Förderprogramme für Gründung in Rheinland-Pfalz
Diese Programme fördern Gründung und sind in Rheinland-Pfalz beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
128 Programme gefunden
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Innovationsgutschein Rheinland-Pfalz
Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsaufträge an externe Forschungseinrichtungen. Gefördert werden Vorhaben, die beim Antragsteller zu neuen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen führen, mit 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten und höchstens 20.000 Euro. Die förderfähigen Kosten sind auf 40.000 Euro begrenzt, bei Verbundvorhaben erhält der Konsortialführer 5 Prozent Kooperationsbonus. Die Projektlaufzeit beträgt maximal zwölf Monate ab Förderbescheid, der Antrag geht direkt an die ISB. Die Förderung ist eine De-minimis-Beihilfe.
Junglandwirteförderung im Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP-Junglandwirtezuschlag)
Zusätzlicher Zuschuss von bis zu 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 20.000 Euro, für Junglandwirtinnen und Junglandwirte im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms. Er kommt oben auf den regulaeren AFP-Zuschuss.
Aufstiegs-BAFoeG mit Gründungserlass (AFBG)
Das Aufstiegs-BAFoeG fördert berufliche Fortbildungen wie den Meister mit bis zu 15.000 Euro für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, davon 50 Prozent als Zuschuss und der Rest als zinsguenstiges KfW-Darlehen. Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt werden bis zur Haelfte der notwendigen Kosten und höchstens 2.000 Euro gefördert. Bei Vollzeitmaßnahmen gibt es zusätzlich einen Unterhaltsbeitrag von bis zu 1.019 Euro monatlich für Alleinstehende, plus 235 Euro für Ehe- oder Lebenspartner und je Kind sowie 150 Euro monatlich Kinderbetreuungszuschlag, jeweils vollständig als Zuschuss. Für Gründer besonders relevant ist Paragraf 13b AFBG: Wer innerhalb von drei Jahren nach Maßnahmenende ein Unternehmen gründet oder übernimmt, die Fortbildungsprüfung bestanden hat und den Betrieb mindestens drei Jahre im Haupterwerb führt, dem wird das Restdarlehen vollständig erlassen.
Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, AFBG)
Förderung von Meister- und Aufstiegsfortbildungen mit Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis 15.000 Euro, davon 50 Prozent als Zuschuss und der Rest als zinsgünstiges KfW-Darlehen. Materialkosten des Meisterstücks werden bis 2.000 Euro gefördert, in Vollzeit gibt es einen Unterhaltsbeitrag von 1.019 Euro monatlich für Alleinstehende plus 235 Euro je Kind sowie 150 Euro Kinderbetreuungszuschlag.
EXIST Women
Qualifizierungs- und Netzwerkprogramm für gründungsinteressierte Frauen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit einer Laufzeit von bis zu zehn Monaten. Jede geförderte Gründerin erhält Sachmittel in Höhe von 2.000 Euro. Zusätzlich ist ein Stipendium von bis zu 3.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate möglich, gestaffelt nach Qualifikation, dazu 150 Euro Kinderzuschlag je Kind und Stipendienmonat.
Messeprogramm Young Innovators (junge innovative Unternehmen)
Junge innovative Unternehmen erhalten einen Zuschuss zu Standmiete und Standbau, wenn sie auf dem Bundesgemeinschaftsstand einer ausgewählten internationalen Leitmesse in Deutschland ausstellen. Bei den ersten beiden Beteiligungen werden 60 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen, ab der dritten Beteiligung 50 Prozent. Die Förderung ist auf 7.500 Euro pro Aussteller und Messe begrenzt. Das Unternehmen muss juenger als zehn Jahre sein, weniger als 50 Mitarbeiter haben und höchstens zehn Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme erreichen.
Messeprogramm für junge innovative Unternehmen
Junge innovative Unternehmen erhalten einen Zuschuss zu Standmiete und Standbau auf Gemeinschaftsständen ausgewählter internationaler Leitmessen in Deutschland. Die ersten zwei Teilnahmen werden mit 60 Prozent gefördert, ab der dritten Beteiligung mit 50 Prozent. Der Zuschuss beträgt maximal 7.500 Euro pro Aussteller und Messe.
Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen (Paragraf 16c SGB II)
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die selbständig sind oder eine Selbständigkeit aufnehmen, können vom Jobcenter Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachguetern erhalten, die für die Ausuebung der Tätigkeit notwendig sind. Zuschüsse dürfen dabei 5.000 Euro nicht übersteigen, darueber hinaus ist nur ein Darlehen möglich. Zusätzlich kann das Jobcenter Beratung und Vermittlung von Kenntnissen durch Dritte fördern, Leistungen der beruflichen Weiterbildung sind ausgeschlossen. Voraussetzung ist die Erwartung, dass die Hilfebedürftigkeit durch die Selbständigkeit dauerhaft überwunden oder verringert wird.
EXIST Women
EXIST Women begleitet gründungsinteressierte Frauen aus Hochschulen bis zu zehn Monate lang mit Qualifizierungs- und Vernetzungsangeboten. Ein Teil der Teilnehmerinnen kann zusätzlich ein bis zu dreimonatiges Stipendium erhalten, die Kriterien dafuer legen die Hochschulen fest. Die monatliche Stipendienhöhe haengt vom Status ab: 1.000 Euro für Studentinnen, 2.000 Euro mit abgeschlossener Berufsausbildung, 2.500 Euro für Absolventinnen und 3.000 Euro für Promovierte. Je Kind kommen 150 Euro Kinderzuschlag pro Stipendienmonat hinzu. Das Programm wird durch den ESF Plus kofinanziert.
exist Gründungsstipendium
Zwölfmonatiges Stipendium für wissensbasierte Gründungsvorhaben aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Vorgründungsphase. Promovierte erhalten 3.000 Euro, Hochschulabsolventen 2.500 Euro, Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung 2.000 Euro und Studierende 1.000 Euro monatlich, jeweils zuzueglich 150 Euro Kinderzuschlag pro Kind und Monat. Hinzu kommen Sachmittel von bis zu 30.000 Euro für Teams bzw. 10.000 Euro für Einzelgründungen sowie 5.000 Euro Coachingbudget.
exist Gründungsstipendium (früher EXIST-Gründerstipendium)
Stipendium für Studierende, Absolventinnen, Absolventen und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Hochschulen und ausseruniversitaeren Forschungseinrichtungen, die ein innovatives Gründungsvorhaben verfolgen. Die monatlichen Saetze betragen 3.000 Euro für Promovierte, 2.500 Euro für Hochschulabsolventen, 2.000 Euro bei abgeschlossener Berufsausbildung und 1.000 Euro für Studierende, dazu 150 Euro pro Kind und Monat. Hinzu kommen Sachausgaben von 30.000 Euro für Teams beziehungsweise bis zu 10.000 Euro für Einzelgründer sowie 5.000 Euro Coachingbudget. Gefördert wird 12 Monate, das Team umfasst höchstens drei Personen, davon mindestens eine mit Hochschulabschluss. Der Antrag wird über die Hochschule oder Forschungseinrichtung gestellt.
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. In den neuen Bundesländern ohne Land Berlin und Region Leipzig sowie in den Regionen Lueneburg und Trier beträgt der Fördersatz 80 Prozent bei maximal 2.800 Euro Zuschuss, in den alten Bundesländern einschließlich Berlin und Region Leipzig 50 Prozent bei maximal 1.750 Euro. Seminare und Workshops werden nicht gefördert.
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (Förderung unternehmerisches Know-how)
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler erhalten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Der Fördersatz beträgt 80 Prozent mit maximal 2.800 Euro Zuschuss in den neuen Bundesländern ohne Berlin und ohne Region Leipzig sowie in den Regionen Lueneburg und Trier, und 50 Prozent mit maximal 1.750 Euro in den alten Bundesländern, in Berlin und in der Region Leipzig. Förderfähig sind Beratungskosten bis 3.500 Euro.
Förderung unternehmerischen Know-hows (Unternehmensberatung für KMU)
Zuschuss zum Beraterhonorar für kleine und mittlere Unternehmen und Angehoerige der Freien Berufe, ausdrücklich auch für Jungunternehmen. Förderfähig sind Beratungskosten von maximal 3.500 Euro. Für Betriebsstätten im Gebiet der neuen Bundesländer einschließlich der Regionen Lueneburg und Trier, aber ohne Berlin und die Region Leipzig, beträgt der Zuschuss 80 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 2.800 Euro. Für die alten Bundesländer einschließlich Berlin und Region Leipzig, aber ohne Lueneburg und Trier, sind es 50 Prozent, höchstens 1.750 Euro. Pro Jahr sind zwei Beratungen förderfähig, insgesamt höchstens fuenf innerhalb der Richtliniendauer. Es handelt sich um eine De-minimis-Beihilfe ohne Rechtsanspruch.
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (Förderung unternehmerischen Know-hows)
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe erhalten einen Zuschuss zum Honorar einer externen Unternehmensberatung. Förderfähig sind Beratungskosten von maximal 3.500 Euro je Beratung. In den neuen Bundesländern (mit den Regionen Lüneburg und Trier, ohne Berlin und die Region Leipzig) werden 80 Prozent bezuschusst, höchstens 2.800 Euro; in den alten Bundesländern (mit Berlin und der Region Leipzig, ohne Lüneburg und Trier) sind es 50 Prozent, höchstens 1.750 Euro. Mit der Beratung darf erst nach dem Informationsschreiben der Leitstelle begonnen werden.
Aufstiegsbonus I Rheinland-Pfalz
Prämie des Landes Rheinland-Pfalz für eine bestandene Meisterprüfung oder eine gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung im gewerblichen, kaufmaennischen oder landwirtschaftlichen Bereich. Der Bonus beträgt seit dem 01.01.2020 2.000 Euro und setzt einen Abschluss auf DQR-Niveau 6 oder 7 voraus. Für in Rheinland-Pfalz abgelegte Prüfungen sind Beschäftigung oder Meldeadresse im Land zum Zeitpunkt der Zeugniserteilung noetig, der Antrag ist innerhalb von vier Monaten zu stellen. Bei Prüfungen in anderen Bundesländern beträgt die Frist zwölf Monate. Antragstelle ist die zuständige Handwerkskammer, IHK oder Landwirtschaftskammer.
Start.in.RLP Gründungsstipendium
Gründungsstipendium des Landes Rheinland-Pfalz mit 1.000 Euro pro Monat für ein Jahr, verbunden mit intensivem Coaching und Anbindung an ein Gründernetzwerk. Antragsberechtigt sind gewerbliche Gründerinnen und Gründer ab 18 Jahren mit Unternehmenssitz in Rheinland-Pfalz, die nicht anderweitig unternehmerisch taetig sind. Das Stipendium ist nicht parallel zu Sozialleistungen oder anderer Grundsicherung beziehbar, bezahlte Nebentätigkeit ist auf 20 Wochenstunden begrenzt. Vorrang haben Vorhaben mit Innovationspotenzial, Wachstumsorientierung und Beschäftigungseffekten. Der Zugang läuft über akkreditierte Netzwerkpartner, die Bewerbungsrunde 2026 ist geschlossen, ein neuer Aufruf für 2027 ist ab Anfang Dezember 2026 angekuendigt.
Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz
Zuschuss zu Beratungskosten für KMU, Gründungswillige und Nachfolger in Rheinland-Pfalz. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens 500 Euro pro Tagewerk mit mindestens acht Beratungsstunden inklusive Vor- und Nachbereitung, Bericht und Fahrzeit. Insgesamt sind 20 Tagewerke je Unternehmen in vier Kalenderjahren möglich, für Existenzgründung und Übernahme bis zu fuenf Tagewerke, für Produkt- und Kommunikationsdesign bis zu drei. Beratungsfelder sind unter anderem Unternehmensführung und Strategie, Digitalisierung und KI, Wissens- und Technologietransfer, Gründungsvorbereitung und Nachfolge. Das Programm loest seit dem 16.12.2025 die früheren Programme 134, 136 und 138 ab, der Antrag muss vor Beauftragung des Beraters bei der ISB eingehen.
Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz (Programm 158)
Nachfolgeprogramm der bisherigen Beratungsprogramme 134, 136 und 138. Gefördert werden betriebliche Beratungen für KMU, Existenzgründungen und Unternehmensübernahmen mit bis zu 50 Prozent der Kosten und höchstens 500 Euro je Tagewerk. Themen sind unter anderem Betriebswirtschaft, Digitalisierung, künstliche Intelligenz, Design sowie Wissens- und Technologietransfer.
AFBG-Existenzgründererlass (§ 13b AFBG, Darlehenserlass bei Existenzgründung)
Wer nach bestandener Fortbildungsprüfung ein Unternehmen gründet oder einen Betrieb übernimmt, bekommt das noch nicht fällige Restdarlehen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in voller Höhe erlassen. Ohne Gründung werden nach bestandener Prüfung 50 Prozent des noch nicht fälligen Darlehens erlassen. Rechtsgrundlage ist das AFBG.
INQA-Coaching
Kleine und mittlere Unternehmen erhalten einen INQA-Coaching-Scheck für ein agiles Coaching von maximal zwölf Beratungstagen, gefördert mit 80 Prozent. Im Mittelpunkt stehen der digitale Wandel, Fachkräftesicherung und eine zukunftsfähige Unternehmenskultur. Das Coaching findet direkt im Betrieb statt und bindet die Beschäftigten verpflichtend ein.
Beratungsnetzwerk im Handwerk
Der Bund finanziert das kostenfreie und neutrale Beratungsangebot der Handwerksorganisationen mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Pro Vollzeitstelle sind es 24.100 Euro jährlich für Betriebsberatung und Fachberatung sowie 30.100 Euro für Beratungsstellen für Innovation und Technologie. Endbegünstigte sind Handwerksbetriebe und Menschen vor Gründung oder Übernahme.
Konsortialkredit Rheinland-Pfalz
Die ISB beteiligt sich mit bis zu 50 Prozent an Finanzierungsvorhaben von Unternehmen in Rheinland-Pfalz und teilt sich das Risiko mit der Hausbank. Das Instrument kommt bei größeren Vorhaben zum Einsatz, die eine einzelne Bank nicht allein stemmen will, und ist auch bei Übernahmen und Wachstumsschritten relevant. Konkrete Mindest- und Höchstbeträge nennt die Programmuebersicht nicht. Der Antrag läuft über die Hausbank.
Aufstiegsbonus II Rheinland-Pfalz
Gründungsprämie des Landes Rheinland-Pfalz für Personen, die nach einer Aufstiegsfortbildung erstmals ein Unternehmen gründen. Voraussetzung ist ein Fortbildungsabschluss auf DQR-Niveau 6 oder 7, etwa Meister, geprüfter Fachkaufmann oder geprüfter Betriebswirt, dessen Prüfung höchstens zehn Jahre zurückliegt. Gefördert werden erstmalige Vollgründung, erstmalige Übernahme, erstmaliger Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung von über 25 Prozent, der schrittweise Aufbau einer Selbständigkeit neben der Beschäftigung und die erste Nebenerwerbsgründung. Der Antrag ist innerhalb von zwölf Monaten nach Gründung bei der zuständigen Kammer zu stellen. Wird der Betrieb weniger als zwei Jahre geführt, ist der Bonus vollständig zurückzuzahlen. Einen Betrag nennt die Ministeriumsseite nicht.
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