Antragio

Förderprogramme für Kultur in Sachsen

Diese Programme fördern Kultur und sind in Sachsen beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

139 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für Kultur

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KommuneZuschuss

Förderrichtlinie Ehrenamt Landkreis Meißen

Der Landkreis Meißen fördert ehrenamtliche Projekte mit bis zu 2.000 Euro je Antragsteller. Förderfähig sind ausschließlich Sachkosten. Seit 2018 wurden mehr als 990 Ehrenamtsprojekte mit rund 1,77 Millionen Euro aus Landes- und Kreismitteln unterstützt, etwa die Sanierung eines Tierheims, Erste-Hilfe-Ausrüstung für einen Sportverein oder eine Ortsjubiläumsfeier. Anträge gehen an das Dezernat Soziales des Landratsamts.

bis 2.000 Euro
Sachsen
Landratsamt Meißen, Dezernat Soziales
BundZuschuss

Mikroförderprogramm „Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken.“

Kleinförderung für ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und sehr ländlichen Regionen, auch für Vereinsheime und Kulturorte im Dorf. Gefördert werden Projekte zur Gewinnung und Bindung von Engagierten mit bis zu 1.500 Euro, höchstens 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben und einmalig pro Organisation und Kalenderjahr. Antragstellung ist durchgaengig möglich, Projekte können in der Regel sechs Wochen nach Antragstellung beginnen und müssen im laufenden Kalenderjahr abgeschlossen sein.

bis 90 Prozent, maximal 1.500 Euro
bundesweit
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)
LandZuschuss

Wir für Sachsen

Sächsisches Ehrenamtsprogramm, das Ehrenamtlichen eine monatliche Aufwandsentschädigung von 40 Euro zahlt. Antragsteller sind die Projektträger, also Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Stiftungen, Vereine, Kommunen und anerkannte gemeinnützige Organisationen. Für 2026 stehen 11 Millionen Euro im Landeshaushalt bereit; 2025 wurden über 26.300 Ehrenamtliche in 5.595 Projekten unterstützt.

bis 480 Euro je Monat
Sachsen
Freistaat Sachsen, Programmumsetzung durch die Bürgerstiftung Dresden
LandZuschuss

Wir für Sachsen - Förderprogramm für bürgerschaftliches Engagement

Pauschale Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Engagierte in Sachsen in Höhe von 40 EUR pro Monat. Gefördert werden Tätigkeiten in Kinder- und Jugendarbeit, Soziales, Umwelt, Kultur, Musik, Sport und Brauchtumspflege. Für 2026 stehen 11 Millionen EUR bereit, rund 26.000 Engagierte in etwa 5.600 Projekten profitieren.

bis 480 Euro je Monat
Sachsen
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, umgesetzt über die Bürgerstiftung Dresden
BundZuschuss

Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)

Leistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit wenig Geld. Dazu gehören ein Schulbedarfszuschuss von 195 Euro pro Schuljahr, die Übernahme der tatsächlichen Kosten für das Mittagessen in Schule und Kita ohne den früheren Eigenanteil von 1 Euro pro Essen sowie 15 Euro monatlich für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben, etwa im Sportverein oder in der Musikschule.

bis 195 Euro je Monat
bundesweit
Jobcenter, Kommunen und zuständige Stellen der Länder
BundZuschuss

Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes

Die Kulturstiftung des Bundes fördert spartenuebergreifend innovative Kulturprojekte mit internationaler Ausrichtung oder von gesamtstaatlicher Bedeutung. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen, Vereine und fest organisierte Gruppen, nicht jedoch einzelne Künstlerinnen und Künstler. Die beantragte Fördersumme muss mindestens 50.000 Euro betragen. Bei Antragstellung müssen mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten als gesicherte Eigen- oder Drittmittel nachgewiesen sein.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
Kulturstiftung des Bundes
LandZuschuss

Städtebauförderung Sachsen

Landesumsetzung der Bund-Länder-Städtebauförderung in Sachsen mit den Programmen Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt sowie Wachstum und nachhaltige Erneuerung. Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohnern. Gefördert wird nicht das Einzelprojekt, sondern ein aufeinander abgestimmtes Buendel von Maßnahmen in einem festgelegten Gebiet. Bund und Land tragen je 50 Prozent der Programmmittel und übernehmen damit in der Regel zwei Drittel der förderfähigen Kosten, während die Kommune ein Drittel trägt. Seit 1991 wurden rund 6,2 Milliarden Euro eingesetzt. Rechtsgrundlagen sind Artikel 104b Grundgesetz und die Paragrafen 164a und 164b BauGB.

bis 67 Prozent der Kosten
Sachsen
Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung, Bewilligung über die Sächsische Aufbaubank
BundZuschuss

Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes

Mit den Denkmalschutz-Sonderprogrammen finanziert der Bund die Restaurierung national bedeutsamer Denkmale und historischer Orgeln. Seit 2009 sind rund 547 Millionen Euro geflossen. Der Bund beteiligt sich mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, der Rest muss von Land, Kommune, Träger oder Dritten kommen. Für das 14. Programm sind keine Anträge mehr möglich, der Haushaltsausschuss hat für eine neue Runde 2026 rund 50 Millionen Euro bereitgestellt.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundZuschuss

Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes (DS)

Wiederkehrendes Sonderprogramm des Bundes zur Rettung und Sanierung national bedeutsamer Kulturdenkmäler und historischer Orgeln. Der Bund beteiligt sich mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten; die übrige Finanzierung müssen Träger, Land, Kommune oder Dritte aufbringen. Seit 2009 wurden bis 2025 rund 547 Millionen Euro investiert und mehr als 3.000 Kulturdenkmäler und historische Orgeln gefördert. Das 14. Sonderprogramm endete im November 2025 und ist für Neuanträge geschlossen. Für 2026 hat der Haushaltsausschuss 50 Millionen Euro für eine neue Runde vorgesehen. Anträge laufen über die Antragstellen der Länder.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
BundZuschuss

INK - Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Deutschland

Bundesprogramm zur Förderung investiver Maßnahmen an national bedeutsamen Kultureinrichtungen, darunter zahlreiche Baudenkmäler. Das Programm verfuegt über ein jährliches Budget von rund 20 Millionen Euro. Der Bundesanteil beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, sodass eine entsprechende Kofinanzierung durch Land, Kommune oder Träger erforderlich ist. Das Programm wird vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien verwaltet und ist auf Einrichtungen mit gesamtstaatlicher kultureller Bedeutung ausgerichtet.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
BundSteuervorteil

Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen nach Paragraf 7i EStG

Steuerliche Sonderabschreibung für vermietete oder betrieblich genutzte Baudenkmale im Inland. Der Steuerpflichtige kann in den ersten acht Jahren jeweils bis zu 9 Prozent und in den folgenden vier Jahren jeweils bis zu 7 Prozent der Herstellungskosten für Baumaßnahmen absetzen, insgesamt also 100 Prozent über zwölf Jahre. Voraussetzung sind die Denkmaleigenschaft nach Landesrecht, Baumaßnahmen zur Erhaltung als Baudenkmal oder zu dessen sinnvoller Nutzung sowie die vorherige Abstimmung mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde. Zuschussfinanzierte Kostenanteile sind von der Bemessungsgrundlage abzuziehen.

bis 9 Prozent der Kosten
bundesweit
Finanzverwaltung, Bescheinigung durch die Denkmalschutzbehörde
BundSteuervorteil

Erhöhte Absetzungen für vermietete Baudenkmale (§ 7i EStG, Denkmal-AfA)

Wer ein denkmalgeschütztes Gebäude saniert und vermietet, kann die Sanierungskosten im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren mit jeweils bis zu 9 Prozent und in den vier Jahren danach mit jeweils bis zu 7 Prozent absetzen. In zwölf Jahren sind so 100 Prozent der begünstigten Kosten abgeschrieben. Der Haken: Die Baumaßnahmen müssen vor Beginn mit der zuständigen Denkmalbehörde abgestimmt sein, und ohne deren Bescheinigung erkennt das Finanzamt nichts an. Zuschüsse aus öffentlichen Kassen mindern die begünstigten Kosten.

bis 9 Prozent der Kosten
bundesweit
Bund, Bescheinigung durch die nach Landesrecht zuständige Denkmalbehörde
BundSteuervorteil

Steuerbegünstigung für selbst genutzte Denkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten (§ 10f EStG)

Wer ein Baudenkmal oder ein Gebäude in einem Sanierungsgebiet selbst bewohnt, kann die Sanierungskosten im Jahr des Abschlusses der Baumaßnahme und in den neun folgenden Jahren mit jeweils bis zu 9 Prozent wie Sonderausgaben abziehen. Das ist der Weg für Selbstnutzer, denen die Abschreibungen nach §§ 7h und 7i EStG verwehrt sind. Der Haken: Der Abzug ist auf ein einziges Gebäude beschränkt, Ehepaare kommen zusammen auf zwei. Es gelten dieselben Bescheinigungspflichten wie bei der Vermietung, und wer für dieselben Kosten § 35c EStG nutzt, kann § 10f nicht zusätzlich beanspruchen.

bis 9 Prozent der Kosten
bundesweit
Bund, Bescheinigung durch Denkmalbehörde oder Gemeinde
BundSteuervorteil

Steuerbegünstigung für selbstgenutzte Baudenkmale und Sanierungsgebiete nach Paragraf 10f EStG

Steuerabzug für Eigentümer, die ein Baudenkmal oder ein Gebäude in einem Sanierungsgebiet zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Abziehbar sind im Jahr des Abschlusses der Maßnahme und in den neun folgenden Jahren jeweils bis zu 9 Prozent der Aufwendungen, insgesamt also 90 Prozent über zehn Jahre. Die Voraussetzungen entsprechen denen der Paragrafen 7h und 7i EStG. Die Abzugsbeträge können nur für ein einziges Gebäude in Anspruch genommen werden; zusammenveranlagte Ehegatten können sie für insgesamt zwei Gebäude nutzen. Auch Erhaltungsaufwand ist unter denselben Bedingungen begünstigt.

bis 9 Prozent der Kosten
bundesweit
Finanzverwaltung, Bescheinigung durch Denkmalschutzbehörde oder Gemeinde
BundPrämie

APPLAUS – Auszeichnung der Programmplanung unabhängiger Spielstätten

Höchstdotierter Programmpreis des Bundes für unabhängige Musikclubs und Konzertreihen aus allen Bereichen der Popularmusik und des Jazz, seit 2013 von der Initiative Musik durchgeführt. Jährlich stehen rund 1,5 Mio. Euro Preisgelder bereit. Bei der zwölften Verleihung 2025 wurden 88 Spielstätten und Konzertreihen mit insgesamt 1,7 Mio. Euro ausgezeichnet. Seit 2013 wurden über 1.000 Auszeichnungen und mehr als 19 Mio. Euro vergeben.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien, durchgeführt von der Initiative Musik gGmbH
BundZuschuss

Aller.Land - zusammen gestalten. Strukturen stärken.

Aller.Land fördert innovative, partizipative und gemeinschaftsstiftende Vorhaben in strukturschwachen ländlichen Regionen. Bis 2030 stehen bis zu 69,4 Millionen Euro bereit. Nach der Entwicklungsphase wurden 30 Regionen für die Umsetzungsphase von 2025 bis 2030 ausgewählt. Eine neue offene Bewerbungsrunde ist derzeit nicht ausgeschrieben.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien gemeinsam mit weiteren Partnern
BundZuschuss

Allgemeine Projektförderung Soziokultur

Förderung zeitlich befristeter, partizipativer Kulturprojekte, bei denen Menschen aktiv an Konzeption und Umsetzung beteiligt sind. Die Projekte greifen gesellschaftspolitische oder soziale Themen mit kulturellen Mitteln auf. Freie Träger wie Initiativen und Vereine werden gegenüber öffentlichen Antragstellern bevorzugt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Fonds Soziokultur e.V., gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundZuschuss

Allgemeine Projektförderung des Fonds Soziokultur

Zentrale Bundesförderung für soziokulturelle Projekte. Gefördert werden zeitlich befristete Vorhaben, die Menschen vor Ort als Aktive in Konzeption und Durchführung einbeziehen und ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema mit kulturellen Methoden bearbeiten. Gesucht werden mutige Ansaetze und innovative Formate mit Modellcharakter. Gekoppelt an die Förderrunde im Herbst 2026 ist der 13. Innovationspreis Soziokultur zum Thema Einsamkeit ausgeschrieben, eine gesonderte Bewerbung dafuer ist nicht möglich. Konkrete Förderhöhen nennt die Programmseite nicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Fonds Soziokultur e.V., gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundZuschuss

Arbeitsstipendien des Deutschen Literaturfonds

Arbeitsstipendien für professionelle deutschsprachige Autorinnen und Autoren mit nachweislich herausragendem literarischem Niveau. Die Stipendienhöhe beträgt 3.000 Euro pro Monat, die maximale Laufzeit ein Jahr. Verlaengerungsstipendien sind nur in begründeten Ausnahmefaellen möglich. Parallel vergibt der Fonds Arbeitsstipendien für Comics, ein Initiativstipendium, die Kranichsteiner Kinder- und Jugendliteratur-Stipendien sowie Auslandsstipendien in New York, London und Nancy.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutscher Literaturfonds e.V., gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundZuschuss

Auslandsstipendien des Bundes für Künstlerinnen und Künstler (Villa Massimo, Casa Baldi, Venedig, Paris, Villa Aurora)

Residenzstipendien des Bundes für aussergewoehnlich qualifizierte Künstlerinnen und Künstler: Villa Massimo in Rom für zehn Monate, Casa Baldi in Olevano Romano für drei Monate, Deutsches Studienzentrum Venedig mit acht Stipendien zu je drei Monaten, Cite internationale des arts in Paris für sechs Monate und Villa Aurora in Los Angeles für drei Monate. Sparten sind Architektur, Bildende Kunst, Literatur, Komposition, bei der Villa Aurora zusätzlich Film. Bewerbungsschluss ist der 15. Januar für das Folgejahr.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien, Vergabe über die Kulturstiftung der Länder
BundZuschuss

Bundesschallschutzprogramm für Clubs und Festivals

Das Bundesschallschutzprogramm ist ein Pilotprogramm mit drei Millionen Euro, mit dem Spielstätten und Festivals ihre Laermemissionen senken können. Ziel ist es, Konflikte mit der Nachbarschaft zu entschaerfen, bevor Veranstaltungsorte schließen müssen. Gefördert werden bauliche und technische Maßnahmen zum Schallschutz. Die Antragsfrist war der 30. Juni 2026, das Auswahlverfahren läuft.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Initiative Musik gGmbH
BundZuschuss

Cultural Bridge - deutsch-britische Kooperationen

Cultural Bridge fördert Kooperationen zwischen soziokulturellen Akteuren aus Deutschland und dem Vereinigten Koenigreich. Ziel ist der Austausch über gemeinschaftsbasierte Kulturarbeit zwischen beiden Ländern. Das Programm wird vom Fonds Soziokultur gemeinsam mit britischen Partnern getragen. Konkrete Förderbeträge sind auf der Programmuebersicht nicht ausgewiesen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Fonds Soziokultur e.V.
SonstigeZuschuss

Denkmalförderung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz

Private Stiftung, die jährlich rund 600 Sanierungsvorhaben an Baudenkmalen in ganz Deutschland fördert. Vorrangig unterstützt werden private Eigentümer, private Einrichtungen, Denkmalvereine, Kirchen und Kommunen; die Mittel sollen die öffentliche Hand ausdrücklich nicht von ihrer Verantwortung entlasten. Gefördert werden bauliche Instandsetzungs- und Konservierungsarbeiten an eingetragenen Kulturdenkmalen sowie die Restaurierung von Bauteilen und Ausstattung, in Ausnahmefaellen auch Planungs- und Forschungskosten. Antragsschluss für das Jahresförderprogramm ist der 31. August; bei Katastrophenschäden ist eine Antragstellung ganzjährig möglich.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Stiftung Denkmalschutz
SonstigeZuschuss

Denkmalförderung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz

Die größte private Denkmalförderung Deutschlands unterstützt jährlich rund 600 Restaurierungsvorhaben. Gefördert werden Arbeiten zur dauerhaften Erhaltung eingetragener Kulturdenkmale in ihrer denkmalwerten Originalsubstanz, außerdem Voruntersuchungen, Dokumentation, Bergung wichtiger Artefakte und Planungskosten. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Verfügungsberechtigte, ausdrücklich auch gemeinnützige Trägervereine und Stiftungen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD)

Mehr zu Kultur

Eine Liste zeigt alles zu Kultur. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.