Förderung als Zuschuss für Mobilität in Bayern
Diese Programme fördern Mobilität und sind in Bayern beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
175 Programme gefunden
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- Sonstiges603
365-Euro-Ticket MVV
Jahresticket für 365 Euro, umgerechnet ein Euro pro Tag, gültig im gesamten MVV-Verbundgebiet rund um die Uhr und auch in der Freizeit. Berechtigt sind Schuelerinnen und Schueler öffentlicher, staatlich anerkannter privater und berufsbildender Schulen mit Wohnsitz im MVV-Gebiet oder Schule im MVV-Gebiet, außerdem Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende und Teilnehmende an FSJ oder FOEJ. Die Kostendifferenz tragen der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München und die MVV-Landkreise. Studierende sind nicht berechtigt.
365-Euro-Ticket VGN
Jahresticket für Schuelerinnen, Schueler und Auszubildende im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg zum Preis von 365 Euro, also umgerechnet ein Euro pro Tag. Es gilt an 365 Tagen im gesamten Verbundgebiet, auch in der Freizeit und in den Ferien. Notwendig ist der kostenlose Verbundpass für Schuelerinnen, Schueler und Auszubildende; ab 15 Jahren zusätzlich eine Bestätigung der Schule oder Ausbildungsstätte. Die Kaufmöglichkeit wurde bis zum 31. Juli 2027 verlaengert.
Anschlussförderrichtlinie – Richtlinie zur Förderung des Neu- und Ausbaus, der Reaktivierung und des Ersatzes von Gleisanschlüssen sowie weiteren Anlagen des Schienengüterverkehrs
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Neubau, Ausbau, Reaktivierung und Ersatz von Gleisanschlüssen, Zuführungs- und Industriestammgleisen. Gefördert werden maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben, bei multifunktionalen Anlagen bis zu 80 Prozent. Planungskosten sind bis 17,5 Prozent förderfähig. Der Förderbetrag muss mindestens 15.000 Euro betragen (Bagatellgrenze).
Bayerisches Ermäßigungsticket (ermäßigtes Deutschlandticket)
Vergünstigtes Deutschlandticket in Bayern für 43 Euro pro Monat statt 63 Euro. Berechtigt sind Auszubildende, die eine Berufsschule in Bayern besuchen oder ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben, Studierende mit Studienort in Bayern, Freiwilligendienstleistende mit Dienstort oder Hauptwohnsitz in Bayern sowie Beamtenanwaerterinnen und Beamtenanwaerter mit Dienstort in Bayern. Es ist ein persönliches Abo, monatlich kuendbar, und nicht übertragbar. Gast- und Seniorenstudierende sind ausgeschlossen.
Bayerisches Verbundforschungsprogramm (BayVFP)
Fördert die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft in den vier Handlungsfeldern Werkstoffe und Materialien, Life Science, Digitalisierung sowie Mobilität. Die einzelnen Förderlinien sind unter anderem Informations- und Kommunikationstechnik (Kuenstliche Intelligenz und Data Science, Kommunikationsnetze der Zukunft, Cybersicherheit), Elektronische Systeme und Prozesstechnologien, Medizintechnik, Bio- und Gentechnologie, Neue Werkstoffe sowie Innovative Antriebstechnologien und Raumfahrt. Die Förderung erfolgt über regelmäßige Förderaufrufe mit Stichtagen.
BioMeth Bayern – Förderung der Biomethaneinspeisung
Bayern fördert die Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz zur Nutzung im Verkehr sowie zur Wärme- und Stromerzeugung. Förderbereich 1 umfasst Biogasaufbereitungsanlagen mit 30 bis 40 Prozent der beihilfefähigen Ausgaben je nach Unternehmensgröße, gedeckelt auf 500.000 Euro ab 350 Normkubikmeter pro Stunde, 800.000 Euro ab 700 Normkubikmeter pro Stunde und 700.000 Euro bei Umrüstungen. Förderbereich 2 umfasst Biogas- und Biomethanleitungen mit höchstens 100 Euro je Meter und 50.000 Euro je Übergabestation, insgesamt höchstens 200.000 Euro.
Bundesförderung Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene schwere Nutzfahrzeuge (Lkw-LIS)
Förderung der Errichtung von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische Lkw, sowohl auf eigenen Betriebshöfen und in Depots als auch an öffentlich zugänglichen Standorten wie Logistikzentren, Umschlagpunkten, Ladehubs und Rastanlagen. Über vier Jahre stehen insgesamt eine Milliarde Euro bereit, die Förderung erfolgt in mehreren Aufrufen.
Bundesförderung Laden im Mehrparteienhaus
Seit dem 15. April 2026 fördert der Bund den Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an bestehenden Mehrparteienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten. Gefördert werden Vorverkabelung, an die Vorverkabelung angeschlossene Ladepunkte, Netzanschlüsse, Bauarbeiten und technische Ausruestung mit bis zu 2.000 Euro je elektrifiziertem Stellplatz inklusive Ladepunkt. Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften und ihre Mitglieder, private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Stellplatzeigentümer, kleine und mittlere Unternehmen sowie Wohnungsunternehmen. Für das Programm stehen rund 500 Millionen Euro bereit. Eine Kernbedingung ist die Vorverkabelung von mindestens 20 Prozent der Wohnstellplätze.
Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern (E-Lastenfahrrad-Richtlinie)
Das BAFA fördert den Kauf von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen. Antragsberechtigt sind private Unternehmen jeder Rechtsform einschließlich Freiberuflern sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Gebietskörperschaften, kommunale Eigenbetriebe und Vereine sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die Fahrzeuge müssen serienmäßig und fabrikneu sein und ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 170 Kilogramm aufweisen.
Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr
Das BAFA fördert den Kauf von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhaengern für den gewerblichen Guetertransport in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen. Der Zuschuss beträgt 25 Prozent der Anschaffungsausgaben, höchstens 3.500 Euro je Fahrzeug. Antragsberechtigt sind private Unternehmen jeder Rechtsform einschließlich Freiberuflern sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Wichtigste Bedingung: Der Antrag muss zwingend vor der Bestellung beim Haendler gestellt werden, eine Bestellbestätigung vor dem Zuwendungsbescheid führt in der Regel zur Ablehnung.
Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr (E-Lastenfahrrad-Richtlinie)
Das BAFA bezuschusst den Kauf fabrikneuer E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger für den gewerblichen Lastenverkehr mit 25 Prozent der Anschaffungsausgaben, maximal 3.500 Euro pro Fahrzeug. Antragsberechtigt sind private Unternehmen inklusive freiberuflich Tätiger sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Antragstellung ist seit dem 1. Oktober 2024 möglich und muss zwingend vor der Bestellung erfolgen.
Bundesförderung von Radschnellwegen
Der Bund fördert Planung und Bau von Radschnellwegen der Länder und Kommunen von 2017 bis 2030. Der Fördersatz liegt bei rund 75 Prozent der Kosten, förderfähig sind Planung, Bau, Knotenpunktumbauten sowie Sicherheitsmaßnahmen einschließlich Beleuchtung. Für 2025 standen über 22 Millionen Euro bereit. Förderfähige Strecken sind in der Regel laenger als zehn Kilometer, mindestens drei Meter breit und auf etwa 2.000 Radfahrten pro Tag ausgelegt.
Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit
Das Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit ergänzt die Interreg-B-Förderung um zusätzliche Bundesmittel für deutsche Projektpartner. Gefördert werden Vorhaben von besonderem Bundesinteresse, die zu einer nachhaltigen und integrierten Raumentwicklung beitragen, etwa resiliente Wirtschafts- und Verwaltungsstrukturen, Klimaanpassung in Städten und Regionen, regionale Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Mobilität. Antragsberechtigt sind deutsche Antragsteller aus den sechs Programmräumen, die an einem transnationalen Interreg-Projekt mit deutscher Beteiligung mitwirken. Zuständig ist das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen mit fachlicher Begleitung durch das BBSR.
Bundesprogramm Zukunft Schienengüterverkehr (Z-SGV)
Das Bundesprogramm fördert Erprobung und Markteinführung innovativer Technologien im Schienengüterverkehr in den Feldern Digitalisierung, Automatisierung und Fahrzeugtechnik. Es gibt zwei Förderstränge, von der Technologieerprobung bis zur Markteinführung. Das Verfahren ist zweistufig und beginnt mit einer Projektskizze. Der aktuelle Förderzeitraum läuft bis zum 31. Dezember 2029.
CEF2 Reflow Call 2026 - Alternative Fuels Infrastructure Facility (AFIF) für Lkw-Ladeinfrastruktur im TEN-T-Netz
Letzter Förderaufruf der Connecting Europe Facility 2 für Ladeinfrastruktur schwerer Nutzfahrzeuge am TEN-T-Netz. Für AFIF-relevante Themen stehen 130 Millionen Euro bereit, der maximale EU-Beitrag liegt bei 20 Millionen Euro für Projekte in einem Mitgliedstaat und 40 Millionen Euro für länderübergreifende Projekte.
Connecting Europe Facility Verkehr (CEF Transport)
CEF Verkehr ist das EU-Instrument für den Ausbau der transeuropäischen Verkehrsnetze und verfuegt für 2021 bis 2027 über rund 25,8 Milliarden Euro. Davon entfallen 11,2 Milliarden Euro auf die Kohaesionsmittel für berechtigte Länder und 1,75 Milliarden Euro auf militaerische Mobilität. Gefördert werden grenzueberschreitende Vorhaben, Lueckenschlüsse, Verkehrsmanagementsysteme, Laerm- und Emissionsminderung sowie Lade- und Wasserstofftankinfrastruktur. Im Juni 2026 wurden 1,1 Milliarden Euro für neue Infrastrukturprojekte ausgeschrieben.
DeutschlandJobTicket für Beschäftigte des Bundes
Beschäftigte des Bundes und dem Bund nahestehender Arbeitgeber können das Deutschlandticket als DeutschlandJobTicket (DJT) beziehen. Das BADV hat dafuer gesonderte Vereinbarungen mit den Verkehrsverbünden abgeschlossen. Seit dem 1. Januar 2026 kostet das DJT 59,85 Euro pro Monat, das sind 5 Prozent Rabatt auf den regulaeren Preis von 63 Euro. Der Arbeitgeber muss mindestens 25 Prozent des Ausgabepreises zuschiessen, also 15,75 Euro; der höchstmögliche Zuschuss liegt bei 23,28 Euro im Monat. Die Mitnahmemöglichkeiten sind gegenueber regionalen Jobtickets eingeschraenkt: mitfahren dürfen nur Kinder unter sechs Jahren, eine bundesweite Hunde- oder Fahrradmitnahme ist nicht enthalten. Die Bestellung läuft über die jeweilige Dienststelle.
Deutschlandticket JobTicket
Variante des Deutschlandtickets für Beschäftigte, deren Arbeitgeber sich an den Kosten beteiligt. Zahlt der Arbeitgeber mindestens 25 Prozent des Ausgabepreises von 63 Euro, also mindestens 15,75 Euro im Monat, gewährt das Verkehrsunternehmen zusätzlich einen Rabatt von 5 Prozent (3,15 Euro). Beschäftigte zahlen dadurch höchstens 44,10 Euro pro Monat, bei höherem Arbeitgeberzuschuss entsprechend weniger. Voraussetzung ist eine Firmenticketvereinbarung des Arbeitgebers mit dem Verkehrsunternehmen.
E-Auto-Förderung 2026 (E-Auto-Booster)
Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen erhalten einen sozial gestaffelten Zuschuss beim Kauf eines neuen Elektroautos der Klasse M1. Für vollelektrische Fahrzeuge reicht die Förderung von 3.000 Euro bis 6.000 Euro, für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender von 1.500 Euro bis 4.500 Euro, jeweils abhängig von zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen und Zahl der Kinder unter 18 Jahren. Rechtsgrundlage ist eine Richtlinie des BMUKN vom Mai 2026.
E-Auto-Förderung 2026 (Förderung des Umstiegs auf klimafreundliche Mobilität für Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen)
Nachfolgeprogramm des Umweltbonus für Privatpersonen mit niedrigem und mittlerem Einkommen. Rein batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse M1 werden mit 3.000 bis 6.000 Euro gefördert, Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender mit 1.500 bis 4.500 Euro. Dazu kommen 500 Euro je Kind (maximal zwei Kinder) und eine soziale Staffelung von je 1.000 Euro bei zu versteuerndem Einkommen unter 60.000 beziehungsweise unter 45.000 Euro.
E-Auto-Förderung 2026 (Kaufprämie für Elektrofahrzeuge)
Der Bund fördert seit 2026 wieder den Kauf oder das Leasing eines Elektrofahrzeugs der Klasse M1 durch Privatpersonen. Die Prämie ist sozial gestaffelt und richtet sich nach Fahrzeugtyp, zu versteuerndem Haushaltseinkommen und Kinderzahl: Für batterieelektrische Fahrzeuge liegt sie zwischen 1.500 und 6.000 Euro, für Plug-in-Hybride zwischen 1.500 und 4.500 Euro. Förderfähig sind ab dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassene Neufahrzeuge mit batterieelektrischem, Range-Extender-, Plug-in-Hybrid- oder Brennstoffzellenantrieb. Anträge sind seit dem 19. Mai 2026 digital über das Antragsportal möglich, rückwirkend für Erstzulassungen ab dem 1. Januar 2026. Grundlage ist die Richtlinie vom 19. Mai 2026 (BAnz AT 19.06.2026 B3).
E-Auto-Förderung 2026 (Richtlinie zur sozial gestaffelten Förderung der Anschaffung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen)
Nachfolgeprogramm des 2023 beendeten Umweltbonus. Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von höchstens 80.000 Euro erhalten 3.000 Euro Basisförderung für ein batterieelektrisches Fahrzeug oder Brennstoffzellenfahrzeug und 1.500 Euro für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender. Je Kind unter 18 Jahren kommen 500 Euro dazu, bei Einkommen unter 60.000 Euro weitere 1.000 Euro, bei unter 45.000 Euro nochmals 1.000 Euro.
E-Auto-Förderung 2026 (sozial gestaffelte Kaufförderung)
Neue Kaufförderung des Bundes für Elektrofahrzeuge auf Grundlage der Richtlinie vom 19. Mai 2026 (BAnz AT 19.06.2026 B3). Gefördert werden Neufahrzeuge der Klasse M1, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassen wurden, mit rein batterieelektrischem Antrieb, mit Range-Extender, als Plug-in-Hybrid oder als Brennstoffzellenfahrzeug. Wichtig für Betriebe: Die Förderung ist sozial gestaffelt und richtet sich ausdrücklich an Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen, nicht an Unternehmen oder gewerbliche Flotten. Anträge laufen über das Antragsportal der Förderzentrale Deutschland und erfordern ein BundID-Konto.
E-Auto-Förderung 2026 (sozial gestaffelte Kaufprämie)
Nachfolger des Umweltbonus und aktuell die zentrale Kaufprämie für Privatpersonen. Gefördert wird der Kauf oder das Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs der Klasse M1, das dem Privatvermögen zugeordnet ist. Die Höhe haengt vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen ab: reine Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge erhalten 5.000 Euro bis 45.000 Euro Einkommen, 4.000 Euro bis 60.000 Euro und 3.000 Euro bis 80.000 Euro, jeweils zuzueglich 500 Euro je förderrelevantem Kind bis maximal 6.000 Euro. Plug-in-Hybride und Range-Extender bekommen die halben Saetze, höchstens 4.500 Euro, und nur bei Erstzulassung vor dem 1. Juli 2027. Wichtigste Bedingung ist die Einkommensgrenze von 80.000 Euro, die sich um 5.000 Euro je Kind auf höchstens 90.000 Euro erhöht. Eine Kaufpreisgrenze enthält die Richtlinie nicht.
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