Förderung als Zuschuss für Landwirtschaft
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Landwirtschaft. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Vertragsnaturschutz und Natura-2000-Prämie Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein fördert im Rahmen des Landesprogramms ländlicher Raum den Vertragsnaturschutz sowie eine eigene Natura-2000-Prämie. Landwirtinnen und Landwirte verpflichten sich freiwillig zu naturschutzgerechter Bewirtschaftung, etwa mit spaeteren Mahdterminen, extensiver Beweidung oder Verzicht auf Duengung. Die Natura-2000-Prämie gleicht die zusätzlichen Auflagen in Vogelschutz- und FFH-Gebieten aus. Ergänzend werden Maßnahmen zur Gewässerentwicklung gefördert, die Koordination liegt beim Umweltministerium.
Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) Bayern
Das Vertragsnaturschutzprogramm fördert die extensive Bewirtschaftung von Aeckern, Wiesen, Weiden und Teichen, um ökologisch wertvolle Lebensräume zu erhalten, zu entwickeln oder zu verbessern. Es enthält auch den Erschwernisausgleich für Flächen mit besonderen naturschutzrechtlichen Auflagen. Anders als das KULAP setzt das VNP an konkreten naturschutzfachlichen Zielen an und wird mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Die Antragstellung läuft über iBALIS im gleichen Zeitfenster wie das KULAP, für 2026 vom 14. Januar bis 24. Februar. Ab 2026 gelten neue Richtlinien für den Verpflichtungszeitraum 2026 bis 2030.
Waldumbau Sachsen-Anhalt (Förderprogramm 6402)
Zuschuss für den Umbau von Waldbeständen hin zu stabilen, standortgerechten Mischwäldern im Sinne einer naturnahen Waldbewirtschaftung. Antragsberechtigt sind Waldbesitzer und forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse. Die Antragstellung erfolgt über das Portal ELAISA beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten.
ZILE - Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (Dorfentwicklung)
Die ZILE-Richtlinie fördert die integrierte ländliche Entwicklung in Niedersachsen aus ELER- und GAK-Mitteln. Teilbereiche sind Dorfentwicklungspläne und Dorfentwicklung, Neuordnung ländlichen Grundbesitzes, Basisdienstleistungen, Kleinstunternehmen der Grundversorgung, Modellvorhaben und Dorfmoderation. Die Fördersaetze unterscheiden sich zwischen der Übergangsregion (ehemaliger Regierungsbezirk Lueneburg) und stärker entwickelten Regionen.
Waldklimafonds
Der Waldklimafonds förderte Maßnahmen zum Erhalt und Ausbau des CO2-Minderungspotenzials von Wald und Holz sowie zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel. Die Förderung betrug bis zu 90 Prozent, in begründeten Ausnahmefaellen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Das Antragsverfahren war zweistufig mit Projektskizze bei der FNR.
Förderung von Investitionen in Maschinen und Geräte zur Stärkung der natürlichen Bodenfunktionen in Agrarlandschaften
Zuschüsse von bis zu 65 Prozent der Investitionskosten für bodenschonende Maschinen und Geräte, insbesondere moorbodenschonende Bewirtschaftungstechnik, Mulchgeräte, Messerbalkenmähwerke und elektrische Feldroboter zur mechanischen Unkrautbekämpfung. Antragsberechtigt waren KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion sowie Lohnunternehmen und Maschinenringe.
Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL)
Landesprogramm für Investitionen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen landwirtschaftlicher Nutztiere, darunter die erstmalige Umstellung kleinerer Milchviehbetriebe auf Laufstallhaltung. Ein zweiter Schwerpunkt ist die Bewirtschaftung von Steil- und Hanglagen, etwa Spezialmaschinen für den Steillagenweinbau. Die Antragstellung ist bis auf weiteres ausgesetzt, weil die Richtlinie überarbeitet wird und ein EU-Genehmigungsverfahren läuft.
BioWärme Bayern – Förderung von Biomasseheizwerken und Wärmenetzen
BioWärme Bayern fördert automatisch beschickte Biomasseheizwerke ab 60 Kilowatt Nennwärmeleistung sowie die zugehörigen Wärmenetze. Das Programm richtet sich an Betreiber von Hackschnitzel- und Pelletheizwerken in Bayern und wird vom Technologie- und Förderzentrum in Straubing abgewickelt. Seit dem 2. August 2026 gilt ein Antragstopp: Förderanträge können nicht mehr eingereicht werden. Zuwendungsanträge waren nur noch bis zum 1. August 2026 möglich, sofern eine Projektbesprechung stattgefunden hatte. Die Richtlinie endet turnusmäßig zum 31. Dezember 2026, eine Nachfolgerichtlinie für 2027 ist in Vorbereitung.
Extensive Dauergrünlandrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern 2015
Die Extensive Dauergrünlandrichtlinie förderte die extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland in Mecklenburg-Vorpommern mit begrenztem Viehbesatz und eingeschraenkter Duengung. Sie gehoerte zur Förderperiode 2014 bis 2022 und steht laut Ministerium nicht mehr zur Verfuegung. Neue Anträge sind nicht mehr möglich, an ihre Stelle sind die Maßnahmen der aktuellen Förderperiode getreten.
Investitionsprogramm Landwirtschaft des BMEL
Bundesprogramm für Investitionen in moderne, umwelt- und klimaschonende Landtechnik und digitale Lösungen. Das Programm ist offiziell abgeschlossen. Seit dem 31. Dezember 2024 werden keine Auszahlungen mehr vorgenommen und es werden keine neuen Bewilligungen mehr erteilt.
Naturschutzgerechte Grünlandnutzungsrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern 2015
Diese Richtlinie förderte die naturschutzgerechte Nutzung von Grünlandflächen in Mecklenburg-Vorpommern, etwa mit spaeten Mahdterminen und reduzierter Nutzungsintensität. Sie stammt aus der vorigen Förderperiode und ist inzwischen geschlossen. Das Ministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Förderung nach dieser Richtlinie nicht mehr möglich ist. Laufende Verpflichtungen werden noch abgewickelt, neue Anträge sind ausgeschlossen.
Waldklimafonds
Der Waldklimafonds förderte Vorhaben zum Waldschutz, zur klimaangepassten Forstwirtschaft und zur Kohlenstoffbindung in Wald und Holz und war damit auch für die Bereitstellung von Holzbrennstoffen und Kurzumtriebsplantagen relevant. Nach Angaben der FNR stehen keine zusätzlichen Mittel mehr zur Verfügung, Neuanträge sind nicht möglich. Für waldbezogene Vorhaben verweist die FNR auf das Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement, dessen Mittel allerdings ebenfalls aufgebraucht sind, sowie auf das Förderprogramm Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen.
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