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Förderprogramme für Kultur in Bayern

Diese Programme fördern Kultur und sind in Bayern beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

137 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für Kultur

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BundZuschuss

Wiederaufnahmeförderung Freie Darstellende Kuenste

Die Wiederaufnahmeförderung finanziert die Wiederaufnahme oder künstlerische Überarbeitung bereits geförderter Produktionen der freien darstellenden Kuenste. Der Förderrahmen liegt zwischen 10.000 und 25.000 Euro. Damit sollen Arbeiten laenger im Repertoire bleiben statt nach wenigen Aufführungen zu verschwinden. Die Antragsfrist ist der 12. Oktober 2026.

10.000 Euro bis 25.000 Euro
bundesweit
Fonds Darstellende Kuenste e.V.
BundZuschuss

Produktionsförderung Freie Darstellende Kuenste

Die Produktionsförderung des Fonds Darstellende Kuenste unterstützt neue Produktionen professioneller freischaffender Künstlerinnen und Künstler mit 15.000 bis 50.000 Euro. Vorausgesetzt wird eine Kofinanzierung von 50 Prozent aus öffentlichen Mitteln. Der Fonds wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien getragen. Die Antragsfrist ist der 15. September 2026.

bis 50 Prozent, maximal 50.000 Euro
bundesweit
Fonds Darstellende Kuenste e.V.
BundZuschuss

Musikfonds Stipendium Kuenstliche Intelligenz

Der Musikfonds vergibt zehn Stipendien an professionelle freiberufliche Musikschaffende, die sich künstlerisch mit Kuenstlicher Intelligenz auseinandersetzen. Das Stipendium schafft Zeit für Recherche und Erprobung statt für ein fertiges Produkt. Die Bewerbungsfrist lief vom 1. bis 30. Juni 2026. Die Höhe des einzelnen Stipendiums ist in der Programmuebersicht nicht beziffert.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Musikfonds e.V.
BundZuschuss

Musikfonds Ensembleförderung

Die Ensembleförderung des Musikfonds unterstützt professionelle Ensembles mit mindestens fuenf Mitgliedern über einen laengeren Zeitraum. Die Förderung beträgt bis zu 50.000 Euro jährlich für maximal zwei Jahre. Ziel ist es, kontinuierliche Ensemblearbeit statt einzelner Projekte zu ermöglichen. Die Ausschreibung erfolgt rundenweise.

bis 50.000 Euro je Jahr
bundesweit
Musikfonds e.V.
BundZuschuss

Outer Ear - partizipative Musikprojekte

Outer Ear ist ein Sonderprogramm des Musikfonds für partizipative Musikprojekte mit experimentellem Charakter. Gefördert werden Vorhaben, die Menschen ohne professionellen Musikhintergrund künstlerisch einbinden. Antragsfenster 2026 sind der 1. bis 30. April und der 1. bis 30. Oktober. Eine maximale Fördersumme wird in der Programmuebersicht nicht genannt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Musikfonds e.V.
BundZuschuss

Musikfonds Projektförderung bis 3.000 Euro

Die kleine Projektförderung des Musikfonds vergibt bis zu 3.000 Euro für Musikprojekte mit Schwerpunkt im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen. Das Verfahren ist bewusst schlank gehalten, es gibt mehrere Fristen pro Jahr. Eine Kofinanzierung von mindestens zehn Prozent ist erforderlich. Antragsfristen 2026 sind der 29. Mai, der 31. August und der 30. November, jeweils 18:00 Uhr.

bis 3.000 Euro
bundesweit
Musikfonds e.V.
BundZuschuss

Musikfonds Projektförderung bis 50.000 Euro

Der Musikfonds fördert Projekte der zeitgenoessischen Musik aller Genres mit bis zu 50.000 Euro. Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige Musikschaffende sowie Ensembles und Veranstalter. Es wird eine Kofinanzierung von mindestens zehn Prozent verlangt. Die Antragsfrist für die nächste Runde läuft vom 1. bis 30. September 2026, 18:00 Uhr.

bis 50.000 Euro
bundesweit
Musikfonds e.V.
BundZuschuss

Cultural Bridge - deutsch-britische Kooperationen

Cultural Bridge fördert Kooperationen zwischen soziokulturellen Akteuren aus Deutschland und dem Vereinigten Koenigreich. Ziel ist der Austausch über gemeinschaftsbasierte Kulturarbeit zwischen beiden Ländern. Das Programm wird vom Fonds Soziokultur gemeinsam mit britischen Partnern getragen. Konkrete Förderbeträge sind auf der Programmuebersicht nicht ausgewiesen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Fonds Soziokultur e.V.
BundZuschuss

Projektförderung Soziokultur

Der Fonds Soziokultur fördert zeitlich befristete soziokulturelle Projekte, die Menschen vor Ort aktiv in Konzeption und Durchführung einbeziehen. Träger sind soziokulturelle Zentren, Vereine und Initiativen aus ganz Deutschland. Der Fonds wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien finanziert. Die nächste Antragsphase läuft vom 2. Oktober bis 2. November 2026.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Fonds Soziokultur e.V.
BundZuschuss

Zero - klimaneutrale Kunstprojekte

Zero ist ein Programm der Kulturstiftung des Bundes für klimaneutral produzierte Kunstprojekte. Kultureinrichtungen erproben darin, wie sich künstlerische Arbeit ohne zusätzliche Treibhausgasemissionen umsetzen laesst. Das Programm läuft aktuell weiter. Konkrete Förderbeträge sind auf der Programmuebersicht nicht ausgewiesen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Kulturstiftung des Bundes
BundZuschuss

Tanzland - Gastspielförderung der Kulturstiftung des Bundes

Tanzland fördert Kooperationen zwischen Tanzensembles und regionalen Spielstätten, damit zeitgenoessischer Tanz auch ausserhalb der Metropolen gezeigt wird. Gefördert werden mehrjährige Gastspielpartnerschaften samt begleitender Vermittlungsarbeit. Das Programm zählt zu den laufenden Förderprogrammen der Kulturstiftung des Bundes. Förderbeträge sind auf der Programmuebersicht nicht beziffert.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Kulturstiftung des Bundes
BundZuschuss

LOKAL - Partnerschaftsprogramm der Kulturstiftung des Bundes

LOKAL ist ein Partnerschaftsprogramm der Kulturstiftung des Bundes für Kulturakteure in kleineren Städten und ländlich gepraegten Regionen. Gefördert werden langfristig angelegte Kooperationen zwischen Kultureinrichtungen und lokalen Partnern, die das kulturelle Angebot vor Ort dauerhaft stärken. Das Programm gehoert zu den laufenden Förderprogrammen der Stiftung. Konkrete Förderbeträge werden auf der Programmuebersicht nicht ausgewiesen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Kulturstiftung des Bundes
LandZuschuss

Dorferneuerung in Bayern, private Maßnahmen

Im Bayerischen Dorferneuerungsprogramm können private Eigentümer in anerkannten Dorferneuerungsgebieten Zuschüsse für Bauvorhaben erhalten. Für Gebäudemaßnahmen gibt es bis zu 35 Prozent je Anwesen, bei besonders erhaltenswerten Gebäuden bis zu 60 Prozent, für Hof- und Vorbereiche bis zu 30 Prozent. Voraussetzung ist, dass die Gemeinde zuvor in das Dorferneuerungsprogramm aufgenommen wurde, dazu stellt sie einen Antrag beim Amt für Ländliche Entwicklung. Die Ortsteile sollen in der Regel nicht mehr als 2.000 Einwohner haben, Bürgerbeteiligung ist Pflicht.

bis 60 Prozent der Kosten
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus, Ämter für Ländliche Entwicklung
KommuneZuschuss

Regionalbudget ILE Dreiländereck

Die ILE Dreiländereck in Oberfranken vergibt ein Regionalbudget von 40.000 Euro an Kleinprojekte in den Gemeinden Döhlau, Regnitzlosau, Rehau und Schönwald. Gefördert werden bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 5.000 Euro je Projekt. Das Projektvolumen muss zwischen 500 und 20.000 Euro liegen. Antragsberechtigt sind Vereine, Stiftungen, Religionsgemeinschaften, Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen.

bis 80 Prozent, maximal 5.000 Euro
Bayern
ILE Dreiländereck, Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken
KommuneZuschuss

Regionalbudget Kommunale Allianz A7 Franken West

Die Kommunale Allianz A7 Franken West in Mittelfranken fördert aus ihrem Regionalbudget Kleinprojekte mit bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 10.000 Euro je Projekt. Die förderfähigen Gesamtkosten dürfen 20.000 Euro nicht überschreiten. Antragsberechtigt sind Kommunen, Vereine, Kleinstunternehmen und Privatpersonen aus dem Allianzgebiet. Die Projekte müssen bis 20. September 2026 umgesetzt und abgerechnet sein.

bis 80 Prozent, maximal 10.000 Euro
Bayern
Kommunale Allianz A7 Franken West, Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim
KommuneZuschuss

Regionalbudget ILE Donauschleife

Die ILE Donauschleife in Niederbayern vergibt ein Regionalbudget von 75.000 Euro an Kleinprojekte in ihren Mitgliedsgemeinden. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 10.000 Euro je Projekt. Die Gesamtkosten dürfen 20.000 Euro brutto nicht überschreiten, die Mindestförderung liegt bei 500 Euro. Antragsberechtigt sind Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Vereine, Verbände, ehrenamtliche Initiativen, Privatpersonen und Unternehmen.

bis 80 Prozent, maximal 10.000 Euro
Bayern
ILE Donauschleife, Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern
KommuneZuschuss

Regionalbudget ILE Ilzer Land

Der Zusammenschluss von zwölf Gemeinden im Ilzer Land vergibt jährlich ein Regionalbudget von 100.000 Euro an Kleinprojekte. Gefördert werden bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 10.000 Euro je Projekt, in der Praxis liegt der Satz oft bei 70 Prozent, damit mehr Projekte zum Zug kommen. Die Projektkosten müssen zwischen 500 und 20.000 Euro brutto liegen. Antragsberechtigt sind Vereine, Privatpersonen und Kleinstunternehmen.

bis 80 Prozent, maximal 10.000 Euro je Jahr
Bayern
ILE Ilzer Land e.V., gefördert durch das Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern
LandZuschuss

Regionalbudget Bayern für Kleinprojekte in ILE-Regionen

Bayern stellt Zusammenschlüssen von Gemeinden im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung ein jährliches Regionalbudget bereit. Aus diesem können Kleinprojekte mit förderfähigen Gesamtausgaben zwischen 500 und 20.000 Euro mit bis zu 80 Prozent bezuschusst werden, höchstens 10.000 Euro je Projekt. Je nach Größe der ILE erhält der Zusammenschluss 50.000 bis 100.000 Euro pro Jahr. Antragsteller wenden sich nach dem örtlichen Projektaufruf an ihre ILE, Rechtsgrundlage sind die FinR-LE und die GAK-Maßnahme 9.0.

bis 80 Prozent, maximal 10.000 Euro je Jahr
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus, Ämter für Ländliche Entwicklung
EUZuschuss

Interreg Bayern-Oesterreich

Interreg Bayern-Oesterreich fördert die grenzueberschreitende Zusammenarbeit zwischen bayerischen und oesterreichischen Regionen. Gefördert werden Vorhaben in Forschung und Innovation, Umwelt und Klimaanpassung, Tourismus und Kultur sowie in der institutionellen Zusammenarbeit über die Grenze. Antragsteller sind Kommunen, Hochschulen, Verbände und Unternehmen, die gemeinsam mit einem Partner auf der jeweils anderen Seite der Grenze arbeiten. Zusätzlich gibt es einen Kleinprojektefonds für Begegnungsvorhaben.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Verwaltungsbehörde Land Salzburg, kofinanziert aus dem EFRE
EUZuschuss

Kreatives Europa Aktionsbereich MEDIA

Der Aktionsbereich MEDIA fördert die europäische Film- und Audiovisionsbranche entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Unterstützt werden Entwicklung und Produktion von Filmen, Serien, Videospielen und XR-Anwendungen, Vertrieb und Bewerbung europäischer Werke, Festivals, Netzwerke sowie Talentförderung und Weiterbildung. Ziel ist, europäische Inhalte im digitalen Umfeld sichtbar zu machen und insbesondere ein juengeres Publikum zu erreichen. Antragsberechtigt sind Produktions- und Vertriebsfirmen, Festivals, Kinos und Branchenverbände aus teilnehmenden Ländern.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission, EACEA
EUZuschuss

Kreatives Europa Aktionsbereich KULTUR

Der Aktionsbereich KULTUR von Kreatives Europa fördert die europäische Zusammenarbeit in Architektur, Kulturerbe, Design, Literatur und Verlagswesen, Musik und darstellenden Kuensten. Ziele sind künstlerisches Schaffen und Innovation, die grenzueberschreitende Verbreitung europäischer Werke, Mobilität von Künstlerinnen und Künstlern sowie der digitale und ökologische Wandel der Branche. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen, Netzwerke, Plattformen und Unternehmen aus teilnehmenden Ländern. Die Aufrufe werden über die EACEA und das Funding-and-Tenders-Portal veröffentlicht.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission, EACEA
EUZuschuss

Horizont Europa Cluster 2 Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft

Cluster 2 von Horizont Europa fördert Forschung zu Demokratie und Regierungsführung, zum kulturellen Erbe und zur Kultur- und Kreativwirtschaft sowie zu sozialem und wirtschaftlichem Wandel. Gefördert werden vor allem geistes- und sozialwissenschaftliche Verbundprojekte, oft zusammen mit Kultureinrichtungen und Kommunen. Antragsteller ist im Regelfall ein Konsortium aus mindestens drei Einrichtungen aus drei verschiedenen Ländern. Die Themen wechseln mit dem Arbeitsprogramm.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission
BundZuschuss

Radnetz Deutschland

Der Bund fördert die qualitative Verbesserung und Bekanntheit der D-Routen, also des rund 12.000 Kilometer langen Netzes der Radfernwege. Gefördert werden unter anderem Verbreiterungen, Neubauabschnitte, Sicherheitsverbesserungen, Fahrradabstellanlagen und Rastplätze. Derzeit werden etwa 91 Projekte mit rund 49 Millionen Euro unterstützt. Einzelne Fördersaetze nennt das Ministerium auf der Programmseite nicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Umsetzung über das Bundesamt für Logistik und Mobilität
BundSteuervorteil

Ermäßigte Grundsteuermesszahl für geförderten Wohnungsbau und Denkmale (§ 15 GrStG)

Bei der Grundsteuer nach dem Bundesmodell wird die Steuermesszahl ermäßigt und damit die Steuer dauerhaft gesenkt. Um 25 Prozent sinkt sie für Wohngrundstücke, für die eine Förderzusage nach dem Wohnraumförderungsgesetz oder entsprechendem Landesrecht besteht und Bindungen bestehen, sowie für Grundstücke gemeinnütziger oder genossenschaftlicher Wohnungsunternehmen. Um weitere 10 Prozent sinkt sie bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen. Der Haken: Die Ermäßigung gibt es nur auf Antrag im Rahmen der Grundsteuerfeststellung, und Bundesländer mit eigenem Grundsteuermodell wie Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Hamburg haben abweichende Regelungen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund als Gesetzgeber, Festsetzung durch das Finanzamt und die Gemeinde

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