euro bei zwei oder mehr Kindern. Unterhalb von 60.000 Euro Einkommen kommen 1.000 Euro hinzu, unterhalb von 45.000 Euro weitere 1.000 Euro, dazu 500 Euro je Kind für bis zu zwei Kinder. Das Verfahren läuft vollständig digital über die Förderzentrale des Bundes und setzt ein BundID-Konto voraus, eine Bevollmaechtigung Dritter ist möglich; finanziert werden drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds für geschaetzt 800.000 Fahrzeuge bis 2029. Die Prämie ist zusätzlich zur jährlichen THG-Quote nutzbar, weil beide auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beruhen.

1.500 Euro bis 6.000 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Antrag über die Förderzentrale des Bundes
BundZuschuss

E-Lastenfahrrad-Richtlinie

Gefördert wird die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und Lastenfahrradanhaengern mit elektrischer Antriebsunterstützung. Der Zuschuss beträgt 25 Prozent der Ausgaben, höchstens 3.500 Euro je E-Lastenfahrrad oder Lastenfahrradanhaenger. Antragsberechtigt sind private Unternehmen, kommunale Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit und öffentliche Körperschaften wie Hochschulen. Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt. Die Programmlaufzeit reicht vom 1. Oktober 2024 bis 30. Juni 2027, eine Einreichungsfrist gibt es nicht.

bis 25 Prozent, maximal 3.500 Euro
bundesweit
Bundesumweltministerium, Nationale Klimaschutzinitiative
BundZuschuss

E-Lastenfahrrad-Richtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative

Zuschuss von 25 Prozent der Anschaffungskosten, höchstens 3.500 Euro je fabrikneuem E-Lastenfahrrad oder E-Lastenanhänger für den gewerblichen Einsatz. Das Rad muss mindestens 170 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht haben und deutlich mehr Transportkapazität bieten als ein normales Fahrrad. Antragsberechtigt sind private Unternehmen unabhängig von der Rechtsform, kommunale Unternehmen in privatrechtlicher Form sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Hochschulen. Anträge laufen elektronisch über das BAFA-Portal, eine feste Einreichungsfrist gibt es nicht.

bis 25 Prozent, maximal 3.500 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, umgesetzt vom BAFA
BundZuschuss

Echtzeittechnologien für die maritime Sicherheit

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur maritimen Sicherheit: Schutz maritimer Infrastruktur und Personen, Überwachung von Seegebieten gegen illegale Aktivitäten, Sicherheit globaler Lieferketten, Sicherheit maritimer Transportsysteme sowie Meeresumweltschutz und Unfallvermeidung. Projektskizzen können jederzeit ohne Frist über easy-Online eingereicht werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Projektträger Jülich (PtJ)
BundZuschuss

Fahrtkostenzuschuss zum Integrationskurs

Teilnehmende an einem Integrationskurs, die vom Kostenbeitrag befreit wurden, können auf Antrag einen Zuschuss zu den notwendigen Fahrtkosten erhalten. Voraussetzung ist, dass der Fußweg zum Kursort mindestens 5,0 Kilometer beträgt. Der Zuschuss wird als Tagespauschale gewährt; eine höhere Tagespauschale kann gesondert beantragt werden. Der Antrag läuft über das Formular 630.032p oder digital über das Bundesportal.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
BundZuschuss

Finanzhilfen des Bundes für Radschnellwege

Der Bund beteiligt sich mit durchschnittlich 75 Prozent an den Kosten für Planung und Bau von Radschnellwegen der Länder und Kommunen. Förderfähig sind auch der Umbau von Kreuzungspunkten und die Sicherheitsausstattung einschließlich Beleuchtung. Interessierte Gemeinden stellen den Antrag beim jeweiligen Land, das dann die Bundesförderung beantragt. Für 2026 sind im Klima- und Transformationsfonds 58,487 Millionen Euro für Radschnellwege veranschlagt.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, ausgereicht über die Länder
BundZuschuss

Förderaufruf Junge Generation Fahrrad, aktiv mobil

Der Förderaufruf stärkt die aktive Mobilität von Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen bis 25 Jahre. Für beide Förderlinien stehen zusammen bis zu 145 Millionen Euro bereit. Förderlinie 1 sucht im Wettbewerb bis zu 30 Modellkommunen mit Projektlaufzeiten bis 2031 und fördert 1,5 bis 6 Millionen Euro je Projekt. Förderlinie 2 fördert schnell umsetzbare Maßnahmen zum Lueckenschluss rund um Bildungs- und Jugendeinrichtungen mit Laufzeiten bis 2027 und 250.000 bis 1,5 Millionen Euro je Projekt. Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Der Aufruf 2026 wurde am 30. April 2026 veröffentlicht; die Einreichungsfristen dieser Runde sind bereits abgelaufen. Eine Förderquote nennt der Aufruf auf der Übersichtsseite nicht.

250.000 Euro bis 6 Mio. Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Mobilitätsforum Bund und Bundesamt für Logistik und Mobilität
BundZuschuss

Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement

Der Bund fördert das Management nachhaltiger Mobilität in Betrieben, Unternehmen und Kommunen mit drei Schwerpunkten: Innovationsförderung für Konzepte mit Demonstrationscharakter, Breitenförderung für Standardmaßnahmen in kleinen und mittleren Unternehmen und Initialförderung mit standortspezifischen Konzepten durch einen Beraterpool. Die Richtlinie ist nicht ausgelaufen: Im Januar 2026 wurden neun Innovationsprojekte mit rund 4,4 Millionen Euro für 2026 und 2027 bewilligt. Neue Anträge sind derzeit aber nicht möglich. Die Skizzenfrist der Innovationsförderung endete am 11. August 2025, und für Breiten- und Initialförderung ist das Antragsportal seit dem 26. Maerz 2026 geschlossen, weil die beantragten Mittel die verfügbaren Haushaltsmittel übersteigen. Neue Förderaufrufe werden angekuendigt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Umsetzung durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität
LandZuschuss

Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2026 bis 2029

Der Freistaat Bayern führt seine seit 2017 laufende Ladeinfrastrukturförderung mit einer neuen Förderrichtlinie fort, die am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist und bis 2029 läuft. Gefördert werden Neubau und Modernisierung von Ladepunkten in saemtlichen Anwendungsbereichen, einschließlich Beschaffung, Installation, Netzanschluss und Inbetriebnahme. Die konkreten Förderziele, Fördersaetze und technischen Anforderungen werden über einzelne Förderaufrufe festgelegt und regelmäßig angepasst. Für öffentlich zugängliche Ladepunkte gilt eine Mindestbetriebsdauer von fuenf Jahren. Die Richtlinie wurde im Bayerischen Ministerialblatt (BayMBl. 2025 Nr. 496) vom 12. November 2025 bekanntgemacht.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
BundZuschuss

Förderprogramm Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern

Zuschuss für Vorverkabelung und Ladepunkte an Stellplätzen bestehender Mehrparteienhäuser. Gefördert werden 1.300 Euro je Stellplatz für die reine Vorverkabelung, 1.500 Euro mit Ladepunkt und 2.000 Euro bei bidirektionalem Laden. Förderfähig sind auch Netzanschluss, Tiefbau und technische Ausrüstung. Das Programm hat ein Volumen von 500 Millionen Euro.

1.300 Euro bis 2.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
BundZuschuss

Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit (früher De-minimis) im Gueterkraftverkehr

Das BALM fördert Unternehmen des Gueterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen, die Maßnahmen zur Förderung des Umweltschutzes und der Sicherheit umsetzen. Das Programm hiess bis 2023 De-minimis und läuft seit 2024 unter dem Namen Umweltschutz und Sicherheit. Die Förderung erfolgt in jährlichen Förderperioden mit einem eigenen Antragszeitraum, nicht laufend. In der Förderperiode 2026 beginnt die Antragsfrist am 14. April 2026 und endet am 31. August 2026, eine Antragstellung ist also derzeit noch möglich. Die Bewilligung erfolgt nach dem Prioritätsprinzip im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
BundZuschuss

Förderrichtlinie Digitale Testfelder in Häfen (DigiTest)

DigiTest fördert die Ausstattung deutscher See- und Binnenhäfen mit digitaler Infrastruktur, damit dort Logistikinnovationen erprobt werden können. Die vier Handlungsfelder sind Digitalisierung der Lieferkette, Prozessverwaltung, Verkehrsmanagement sowie automatisiertes und autonomes Fahren. Der aktuelle Förderaufruf ist seit dem 8. Januar 2026 offen, die Richtlinie wurde bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
BundZuschuss

Förderrichtlinie Innovative Hafentechnologien II (IHATEC II)

IHATEC II fördert Forschungs- und Entwicklungsprojekte für innovative Technologien in deutschen See- und Binnenhäfen: Digitalisierung, Automatisierung, Vernetzung und Nachhaltigkeit von Umschlagsystemen, Transport, Infrastruktur und Sicherheit kritischer Hafeninfrastruktur. Von 2021 bis 2025 flossen rund 66 Millionen Euro, für 2026 stehen 10,3 Millionen Euro für neue Bewilligungen bereit.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Projektträger TÜV Rheinland Forschungs- und Innovationsmanagement GmbH
BundZuschuss

Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw (LIS e-Lkw)

Gefördert wird die Errichtung von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge. Förderfähig sind sowohl Ladepunkte für den eigenen Betrieb auf Betriebshoefen und in Depots als auch öffentlich zugängliche Standorte an Logistikzentren, Umschlagpunkten, Ladehubs oder Rastanlagen. Die Richtlinie datiert vom 27. April 2026 und wurde vom Projektträger Juelich am 15. Mai 2026 veröffentlicht. Sie setzt einen zentralen Baustein des im November 2025 vom Bundeskabinett beschlossenen Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 um und ist der wichtigste Nachfolger der ausgelaufenen KsNI-Richtlinie im Infrastrukturbereich. Über vier Jahre steht laut NOW GmbH insgesamt eine Milliarde Euro bereit. Die Förderung läuft über zeitlich befristete Förderaufrufe, nicht laufend.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Abwicklung über Projektträger Juelich
BundZuschuss

Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern

Gefördert werden Anschaffung und Errichtung privater Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern, zum Beispiel Wallboxen samt technischer Ausruestung, Netzanschluss und notwendige Baumaßnahmen. Das Programm setzt Maßnahme 3 des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 um. Es besteht aus drei zeitgleich laufenden Förderaufrufen für Wohnungseigentümergemeinschaften, für KMU und private Vermieter sowie für Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit größerem Bestand. Für Betriebe ist vor allem der zweite Aufruf relevant, wenn sie vermietetes Wohneigentum halten.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Umsetzung über PricewaterhouseCoopers, Betreuung Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur
BundZuschuss

Förderrichtlinie Traditionsschifffahrt

Gefördert werden Maßnahmen, die für die technische Verkehrszulassung von Traditionsschiffen unter deutscher Flagge nach der Schiffssicherheitsverordnung nötig sind, also Restaurierung und Nachrüstung bestehender sowie neu registrierter Traditionsschiffe. Die Förderung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung, höchstens 300.000 Euro je Antragsteller in drei Jahren nach De-minimis-Regel. Das Programmvolumen liegt bei 10 Millionen Euro.

bis 90 Prozent, maximal 300.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Projektträger Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)
BundZuschuss

Förderrichtlinie zur nachhaltigen Modernisierung von Küstenschiffen (NaMKü)

Gefördert werden die Modernisierung bestehender Küstenschiffe und innovative Ausrüstung von Neubauten: Antriebssystemmodernisierung, Schadstoffminderung, Energieeffizienz und Windunterstützungssysteme. Die Förderquoten liegen je nach Unternehmensgröße bei 70 bis 80 Prozent für emissionsfreie Antriebe, 50 bis 60 Prozent für saubere Antriebe, 40 bis 60 Prozent für Schadstoffminderung und 30 bis 50 Prozent für Energieeffizienz. Im sechsten Aufruf standen 18,16 Millionen Euro bereit.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Projektträger TÜV Rheinland Consulting GmbH
BundZuschuss

Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr

Gefördert werden die Anschaffung oder Umruestung von Bussen mit alternativen Antrieben im Personenverkehr sowie die dafuer erforderliche Lade- und Tankinfrastruktur. Förderfähig sind Batteriebusse einschließlich Batterie-Oberleitungsbussen, Brennstoffzellenbusse sowie die Umruestung konventioneller Busse. Die neue Richtlinie wurde am 6. Mai 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht, der zugehoerige Förderaufruf startete am 21. Mai 2026, Förderskizzen waren ab dem 26. Mai 2026 einzureichen. Neben dem bisherigen Aktivierungsprogramm gibt es erstmals ein Skalierungsprogramm für Unternehmen, die bereits einen nennenswerten Teil ihrer Busflotte elektrifiziert haben. Die Frist dieses Aufrufs ist am 21.07.2026 abgelaufen, die Richtlinie läuft aber bis 30.06.2027 weiter, sodass mit weiteren Aufrufen zu rechnen ist.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Abwicklung über Projektträger Juelich und NOW GmbH
BundZuschuss

Förderung nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG)

Der Bund fördert Investitionen in Schieneninfrastruktur öffentlicher, nicht bundeseigener Eisenbahnen mit 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Förderfähig sind Ersatz-, Ausbau- und Neubauinvestitionen in Strecken und Serviceeinrichtungen einschließlich Hafenbahnen. Planungskosten sind mit 50 Prozent förderfähig, soweit sie 13 Prozent der Baukosten nicht übersteigen.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Bewilligungsbehörde Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
BundZuschuss

Förderung von E-Lastenfahrrädern für Unternehmen

Der Bund fördert seit dem 1. Oktober 2024 die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhaengern für den gewerblichen Lastentransport mit 25 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 3.500 Euro je Rad oder Anhaenger. Antragsberechtigt sind private Unternehmen aller Rechtsformen sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts; Kommunen, Landkreise und Vereine sind ausgeschlossen. Das Rad muss ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 170 Kilogramm haben, fest verbundene Transportmöglichkeiten bieten und mit höchstens 250 Watt bis 25 km/h unterstützen. Der Antrag muss vor der Bestellung gestellt werden.

bis 25 Prozent, maximal 3.500 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

Förderung von E-Lastenfahrrädern in der Wirtschaft (E-Lastenfahrrad-Richtlinie)

Der Bund fördert die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhaengern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in der Wirtschaft. Der Zuschuss beträgt 25 Prozent der Anschaffungskosten, höchstens 3.500 Euro je E-Lastenfahrrad oder E-Lastenanhaenger. Antragsberechtigt sind private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, etwa Hochschulen. Kommunen und Vereine sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die wichtigste Bedingung: Der Antrag muss zwingend vor der Beauftragung, also vor der Bestellung beim Haendler oder Hersteller, gestellt werden. Anträge sind seit dem 1. Oktober 2024 möglich. Das ist derzeit die einzige bundesweite Lastenradförderung, nachdem viele Landes- und Stadtprogramme ausgelaufen sind.

bis 25 Prozent, maximal 3.500 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Abwicklung über das BAFA
BundZuschuss

Förderung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhaengern

Gefördert wird die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhaengern mit 25 Prozent der Anschaffungsausgaben, maximal 3.500 Euro pro Fahrzeug. Der Zuschuss wird nicht zurückgezahlt. Antragsberechtigt sind private Unternehmen aller Rechtsformen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Hochschulen.

bis 25 Prozent, maximal 3.500 Euro
bundesweit
BAFA
KommuneZuschuss

Förderung von Lastenfahrrädern der Stadt Straubing

Straubing fördert Neukauf und Leasing von Lastenfahrrädern mit 25 Prozent der Anschaffungskosten beziehungsweise der Leasingkosten über 36 Monate ohne Mehrwertsteuer, maximal 750 Euro mit batterieelektrischer Tretunterstützung und 350 Euro ohne. Antragsberechtigt sind Gewerbebetriebe, Freiberufler, gemeinnützige Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Straubing. Bei privaten Antragstellern ist im Förderzeitraum ein Fahrzeug förderfähig.

bis 25 Prozent, maximal 750 Euro
Straubing
Stadt Straubing, Amt für Förderung der Wirtschaft und des Wissenschaftsstandortes
BundZuschuss

Förderung von Radwegen über oder unter Eisenbahnstrecken

Wenn Kreuzungsbauwerke an Eisenbahnstrecken erneuert werden, kann der Bund einen Zuschlag für den Radweganteil geben, sodass Radwege im Zuge des Neubaus mitgebaut werden. Damit lassen sich Luecken im regionalen Radnetz schließen. Kommunen können Anträge beim Ministerium stellen. Die Finanzierung teilen sich in der Regel DB InfraGO AG, Kommune, Land und Bund. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, die Förderung haengt von den Haushaltsmitteln ab. Details regeln die Eisenbahnkreuzungsrichtlinien 2024.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Grundlage Eisenbahnkreuzungsgesetz

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