Förderprogramme für Gründung in Bremen
Diese Programme fördern Gründung und sind in Bremen beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
126 Programme gefunden
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- Sanierung488
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität550
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- Gründung448
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- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration112
- Sonstiges603
ERC Proof of Concept Grant
Der Proof of Concept Grant hilft, Ergebnisse aus einem laufenden oder kuerzlich beendeten ERC-Projekt in Richtung Anwendung und Markt zu bringen. Gefördert wird eine Pauschale von 150.000 Euro für 18 Monate, etwa für Machbarkeitsprüfungen, Marktanalysen, Schutzrechte oder Verwertungsstrategien. Antragsberechtigt sind ausschließlich Principal Investigators eines ERC-Grants. Pro Aufruf ist ein Antrag möglich, pro Hauptprojekt höchstens drei Proof-of-Concept-Förderungen, bei Synergy Grants sechs.
Einstiegsgeld bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
Das Einstiegsgeld ist ein Zuschuss für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die eine sozialversicherungspflichtige oder selbständige Tätigkeit aufnehmen. Es soll die Huerde beim Übergang aus dem Leistungsbezug in Arbeit senken und wird laengstens 24 Monate gezahlt. Die Höhe richtet sich nach der vorherigen Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft. Es wird auch weitergezahlt, wenn die Hilfebedürftigkeit durch die neue Tätigkeit entfällt. Die Bewilligung liegt im Ermessen des Jobcenters.
Steuerfreie Privatnutzung des betrieblichen Fahrrads durch Selbständige (Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 6 EStG)
Für Selbständige, Freiberufler und Unternehmer gilt: Die private Nutzung eines betrieblichen Fahrrads, das kein Kraftfahrzeug im Sinne des Satzes 2 ist, bleibt ausser Ansatz. Es entsteht also keine zu versteuernde Nutzungsentnahme. Die Anschaffungs- oder Leasingkosten bleiben als Betriebsausgaben abziehbar. Die Regelung ist befristet: Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 6 EStG ist nach Paragraf 52 Absatz 12 EStG bis zum 31. Dezember 2030 anzuwenden.
ERP-Bremer Förderkredit KMU
Der ERP-Bremer Förderkredit KMU finanziert Investitionen und Betriebsmittel mittel- bis langfristig. Er nutzt die guenstigen Mittel des ERP-Förderkredit KMU der KfW und ergänzt sie um weitere Fördermehrwerte, etwa eine verlaengerte bereitstellungsprovisionsfreie Zeit. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, gewerbliche Unternehmen und rechtsfähige Personengesellschaften, sowohl junge Unternehmen unter fuenf Jahren als auch etablierte Unternehmen. Eine Variante mit Haftungsfreistellung (ERP-BFKH KMU) existiert ebenfalls. Konkrete Kreditbeträge und Zinssaetze nennt die Programmseite nicht.
Beteiligungsfonds Bremen
Beteiligungskapital von bis zu 800.000 Euro je Start-up oder jungem Unternehmen in der Seed- und Series-A-Phase. Ohne weiteren Investor sind aufgrund beihilferechtlicher Grenzen höchstens 300.000 Euro möglich. Angeboten werden offene Minderheitsbeteiligungen mit Exit-Absicht ab dem siebten Jahr sowie typisch stille Beteiligungen mit vierteljährlichem Festentgelt, gewinnabhängiger Komponente und Laufzeit von bis zu zehn Jahren. Das Unternehmen muss seinen Sitz in Bremen oder Bremerhaven haben und die EU-KMU-Definition erfuellen. Hinter dem Angebot stehen drei Fonds, darunter der EFRE-Beteiligungsfonds Bremen II und der RegioInnoGrowth Fonds Bremen.
Allgemeine Beratungsförderung Bremen
Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Beratungskosten für kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Bremen. Der anrechenbare Tagessatz beträgt höchstens 700 Euro für einen Acht-Stunden-Tag, der Gesamtzuschuss höchstens 7.000 Euro je Antragsteller. Gefördert werden externe Beratungen zu wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen, etwa zum Aufbau von Managementsystemen, zur Betriebserweiterung, zur Umstrukturierung, zur Neupositionierung am Markt und zur Kostenstrukturanalyse.
Existenzgründungsberatung Bremen
Das Land Bremen bezuschusst die Beratung von Existenzgründerinnen und Existenzgründern durch hauptberufliche Unternehmensberater mit bis zu 80 Prozent der in Rechnung gestellten Beratungskosten. Der anrechenbare Tagessatz beträgt höchstens 700 Euro für einen Acht-Stunden-Tag, der Gesamtzuschuss höchstens 2.800 Euro je Antragsteller. Antragsberechtigt sind Personen, die in Bremen ein gewerbliches oder wirtschaftsnahes freiberufliches Unternehmen gründen oder übernehmen.
EFRE-Mikrodarlehen Bremen
Darlehen für natürliche Personen, Freiberufler und Kleinunternehmen im Land Bremen. Bei Gründungen bis fuenf Jahre beträgt das Darlehen höchstens 50.000 Euro bei einem Gesamtkapitalbedarf von höchstens 100.000 Euro, bei bestehenden Unternehmen ab fuenf Jahren höchstens 100.000 Euro bei einem Gesamtkapitalbedarf von höchstens 150.000 Euro. Der Zins liegt bei 2,5 Prozent pro Jahr, bindend für die gesamte Laufzeit von bis zu acht Jahren, mit bis zu zwei tilgungsfreien Jahren. Sondertilgungen sind kostenfrei möglich. Vor der Online-Antragstellung über das Portal Förderbar ist ein Beratungsgespraech erforderlich.
Startup Förderung Bremen (BRE-Up)
Zuschuss von bis zu 150.000 Euro mit einer Förderquote von 80 Prozent für hochinnovative Start-ups mit Sitz in Bremen. Die Förderdauer beträgt höchstens 24 Monate. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die nicht aelter als fuenf Jahre sind, die reine Ideenphase verlassen haben und einen Proof of Concept oder ein funktionsfähiges Minimalprodukt erstellt und getestet haben. Das Vorhaben muss zur Bremer Innovationsstrategie 2030 passen. Förderfähig sind Personal-, Investitions-, Marketing- sowie Coaching- und Beratungskosten. Das Verfahren ist dreistufig mit Beratung, Vorauswahl und Antrag.
Gründerplattform
Die Gründerplattform ist ein von der KfW und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie initiiertes Online-Angebot für alle, die sich in Deutschland selbständig machen wollen, haupt- oder nebenberuflich, allein oder im Team. Angeboten werden ein Businessplan-Tool mit Konkurrenzanalyse und Finanzteil, ein Vertragsgenerator, ein Rechtsformfinder, ein Geschäftsmodell-Tool mit KI-Assistent, Expertensprechstunden, Online-Seminare und Communities. Dank öffentlicher Förderung ist das Angebot nahezu komplett kostenlos, nur weiterführende Zusatzangebote im Rahmen der Online-Trainings sind kostenpflichtig. Es handelt sich um ein Beratungs- und Unterstützungsangebot, nicht um eine Geldleistung.
Aufstiegs-BAFoeG mit Gründungserlass (AFBG)
Das Aufstiegs-BAFoeG fördert berufliche Fortbildungen wie den Meister mit bis zu 15.000 Euro für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, davon 50 Prozent als Zuschuss und der Rest als zinsguenstiges KfW-Darlehen. Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt werden bis zur Haelfte der notwendigen Kosten und höchstens 2.000 Euro gefördert. Bei Vollzeitmaßnahmen gibt es zusätzlich einen Unterhaltsbeitrag von bis zu 1.019 Euro monatlich für Alleinstehende, plus 235 Euro für Ehe- oder Lebenspartner und je Kind sowie 150 Euro monatlich Kinderbetreuungszuschlag, jeweils vollständig als Zuschuss. Für Gründer besonders relevant ist Paragraf 13b AFBG: Wer innerhalb von drei Jahren nach Maßnahmenende ein Unternehmen gründet oder übernimmt, die Fortbildungsprüfung bestanden hat und den Betrieb mindestens drei Jahre im Haupterwerb führt, dem wird das Restdarlehen vollständig erlassen.
GO-Bio next
GO-Bio next fördert die Entwicklung innovativer Forschungs- und Entwicklungsansaetze in den Lebenswissenschaften mit Kommerzialisierungspotenzial. In Phase 1 werden gründungsorientierte Forschungsteams an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen gefördert, in Phase 2 kleine technologieorientierte Unternehmen, die idealerweise aus Phase 1 hervorgegangen sind und eine privatwirtschaftliche Kofinanzierung durch Investoren nachweisen. Jede Phase dauert maximal drei Jahre, insgesamt sind bis zu sechs Jahre möglich. Die Förderbeträge werden individuell anhand der Projektinhalte kalkuliert, Pauschalsummen gibt es nicht. Agrar-, Lebensmittel- und Ernaehrungsforschung sind ausgeschlossen.
GO-Bio initial
GO-Bio initial fördert die Identifizierung und Entwicklung lebenswissenschaftlicher Forschungsansaetze in einer sehr frühen Phase mit erkennbarem Innovationspotenzial. In der Sondierungsphase werden bis zu 12 Monate und bis zu 100.000 Euro je Einzelvorhaben gefördert, um Verwertungskonzepte zu schaerfen und Marktanalysen durchzuführen. In der anschließenden Machbarkeitsphase sind bis zu 24 Monate und bis zu 500.000 Euro bei Einzelvorhaben beziehungsweise 1.000.000 Euro bei Verbundvorhaben möglich, Ziel ist der Proof of Principle. Schwerpunkte sind Therapeutika, Diagnostika, Plattformtechnologien und Forschungswerkzeuge, bioeokonomische Ideen sind ausgeschlossen.
Wachstumsfonds Deutschland
Der Wachstumsfonds Deutschland ist ein Venture-Capital-Dachfonds von KfW Capital mit einem Volumen von rund einer Milliarde Euro, der Kapital institutioneller privater Investoren mit öffentlichem Kapital buendelt. Investiert wird nicht direkt in Startups, sondern in ausgewählte Venture-Capital-Fonds in Deutschland und Europa, über die sich Startups und Scale-ups indirekt finanzieren. Der erste Wachstumsfonds ist nahezu vollständig investiert, der Nachfolger Wachstumsfonds II strebt ein vergleichbares Volumen an und kombiniert Fondsbeteiligungen mit Co-Investments.
WIN 400 (Deutschlandfonds)
Mit WIN 400 investiert KfW Capital bis zu 400 Millionen Euro bis 2029 in innovative Venture-Capital-Fonds. Pro Fonds sind bis zu 60 Millionen Euro und höchstens 19,9 Prozent des Fondsvolumens möglich, mindestens 50 Prozent des Fondsvolumens müssen von privaten Investoren kommen. Schwerpunkte sind Sicherheits- und Verteidigungstechnologien, DeepTech, Secondary-Fonds sowie Unternehmensnachfolge und Mittelstandstransformation. Direkte Anträge von Startups oder Wachstumsunternehmen sind nicht möglich, die Beteiligung erfolgt ausschließlich über qualifizierte Fonds.
Scale-up Direct (Deutschlandfonds)
Co-Investitionsprogramm von KfW Capital für wachstumsstarke Technologieunternehmen in spaeteren Finanzierungsrunden. Investiert wird üblicherweise ab der Series-B-Runde mit Tickets zwischen 10 und 50 Millionen Euro pro Startup, bis 2030 stehen rund eine Milliarde Euro zur Verfuegung. Die Investition erfolgt über ein Zweckvehikel, das der co-investierende Portfolio-Fondsmanager aufsetzt, KfW Capital beteiligt sich pari passu. Eine direkte Kontaktaufnahme von Startups mit KfW Capital ist ausdrücklich nicht möglich, der Zugang läuft nur über die Portfolio-Fondsmanager.
ERP-VC-Fondsinvestments
Über die ERP-VC-Fondsinvestments beteiligt sich KfW Capital mit Unterstützung des ERP-Sondervermögens an Venture-Capital- und Venture-Debt-Fonds, die ihrerseits in junge innovative technologieorientierte Unternehmen in Deutschland investieren. Das maximale KfW-Investment liegt bei 25 Millionen Euro pro Fonds, bei Spaetphasenfonds bei bis zu 50 Millionen Euro und kombiniert bei bis zu 75 Millionen Euro. KfW Capital haelt höchstens 19,99 Prozent der Kapital- und Stimmrechtsanteile. Startups können sich nicht direkt bewerben, sie profitieren indirekt über die Zielfonds.
Bürgschaften der Bürgschaftsbanken
Bürgschaftsbanken übernehmen Ausfallbürgschaften für Kredite von Gründerinnen, Gründern und mittelständischen Unternehmen, wenn die eigenen Sicherheiten für die Hausbank nicht ausreichen. Die Bürgschaften gelten als vollwertige Sicherheiten für alle Hausbanken. Der Verband Deutscher Bürgschaftsbanken vertritt 17 Bürgschaftsbanken und Beteiligungsgarantiegesellschaften sowie 15 Mittelständische Beteiligungsgesellschaften, die zusätzlich Beteiligungskapital als Ergänzung zum Bankkredit anbieten. Der Einstieg erfolgt über eine Online-Finanzierungsanfrage oder einen Bürgschaftsauftrag. Konkrete Höchstbeträge und Bürgschaftsquoten legt die jeweils zuständige Bürgschaftsbank des Bundeslandes fest.
German Accelerator
Der German Accelerator unterstützt deutsche Startups bei der internationalen Expansion. Angeboten werden die Programme Kickstart für Skalierung und Wachstum, Market Discovery zur Marktvalidierung und Market Access für die Markterschließung. Zielmaerkte sind die USA, Asien mit Suedostasien, Japan, Indien, Suedkorea und China, dazu Lateinamerika, Afrika und Europa. Die Teilnahme ist vollständig finanziert, es werden keine Unternehmensanteile genommen. Die Förderung besteht aus Mentoring, Netzwerkzugang, individueller Begleitung und Partnerrabatten, nicht aus einer Geldzahlung.
coparion
coparion ist ein Venture-Capital-Fonds mit 275 Millionen Euro Volumen für Startups und Unternehmen in der frühen Wachstumsphase. Investiert werden 0,5 bis 8 Millionen Euro pro Finanzierungsrunde und bis zu 15 Millionen Euro pro Unternehmen über mehrere Runden. coparion investiert ausschließlich gemeinsam mit privaten Co-Investoren, die den gleichen Betrag zu identischen wirtschaftlichen Bedingungen einbringen (pari passu). Finanziert wird der Fonds vom ERP-Sondervermögen, von KfW Capital und der Europäischen Investitionsbank. Voraussetzung sind erste nachweisbare Markterfolge wie Umsatz, wichtige Kunden oder ein erfolgreicher Produktstart.
High-Tech Gründerfonds (HTGF)
Der High-Tech Gründerfonds ist eine Multi-Stage-Venture-Capital-Plattform für technologieorientierte Gründungen mit einem Fondsvolumen von mehr als 3 Milliarden Euro. Das Erstinvestment liegt im Schwerpunkt bei 800.000 Euro und mehr in der Pre-Seed- und Seed-Phase, über Folgerunden können bis zu 30 Millionen Euro pro Portfoliounternehmen bereitgestellt werden. Investiert wird in Digital Tech, Industrial, Climate und Deep Tech sowie Life Sciences und Chemie. Bewerben können sich Unternehmen, die höchstens drei Jahre alt sind und ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Deutschland haben.
Mikromezzaninfonds Deutschland
Der Mikromezzaninfonds Deutschland stellt kleinen Unternehmen und Gründungen wirtschaftliches Eigenkapital in Form einer stillen Beteiligung zur Verfuegung, ohne dass Sicherheiten oder Mitspracherechte noetig sind. Die Beteiligung beträgt maximal 100.000 Euro, für besondere Zielgruppen maximal 150.000 Euro. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre, getilgt wird ab dem siebten Jahr in drei gleichen Jahresraten. Die ergebnisunabhängige Vergütung liegt bei 11 Prozent pro Jahr, durch einen Zinszuschuss von 3 Prozent ergeben sich 8 Prozent Nettokosten, dazu kommen ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 3,5 Prozent und eine variable Gewinnbeteiligung von maximal 2 Prozent pro Jahr. Vergeben wird über die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften der Länder.
Förderung unternehmerischen Know-hows (Unternehmensberatung für KMU)
Zuschuss zum Beraterhonorar für kleine und mittlere Unternehmen und Angehoerige der Freien Berufe, ausdrücklich auch für Jungunternehmen. Förderfähig sind Beratungskosten von maximal 3.500 Euro. Für Betriebsstätten im Gebiet der neuen Bundesländer einschließlich der Regionen Lueneburg und Trier, aber ohne Berlin und die Region Leipzig, beträgt der Zuschuss 80 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 2.800 Euro. Für die alten Bundesländer einschließlich Berlin und Region Leipzig, aber ohne Lueneburg und Trier, sind es 50 Prozent, höchstens 1.750 Euro. Pro Jahr sind zwei Beratungen förderfähig, insgesamt höchstens fuenf innerhalb der Richtliniendauer. Es handelt sich um eine De-minimis-Beihilfe ohne Rechtsanspruch.
INVEST Zuschuss für Wagniskapital
INVEST bezuschusst Beteiligungen privater Investorinnen und Investoren an jungen innovativen Unternehmen. Der Erwerbszuschuss beträgt 15 Prozent des Ausgabepreises der Anteile, pro Investor sind höchstens 100.000 Euro Zuschuss im Jahr möglich, je Einzelinvestment maximal 50.000 Euro bei 333.333,33 Euro Beteiligungssumme. Die Mindestbeteiligung liegt bei 10.000 Euro, die Anteile müssen mindestens drei Jahre gehalten werden. Beim Verkauf nach Ablauf der Haltefrist gibt es zusätzlich einen Exitzuschuss von 25 Prozent des Veraeusserungsgewinns, begrenzt auf die Höhe des Erwerbszuschusses. Das Unternehmen laesst sich zuerst als förderfähig bestätigen, der Investor beantragt danach vor Vertragsunterzeichnung.
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