Förderprogramme für Mobilität in Hamburg auf Ebene Bund
Alle Programme für Mobilität auf Ebene Bund. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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Innovationsprämie für Elektrofahrzeuge (ausgelaufen)
Die Innovationsprämie war kein eigenständiges Programm, sondern die zeitweise Verdopplung des staatlichen Anteils am Umweltbonus. Sie wurde deshalb gemeinsam mit dem Umweltbonus abgewickelt und teilt dessen Schicksal: Mit dem Förderstopp des Umweltbonus zum Ablauf des 17. Dezember 2023 endete auch die Innovationsprämie, neue Anträge sind seitdem ausgeschlossen. Der Begriff wird weiterhin häufig gesucht, bezeichnet aber keine heute verfügbare Förderung. Aktuell greift stattdessen die E-Auto-Förderung 2026 des Bundesumweltministeriums. Zu den historischen Beträgen liegt keine offizielle, noch abrufbare BAFA-Quelle vor, deshalb sind hier keine Zahlen hinterlegt.
Umweltbonus für Elektrofahrzeuge (ausgelaufen)
Der Umweltbonus war von 2016 bis 2023 die bekannteste Kaufprämie für Elektroautos und bestand aus einem Bundesanteil und einem Herstelleranteil. Er ist beendet: Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds wurde die Förderung mit Ablauf des 17. Dezember 2023 gestoppt, seitdem sind keine neuen Anträge mehr möglich. Bereits erteilte Zusagen wurden ausgezahlt, und bis einschließlich 17. Dezember 2023 eingegangene Anträge wurden in der Reihenfolge des Eingangs weiterbearbeitet. Wer heute eine Kaufprämie sucht, findet sie in der E-Auto-Förderung 2026, die seit dem 19. Mai 2026 beantragt werden kann. Konkrete Förderbeträge des Umweltbonus sind auf der BAFA-Abschlussmeldung nicht mehr ausgewiesen und werden hier deshalb nicht angegeben.
KfW 442 Solarstrom für Elektrofahrzeuge
Das Programm förderte das Gesamtpaket aus Photovoltaikanlage, Batteriespeicher und Ladestation an selbstgenutzten Wohngebäuden mit einem Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro, sofern ein eigenes Elektroauto vorhanden oder verbindlich bestellt war. Antragsberechtigt waren ausschließlich Eigentümer selbstgenutzter Wohnhäuser, gewerbliche Antragsteller waren nie zugelassen. Das Budget war am ersten Antragstag im September 2023 innerhalb weniger Stunden ausgeschöpft. Laut NOW GmbH stehen für das Programm in Zukunft keine weiteren Fördermittel zur Verfuegung, die Förderrichtlinie lief bis 30.06.2024. Bereits erteilte Förderzusagen werden weiterhin ausfinanziert.
Umweltbonus für Elektrofahrzeuge
Der Umweltbonus war die zentrale Kaufprämie für Elektrofahrzeuge und wurde über das BAFA abgewickelt. Er wurde zum 18. Dezember 2023 beendet, nachdem der Klima- und Transformationsfonds nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts konsolidiert werden musste. Gewerbliche Antragsteller waren bereits ab dem 1. September 2023 ausgeschlossen. Für Betriebe gibt es seither keine Kaufprämie mehr, an ihre Stelle sind steuerliche Instrumente getreten, insbesondere die 75-prozentige Abschreibung im Anschaffungsjahr nach Paragraf 7 Absatz 2a EStG und die Viertelregelung bei der Dienstwagenbesteuerung. Die seit 2026 laufende E-Auto-Förderung des BAFA richtet sich ausdrücklich nur an private Haushalte.
Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement (mobil gewinnt)
Das Programm förderte betriebliches Mobilitätsmanagement in drei Säulen: Initialförderung für standortspezifische Konzepte durch Berater eines vorausgewählten Pools, Breitenförderung für Standardmaßnahmen einschließlich der Umstellung von Flotten auf nachhaltige Antriebsarten, und Innovationsförderung für neuartige Konzepte. Initial- und Breitenförderung richteten sich ausschließlich an KMU. Achtung: Das BALM hat am 26. Maerz 2026 mitgeteilt, dass die beantragten Fördermittel die verfügbaren Haushaltsmittel übersteigen. Das Antragsportal für Breiten- und Initialförderung ist seitdem geschlossen, neue Anträge werden nicht angenommen. Eine Fortsetzung ist möglich, aber nicht zugesagt. Für die Umstellung des Fuhrparks bleiben bis dahin die steuerlichen Instrumente des Bundes sowie die Landesprogramme, etwa WELMO in Berlin oder progres.nrw in Nordrhein-Westfalen.
Wasserstofftankstellen und Nutzfahrzeuge mit Wasserstoffantrieb (Paketförderung)
Gefördert wurde der Aufbau eines Initialnetzes öffentlich zugänglicher Wasserstofftankstellen für Nutzfahrzeuge gemeinsam mit der Anschaffung wasserstoffbetriebener Nutzfahrzeuge. Anträge waren als Paket aus Tankstelle und Fahrzeugflotte zu stellen, damit die Tankstelle von Beginn an ausgelastet ist. Für Tankstellen waren bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben förderfähig, für Neufahrzeuge der Klassen N2 und N3 mit Brennstoffzelle oder Wasserstoffverbrenner bis zu 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben gegenueber einem vergleichbaren Dieselfahrzeug. Achtung: Der Förderaufruf 01/2026 ist geschlossen, Anträge waren nur bis zum 31.05.2026 über easy-Online möglich, die Frist des Aufrufs endete am 30.06.2026. Ein neuer Aufruf ist nicht angekuendigt und die Förderrichtlinie läuft nur noch bis 31.12.2026. Betriebe, die heute auf emissionsfreie Lkw umstellen wollen, nutzen stattdessen die Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw des BMV sowie die steuerlichen Instrumente.
KsNI - Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur
KsNI förderte die Anschaffung von Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben sowie die zugehoerige Tank- und Ladeinfrastruktur. Das Programm ist ausgelaufen: Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds vom 15.11.2023 stehen laut BALM keine Mittel für einen neuen Förderaufruf mehr zur Verfuegung, bewilligte Vorhaben werden nur noch auf Grundlage des Haushalts 2024 ausfinanziert. Es gab lediglich zwei Förderaufrufe, vom 16.08. bis 27.09.2021 sowie vom 29.06. bis 24.08.2022 samt Sonderaufruf. Wer heute Ladeinfrastruktur für E-Lkw plant, nutzt stattdessen die Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw des BMV, für die Fahrzeuge selbst gibt es seither keine Bundesförderung mehr, sondern nur noch die steuerlichen Instrumente.
Förderrichtlinie Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland (2021 bis 2025)
Fördersätze von bis zu 60 Prozent der Investitionskosten für öffentlich zugängliche Normal- und Schnellladepunkte. Die Vergabe erfolgte nach einem Ranking nach Wirtschaftlichkeit und nach Kontingentregionen. Antragsberechtigt waren juristische und natürliche Personen. Die Antragsphase ist beendet, das Programm ist in der Umsetzung.
Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur vor Ort
Gefördert wurde der Aufbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur an stark frequentierten Standorten wie Einzelhandel, Gastronomie und Kultureinrichtungen, jeweils mindestens ein fest installierter Ladepunkt einschließlich Netzanschluss. Antragsberechtigt waren KMU, Gebietskörperschaften und natürliche Personen. Das Programm ist abgeschlossen.
Förderung nicht öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen (Förderrichtlinie Elektromobilität)
Anteilsfinanzierung für nicht öffentlich zugängliche Schnellladeinfrastruktur an Unternehmensstandorten. Kleine und mittlere Unternehmen erhielten 40 Prozent, Großunternehmen 20 Prozent. Die maximal förderfähigen Ausgaben je Ladepunkt richteten sich nach der Ladeleistung. Die Antragsphase ist beendet, das Programm ist in der Umsetzung.
Solarstrom für Elektroautos (KfW 442)
Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro für das Gesamtpaket aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Batteriespeicher an selbstgenutzten Wohnhäusern, sofern ein eigenes Elektroauto vorhanden oder verbindlich bestellt war. Die Pauschalbeträge richteten sich nach Leistung von PV-Anlage und Speicher, für bidirektionales Laden gab es einen Innovationsbonus. Die Antragsphase ist beendet, das Programm befindet sich in der Umsetzung.
Ladestationen für Elektrofahrzeuge - Unternehmen und Kommunen
Gefördert wurden Erwerb und Errichtung nicht öffentlich zugänglicher stationärer Ladestationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung inklusive Netzanschluss an Parkflächen für Beschäftigten- und Flottenfahrzeuge. Anträge waren bis Ende 2022 möglich. Bewilligt wurden rund 255.000 Ladepunkte mit 229 Millionen Euro Fördervolumen.
Ladestationen für Elektroautos - Wohngebäude (KfW 440)
Zuschussprogramm für den Kauf und die Installation von Ladestationen mit 11 kW Normalladeleistung an Wohngebäuden. Antragsberechtigt waren Haus- und Wohnungsbesitzende sowie mietende und vermietende Personen und Vermietungsgesellschaften. Das Programm ist abgeschlossen, Nachfolger ist die BMV-Förderung Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern.
Förderrichtlinie Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur (KsNI)
Von August 2021 bis Ende 2023 wurden Beschaffung von Nutz- und Sonderfahrzeugen der Klassen N1, N2 und N3 mit Batterie oder Brennstoffzelle, die zugehörige Tank- und Ladeinfrastruktur sowie Machbarkeitsstudien gefördert. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds wurde die Richtlinie eingestellt.
Umweltbonus für Elektrofahrzeuge
Der Umweltbonus war die zentrale Kaufprämie für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge, zeitweise verdoppelt als Innovationsprämie. Das BAFA hat das Programm zum 18. Dezember 2023 beendet. Nachfolger für Privatpersonen ist die E-Auto-Förderung 2026.
Bundesförderung Wasserstofftankstellen und Nutzfahrzeuge mit Wasserstoffantrieb (HRS-Nfz 2026)
Kombinierte Förderung aus Wasserstofftankstellen und Nutzfahrzeugen mit Wasserstoffantrieb im Umfang von insgesamt 220 Millionen Euro. Öffentlich zugängliche Wasserstofftankstellen werden mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert, Neufahrzeuge der Klassen N2 und N3 mit bis zu 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben gegenüber einem vergleichbaren Dieselfahrzeug.
Umweltbonus (Modul Elektromobilität)
Der Umweltbonus förderte den Kauf und das Leasing von Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeugen mit einem Bundesanteil und einem Herstelleranteil. Das Programm wurde zum 18. Dezember 2023 beendet, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Für Neufahrzeuge mit Erstzulassung ab 2026 gibt es mit der E-Auto-Förderung 2026 ein Nachfolgeprogramm für Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen.
Solarstrom für Elektroautos (442)
Investitionszuschuss für das Gesamtpaket aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher zum Laden eines eigenen Elektroautos am selbst bewohnten Wohngebäude. Der Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden. Grund war die Haushaltskonsolidierung des Bundes und die Prioritätensetzung im Haushalt 2024.
Was Bundesförderung bei Mobilität bedeutet
Der Bund fördert überall gleich. Ein Bundesprogramm gilt in Flensburg wie in Garmisch, ohne Rücksicht auf Bundesland oder Gemeinde. Das macht diese Ebene zur verlässlichsten von allen: die Bedingungen ändern sich nicht, wenn du umziehst, und die Richtlinien laufen meist über Jahre statt über Monate.
- Wo der Antrag landet
- Über eine Bundesstelle, in der Regel eine Förderbank oder ein Bundesamt. Die Anträge laufen fast immer über ein eigenes Onlineportal, und die Bearbeitung ist standardisiert.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger: steht dort ein Bundesamt, ein Bundesministerium oder eine bundesweite Förderbank, ist es diese Ebene. Im Feld Region steht dann meist nur Deutschland.
- Der häufigste Irrtum
- Zu glauben, der Bund sei die einzige Ebene. Er ist die größte, aber Land und Kommune legen regelmäßig etwas obendrauf, und genau das bleibt am häufigsten liegen.
Häufige Fragen zu Mobilität auf Ebene Bund
- Gilt ein Bundesprogramm in jedem Bundesland?
- Ja. Bundesprogramme kennen keine Landesgrenze. Sie können aber an andere Bedingungen geknüpft sein, etwa an das Baujahr eines Gebäudes, an eine Betriebsgröße oder an einen technischen Standard.
- Kann ich Bundes- und Landesförderung zusammen bekommen?
- Häufig ja, aber nicht beliebig. Dieselben Kosten dürfen nicht zweimal gefördert werden, und viele Richtlinien nennen eine Obergrenze für die Summe aller öffentlichen Mittel. Was zusammengeht, steht in der Richtlinie unter Kumulierung.
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