Förderprogramme für Gründung in Sachsen-Anhalt
Diese Programme fördern Gründung und sind in Sachsen-Anhalt beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
126 Programme gefunden
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- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
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- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
EFRE und JTF Sachsen-Anhalt 2021 bis 2027
Programm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) in Sachsen-Anhalt für die Förderperiode 2021 bis 2027. Unter diesem Dach liegen Landesprogramme wie Sachsen-Anhalt INNOVATIV und Sachsen-Anhalt DIGITAL sowie das Programm STARK für das Braunkohlerevier. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt ist als Landesförderbank die zentrale Anlaufstelle und Bewilligungsbehörde für den größten Teil der Landesförderung.
Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV
Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV ist die zentrale Anlaufstelle für bestehende und in Gründung befindliche Energiegenossenschaften in Deutschland, darunter zahlreiche Bürgerwindparks. Sie bündelt die Gründungsberatung der regionalen genossenschaftlichen Prüfungsverbände, veröffentlicht die jährliche Umfrage zur Lage der Energiegenossenschaften und vertritt die Branche gegenüber der Politik. Nach der letzten veröffentlichten Erhebung gab es 835 Energiegenossenschaften in Deutschland; rund 80 Prozent betreiben Photovoltaikanlagen. Der Anteil der Genossenschaften mit Projektplanungen ist seit 2018 von 72 auf 38 Prozent gefallen, was der Verband auf die Umstellung auf Ausschreibungen und regulatorische Änderungen zurückführt.
DBU Green Start-up Programm
Sonderprogramm der Deutschen Bundesstiftung Umwelt für junge Unternehmen mit nachhaltigem Geschäftsmodell, also auch für Gründungen rund um Reparatur, Wiederverwendung, Sharing und Kreislaufwirtschaft. In fünf Jahren wurden 75 junge Unternehmen mit insgesamt 9,1 Millionen Euro gefördert. Wichtigste Auswahlkriterien sind nach Aussage des Jurymitglieds Prof. Dr. Klaus Fichter die Umweltentlastung und der Innovationsgrad. Das Programm richtet sich an Gründungen mit doppeltem Auftrag, die wirtschaftlichen Erfolg mit ökologischem und sozialem Beitrag verbinden und für klassische Investoren oft zu früh oder zu riskant sind. Konkrete Förderhöchstbeträge nennt die verlinkte Programmseite nicht.
Landesbürgschaften Sachsen-Anhalt
Ausfallbürgschaften des Landes für Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkredite, in der Regel für 80 Prozent der verbürgten Kreditsumme oder des Ausfalls. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler und natürliche Personen, die sich an einem Unternehmen beteiligen wollen, etwa bei einer Nachfolge.
ego.-START (Sachsen-Anhalt)
Zuschuss für Existenzgründerinnen, Existenzgründer und Unternehmensnachfolgerinnen und -nachfolger in Sachsen-Anhalt. Gefördert werden Coachings mit 540 Euro je Tagewerk und maximal zehn Tagewerken, also bis 5.400 Euro. Daneben gibt es ein Gründerstipendium von 2.000 Euro monatlich für maximal 18 Monate.
IB-Nachfolgedarlehen für KMU (Sachsen-Anhalt)
Darlehen für kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler, die einen Betrieb in Sachsen-Anhalt übernehmen. Der Zinssatz richtet sich nach der Ratingklasse und liegt zwischen 3,45 Prozent nominal in den Klassen 1 bis 5 und 6,25 Prozent in den Klassen 10 bis 14. Laufzeiten 5, 10, 15 oder 20 Jahre mit bis zu zwei Freijahren.
IB-Nachfolgedarlehen für Gründer (Sachsen-Anhalt)
Zinsgünstiges Darlehen für Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die einen Betrieb in Sachsen-Anhalt übernehmen. Bis 500.000 Euro liegt der Zinssatz bei 2,95 Prozent nominal beziehungsweise 2,99 Prozent effektiv, Stand 1. August 2025. Laufzeiten 5, 10, 15 oder 20 Jahre mit bis zu zwei tilgungsfreien Jahren.
Beratungsnetzwerk im Handwerk
Der Bund finanziert das kostenfreie und neutrale Beratungsangebot der Handwerksorganisationen mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Pro Vollzeitstelle sind es 24.100 Euro jährlich für Betriebsberatung und Fachberatung sowie 30.100 Euro für Beratungsstellen für Innovation und Technologie. Endbegünstigte sind Handwerksbetriebe und Menschen vor Gründung oder Übernahme.
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (BAFA-Beratungsförderung)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen. Themen wie Nachfolge und Übergabe sind erfasst. Jedes Unternehmen kann in der Geltungsdauer maximal fünf Beratungen abrechnen, davon höchstens zwei pro Jahr.
nexxt-change Unternehmensnachfolgebörse
Kostenlose und anonyme Nachfolgebörse des Bundes für Betriebsinhaber, die einen Nachfolger suchen, und für Übernahmeinteressierte. Seit 2006 wurden nach Angaben der Plattform 22.300 Vermittlungen erreicht, 431 regionale Partner wie Kammern und Banken begleiten die Inserate kostenfrei.
ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (KfW-Programm 077)
Kredit bis 500.000 Euro je Antragstellerin oder Antragsteller für Gründung, Übernahme eines gewerblichen Unternehmens oder tätige Beteiligung in den ersten fünf Jahren. Besonderheit ist die 100-prozentige Garantieübernahme durch eine Bürgschaftsbank. Laufzeit 15 Jahre mit 5 Tilgungsfreijahren oder 10 Jahre mit 2 Tilgungsfreijahren.
ERP-Gründerkredit – StartGeld (KfW-Programm 067)
Förderkredit von bis zu 200.000 Euro für Gründung, Betriebsübernahme und Festigung, davon bis zu 80.000 Euro für Betriebsmittel. Die KfW übernimmt 80 Prozent des Kreditrisikos gegenüber der Hausbank, was die Kreditvergabe ohne dingliche Sicherheiten erleichtert. Laufzeiten bis 5 oder 10 Jahre mit ein bis zwei tilgungsfreien Anlaufjahren.
AFBG-Existenzgründererlass (§ 13b AFBG, Darlehenserlass bei Existenzgründung)
Wer nach bestandener Fortbildungsprüfung ein Unternehmen gründet oder einen Betrieb übernimmt, bekommt das noch nicht fällige Restdarlehen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in voller Höhe erlassen. Ohne Gründung werden nach bestandener Prüfung 50 Prozent des noch nicht fälligen Darlehens erlassen. Rechtsgrundlage ist das AFBG.
Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, AFBG)
Förderung von Meister- und Aufstiegsfortbildungen mit Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis 15.000 Euro, davon 50 Prozent als Zuschuss und der Rest als zinsgünstiges KfW-Darlehen. Materialkosten des Meisterstücks werden bis 2.000 Euro gefördert, in Vollzeit gibt es einen Unterhaltsbeitrag von 1.019 Euro monatlich für Alleinstehende plus 235 Euro je Kind sowie 150 Euro Kinderbetreuungszuschlag.
Meistergründungsprämie Sachsen-Anhalt
Zuschuss von 10.000 Euro für Handwerksmeisterinnen und -meister in Sachsen-Anhalt, die sich in ihrem Handwerk selbständig machen. Gefördert werden Neugründung und Betriebsübernahme, förderfähig sind Ausgaben für Investitionen und Betriebsmittel der erstmaligen Gründung.
Rentenbank-Förderung innovativer agrarnaher Start-ups
Aus dem Zweckvermögen des Bundes fördert die Landwirtschaftliche Rentenbank innovative agrarnahe Start-ups. Grundlage ist eine eigene Richtlinie über die Verwendung des Zweckvermögens, ergänzt um ein Informationsblatt zur Start-up-Förderung und die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung. Zielgruppe sind junge Unternehmen mit Bezug zur Agrarwirtschaft, etwa in Agrartechnik, Digitalisierung der Landwirtschaft oder nachhaltiger Lebensmittelerzeugung. Anders als bei den Förderkrediten wird hier ein Zuschuss gewährt und nicht über die Hausbank durchgeleitet.
DBU Green Start-up-Programm
Mit dem Green Start-up-Programm unterstützt die Deutsche Bundesstiftung Umwelt neu gegründete Unternehmen mit nachhaltigem Geschäftsmodell. Gefördert werden junge Firmen, deren Produkt oder Dienstleistung einen messbaren Umweltnutzen hat, etwa in Kreislaufwirtschaft, Naturschutz oder Ressourcenschonung. Das Programm ist eine der vier Förderlinien der Stiftung. Anträge sind ganzjährig möglich.
GAP-Direktzahlungen: Einkommensstützung für Junglandwirte
Junglandwirtinnen und Junglandwirte erhalten zusätzlich zur Einkommensgrundstützung eine eigene Zahlung je Hektar. Sie wird für höchstens 120 Hektar und laengstens fuenf Jahre ab der ersten Bewilligung gewährt. Ziel ist es, den Generationswechsel in der Landwirtschaft zu erleichtern und die hohen Anfangskosten einer Hofübernahme oder Neugründung abzufedern. Der Zuschlag wird im Rahmen des jährlichen Sammelantrags beantragt.
Feststellung der Gemeinnützigkeit und Freistellungsbescheid nach Paragraf 60a AO
Paragraf 60a AO regelt die gesonderte Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit. Die Feststellung erfolgt auf Antrag des Vereins oder von Amts wegen bei der ersten Körperschaftsteuerveranlagung. Sie ist für die Besteuerung des Vereins und für Spender bindend und ist damit die Grundlage für Zuwendungsbestätigungen. Der Freistellungsbescheid bestätigt später die tatsaechliche Geschäftsführung und wird in der Regel alle drei Jahre erteilt. Die Feststellung kann aufgehoben werden, wenn sich die Verhältnisse aendern oder Verstoesse bekannt werden.
IB-Nachfolgedarlehen für KMU Sachsen-Anhalt
Darlehen zur Finanzierung von Nachfolgelösungen in kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Freiberuflern in Sachsen-Anhalt. Finanziert werden der Erwerb einer taetigen Beteiligung, der Erwerb von Anlage- und Umlaufvermögen sowie der Erwerb immaterieller Gegenstände. Die Laufzeit beträgt wahlweise 5, 10, 15 oder 20 Jahre bei einer Zinsbindung von 5 oder 10 Jahren, möglich sind bis zu zwei tilgungsfreie Jahre. Der Zinssatz richtet sich nach der Ratingklasse des Unternehmens. Voraussetzung ist, dass der Firmensitz des zu übernehmenden Unternehmens in Sachsen-Anhalt liegt.
nexxt-change Unternehmensboerse
Bundesweite Unternehmensboerse für die Unternehmensnachfolge, getragen vom Bundeswirtschaftsministerium gemeinsam mit KfW, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern sowie Wirtschaftsverbänden. Übergabewillige Unternehmerinnen und Unternehmer können kostenfrei ein Verkaufsangebot einstellen, Übernahmeinteressierte ein Gesuch. Alle Inserate werden von regionalen Ansprechpartnern der Kammern und Verbände geprüft und begleitet. Die Boerse ist kein Förderprogramm mit Geldleistung, sondern die zentrale öffentliche Matching-Plattform für Betriebsübernahmen im Handwerk und Mittelstand.
Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbanken
Klassische Ausfallbürgschaft der regionalen Bürgschaftsbanken für Unternehmen, denen bankübliche Sicherheiten fehlen. Die Bürgschaft wird gemeinsam mit der Hausbank beantragt und deckt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags ab, die Bürgschaftshöhe reicht bis 2 Millionen Euro. Verbuergt werden Investitionskredite, Betriebsmittelkredite, Avalkredite und Kredite für Existenzgründungen sowie Unternehmensnachfolgen. Jedes Bundesland hat eine eigene Bürgschaftsbank, die Konditionen sind weitgehend vergleichbar.
Bürgschaft ohne Bank (BoB) der Bürgschaftsbanken
Ausfallbürgschaft, die Unternehmen direkt bei der Bürgschaftsbank beantragen können, bevor sie mit einer Hausbank sprechen. Mit der verbindlichen Bürgschaftszusage in der Hand verbessern sich die Chancen in den Kreditverhandlungen deutlich. Verbuergt werden Existenzgründungen, Investitionen für Geschäfts- und Betriebserweiterungen, Betriebsverlagerungen, Gewährleistungen und ausdrücklich auch Betriebsmittelfinanzierungen. Die Bürgschaft deckt maximal 80 Prozent des Kreditbetrags bei einer Bürgschaftshöhe bis 250.000 Euro. Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre, bei Programmkrediten der öffentlichen Hand und gewerblichen Baufinanzierungen laenger.
Mikrokreditfonds Deutschland
Kleinkredit für natürliche Personen und kleine sowie mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die ihren Fremdkapitalbedarf nicht aus eigenen Mitteln decken können und bei Banken schwer an Kredite kommen. Finanziert werden Investitionen in Sachanlagen, in immaterielle Anlagegueter und in Betriebskapital. Die Kredithöhe reicht von 1.000 bis 25.000 Euro bei einer Laufzeit von bis zu 4 Jahren. Der Zinssatz beträgt 8,1 Prozent. Die Antragstellung erfolgt nicht über eine Hausbank, sondern direkt bei einem der teilnehmenden Mikrofinanzinstitute.
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