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Förderung als Zuschuss für Landwirtschaft

Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Landwirtschaft. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.

132 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für die Landwirtschaft

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LandZuschuss

Förderung der Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe (FID) im Saarland

Zuschuss für Investitionen in die Schaffung und Entwicklung nicht-landwirtschaftlicher Tätigkeiten in landwirtschaftlichen Betrieben im Saarland. Ziel ist die Erschließung zusätzlicher oder alternativer Einkommensqüllen, etwa durch Dienstleistungen und Tourismusaktivitäten. Im SEPL 23-27 stehen dafür 800.000 Euro bereit, finanziert zu 43 Prozent aus ELER-Mitteln und zu 57 Prozent aus der GAK.

Höhe je nach Vorhaben
Saarland
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes
LandZuschuss

Förderung der Imkerei und Bienenhaltung Hessen

Hessen fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Zucht und Haltung von Honigbienen. Dazu zählen Aus- und Fortbildung, Vortragsveranstaltungen und Imkertage, Investitionen des Landesverbands Hessischer Imker und erwerbsmäßiger Imkereien, Honig-, Wachs- und Pollenanalysen, die Anlage von Koenigin- und Drohnenvoelkern an staatlich anerkannten Belegstellen sowie Forschungsvorhaben der Bieneninstitute. Gefördert wird als Projektförderung in Form der Anteil- oder Festbetragsfinanzierung. Einzelne Imkerinnen und Imker stellen ihre Anträge über den Landesverband, erwerbsmäßige Imkereien ab mehr als 25 Voelkern können direkt gefördert werden.

Höhe je nach Vorhaben
Hessen
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Bewilligung durch das Regierungspraesidium Giessen
LandZuschuss

Förderung des ökologischen Landbaus im Saarland

Flächenbezogene Förderung für die Umstellung auf und die Beibehaltung der ökologischen Wirtschaftsweise in saarländischen Landwirtschaftsbetrieben. Im Saarländischen Entwicklungsplan für den ländlichen Raum 2023-2027 sind dafür 24 Millionen Euro eingeplant, die Fördersätze für Neueinsteiger und Beibehalter wurden auf Bundesdurchschnitt angehoben. Ergänzend gibt es eine kostenfreie Fachberatung und eine gesonderte Beratungsförderung.

Höhe je nach Vorhaben
Saarland
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes
LandZuschuss

Förderung des ökologischen Landbaus in Baden-Württemberg (FAKT II Maßnahme D2)

Baden-Württemberg fördert sowohl die Umstellung auf den ökologischen Landbau als auch dessen Beibehaltung. Für die Umstellung gibt es 430 Euro je Hektar Acker- und Grünland, 950 Euro je Hektar Gartenbaufläche und 1.450 Euro je Hektar Dauerkultur, laengstens für zwei Jahre. Für die Beibehaltung werden 240 Euro je Hektar Acker- und Grünland, 680 Euro je Hektar Gartenbau und 1.000 Euro je Hektar Dauerkultur gezahlt. Zusätzlich gibt es 40 Euro je Hektar für Transaktionskosten, höchstens 600 Euro je Betrieb und Jahr. Der gesamte Betrieb muss nach der EU-Ökoverordnung 2018/848 wirtschaften und bis zum 1. Januar einen Kontrollvertrag abgeschlossen haben.

240 Euro bis 1.450 Euro
Baden-Württemberg
Ministerium für Ernaehrung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
LandZuschuss

Förderung des ökologischen Landbaus in Bayern (KULAP)

Bayern fördert im Rahmen des KULAP sowohl die Umstellung auf den ökologischen Landbau als auch dessen Beibehaltung. Für die Umstellung werden bis zu 1.300 Euro je Hektar gezahlt, für die Beibehaltung bis zu 1.000 Euro je Hektar, jeweils gestaffelt nach Nutzungsart. Voraussetzung ist die gesamtbetriebliche Umstellung nach der EU-Ökoverordnung und ein Vertrag mit einer zugelassenen Kontrollstelle. Beantragt wird über iBALIS im Antragszeitraum vom 14. Januar bis 24. Februar 2026.

bis 1.300 Euro
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
BundZuschuss

Förderung extensiver Obstbestände (Streuobst) nach GAK

Förderung der Pflege extensiv genutzter Obstbestände mit 7 Euro je gepflegtem Baum und Jahr sowie der Pflanzung von Hochstamm-Obstbaeumen mit 76 Euro je gepflanztem Baum im Pflanzjahr und 7 Euro je Baum und Jahr für die Pflege in den Folgejahren.

7 Euro bis 76 Euro
bundesweit
Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Landesbehörden
LandZuschuss

Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald und Körperschaftswald Nordrhein-Westfalen (FöRL Privat- und Körperschaftswald)

Zuschuss für naturnahe Waldbewirtschaftung, Waldumbau, Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen, forstwirtschaftlichen Wegebau, Löschwasserentnahmestellen und forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse. Die Förderquote hängt von der Art der Maßnahme ab, die Bagatellgrenze liegt bei 12.500 Euro im Körperschaftswald und 2.500 Euro bei übrigen Maßnahmen.

ab 2.500 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen aus Mitteln der GAK und des ELER, Landesbetrieb Wald und Holz NRW
LandZuschuss

Förderung von Herdenschutzmaßnahmen gegen den Wolf in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen fördert Praeventionsmaßnahmen zum Schutz von Schafen, Ziegen und Gehegewild vor Wolfsuebergriffen. Gefördert werden die Optimierung bestehender Zaeune, neue wolfsabweisende Schutzanlagen sowie Anschaffung und Ausbildung geeigneter Herdenschutzhunde, jeweils mit 100 Prozent der Kosten bei einer Bagatellgrenze von 200 Euro. In der Region Westmuensterland ist bis zum 31. Dezember 2026 zusätzlich die Optimierung von Standardzaeunen für Kleinpferde bis 148 Zentimeter Stockmass, Stuten mit Fohlen und Jungpferde bis drei Jahre förderfähig. Vor der Antragstellung ist eine fachliche Bewertung durch die Herdenschutzberatung verpflichtend. Die Richtlinie gilt in der Fassung vom 13. August 2025.

bis 100 Prozent der Kosten
Nordrhein-Westfalen
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen im Auftrag des Landes
BundZuschuss

Förderung ökologischer Anbauverfahren (Einführung und Beibehaltung Ökolandbau) nach GAK

Jährliche Flächenprämie für die Umstellung auf und die Beibehaltung des ökologischen Landbaus im Gesamtbetrieb. Einführung: 485 Euro je Hektar Gemuesebau, 314 Euro Ackerfläche, 320 Euro Grünland und 1.210 Euro Dauer- oder Baumschulkulturen. In den ersten beiden Jahren kann auf 485, 423, 473 und 1.546 Euro angehoben werden. Beibehaltung: 485, 242, 219 und 987 Euro je Hektar.

219 Euro bis 1.546 Euro
bundesweit
Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Landesbehörden
BundZuschuss

Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Kuestenschutzes (GAK)

Die GAK ist das wichtigste nationale Förderinstrument für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und ländliche Räume sowie für Kuesten- und Hochwasserschutz. Sie ist kein Programm, bei dem man direkt Anträge stellt, sondern ein Rahmen, aus dem die Bundesländer ihre eigenen Förderrichtlinien ableiten. Darunter fallen unter anderem das Agrarinvestitionsförderungsprogramm, die Junglandwirteförderung, der Vertragsnaturschutz und der Waldumbau. Für 2026 stehen rund 1,067 Milliarden Euro Bundesmittel bereit, der Bund trägt 60 Prozent der Ausgaben, im Kuestenschutz 70 Prozent.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund und Länder, Koordinierung durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat
LandZuschuss

HALM - Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen

HALM ist das Agrarumweltprogramm Hessens und gliedert sich in mehrere Maßnahmenbereiche. Dazu gehoeren die Förderung des ökologischen Landbaus, ackerbauliche Verfahren wie vielfaeltige Kulturen, Bluehstreifen, Erosionsschutz und Gewässerschutzstreifen, die Grünlandextensivierung, Dauerkulturen wie Weinbau und Streuobst, die Erhaltung gefaehrdeter Nutztierrassen sowie Arten- und Biotopschutzmaßnahmen im Offenland. Grundlage ist die Richtlinie HALM 2 in der Fassung von 2025. Anträge werden über die zuständigen landwirtschaftlichen Fachdienste der Landkreise gestellt.

Höhe je nach Vorhaben
Hessen
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Bewilligung durch die Landratsaemter
LandZuschuss

HALM2 - Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen

Jährliche Zuschüsse für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen hessischer Landwirtschafts- und Weinbaubetriebe. Gefördert werden ökologischer Landbau, Grünlandextensivierung, Blühstreifen, Erosionsschutz, Arten- und Biotopschutz sowie die Pflege von Streuobstbeständen. Die Förderhöhe ist je Maßnahme unterschiedlich.

bis 50.000 Euro
Hessen
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt / WIBank, EU
EUZuschuss

Horizont Europa – Cluster 6: Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt

Forschungs- und Innovationscluster von Horizont Europa mit sieben Interventionsbereichen, darunter ausdrücklich Circular systems, also Kreislaufsysteme, sowie biobasierte Innovationssysteme, Biodiversität und natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Forstwirtschaft, Meere und Binnengewässer, Ernährungssysteme und Umweltbeobachtung. Die Arbeiten stützen den europäischen Grünen Deal, die Biodiversitätsstrategie 2030 und die Farm-to-Fork-Strategie. Die Ausschreibungen laufen über das EU Funding & Tenders Portal, maßgeblich ist das Arbeitsprogramm 2026/27, das auf der Kommissionsseite als PDF steht. Typisch sind transnationale Konsortien aus Unternehmen, Forschungseinrichtungen und öffentlichen Stellen.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission, Europäische Exekutivagentur für Forschung (REA)
LandZuschuss

ILU 2023 - Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen in Thüringen

Zuschuss für Investitionen in die landwirtschaftliche Primaerproduktion sowie in Verarbeitung und Direktvermarktung. Teil A fördert bis zu 5 Millionen Euro je Vorhaben, Teil B bis 50.000 Euro beziehungsweise 100.000 Euro bei Kooperationen, Teil C bis 3 Millionen Euro je Unternehmen, Teil D unterliegt der De-minimis-Grenze von 300.000 Euro in drei Jahren.

bis 5 Mio. Euro
Thüringen
Thüringer Aufbaubank (TAB)
LandZuschuss

IVV 2023 - Investitionsförderung Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Zuschuss für Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Absatzsicherung. Erzeugerzusammenschlüsse erhalten 35 bis 45 Prozent, KMU 25 bis 40 Prozent und mittlere Unternehmen 20 bis 35 Prozent. Höhere Saetze gelten für Qualitätserzeugnisse wie Bio-Produkte und geschützte Herkunftsbezeichnungen.

bis 45 Prozent der Kosten
Thüringen
Thüringer Aufbaubank (TAB)
LandZuschuss

Imkereiförderung Thüringen

Thüringen fördert Maßnahmen zur Erhaltung und Zucht gesunder Bienenvoelker. Gefördert werden die Verbesserung von Aus- und Weiterbildung, der Ausbau imkerlichen Fachwissens, Maßnahmen zur Bienengesundheit, bessere Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenprodukte sowie angewandte Forschung zu Honigqualität und widerstandsfähigen Bienenrassen. Anders als in vielen anderen Ländern stehen Hobbyimkerinnen und Hobbyimker ausdrücklich im Vordergrund. Das Programm läuft seit dem 1. Januar 2023 im Rahmen des deutschen GAP-Strategieplans.

Höhe je nach Vorhaben
Thüringen
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Außenstelle Stadtroda
BundZuschuss

Investitionsförderung ANK NABO (natürliche Bodenfunktionen in Agrarlandschaften)

Zuschüsse für Investitionen in Maschinen und Geraete, die die Kohlenstoffspeicherfunktion von Boeden und die Biodiversität in Agrarlandschaften erhöhen. Dazu zählen Technik zur bodenschonenden Bewirtschaftung und zur Verringerung des Bodendrucks, zur mechanischen Unkrautbekaempfung und zur extensiven Grünlandbewirtschaftung. Das Programm läuft seit dem 22. Juli 2024.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
BMUKN im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz, Abwicklung durch die Landwirtschaftliche Rentenbank
BundZuschuss

Investitionsförderung zur Einrichtung von Agroforstsystemen nach GAK

Zuschuss für die Neuanlage streifenfoermiger Gehoelzflächen auf Acker- und Grünland. Bis zu 1.566 Euro je Hektar Gehoelzstreifen bei Kurzumtriebsgehoelzen, bis zu 4.138 Euro bei Straeuchern und bis zu 5.271 Euro bei Nahrungsmittel- oder Wertholzarten, zuzueglich bis zu 1.820 Euro für Artenvielfalt und bis zu 1.300 Euro für ein naturschutzfachliches Konzept.

2.500 Euro bis 300.000 Euro
bundesweit
Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Landesbehörden
LandZuschuss

Investive Naturschutzmaßnahmen in der Agrarlandschaft Hessen (GAK)

Über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Kuestenschutz fördert Hessen investive Naturschutzmaßnahmen in der Agrarlandschaft, etwa die Schaffung von Biotopen oder den Erwerb von Flächen für den Naturschutz. Die Förderquote beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben, bei Gemeinden 90 Prozent mit einem Eigenanteil von 10 Prozent. Die Mindestfördersumme liegt bei 25.000 Euro. Zielgruppe sind Landwirtinnen und Landwirte, Gemeinden und gemeinnützige Organisationen, Anträge laufen über die Regierungspraesidien.

bis 100 Prozent der Kosten
Hessen
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Bewilligung durch die Regierungspraesidien
BundZuschuss

Junglandwirteförderung im Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP-Junglandwirtezuschlag)

Zusätzlicher Zuschuss von bis zu 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 20.000 Euro, für Junglandwirtinnen und Junglandwirte im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms. Er kommt oben auf den regulaeren AFP-Zuschuss.

bis 10 Prozent, maximal 20.000 Euro
bundesweit
Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Landesbehörden
LandZuschuss

Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) Bayern

Das bayerische Kulturlandschaftsprogramm fördert freiwillige Umwelt- und Klimaleistungen auf Acker- und Grünland. Beispiele für Prämien sind 125 Euro je Hektar für extensive Grünlandnutzung, 100 Euro je Hektar für Heumilch, 450 bis 650 Euro je Hektar für Steilhangwiesen sowie 400 bis 1.100 Euro je Hektar für Bluehflächen und 800 Euro je Hektar für Erosionsschutzstreifen. Hinzu kommen investive Maßnahmen wie Heckenanlage mit 3,80 Euro je Quadratmeter, Agroforstsysteme mit bis zu 5.271 Euro je Hektar und Steinmauern mit 100 Euro je Quadratmeter. Die Antragstellung läuft ausschließlich über das Portal iBALIS, für 2026 vom 14. Januar bis 24. Februar.

100 Euro bis 1.100 Euro
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
LandZuschuss

Kulturlandschaftsprogramm Bayern (KULAP) - flächenbezogene Maßnahmen

Bayerns Agrarumweltprogramm seit 1988 mit Ausgleichszahlungen für freiwillige umweltschonende Bewirtschaftung auf Grünland, Acker und in Sonderbereichen. Beispiele: extensive Grünlandnutzung 125 Euro je Hektar, Schnittzeitpunkt 1. Juli 370 Euro, Erosionsschutz- und Biodiversitätsstreifen je 800 Euro, mehrjährige Bluehflächen 400 bis 1.100 Euro je nach Ertragsmesszahl, Streuobst erschwerte Bewirtschaftung 12 Euro je Baum. Investive KULAP-Maßnahmen fördern zudem die Erneuerung von Hecken mit 3,80 Euro je Quadratmeter und die Einrichtung von Agroforstsystemen mit 65 Prozent der Ausgaben. Die bayerische Ökolandbauförderung O10 zahlt bei Umstellung 423 Euro je Hektar Grünland und Acker, 630 Euro Gemuese und 1.300 Euro Dauerkulturen.

30 Euro bis 4.000 Euro
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft und Forsten, Vollzug durch die Aemter für Ernaehrung, Landwirtschaft und Forsten
EUZuschuss

LEADER (Regionalentwicklung im ländlichen Raum)

LEADER fördert Regionalentwicklung im ländlichen Raum nach dem Bottom-up-Prinzip. In der Förderperiode 2023 bis 2027 gibt es in Deutschland 372 LEADER-Regionen, europaweit rund 2.700. Jede Region erarbeitet eine Lokale Entwicklungsstrategie, die Lokale Aktionsgruppe aus Vertretern von Kommunen, Vereinen und Interessengruppen entscheidet über die Förderung der Projekte. Finanziert wird LEADER aus dem ELER, ergänzt um Mittel von Bund, Land und Kommunen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), ergänzt durch Bundes-, Landes- und Kommunalmittel, Umsetzung über Lokale Aktionsgruppen
LandZuschuss

LFE 2023 - Innovationsförderung (IFL) und Zusammenarbeitsförderung (ZFL)

Zuschuss für Kooperationsprojekte in der Land-, Forst- und Ernaehrungswirtschaft. Die Innovationsförderung IFL unterstützt Entwicklung und Erprobung neuer Produkte, Verfahren und Technologien bis zur Marktreife mit bis zu 90 Prozent und maximal 500.000 Euro. Die Zusammenarbeitsförderung ZFL fördert gemeinsame Ressourcennutzung, Markterschließung, Umwelt- und Tierwohlprojekte sowie solidarische Landwirtschaft mit 80 Prozent und maximal 500.000 Euro.

bis 90 Prozent, maximal 500.000 Euro
Thüringen
Thüringer Aufbaubank (TAB)

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