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Förderprogramme für Landwirtschaft in Baden-Württemberg

Diese Programme fördern Landwirtschaft und sind in Baden-Württemberg beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

106 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für die Landwirtschaft

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LandKredit

Energie vom Land - Sonne, Wind, Wasser

Zinsgünstiges Darlehen von 5.000 Euro bis 25 Millionen Euro für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie, darunter Aufdach-, Freiflächen- und schwimmende Photovoltaik sowie Windkraftanlagen auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Förderfähig sind Planungskosten, Baumaßnahmen, technische Anlagen und notwendige Infrastruktur wie Wegebau und Netzanschluss.

5.000 Euro bis 25 Mio. Euro
Baden-Württemberg
L-Bank gemeinsam mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank
LandKredit

Landwirtschaft - Nachhaltigkeit

Zinsgünstiges Darlehen von 5.000 Euro bis 25 Millionen Euro für umweltfreundliche Investitionen in der Landwirtschaft. Gefördert werden Energieeffizienz, Emissionsminderung, verbesserte Tierhaltung, ökologischer Landbau, Agri-Photovoltaik zur Eigenversorgung sowie effiziente Bewässerung und Wasserspeicher. Ein Zinsbonus Klimabilanz ist bei dokumentierter Treibhausgasbilanz möglich.

5.000 Euro bis 25 Mio. Euro
Baden-Württemberg
L-Bank gemeinsam mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank
LandKredit

Leben auf dem Land

Zinsgünstiges Darlehen bis zehn Millionen Euro für Investitionen, die die Lebensbedingungen im ländlichen Raum verbessern. Gefördert werden technische und soziale Infrastruktur, Nahversorgung, öffentliche Sicherheit, Landtourismus, Dorferneuerung, die Umnutzung ehemals landwirtschaftlicher Gebäude und ausserlandwirtschaftliche Erwerbszweige von Landwirten.

bis 10 Mio. Euro
Baden-Württemberg
L-Bank
BundZuschuss

Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)

Investitionszuschuss für landwirtschaftliche Unternehmen aus der GAK. Gefördert werden besonders tiergerechte Stallbauten, spezifische Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz und Maßnahmen zur Vorbeugung von Witterungsschäden. Genannt werden ein Fördersatz von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, ein Mindestinvestitionsvolumen von 20.000 Euro und ein förderfähiges Investitionsvolumen bis 5,0 Millionen Euro. Die 40 Prozent sind der Höchstsatz für besonders anspruchsvolle Vorhaben, der tatsaechliche Satz und die Antragsverfahren richten sich nach der Richtlinie des jeweiligen Bundeslandes. Die Zahlen stammen aus dem GAK-Rahmenplan 2026-2029, dessen Volltext nur als PDF vorliegt und hier nicht Zeile für Zeile gegengeprüft werden konnte.

bis 40 Prozent, maximal 5 Mio. Euro
bundesweit
Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Landesbehörden
BundZuschuss

Förderrichtlinie Wirtschaftsdünger (Vergärung von Gülle und Mist)

Seit dem 25. März 2026 fördert der Bund Investitionen, die die Vergärung von Wirtschaftsdüngern steigern und Emissionen mindern. Förderfähig sind Gärrestlagerabdeckungen, die Umrüstung von Bestandsanlagen, einzelne Spezialkomponenten von Biogasanlagen (keine kompletten Neubauten), die Rohstoffbereitstellung für Gemeinschaftsanlagen sowie weitere Emissionsminderungsmaßnahmen. Gärrestlagerabdeckungen werden mit bis zu 40 Prozent gefördert, andere Maßnahmen mit bis zu 40 Prozent für Klein- und Kleinstunternehmen, 25 Prozent für mittlere und 10 Prozent für große Unternehmen. Maximal 300.000 Euro je Unternehmen und Vorhaben.

bis 40 Prozent, maximal 300.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Projektträger Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR)
BundZuschuss

Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung (BULEplus)

BULEplus fördert Modellvorhaben, Modellregionen, Wettbewerbe, Forschung und Wissenstransfer in ländlichen Räumen. Themen sind unter anderem Digitalisierung mit Land.Digital und Smarte.Land.Regionen, Dorfentwicklung und Nahversorgung, LandKULTUR, LandMobil, regionale Wertschöpfungsketten und ehrenamtliches Engagement. Zielgruppe sind Kommunen, Vereine, Initiativen und Unternehmen in ländlichen Regionen. Für die Maßnahme Land.Heimat.Innovativ nennt das Ministerium eine Förderung von bis zu 300.000 Euro je Projekt.

bis 300.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat, Projektträger Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernaehrung
BundZuschuss

Investitionsförderung zur Einrichtung von Agroforstsystemen nach GAK

Zuschuss für die Neuanlage streifenfoermiger Gehoelzflächen auf Acker- und Grünland. Bis zu 1.566 Euro je Hektar Gehoelzstreifen bei Kurzumtriebsgehoelzen, bis zu 4.138 Euro bei Straeuchern und bis zu 5.271 Euro bei Nahrungsmittel- oder Wertholzarten, zuzueglich bis zu 1.820 Euro für Artenvielfalt und bis zu 1.300 Euro für ein naturschutzfachliches Konzept.

2.500 Euro bis 300.000 Euro
bundesweit
Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Landesbehörden
BundZuschuss

Schutz vor Schäden durch den Wolf (Herdenschutz) nach GAK

Zuschuss für Praeventionsmaßnahmen gegen Wolfsschäden in der Weidetierhaltung. Für Maßnahmen, die über die allgemeinen Sicherungspflichten hinausgehen, sind bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben möglich, alternativ bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben. Die Zahlung ist auf maximal 30.000 Euro je Jahr und Zuwendungsempfänger begrenzt.

bis 100 Prozent, maximal 30.000 Euro je Jahr
bundesweit
Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Landesbehörden
BundZuschuss

Junglandwirteförderung im Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP-Junglandwirtezuschlag)

Zusätzlicher Zuschuss von bis zu 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 20.000 Euro, für Junglandwirtinnen und Junglandwirte im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms. Er kommt oben auf den regulaeren AFP-Zuschuss.

bis 10 Prozent, maximal 20.000 Euro
bundesweit
Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Landesbehörden
BundZuschuss

Förderung ökologischer Anbauverfahren (Einführung und Beibehaltung Ökolandbau) nach GAK

Jährliche Flächenprämie für die Umstellung auf und die Beibehaltung des ökologischen Landbaus im Gesamtbetrieb. Einführung: 485 Euro je Hektar Gemuesebau, 314 Euro Ackerfläche, 320 Euro Grünland und 1.210 Euro Dauer- oder Baumschulkulturen. In den ersten beiden Jahren kann auf 485, 423, 473 und 1.546 Euro angehoben werden. Beibehaltung: 485, 242, 219 und 987 Euro je Hektar.

219 Euro bis 1.546 Euro
bundesweit
Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Landesbehörden
LandZuschuss

Förderung des ökologischen Landbaus in Baden-Württemberg (FAKT II Maßnahme D2)

Baden-Württemberg fördert sowohl die Umstellung auf den ökologischen Landbau als auch dessen Beibehaltung. Für die Umstellung gibt es 430 Euro je Hektar Acker- und Grünland, 950 Euro je Hektar Gartenbaufläche und 1.450 Euro je Hektar Dauerkultur, laengstens für zwei Jahre. Für die Beibehaltung werden 240 Euro je Hektar Acker- und Grünland, 680 Euro je Hektar Gartenbau und 1.000 Euro je Hektar Dauerkultur gezahlt. Zusätzlich gibt es 40 Euro je Hektar für Transaktionskosten, höchstens 600 Euro je Betrieb und Jahr. Der gesamte Betrieb muss nach der EU-Ökoverordnung 2018/848 wirtschaften und bis zum 1. Januar einen Kontrollvertrag abgeschlossen haben.

240 Euro bis 1.450 Euro
Baden-Württemberg
Ministerium für Ernaehrung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
BundPrämie

Öko-Regelung 1a: Bereitstellung nichtproduktiver Flächen auf Ackerland

Wer über die Pflichtstilllegung hinaus Ackerflächen aus der Produktion nimmt und der Selbstbegrünung überlaesst, erhält eine jährliche Prämie je Hektar. Die Prämie ist gestuft und beträgt in der ersten Stufe 1.300 Euro je Hektar. Die Flächen dürfen nicht gemaeht oder beweidet werden, damit Insekten und Feldvoegel Rückzugsraum finden. Die Öko-Regelung wird jährlich neu beantragt, es besteht keine mehrjährige Verpflichtung.

bis 1.300 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat, Auszahlung durch die Länder
EUPrämie

Öko-Regelung 1a: Nichtproduktive Flächen auf Ackerland (Ackerbrache)

Prämie für die freiwillige Bereitstellung nichtproduktiver Flächen auf Ackerland. Gestaffelte Einheitsbeträge 2026: 1.300 Euro je Hektar für das erste Prozent, 500 Euro für das zweite Prozent und 300 Euro für bis zu sechs weitere Prozent der förderfähigen Ackerfläche.

300 Euro bis 1.300 Euro
bundesweit
EU und BMLEH, Auszahlung über die Landesbehörden
BundPrämie

Öko-Regelung 1d: Altgrasstreifen im Dauergrünland

Wer Teilflächen von Dauergrünland über den Winter als Altgrasstreifen stehen laesst, erhält eine Prämie je Hektar Altgrasfläche. Für 2025 lag der Satz der ersten Stufe bei 900 Euro je Hektar, für 2026 sind 1.000 Euro je Hektar vorgesehen. Seit 2025 gilt zusätzlich eine Ein-Hektar-Regelung für die Mindestgröße. Altgrasstreifen sind Winterquartier für Insekten und Kleintiere und werden erst im Folgejahr genutzt.

bis 1.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat, Auszahlung durch die Länder
EUPrämie

Öko-Regelung 1d: Altgrasstreifen und Altgrasflächen in Dauergrünland

Prämie für stehen gelassene Altgrasstreifen im Dauergrünland. Ab 2026 wurde die erste Prämienstufe von 900 auf 1.000 Euro je Hektar und die zweite von 400 auf 450 Euro je Hektar angehoben, die dritte Stufe beträgt 200 Euro je Hektar.

200 Euro bis 1.000 Euro
bundesweit
EU und BMLEH, Auszahlung über die Landesbehörden
BundPrämie

Öko-Regelung 3: Agroforstwirtschaft auf Acker- und Grünland

Gefördert wird die Beibehaltung agroforstlicher Bewirtschaftung, also die Kombination von Gehoelzstreifen mit Acker- oder Grünlandnutzung auf derselben Fläche. Die Prämie lag 2025 bei 200 Euro je Hektar Gehoelzfläche, für 2026 ist eine Anhebung auf 600 Euro je Hektar vorgesehen, vorbehaltlich der Genehmigung durch die EU-Kommission. Voraussetzung ist ein von der Länderbehörde genehmigtes Nutzungskonzept. Agroforstsysteme mindern Erosion, binden Kohlenstoff und schaffen Strukturvielfalt in der Feldflur.

bis 600 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat, Auszahlung durch die Länder
EUPrämie

Öko-Regelung 3: Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise (Agroforst)

Prämie je Hektar Gehoelzfläche für die Beibehaltung eines Agroforstsystems auf Ackerland oder Dauergrünland. Zum Antragsjahr 2026 wird die Prämie von 200 auf 600 Euro je Hektar Gehoelzfläche angehoben.

200 Euro bis 600 Euro
bundesweit
EU und BMLEH, Auszahlung über die Landesbehörden
BundZuschuss

Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete

Jährliche Flächenzahlung für Betriebe in Berggebieten sowie in aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligten Gebieten. Sie gleicht Einkommensverluste und Mehrkosten gegenueber Gunstlagen aus und beträgt mindestens 25 Euro im Landesdurchschnitt und höchstens 250 Euro je Hektar landwirtschaftlicher Fläche.

25 Euro bis 250 Euro
bundesweit
Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Landesbehörden
EUPrämie

Öko-Regelung 5: Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland (Kennarten)

Ergebnisorientierte Honorierung artenreichen Grünlands. Förderfähig sind Dauergrünlandflächen mit mindestens vier Pflanzenarten aus der Kennartenliste des jeweiligen Bundeslandes. Der geplante Einheitsbetrag sinkt von 240 Euro je Hektar in 2023 und 2024 auf 225 Euro in 2025 und 210 Euro in 2026.

210 Euro bis 240 Euro
bundesweit
EU und BMLEH, Auszahlung über die Landesbehörden
BundPrämie

Öko-Regelung 5: Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von artenreichem Dauergrünland

Diese Öko-Regelung zahlt nicht für eine Bewirtschaftungsauflage, sondern für ein nachgewiesenes Ergebnis: Auf der Fläche müssen mindestens vier Kennarten oder Kennartengruppen des artenreichen Grünlands vorkommen. Die Prämie betrug 2025 noch 225 Euro je Hektar und sinkt 2026 auf 210 Euro je Hektar. Der Nachweis erfolgt schlagbezogen über eine Kartierung nach vorgegebener Methode. Damit werden Betriebe belohnt, die tatsaechlich artenreiches Grünland erhalten.

bis 225 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat, Auszahlung durch die Länder
BundPrämie

Öko-Regelung 1b und 1c: Bluehstreifen und Bluehflächen auf Ackerland und in Dauerkulturen

Gefördert wird die Anlage von Bluehstreifen und Bluehflächen auf Ackerland (Öko-Regelung 1b) sowie in Dauerkulturen wie Obst- und Weinbau (Öko-Regelung 1c). Die Prämie beträgt jeweils 200 Euro je Hektar zusätzlich zur Grundprämie der nichtproduktiven Flächen. Die Flächen müssen mit einer zugelassenen Saatgutmischung angelegt werden und dienen Bestaeubern und anderen Insekten als Nahrungsquelle. Beantragt wird jährlich mit dem Sammelantrag.

bis 200 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat, Auszahlung durch die Länder
EUPrämie

Öko-Regelung 1b: Bluehstreifen und Bluehflächen auf Ackerland

Zusatzprämie von 200 Euro je Hektar für die Anlage von Bluehstreifen oder Bluehflächen auf Ackerland, das der Betrieb bereits nach Öko-Regelung 1a bereitstellt. Sie wird zusätzlich zur Prämie der Öko-Regelung 1a gezahlt.

200 Euro bis 200 Euro
bundesweit
EU und BMLEH, Auszahlung über die Landesbehörden
EUPrämie

Öko-Regelung 1c: Bluehstreifen und Bluehflächen in Dauerkulturen

Prämie von 200 Euro je Hektar für Bluehstreifen und Bluehflächen in förderfähigen Dauerkulturen, zum Beispiel in Obstanlagen und Weinbergen. Anders als bei Öko-Regelung 1b gilt keine Mindestgröße von 0,1 Hektar und die Streifen dürfen schmaler als fuenf Meter sein.

200 Euro bis 200 Euro
bundesweit
EU und BMLEH, Auszahlung über die Landesbehörden
EUPrämie

Öko-Regelung 6: Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel

Prämie für den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel auf ausgewählten Acker- und Dauerkulturflächen. Stufe 1 beträgt 150 Euro je Hektar, Stufe 2 liegt bei 50 Euro je Hektar.

50 Euro bis 150 Euro
bundesweit
EU und BMLEH, Auszahlung über die Landesbehörden

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