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Förderung als Zuschuss für Landwirtschaft in Baden-Württemberg

Diese Programme fördern Landwirtschaft und sind in Baden-Württemberg beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

53 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für die Landwirtschaft

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BundZuschuss

Klimaangepasstes Waldmanagement (KWM)

Jährliche flächenbezogene Zahlungen an private und kommunale Waldbesitzende, die ihren Wald nach zwölf Kriterien klimaangepasst bewirtschaften und damit als Kohlenstoffspeicher erhalten. Nachweise und Bestätigungen können seit 2026 elektronisch eingereicht werden. Eine überarbeitete Fassung KWM PLUS mit Fokus auf Natura-2000-Lebensraumtypen ist für Ende 2026 oder Anfang 2027 angekündigt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat sowie Bundesumweltministerium, Projektträger Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR)
BundZuschuss

Palu – Förderrichtlinie Wiedervernässung und innovative Nutzung von Moorböden

Zuschüsse von bis zu 100 Prozent je Maßnahme für Konzipierung, Planung und Umsetzung von Moorbodenschutzmaßnahmen zur dauerhaften Wiedervernässung sowie für die Unterstützung land- und forstwirtschaftlicher Nutzung wiedervernässter Flächen. Vier Module mit gestaffelten Interessenbekundungsfenstern.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Landwirtschaftliche Rentenbank im Auftrag des Bundesumweltministeriums (BMUKN)
EUZuschuss

Horizont Europa – Cluster 6: Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt

Forschungs- und Innovationscluster von Horizont Europa mit sieben Interventionsbereichen, darunter ausdrücklich Circular systems, also Kreislaufsysteme, sowie biobasierte Innovationssysteme, Biodiversität und natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Forstwirtschaft, Meere und Binnengewässer, Ernährungssysteme und Umweltbeobachtung. Die Arbeiten stützen den europäischen Grünen Deal, die Biodiversitätsstrategie 2030 und die Farm-to-Fork-Strategie. Die Ausschreibungen laufen über das EU Funding & Tenders Portal, maßgeblich ist das Arbeitsprogramm 2026/27, das auf der Kommissionsseite als PDF steht. Typisch sind transnationale Konsortien aus Unternehmen, Forschungseinrichtungen und öffentlichen Stellen.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission, Europäische Exekutivagentur für Forschung (REA)
BundZuschuss

Förderprogramm Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen

Nachfolger des Förderprogramms Nachwachsende Rohstoffe. Gefördert werden angewandte Forschung und Entwicklung einschließlich anwendungsorientierter Grundlagenforschung zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Ressourcen aus Land-, Forstwirtschaft und Abfallsektor. Schwerpunkte sind biobasierte Produkte, Holz und Forstwirtschaft, Bioenergie sowie Bodenschutz und Humusmanagement. Das Programm ist zugleich Grundlage für Maßnahmen zur Torfminderung und zum Moorbodenschutz. Anträge laufen über Projektskizzen und das elektronische System easy-Online.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Projektträger Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR)
BundZuschuss

Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau

Das Bundesprogramm Energieeffizienz fördert Investitionen in Energieeffizienz und CO2-Einsparung in landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betrieben, unter anderem in Wärmeerzeugung aus Biomasse und Abwärmenutzung. Es wird aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert und von der FNR als Projektträger betreut. Die FNR nimmt Förderanträge nur noch bis zum 31. Mai 2026 entgegen, eine Wiederöffnung ist für das vierte Quartal 2026 vorgesehen. Seit dem 4. März 2026 gilt zudem ein vorläufiger Antragsstopp für Landmaschinen, Photovoltaikanlagen und Energiespeicher.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Projektträger Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR)
BundZuschuss

Förderrichtlinie Wirtschaftsdünger (Vergärung von Gülle und Mist)

Seit dem 25. März 2026 fördert der Bund Investitionen, die die Vergärung von Wirtschaftsdüngern steigern und Emissionen mindern. Förderfähig sind Gärrestlagerabdeckungen, die Umrüstung von Bestandsanlagen, einzelne Spezialkomponenten von Biogasanlagen (keine kompletten Neubauten), die Rohstoffbereitstellung für Gemeinschaftsanlagen sowie weitere Emissionsminderungsmaßnahmen. Gärrestlagerabdeckungen werden mit bis zu 40 Prozent gefördert, andere Maßnahmen mit bis zu 40 Prozent für Klein- und Kleinstunternehmen, 25 Prozent für mittlere und 10 Prozent für große Unternehmen. Maximal 300.000 Euro je Unternehmen und Vorhaben.

bis 40 Prozent, maximal 300.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Projektträger Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR)
BundZuschuss

Rentenbank-Förderung innovativer agrarnaher Start-ups

Aus dem Zweckvermögen des Bundes fördert die Landwirtschaftliche Rentenbank innovative agrarnahe Start-ups. Grundlage ist eine eigene Richtlinie über die Verwendung des Zweckvermögens, ergänzt um ein Informationsblatt zur Start-up-Förderung und die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung. Zielgruppe sind junge Unternehmen mit Bezug zur Agrarwirtschaft, etwa in Agrartechnik, Digitalisierung der Landwirtschaft oder nachhaltiger Lebensmittelerzeugung. Anders als bei den Förderkrediten wird hier ein Zuschuss gewährt und nicht über die Hausbank durchgeleitet.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Landwirtschaftliche Rentenbank aus dem Zweckvermögen des Bundes
LandZuschuss

Baumschnittförderung Streuobst Baden-Württemberg

Baden-Württemberg fördert den fachgerechten Schnitt von Streuobstbaeumen mit bis zu 18 Euro je Baum, Kommunen können freiwillig bis zu 10 Euro aufstocken. Antragsberechtigt sind Vereine, Aufpreisinitiativen, Landschaftserhaltungsverbände, Mostereien, Abfindungsbrennereien, Kommunen sowie Gruppen von mindestens drei Privatpersonen oder landwirtschaftlichen Betrieben, die Sammelanträge für 100 bis 1.000 Baeume stellen. Nach dem Schnitt gilt eine dreijährige Erhaltungspflicht mit Nachpflanzgebot. Für die Förderperiode 2026 bis 2028 endete die Antragsfrist am 15. Juni 2026, neue Anträge sind derzeit nicht möglich.

bis 18 Euro
Baden-Württemberg
Ministerium für Ernaehrung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, Bewilligung durch die Regierungspraesidien
LandZuschuss

Ausgleichszulage Landwirtschaft (AZL) Baden-Württemberg

Die Ausgleichszulage gleicht die schlechteren natürlichen Bedingungen in benachteiligten Gebieten aus, damit dort weiter Landwirtschaft betrieben wird. In Berggebieten liegen die Saetze je nach Ertragsmesszahl zwischen 100 und 140 Euro je Hektar. In anderen natürlich benachteiligten Gebieten erhalten Futterbaubetriebe 40 bis 80 Euro, Gemischtbetriebe 30 bis 70 Euro und Marktfruchtbetriebe 25 bis 45 Euro je Hektar, in spezifisch benachteiligten Gebieten bis zu 40 Euro. Die Flächen müssen mindestens 100 Quadratmeter groß sein und am 15. Mai des Antragsjahres zur Verfuegung stehen, der Mindestbewilligungsbetrag liegt bei 250 Euro.

25 Euro bis 140 Euro
Baden-Württemberg
Ministerium für Ernaehrung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
LandZuschuss

Förderung des ökologischen Landbaus in Baden-Württemberg (FAKT II Maßnahme D2)

Baden-Württemberg fördert sowohl die Umstellung auf den ökologischen Landbau als auch dessen Beibehaltung. Für die Umstellung gibt es 430 Euro je Hektar Acker- und Grünland, 950 Euro je Hektar Gartenbaufläche und 1.450 Euro je Hektar Dauerkultur, laengstens für zwei Jahre. Für die Beibehaltung werden 240 Euro je Hektar Acker- und Grünland, 680 Euro je Hektar Gartenbau und 1.000 Euro je Hektar Dauerkultur gezahlt. Zusätzlich gibt es 40 Euro je Hektar für Transaktionskosten, höchstens 600 Euro je Betrieb und Jahr. Der gesamte Betrieb muss nach der EU-Ökoverordnung 2018/848 wirtschaften und bis zum 1. Januar einen Kontrollvertrag abgeschlossen haben.

240 Euro bis 1.450 Euro
Baden-Württemberg
Ministerium für Ernaehrung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
LandZuschuss

FAKT II - Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl

FAKT II ist das Agrarumweltprogramm Baden-Württembergs und funktioniert als Baukasten aus sieben Maßnahmenbereichen: umweltbewusstes Betriebsmanagement, Grünlandpflege und geschützte Lebensräume, gefaehrdete Nutzungen und Tierrassen, ökologischer Landbau, umweltschonende Pflanzenerzeugung, Gewässer- und Erosionsschutz sowie tiergerechte Haltungsverfahren. Die Prämien reichen von 70 Euro je Hektar für kleine Strukturen bis 1.000 Euro je Hektar für Weinbausteillagen. Ausser den Tierwohlmaßnahmen sind alle Maßnahmen mehrjährig, der Mindestbewilligungsbetrag liegt bei 250 Euro im Jahr. Ab 2026 entfallen die früher noetigen vorgelagerten Anträge.

ab 250 Euro je Jahr
Baden-Württemberg
Ministerium für Ernaehrung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
BundZuschuss

Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung (BULEplus)

BULEplus fördert Modellvorhaben, Modellregionen, Wettbewerbe, Forschung und Wissenstransfer in ländlichen Räumen. Themen sind unter anderem Digitalisierung mit Land.Digital und Smarte.Land.Regionen, Dorfentwicklung und Nahversorgung, LandKULTUR, LandMobil, regionale Wertschöpfungsketten und ehrenamtliches Engagement. Zielgruppe sind Kommunen, Vereine, Initiativen und Unternehmen in ländlichen Regionen. Für die Maßnahme Land.Heimat.Innovativ nennt das Ministerium eine Förderung von bis zu 300.000 Euro je Projekt.

bis 300.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat, Projektträger Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernaehrung
BundZuschuss

Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung

Das Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung unterstützt Betriebe beim Umbau ihrer Staelle hin zu einer tier- und umweltgerechteren Haltung. Gefördert werden Investitionen in bauliche Maßnahmen, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen. Ergänzt wird es durch das Bundesprogramm Nutztierhaltung, das Forschung, Modellvorhaben und Wissenstransfer zu zukunftsfähigen Haltungssystemen fördert. Parallel dazu fördert das Agrarinvestitionsförderungsprogramm im GAK-Rahmen besonders tiergerechte Stallbauten.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat, Abwicklung durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernaehrung
BundZuschuss

ANK NaBo - Investitionsförderung für Maschinen zur Stärkung natürlicher Bodenfunktionen

Das Programm bezuschusst Investitionen in Maschinen und Geraete, die die Kohlenstoffspeicherung der Boeden und die Biodiversität in Agrarlandschaften erhöhen. Dazu zählen Technik zur bodenschonenden Bewirtschaftung und Verringerung des Bodendrucks, Geraete zur mechanischen Unkrautbekaempfung und Technik für die extensive Grünlandbewirtschaftung. Welche Geraete förderfähig sind, legt eine Positivliste mit technischen Mindestanforderungen fest. Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, landwirtschaftliche Lohnunternehmen, anerkannte Naturschutzorganisationen und gewerbliche Maschinenringe.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Landwirtschaftliche Rentenbank im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
BundZuschuss

ANK Palu - Förderung der Wiedervernaessung und Paludikultur auf Moorboeden

Die Förderrichtlinie Palu gehoert zum Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz und fördert die dauerhafte Wiedervernaessung land- und forstwirtschaftlich genutzter Moorboeden sowie die anschließende nasse Bewirtschaftung. Sie hat vier Module: Beratung und Planung werden mit 100 Prozent gefördert, Wert- und Ertragsverluste werden nach einem Kompensationsrechner ausgeglichen, und die Umstellung auf Paludikultur wird je nach Vernaessungsstufe mit 80 oder 70 Prozent bezuschusst. Gefördert werden kleine Vorhaben ab fuenf Hektar ebenso wie modellhafte Leuchtturmregionen. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Bewirtschafter, Wasser- und Bodenverbände, Gebietskörperschaften und gewerbliche Unternehmen.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Landwirtschaftliche Rentenbank im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
BundZuschuss

Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe (FPNR)

Das Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe unterstützt angewandte Forschung und Entwicklung zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung nachwachsender Rohstoffe. Schwerpunkte sind biobasierte Produkte, Waldwirtschaft, Moorschutz und Bioenergie, also Biomasse aus Land- und Forstwirtschaft sowie aus der Abfallwirtschaft. Anträge werden als Projektskizze und anschließender Vollantrag über das System easy-Online eingereicht. Beispiele für geförderte Vorhaben reichen von Biokompositen für Prothesen bis zur KI-gestützten Sortierung von Altholz.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat, Projektträger Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe
BundZuschuss

Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BOEL)

Das Bundesprogramm Ökologischer Landbau fördert den Ausbau der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft und setzt die Bio-Strategie 2030 um. Gefördert werden der Aufbau von Bio-Wertschöpfungsketten, Beratung und Information, die Bio-Zertifizierung von Verpflegungsbetrieben, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Verbraucherinformation, Messebeteiligungen und Wissenstransfer. Anders als die Flächenprämien der Länder fördert das BOEL keine Hektarleistungen, sondern Projekte. Anträge werden auf einzelne Bekanntmachungen hin gestellt, die laufend veröffentlicht werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat, Projektträger Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernaehrung
BundZuschuss

Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) im Rahmen der GAK

Unter den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen buendeln Bund und Länder die mehrjährigen Umweltleistungen der Landwirtschaft. Dazu zählen die Förderung des ökologischen Landbaus, besonders nachhaltige Verfahren im Ackerbau und auf dem Dauergrünland, tiergerechte Haltungsverfahren, biologische Pflanzenschutzverfahren sowie Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege. Seit 2023 ist auch die Investitionsförderung für Agroforstsysteme enthalten. 2024 flossen rund 918 Millionen Euro öffentliche Mittel in diese Maßnahmen, davon etwa 429 Millionen Euro allein in den Ökolandbau.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund und Länder im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Kuestenschutz
BundZuschuss

Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Kuestenschutzes (GAK)

Die GAK ist das wichtigste nationale Förderinstrument für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und ländliche Räume sowie für Kuesten- und Hochwasserschutz. Sie ist kein Programm, bei dem man direkt Anträge stellt, sondern ein Rahmen, aus dem die Bundesländer ihre eigenen Förderrichtlinien ableiten. Darunter fallen unter anderem das Agrarinvestitionsförderungsprogramm, die Junglandwirteförderung, der Vertragsnaturschutz und der Waldumbau. Für 2026 stehen rund 1,067 Milliarden Euro Bundesmittel bereit, der Bund trägt 60 Prozent der Ausgaben, im Kuestenschutz 70 Prozent.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund und Länder, Koordinierung durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat
EUZuschuss

GAP-Strategieplan und ELER-Förderung für ländliche Entwicklung

Die Gemeinsame Agrarpolitik wird seit dem 01.01.2023 über nationale GAP-Strategiepläne umgesetzt, insgesamt gibt es 28 genehmigte Pläne mit rund 2500 geplanten Interventionen. Der deutsche Plan buendelt Direktzahlungen, Öko-Regelungen und die zweite Säule mit den ELER-Mitteln für ländliche Entwicklung. Aus dem ELER werden Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, ökologischer Landbau, Investitionen in Betriebe und Verarbeitung, Ausgleichszulagen, Dorfentwicklung und LEADER finanziert. Anträge stellen Betriebe und Träger bei den Bewilligungsstellen der Bundesländer, die Förderrichtlinien unterscheiden sich je Land.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäische Kommission, Bund und Länder
EUZuschuss

Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF)

Der EMFAF ist für 2021 bis 2027 mit 6,108 Milliarden Euro ausgestattet, davon 5,311 Milliarden Euro in geteilter Mittelverwaltung über nationale Programme und 797 Millionen Euro in direkter Verwaltung durch die Kommission. Gefördert werden nachhaltige Fischerei, der Schutz der Meeresbiodiversität und der Ecosysteme, nachhaltige Aquakultur und Verarbeitung sowie die Entwicklung von Kuestenregionen. In Deutschland läuft die Förderung über das nationale Programm, Ansprechpartner sind die zuständige Bundesbehörde und die Länder. Der Fonds ist auf das Nachhaltigkeitsziel 14 und den europäischen Grünen Deal ausgerichtet.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäische Kommission und Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernaehrung
EUZuschuss

Horizont Europa Cluster 6 Lebensmittel, Bio-Wirtschaft, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt

Cluster 6 von Horizont Europa fördert Forschung zu Ernaehrungssystemen, Land- und Forstwirtschaft, Biodiversität, Boden, Wasser, Meeren und der biobasierten Wirtschaft. Gefördert werden Verbundprojekte, die den Umbau hin zu nachhaltigen Produktions- und Konsummustern voranbringen. Beteiligt sind Forschungseinrichtungen, Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe und Verbände aus mehreren Mitgliedstaaten. Zugang und Fristen laufen über das Funding-and-Tenders-Portal.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission
BundZuschuss

Digitale Experimentierfelder in der Landwirtschaft

Mit dem Bundesprogramm Digitalisierung in der Landwirtschaft fördert der Bund digitale Experimentierfelder, in denen digitale Techniken für Pflanzenbau und Tierhaltung unter Praxisbedingungen erprobt werden. Bundesweit bestehen 14 Experimentierfelder, das Volumen lag bei rund 70 Millionen Euro für den Zeitraum 2019 bis 2025. Zielgruppe sind landwirtschaftliche Praxis, Forschung, Beratung und Landtechnik. Einzelbetriebliche Investitionen, Websites, Onlineshops oder Onlinemarketing werden nicht gefördert, es handelt sich um Forschungs- und Transfervorhaben.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat (BMLEH), Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernaehrung
BundZuschuss

Agrarexportförderprogramm des Bundes

Das Agrarexportförderprogramm unterstützt die deutsche Agrar- und Ernaehrungswirtschaft bei der Erschließung von Auslandsmaerkten. Bausteine sind Gemeinschaftsstände auf Auslandsmessen unter der Dachmarke made in Germany, Unternehmerreisen, Marktstudien sowie Kompetenzstellen an den Auslandshandelskammern. Zuwendungsempfänger sind in der Regel nichtstaatliche überregionale Organisationen der Branche wie Dach- und Fachverbände, Exportförderorganisationen sowie IHKs und AHKs. Einzelunternehmen können an den geförderten Maßnahmen teilnehmen, sind aber meist nicht selbst antragsberechtigt. Organisatorische Abwicklung über die BLE in Bonn.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat, Durchführung Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernaehrung (BLE)

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