Förderung als Zuschuss für Mobilität auf Ebene Land
Alle Programme für Mobilität auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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Luftfahrtforschungsprogramm des Landes Brandenburg
Brandenburg fördert Vorhaben der zivilen Luftfahrtforschung, speziell die Entwicklung und Bereitstellung von Technologien für fortschrittliche und umweltverträgliche Strahltriebwerke. Bewertet werden Innovationsgrad, Verwertungsperspektive, Arbeitsplatzeffekte, Kooperation zwischen Wirtschaft und Wissenschaft sowie die Wertschöpfung im Land. Derzeit ist kein Förderaufruf offen.
NMOB Rad-Fuß (Förderung des Rad- und Fußverkehrs im Saarland)
Einzelrichtlinie unter dem Dach der Richtlinien Nachhaltige Mobilität zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs im Saarland. Gefördert werden investive Maßnahmen und Modellprojekte zur Verbesserung des Alltagsradverkehrs, der Elektro-Fahrrad-Mobilität sowie der begleitenden Infrastruktur wie Abstellanlagen und Ladeeinrichtungen.
NMOB alternative Antriebe
Einzelrichtlinie des Richtlinienpakets Nachhaltige Mobilität zur Förderung alternativer Antriebe im saarländischen öffentlichen Personennahverkehr. Gefördert werden unter anderem Netzanschlüsse für Lade- und Tankinfrastruktur emissionsfreier Straßenfahrzeuge, Elektrolyseanlagen zur Wasserstofferzeugung, Grundstücke für Infrastruktur sowie Schulungen des Fahr- und Werkstattpersonals.
Richtlinie zur Förderung der Nahmobilität in Hessen
Das Land Hessen fördert investive Maßnahmen, Planungen, Konzepte und Öffentlichkeitsarbeit für die Mobilität zu Fuß, mit dem Fahrrad und mit weiteren nicht motorisierten Verkehrsmitteln, auch in Verknüpfung mit Bus und Bahn. Im Vordergrund stehen kurzfristig umsetzbare und kleinere Projekte. Die Bagatellgrenze liegt bei 20.000 Euro für Investitionen und 2.000 Euro für Planungen, Konzepte und Öffentlichkeitsarbeit. Das Fördervolumen beträgt 15,5 Millionen Euro jährlich, bewilligt wird durch die regionalen Fachdezernate von Hessen Mobil.
Richtlinienpaket Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB)
Dachrichtlinie des Saarlandes zur Umsetzung der nachhaltigen Mobilitätsstrategie, unter der mehrere Einzelrichtlinien gebündelt sind. Verabschiedet sind aktuell NMOB alternative Antriebe, Bürgerbus, Barrierefreiheit, Digitalisieren und Priorisieren, Mobilität gut durchdacht, On Demand, Rad-Fuß, Stadt und Land sowie Verkehrsträger sinnvoll verknüpfen. Antragsberechtigt sind vor allem Kommunen, Verkehrsunternehmen, Verbände und öffentliche Einrichtungen im Saarland.
Sonderprogramm Stadt und Land - Radverkehrsförderung in Brandenburg
Mit dem Sonderprogramm Stadt und Land stellt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen in den Radverkehr bereit. Das Programm gehört zum Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung und soll Verkehr vom Kfz auf das Fahrrad verlagern, in städtischen wie in ländlichen Räumen. Im Fokus stehen attraktive und sichere Infrastrukturen für Radfahrende. Kommunen im Land Brandenburg beantragen die Mittel über die Richtlinien kommunaler Straßenbau und ÖPNV Invest.
WELMO - Wirtschaftsnahe Elektromobilität
WELMO fördert die Anschaffung batterieelektrischer Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge (keine Plug-in-Hybride), darunter E-Transporter, Nutzfahrzeuge, motorisierte Zweiräder und Taxis, jeweils als Neufahrzeug, Gebrauchtfahrzeug oder Leasing ab 12 Monaten. Außerdem werden stationäre Ladepunkte auf privatem Grund sowie Ladeinfrastruktur für Wohnungsunternehmen und Genossenschaften bezuschusst.
WELMO - Wirtschaftsnahe Elektromobilität Berlin
Berlin fördert mit WELMO die Elektrifizierung gewerblicher Fahrzeugflotten. Gefördert werden batterieelektrische und Brennstoffzellenfahrzeuge, darunter E-Transporter, E-Nutzfahrzeuge, motorisierte Zweiräder und Taxis der Klasse M1 mit gültiger Konzession, sowie stationaere Ladesysteme auf privaten gewerblichen Flächen. Ein eigenes Modul richtet sich an Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und deren Konzerngesellschaften. Antragsberechtigt sind Selbständige sowie kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin; die Fahrzeuge müssen überwiegend in Berlin eingesetzt werden, höchstens 50 Prozent ausserhalb. Die Förderhöhe ist modulabhängig und richtet sich nach Fahrzeugklasse, Antriebstechnologie und Art der Ladeinfrastruktur.
hvv Sozialrabatt
Mit dem Sozialrabatt unterstützt die Freie und Hansestadt Hamburg Menschen mit geringem Einkommen beim Kauf eines hvv Deutschlandtickets, Monatstickets oder Jobtickets. Der Rabatt beträgt 35,50 Euro pro Monat, das hvv Deutschlandticket kostet Berechtigte damit 27,50 Euro Eigenanteil. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Stadt. Schülerinnen und Schüler mit Wohnort in Hamburg erhalten das hvv Deutschlandticket kostenlos.
progres.nrw Programmbereich Emissionsarme Mobilität
Nordrhein-Westfalen fördert den Ausbau emissionsarmer Mobilität mit Zuschüssen für Ladeinfrastruktur samt Netzanschluss, für die Beschaffung batterieelektrischer und Brennstoffzellenfahrzeuge sowie für Konzepte zur Umsetzung der Elektromobilität und kommunale Konzepte für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. Antragsberechtigt sind je nach Fördergegenstand natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Kommunen, Gemeindeverbände, Zweckverbände und kommunale Unternehmen. Der Antragszeitraum läuft vom 17. Februar 2026 bis zum 30. Juni 2027. Bewilligungsbehörde ist die Bezirksregierung Arnsberg.
Sonderprogramm Stadt und Land (Radverkehrsinfrastruktur)
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur, etwa getrennt geführte Radwege, Fahrradzonen, Fahrrad- und Lastenradabstellanlagen, verkehrliche Optimierungen und Radverkehrskonzepte. Der Fördersatz liegt bei bis zu 75 Prozent, für finanzschwache Kommunen bei bis zu 90 Prozent. Mindestens 10.000 Euro förderfähige Kosten, maximal 10 Millionen Euro Zuschuss.
Wasserstoffrichtlinie Niedersachsen
Zuschüsse von bis zu 8 Millionen Euro je Vorhaben für Pilot- und Demonstrationsprojekte rund um grünen Wasserstoff, einschließlich Forschung und experimenteller Entwicklung, Prozess- und Organisationsinnovationen sowie Investitionen in Umweltschutz und erneuerbare Energien. Das Programm ist ausgelaufen.
Bayerisches Förderprogramm zum Aufbau einer Wasserstofftankstelleninfrastruktur
Landesprogramm für die Errichtung öffentlicher und betriebsinterner Wasserstofftankstellen als Teil der Bayerischen Wasserstoffstrategie. Die Förderquote betrug bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten, die maximale Fördersumme je Projekt 2 Millionen Euro. Anträge waren in mehreren Förderaufrufen von 2020 bis 2024 möglich; die Richtlinie samt Änderungsbekanntmachung vom 22. Mai 2024 lief danach aus. Alle Förderaufrufe waren teils deutlich überzeichnet, insgesamt wird die Errichtung von 30 Tankstellen im Freistaat unterstützt.
Heavy Duty Charging Hessen - Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge
Hessen förderte mit dem Aufruf Heavy Duty Charging stationaere und mobile Ladepunkte für schwere Elektrofahrzeuge, darunter E-Lkw, Elektrobusse im Nah- und Reiseverkehr, schwere kommunale Nutzfahrzeuge, elektrische Land- und Forstfahrzeuge sowie E-Fahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdiensten. Der Zuschuss betrug je nach Unternehmensgröße 20 bis 40 Prozent, höchstens 300.000 Euro je Projekt. Antragsberechtigt waren juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen. Die Antragsfrist endete am 15. Oktober 2025, der Förderzeitraum läuft vom 1. November 2025 bis zum 31. Oktober 2027. Geförderte Ladeinfrastruktur unterliegt einer Zweckbindungsfrist von mindestens fuenf Jahren.
Umwelt- und klimafreundliche urbane Mobilität - Errichtung von Lade- und H2-Tankinfrastruktur
Zuschuss für die Errichtung von Lade- und Wasserstoff-Tankinfrastruktur sowie für Ausrüstung und Werkzeuge zur Wartung der Straßenfahrzeuge. Die Standardförderung beträgt bis zu 20 Prozent, bei wettbewerblicher Ausschreibung bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Für Ladeinfrastruktur gelten maximal 1.000 Euro je kW installierter Leistung, für den Netzanschluss maximal 250.000 Euro je Standort.
E-Mobil Invest Thüringen
Thüringen förderte mit E-Mobil Invest öffentliche und nichtöffentliche Ladeinfrastruktur, den Kauf, das Leasing und den Mietkauf von Elektrofahrzeugen, die Umruestung auf Elektroantriebe, Wasserstoff-Betankungsinfrastruktur sowie Beratungsleistungen und Konzepte. Für Normalladepunkte bis 22 Kilowatt gab es bis zu 60 Prozent und maximal 2.500 Euro, für Schnellladepunkte über 22 bis unter 100 Kilowatt bis zu 60 Prozent und maximal 10.000 Euro. Bei Fahrzeugen reichte die Förderung von bis zu 40 Prozent und maximal 12.000 Euro für kommunale Pkw bis 3,5 Tonnen bis zu maximal 200.000 Euro für schwere Nutzfahrzeuge über 7,5 Tonnen. Antragsberechtigt waren juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, wirtschaftlich taetige Privatpersonen sowie Gemeinden und Landkreise in Thüringen. Die Laufzeit der Richtlinie endete am 31. Dezember 2024.
TruckCharge@BW - Förderung von Ladeinfrastruktur für E-Lkw
Zuschuss für Neubeschaffung und Installation nicht öffentlicher und öffentlich zugänglicher Schnellladepunkte für E-Lkw der Klassen N2 und N3 in Baden-Württemberg, inklusive Netzanschluss. Kleine Unternehmen erhielten bis zu 50 Prozent, mittlere 40 Prozent und große Unternehmen 20 Prozent, maximal 50.000 Euro je Ladepunkt und 150.000 Euro für den Netzanschluss. Das Land hat das Programm zum 05.05.2026 eingestellt und verweist auf die vergleichbare Bundesförderung für Lkw-Ladeinfrastruktur.
TruckCharge@BW - Ladeinfrastruktur für Elektronutzfahrzeuge
Baden-Württemberg förderte mit TruckCharge@BW ab dem 1. November 2024 den Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektro-Lkw der Klassen N2 und N3 an öffentlichen und nicht öffentlichen Standorten. Der Fördersatz lag bei 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 20 Prozent für große Unternehmen, mit maximal 50.000 Euro je Ladepunkt und maximal 150.000 Euro für den Netzanschluss. Die Mindestprojektgröße betrug 25.000 Euro, die Inbetriebnahme musste innerhalb von 18 Monaten nach Bewilligung erfolgen und die Anlage mindestens drei Jahre am angegebenen Standort betrieben werden. Das Programm wurde zum 5. Mai 2026 eingestellt, Antragsteller werden auf das vergleichbare Bundesprogramm verwiesen.
TruckCharge@BW - Ladeinfrastruktur für Elektro-Nutzfahrzeuge
TruckCharge@BW förderte Ladestationen für Elektro-Nutzfahrzeuge der Klassen N2 und N3 auf Betriebsgelaenden, an Umschlagpunkten und in Lade-Hubs in Baden-Württemberg, mit bis zu 50.000 Euro je Ladepunkt und bis zu 150.000 Euro für den Netzanschluss. Achtung: Das Programm ist zum 5. Mai 2026 eingestellt worden. Die L-Bank verweist ausdrücklich auf das vergleichbare Bundesprogramm, die Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw vom 27. April 2026. Wer heute Depot- oder Hub-Ladeinfrastruktur in Baden-Württemberg plant, beantragt dort.
Anschaffung von Elektro- oder Brennstoffzellenfahrzeugen und zugehoeriger Ladeinfrastruktur in Niedersachsen
Zuschuss für niedersächsische Kommunen und den Regionalverband Großraum Braunschweig zur Umstellung ihrer Fahrzeugflotten auf emissionsarme Antriebe, inklusive der zugehoerigen Wallboxen. Je Fahrzeug gab es 10.000 bis 15.000 Euro, für die optionale Ladeinfrastruktur zusätzlich 500 Euro je Fahrzeug. Abhängig von der Einwohnerzahl waren vier bis acht Fahrzeuge und insgesamt 10.000 bis 60.000 Euro möglich, zuzueglich der Ladeinfrastruktur. Leasing- und Gebrauchtfahrzeuge waren ausgeschlossen. Eine Antragstellung war nur bis zum 31.12.2022 möglich, seit dem 01.01.2023 ist das Programm geschlossen. Ein Nachfolgeprogramm des Landes Niedersachsen für kommunale Flotten und deren Wallboxen gibt es nicht; bundesweit fördert seit April 2026 das Programm 'Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern' Ladepunkte an Wohngebäuden.
BW-e-Nutzfahrzeuge
Ausgelaufener Zuschuss zu Betriebs- und Wartungskosten elektrischer Nutzfahrzeuge und selbstfahrender Arbeitsmaschinen. Es gab 4.000 Euro für Klasse N1, 30.000 Euro für N2 und 60.000 Euro für N3, jeweils reduziert bei bereits erhaltener Bundesförderung. Das Verkehrsministerium hat die Förderung zum 31. Oktober 2024 eingestellt.
Elektrolastenrad Baden-Württemberg (ausgelaufen)
Baden-Württemberg förderte die Anschaffung von Elektrolastenrädern für gewerbliche, gemeinnützige, gemeinschaftliche oder kommunale Nutzung mit 25 Prozent der förderfähigen Anschaffungskosten und höchstens 2.500 Euro je Fahrzeug; maximal 100 Fahrzeuge je Antragsteller waren möglich. Das Programm ist beendet: Die L-Bank weist ausdrücklich darauf hin, dass es zum 31. Dezember 2024 ausgelaufen ist und keine Anträge mehr gestellt werden können. Geförderte Räder mussten mindestens drei Jahre genutzt werden, bei Leasing während der gesamten Leasingdauer von höchstens 36 Monaten. Unternehmen in Baden-Württemberg können stattdessen die bundesweite E-Lastenfahrrad-Richtlinie des BAFA nutzen.
Elektrolastenräder Baden-Württemberg
Das Land bezuschusste Kauf oder Leasing neuer Elektrolastenräder und Elektrolastenanhaenger für gewerbliche, gemeinnützige, gemeinschaftliche oder kommunale Nutzung mit 25 Prozent der förderfähigen Anschaffungskosten, höchstens 2.500 Euro je Fahrzeug und höchstens 100 Fahrzeuge je Antragsteller. Achtung: Das Förderprogramm Elektrolastenrad ist zum 31.12.2024 ausgelaufen, Anträge sind nach Angabe der L-Bank nicht mehr möglich. Betriebe in Baden-Württemberg können für E-Lastenräder stattdessen die Bundesförderung des BAFA nutzen, die 25 Prozent und bis zu 3.500 Euro je Fahrzeug gewährt.
Förderprogramm Elektrolastenräder Baden-Württemberg
Ausgelaufener Zuschuss von 25 Prozent der förderfähigen Anschaffungskosten, maximal 2.500 Euro, für neue Elektrolastenräder und elektrische Lastenanhänger inklusive notwendigem Zubehör. Das Programm ist zum 31. Dezember 2024 ausgelaufen.
Was Landesförderung bei Mobilität bedeutet
Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.
- Wo der Antrag landet
- Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
- Der häufigste Irrtum
- Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.
Häufige Fragen zu Mobilität auf Ebene Land
- Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
- In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
- Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
- Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.
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