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Förderprogramme für Gründung in Rheinland-Pfalz

Diese Programme fördern Gründung und sind in Rheinland-Pfalz beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

128 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für die Gründung

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BundZuschuss

Messeprogramm Young Innovators (junge innovative Unternehmen)

Junge innovative Unternehmen erhalten einen Zuschuss zu Standmiete und Standbau, wenn sie auf dem Bundesgemeinschaftsstand einer ausgewählten internationalen Leitmesse in Deutschland ausstellen. Bei den ersten beiden Beteiligungen werden 60 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen, ab der dritten Beteiligung 50 Prozent. Die Förderung ist auf 7.500 Euro pro Aussteller und Messe begrenzt. Das Unternehmen muss juenger als zehn Jahre sein, weniger als 50 Mitarbeiter haben und höchstens zehn Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme erreichen.

bis 60 Prozent, maximal 7.500 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
BundZuschuss

Messeprogramm für junge innovative Unternehmen

Junge innovative Unternehmen erhalten einen Zuschuss zu Standmiete und Standbau auf Gemeinschaftsständen ausgewählter internationaler Leitmessen in Deutschland. Die ersten zwei Teilnahmen werden mit 60 Prozent gefördert, ab der dritten Beteiligung mit 50 Prozent. Der Zuschuss beträgt maximal 7.500 Euro pro Aussteller und Messe.

bis 60 Prozent, maximal 7.500 Euro
bundesweit
BAFA
BundKredit

Mikrokreditfonds Deutschland

Kleinkredit für natürliche Personen und kleine sowie mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die ihren Fremdkapitalbedarf nicht aus eigenen Mitteln decken können und bei Banken schwer an Kredite kommen. Finanziert werden Investitionen in Sachanlagen, in immaterielle Anlagegueter und in Betriebskapital. Die Kredithöhe reicht von 1.000 bis 25.000 Euro bei einer Laufzeit von bis zu 4 Jahren. Der Zinssatz beträgt 8,1 Prozent. Die Antragstellung erfolgt nicht über eine Hausbank, sondern direkt bei einem der teilnehmenden Mikrofinanzinstitute.

1.000 Euro bis 25.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Vergabe über akkreditierte Mikrofinanzinstitute
BundBeteiligung

Mikromezzaninfonds Deutschland

Der Mikromezzaninfonds Deutschland stellt kleinen Unternehmen und Gründungen wirtschaftliches Eigenkapital in Form einer stillen Beteiligung zur Verfuegung, ohne dass Sicherheiten oder Mitspracherechte noetig sind. Die Beteiligung beträgt maximal 100.000 Euro, für besondere Zielgruppen maximal 150.000 Euro. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre, getilgt wird ab dem siebten Jahr in drei gleichen Jahresraten. Die ergebnisunabhängige Vergütung liegt bei 11 Prozent pro Jahr, durch einen Zinszuschuss von 3 Prozent ergeben sich 8 Prozent Nettokosten, dazu kommen ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 3,5 Prozent und eine variable Gewinnbeteiligung von maximal 2 Prozent pro Jahr. Vergeben wird über die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften der Länder.

bis 150.000 Euro
bundesweit
Mittelständische Beteiligungsgesellschaften der Bundesländer
BundBeteiligung

Mikromezzaninfonds Deutschland

Stille Beteiligung zur Stärkung der Eigenkapitalbasis kleiner und junger Unternehmen ohne Abgabe von Stimmrechten. Finanziert werden Existenzgründung, Investitionen, Betriebsmittel und die Finanzierung einer Unternehmensnachfolge. Die Beteiligung beträgt bis zu 100.000 Euro, für besondere Zielgruppen bis zu 150.000 Euro. Zu den besonderen Zielgruppen zählen Unternehmensleitungen mit Migrationshintergrund, Frauenbeteiligung in der Unternehmensleitung, Gründungen aus Arbeitslosigkeit sowie ökologisch nachhaltige und gemeinwohlorientierte Unternehmen. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre, die Vergueting liegt bei 8 Prozent pro Jahr zuzueglich einer möglichen Gewinnbeteiligung von maximal 2 Prozent.

bis 150.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Umsetzung durch die mittelständischen Beteiligungsgesellschaften der Länder
BundBeteiligung

Mikromezzaninfonds Deutschland III

Stille Beteiligung zur Stärkung der Kapitalkraft von Klein- und Kleinstunternehmen über die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften. Die maximale Beteiligungshöhe beträgt 100.000 Euro bei zehn Jahren Laufzeit, für Zielgruppen-Unternehmen bis zu 150.000 Euro. Die ergebnisunabhängige Vergütung liegt bei 11 Prozent pro Jahr, wobei ein Zinszuschuss von 3 Prozentpunkten gewährt wird, sodass das Unternehmen 8,00 Prozent pro Jahr zahlt.

bis 150.000 Euro
bundesweit
Mittelständische Beteiligungsgesellschaften der Bundesländer, refinanziert aus ERP-Sondervermögen und ESF Plus
BundBeteiligung

Mikromezzaninfonds Deutschland III

Stille Beteiligung bis 100.000 Euro, für besonders förderungswuerdige Zielgruppen bis 150.000 Euro, ohne dass Sicherheiten oder Mitspracherechte abgegeben werden. Die Laufzeit beträgt zehn Jahre, die Rückzahlung beginnt im siebten Jahr in drei gleichen Jahresraten. Das Entgelt liegt bei 8 Prozent p.a. nach Abzug eines Zuschusses, zuzueglich einmalig 3,5 Prozent Bearbeitungsentgelt und bis zu 2 Prozent gewinnabhängiger Vergütung.

bis 150.000 Euro
bundesweit
Mittelständische Beteiligungsgesellschaften der Länder, ERP-Sondervermögen und ESF Plus
BundBeteiligung

RegioInnoGrowth (265)

RegioInnoGrowth stellt Startups und kleinen wachstumsorientierten Mittelstaendlern mit innovativen Geschäftsmodellen Eigen- und Nachrangkapital zur Verfuegung, bis zu 5 Millionen Euro pro Unternehmen. Finanziert werden wachstumsfördernde und bilanzstärkende Maßnahmen wie Investitionen, Betriebsmittel und allgemeine Unternehmensfinanzierungen. Das Programm ist Teil des Zukunftsfonds der Bundesregierung und wird in allen 16 Bundesländern über Landesprogramme umgesetzt. Der Antrag läuft nicht über die KfW, sondern über das zuständige Landesförderinstitut.

bis 5 Mio. Euro
bundesweit
KfW gemeinsam mit den Landesförderinstituten
BundSonstiges

SPRIND - Bundesagentur für Sprunginnovationen

Die Bundesagentur für Sprunginnovationen ermöglicht die Förderung radikal neuer Innovationen mit dem Potenzial, einen bestehenden Markt grundlegend zu verändern, einen komplett neuen Markt zu erschaffen oder ein bedeutendes technologisches, soziales oder ökologisches Problem zu lösen. SPRIND arbeitet mit eigenen Instrumenten wie Challenges und Beteiligungen statt mit klassischen Förderbescheiden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
SPRIND GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
BundBeteiligung

Scale-up Direct (Deutschlandfonds)

Co-Investitionsprogramm von KfW Capital für wachstumsstarke Technologieunternehmen in spaeteren Finanzierungsrunden. Investiert wird üblicherweise ab der Series-B-Runde mit Tickets zwischen 10 und 50 Millionen Euro pro Startup, bis 2030 stehen rund eine Milliarde Euro zur Verfuegung. Die Investition erfolgt über ein Zweckvehikel, das der co-investierende Portfolio-Fondsmanager aufsetzt, KfW Capital beteiligt sich pari passu. Eine direkte Kontaktaufnahme von Startups mit KfW Capital ist ausdrücklich nicht möglich, der Zugang läuft nur über die Portfolio-Fondsmanager.

10 Mio. Euro bis 50 Mio. Euro
bundesweit
KfW Capital
LandZuschuss

Start.in.RLP Gründungsstipendium

Gründungsstipendium des Landes Rheinland-Pfalz mit 1.000 Euro pro Monat für ein Jahr, verbunden mit intensivem Coaching und Anbindung an ein Gründernetzwerk. Antragsberechtigt sind gewerbliche Gründerinnen und Gründer ab 18 Jahren mit Unternehmenssitz in Rheinland-Pfalz, die nicht anderweitig unternehmerisch taetig sind. Das Stipendium ist nicht parallel zu Sozialleistungen oder anderer Grundsicherung beziehbar, bezahlte Nebentätigkeit ist auf 20 Wochenstunden begrenzt. Vorrang haben Vorhaben mit Innovationspotenzial, Wachstumsorientierung und Beschäftigungseffekten. Der Zugang läuft über akkreditierte Netzwerkpartner, die Bewerbungsrunde 2026 ist geschlossen, ein neuer Aufruf für 2027 ist ab Anfang Dezember 2026 angekuendigt.

1.000 Euro bis 1.000 Euro je Monat
Rheinland-Pfalz
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klimaschutz Rheinland-Pfalz
BundSteuervorteil

Steuerfreie Privatnutzung des betrieblichen Fahrrads durch Selbständige (Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 6 EStG)

Für Selbständige, Freiberufler und Unternehmer gilt: Die private Nutzung eines betrieblichen Fahrrads, das kein Kraftfahrzeug im Sinne des Satzes 2 ist, bleibt ausser Ansatz. Es entsteht also keine zu versteuernde Nutzungsentnahme. Die Anschaffungs- oder Leasingkosten bleiben als Betriebsausgaben abziehbar. Die Regelung ist befristet: Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 6 EStG ist nach Paragraf 52 Absatz 12 EStG bis zum 31. Dezember 2030 anzuwenden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, Finanzverwaltung
LandBeteiligung

Venture Capital und Beteiligungen (Programm 300, Innovationsfonds RLP und Wachstumsfonds RLP)

Eigenkapital und stille Beteiligungen für junge innovative Technologieunternehmen und wachstumsstarke Mittelständler in Rheinland-Pfalz. In der ersten Finanzierungsrunde sind bis zu 500.000 Euro möglich, über den Wachstumsfonds RLP bis zu 2,0 Millionen Euro je Zielunternehmen.

50.000 Euro bis 2 Mio. Euro
Rheinland-Pfalz
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
BundBeteiligung

WIN 400 (Deutschlandfonds)

Mit WIN 400 investiert KfW Capital bis zu 400 Millionen Euro bis 2029 in innovative Venture-Capital-Fonds. Pro Fonds sind bis zu 60 Millionen Euro und höchstens 19,9 Prozent des Fondsvolumens möglich, mindestens 50 Prozent des Fondsvolumens müssen von privaten Investoren kommen. Schwerpunkte sind Sicherheits- und Verteidigungstechnologien, DeepTech, Secondary-Fonds sowie Unternehmensnachfolge und Mittelstandstransformation. Direkte Anträge von Startups oder Wachstumsunternehmen sind nicht möglich, die Beteiligung erfolgt ausschließlich über qualifizierte Fonds.

bis 60 Mio. Euro
bundesweit
KfW Capital
BundBeteiligung

coparion

coparion ist ein Venture-Capital-Fonds mit 275 Millionen Euro Volumen für Startups und Unternehmen in der frühen Wachstumsphase. Investiert werden 0,5 bis 8 Millionen Euro pro Finanzierungsrunde und bis zu 15 Millionen Euro pro Unternehmen über mehrere Runden. coparion investiert ausschließlich gemeinsam mit privaten Co-Investoren, die den gleichen Betrag zu identischen wirtschaftlichen Bedingungen einbringen (pari passu). Finanziert wird der Fonds vom ERP-Sondervermögen, von KfW Capital und der Europäischen Investitionsbank. Voraussetzung sind erste nachweisbare Markterfolge wie Umsatz, wichtige Kunden oder ein erfolgreicher Produktstart.

500.000 Euro bis 15 Mio. Euro
bundesweit
coparion GmbH & Co. KG (ERP-Sondervermögen, KfW Capital, Europäische Investitionsbank)
BundZuschuss

exist Forschungstransfer

Zweistufige Förderung für technologieorientierte Ausgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit hohem technischem Risiko. In Förderphase I werden Personal, projektbezogene Sachausgaben von in der Regel bis zu 250.000 Euro und unternehmerisches Coaching für bis zu 18 Monate, in begründeten Faellen bis 36 Monate, gefördert. Förderphase II unterstützt das gegründete Unternehmen mit bis zu 180.000 Euro bei maximal 240.000 Euro förderfähigen Gesamtkosten und einer Förderquote von bis zu 75 Prozent.

bis 75 Prozent, maximal 250.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, kofinanziert aus ESF
BundZuschuss

exist Gründungsstipendium

Zwölfmonatiges Stipendium für wissensbasierte Gründungsvorhaben aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Vorgründungsphase. Promovierte erhalten 3.000 Euro, Hochschulabsolventen 2.500 Euro, Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung 2.000 Euro und Studierende 1.000 Euro monatlich, jeweils zuzueglich 150 Euro Kinderzuschlag pro Kind und Monat. Hinzu kommen Sachmittel von bis zu 30.000 Euro für Teams bzw. 10.000 Euro für Einzelgründungen sowie 5.000 Euro Coachingbudget.

1.000 Euro bis 3.000 Euro je Monat
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, kofinanziert aus ESF Plus
BundZuschuss

exist Gründungsstipendium (früher EXIST-Gründerstipendium)

Stipendium für Studierende, Absolventinnen, Absolventen und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Hochschulen und ausseruniversitaeren Forschungseinrichtungen, die ein innovatives Gründungsvorhaben verfolgen. Die monatlichen Saetze betragen 3.000 Euro für Promovierte, 2.500 Euro für Hochschulabsolventen, 2.000 Euro bei abgeschlossener Berufsausbildung und 1.000 Euro für Studierende, dazu 150 Euro pro Kind und Monat. Hinzu kommen Sachausgaben von 30.000 Euro für Teams beziehungsweise bis zu 10.000 Euro für Einzelgründer sowie 5.000 Euro Coachingbudget. Gefördert wird 12 Monate, das Team umfasst höchstens drei Personen, davon mindestens eine mit Hochschulabschluss. Der Antrag wird über die Hochschule oder Forschungseinrichtung gestellt.

1.000 Euro bis 3.000 Euro je Monat
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
BundZuschuss

exist Women

Programm zur Stärkung von Gründerinnen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit einer ersten Gründungsidee. Jede geförderte Gründerin erhält Sachmittel in Höhe von 2.000 Euro sowie zusätzliches Coaching und Netzwerkformate. Ein Teil der Teilnehmerinnen kann zusätzlich ein bis zu dreimonatiges Stipendium erhalten: 1.000 Euro für Studentinnen, 2.000 Euro mit abgeschlossener Berufsausbildung, 2.500 Euro für Absolventinnen und 3.000 Euro für Promovierte, jeweils plus 150 Euro Kinderzuschlag je Kind und Stipendienmonat.

ab 2.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, kofinanziert aus ESF Plus
BundBeratung

nexxt-change Unternehmensnachfolgebörse

Kostenlose und anonyme Nachfolgebörse des Bundes für Betriebsinhaber, die einen Nachfolger suchen, und für Übernahmeinteressierte. Seit 2006 wurden nach Angaben der Plattform 22.300 Vermittlungen erreicht, 431 regionale Partner wie Kammern und Banken begleiten die Inserate kostenfrei.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundeswirtschaftsministerium gemeinsam mit ZDH, DIHK, Volksbanken und Sparkassen
LandZuschuss

startup innovativ Rheinland-Pfalz

Zuschuss für wissensbasierte und innovative Gründungen in Rheinland-Pfalz. Gefördert werden Machbarkeitsstudien, Personalkosten, Prototypenentwicklung und deren Erprobung, Markteinführung, Maschinen und Ausstattung, Patentanmeldungen, Qualitätsmanagementsysteme, Beratungsleistungen und Mitarbeiterqualifizierung. Pro Projekt sind 10.000 bis 100.000 Euro möglich, bis zu 75 Prozent der förderbaren Kosten. Das Unternehmen muss seinen Sitz in Rheinland-Pfalz haben und darf höchstens drei Jahre alt sein oder innerhalb von zwei Monaten nach Antragstellung gegründet werden. Ein Beirat prüft vor, eine fuenfkoepfige unabhängige Jury entscheidet, die Aufrufe erscheinen jährlich.

bis 75 Prozent, maximal 100.000 Euro
Rheinland-Pfalz
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klimaschutz Rheinland-Pfalz
LandPrämie

Aufstiegsbonus II Rheinland-Pfalz (Existenzgründung nach Fortbildung)

Der Aufstiegsbonus II belohnt in Rheinland-Pfalz den Schritt in die Selbstständigkeit nach einer beruflichen Aufstiegsfortbildung. Voraussetzung ist ein Kammerabschluss auf DQR-Niveau 6 oder 7, etwa Meisterin, geprüfter Fachwirt oder Betriebswirtin, der nicht laenger als zehn Jahre zurückliegt. Gefördert werden die erstmalige Existenzgründung, die Übernahme eines bestehenden Betriebs, der Erwerb einer taetigen Beteiligung von mehr als 25 Prozent sowie der schrittweise oder nebenberufliche Einstieg in die Selbstständigkeit. Der Antrag ist bis zu zwölf Monate nach der Gründung bei der zuständigen Kammer möglich.

Höhe je nach Vorhaben
Rheinland-Pfalz
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz, Abwicklung durch die Kammern
BundBürgschaft

Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbanken

Klassische Ausfallbürgschaft der regionalen Bürgschaftsbanken für Unternehmen, denen bankübliche Sicherheiten fehlen. Die Bürgschaft wird gemeinsam mit der Hausbank beantragt und deckt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags ab, die Bürgschaftshöhe reicht bis 2 Millionen Euro. Verbuergt werden Investitionskredite, Betriebsmittelkredite, Avalkredite und Kredite für Existenzgründungen sowie Unternehmensnachfolgen. Jedes Bundesland hat eine eigene Bürgschaftsbank, die Konditionen sind weitgehend vergleichbar.

bis 80 Prozent, maximal 2 Mio. Euro
bundesweit
Bürgschaftsbanken der Länder
BundBeratung

Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV

Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV ist die zentrale Anlaufstelle für bestehende und in Gründung befindliche Energiegenossenschaften in Deutschland, darunter zahlreiche Bürgerwindparks. Sie bündelt die Gründungsberatung der regionalen genossenschaftlichen Prüfungsverbände, veröffentlicht die jährliche Umfrage zur Lage der Energiegenossenschaften und vertritt die Branche gegenüber der Politik. Nach der letzten veröffentlichten Erhebung gab es 835 Energiegenossenschaften in Deutschland; rund 80 Prozent betreiben Photovoltaikanlagen. Der Anteil der Genossenschaften mit Projektplanungen ist seit 2018 von 72 auf 38 Prozent gefallen, was der Verband auf die Umstellung auf Ausschreibungen und regulatorische Änderungen zurückführt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V.

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