Förderprogramme für Gründung in Berlin
Diese Programme fördern Gründung und sind in Berlin beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
126 Programme gefunden
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- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
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- Neubau181
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- Mobilität551
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- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
INVEST - Zuschuss für Wagniskapital
Business Angels erhalten 15 Prozent ihrer Investitionssumme als steuerfreien Erwerbszuschuss, maximal 100.000 Euro pro Investor und Jahr bei einer Mindestbeteiligung von 10.000 Euro. Je Unternehmen sind bis zu 3 Millionen Euro bezuschussbares Kapital pro Jahr möglich. Beim spaeteren Verkauf gibt es zusätzlich einen Exitzuschuss von 25 Prozent des Veraeusserungsgewinns.
INVEST Zuschuss für Wagniskapital
INVEST bezuschusst Beteiligungen privater Investorinnen und Investoren an jungen innovativen Unternehmen. Der Erwerbszuschuss beträgt 15 Prozent des Ausgabepreises der Anteile, pro Investor sind höchstens 100.000 Euro Zuschuss im Jahr möglich, je Einzelinvestment maximal 50.000 Euro bei 333.333,33 Euro Beteiligungssumme. Die Mindestbeteiligung liegt bei 10.000 Euro, die Anteile müssen mindestens drei Jahre gehalten werden. Beim Verkauf nach Ablauf der Haltefrist gibt es zusätzlich einen Exitzuschuss von 25 Prozent des Veraeusserungsgewinns, begrenzt auf die Höhe des Erwerbszuschusses. Das Unternehmen laesst sich zuerst als förderfähig bestätigen, der Investor beantragt danach vor Vertragsunterzeichnung.
GründungsBONUS Plus
Zuschuss für die Aufbauphase innovativer oder nachhaltiger Gründungen mit Sitz in Berlin. Gefördert werden 50 Prozent der förderfähigen Gründungskosten, höchstens 50.000 Euro, als De-minimis-Beihilfe. Das Unternehmen muss bereits gegründet und zum Antragszeitpunkt höchstens 18 Monate alt sein. Die förderfähigen Ausgaben müssen innerhalb von zwei Jahren nach Antragseingang anfallen.
GründungsBONUS Plus Berlin
Zuschuss von 50 Prozent der Gründungskosten bis maximal 50.000 Euro für junge Berliner Unternehmen. Gefördert werden vor allem innovative Start-ups mit technologischem, digitalem, kreativem oder sozialem Geschäftsmodell sowie wirtschaftlich taetige Sozialunternehmen. Anträge können wieder eingereicht werden.
Businessplan-Wettbewerb Berlin-Brandenburg (BPW)
Kostenloser Gründungswettbewerb mit Seminaren, Webinaren, Workshops und Netzwerkveranstaltungen sowie Zugang zu über 350 Beraterinnen und Beratern. Insgesamt werden Preisgelder von mehr als 50.000 Euro ausgeschuettet, in jeder der drei Wettbewerbsstufen werden drei Gewinner ausgezeichnet.
Mikrokredit aus dem KMU-Fonds
Kleindarlehen der IBB für Berliner Gründerinnen und Gründer sowie kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler. Finanziert werden Investitionen und Betriebsmittel bis zu 50.000 Euro. Die Laufzeit beträgt sechs Jahre mit einem tilgungsfreien Anlaufjahr, getilgt wird vierteljährlich. Übliche Sicherheiten werden nicht verlangt, es genuegen selbstschuldnerische Bürgschaften. Der Antrag muss vor dem Vorhabenbeginn gestellt werden.
Meistergründungsprämie Berlin
Zweistufige Prämie für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die sich innerhalb von vier Jahren nach der Meisterprüfung erstmals in Berlin selbständig machen. Die Basisförderung beträgt 10.000 Euro, bei Gründerinnen in frauentypischen Gewerken bis zu 15.000 Euro. Nach drei Jahren kommen in Stufe zwei 6.000 Euro für einen geschaffenen Arbeitsplatz oder 7.500 Euro für einen Ausbildungsplatz hinzu, mit Frauenbonus bis zu 10.000 Euro. Das Programm wird je zur Haelfte vom Land Berlin und aus dem EFRE finanziert.
Mikrokreditfonds Deutschland
Kleinkredit für natürliche Personen und kleine sowie mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die ihren Fremdkapitalbedarf nicht aus eigenen Mitteln decken können und bei Banken schwer an Kredite kommen. Finanziert werden Investitionen in Sachanlagen, in immaterielle Anlagegueter und in Betriebskapital. Die Kredithöhe reicht von 1.000 bis 25.000 Euro bei einer Laufzeit von bis zu 4 Jahren. Der Zinssatz beträgt 8,1 Prozent. Die Antragstellung erfolgt nicht über eine Hausbank, sondern direkt bei einem der teilnehmenden Mikrofinanzinstitute.
Junglandwirteförderung im Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP-Junglandwirtezuschlag)
Zusätzlicher Zuschuss von bis zu 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 20.000 Euro, für Junglandwirtinnen und Junglandwirte im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms. Er kommt oben auf den regulaeren AFP-Zuschuss.
Aufstiegs-BAFoeG mit Gründungserlass (AFBG)
Das Aufstiegs-BAFoeG fördert berufliche Fortbildungen wie den Meister mit bis zu 15.000 Euro für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, davon 50 Prozent als Zuschuss und der Rest als zinsguenstiges KfW-Darlehen. Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt werden bis zur Haelfte der notwendigen Kosten und höchstens 2.000 Euro gefördert. Bei Vollzeitmaßnahmen gibt es zusätzlich einen Unterhaltsbeitrag von bis zu 1.019 Euro monatlich für Alleinstehende, plus 235 Euro für Ehe- oder Lebenspartner und je Kind sowie 150 Euro monatlich Kinderbetreuungszuschlag, jeweils vollständig als Zuschuss. Für Gründer besonders relevant ist Paragraf 13b AFBG: Wer innerhalb von drei Jahren nach Maßnahmenende ein Unternehmen gründet oder übernimmt, die Fortbildungsprüfung bestanden hat und den Betrieb mindestens drei Jahre im Haupterwerb führt, dem wird das Restdarlehen vollständig erlassen.
Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, AFBG)
Förderung von Meister- und Aufstiegsfortbildungen mit Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis 15.000 Euro, davon 50 Prozent als Zuschuss und der Rest als zinsgünstiges KfW-Darlehen. Materialkosten des Meisterstücks werden bis 2.000 Euro gefördert, in Vollzeit gibt es einen Unterhaltsbeitrag von 1.019 Euro monatlich für Alleinstehende plus 235 Euro je Kind sowie 150 Euro Kinderbetreuungszuschlag.
EXIST Women
Qualifizierungs- und Netzwerkprogramm für gründungsinteressierte Frauen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit einer Laufzeit von bis zu zehn Monaten. Jede geförderte Gründerin erhält Sachmittel in Höhe von 2.000 Euro. Zusätzlich ist ein Stipendium von bis zu 3.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate möglich, gestaffelt nach Qualifikation, dazu 150 Euro Kinderzuschlag je Kind und Stipendienmonat.
Meistergründungsprämie Berlin
Das Land Berlin fördert die Existenzgründung junger Meisterinnen und Meister im Handwerk mit einer Prämie in Höhe von 10.000 Euro. Die Prämie wird nach der Gründung ausgezahlt und kann für den Aufbau des Betriebs verwendet werden, etwa für Betriebsausstattung. Fördervoraussetzung ist eine kostenfreie Beratung durch die Abteilung Betriebsberatung der Handwerkskammer Berlin zum Gründungsvorhaben, für die vorab ein Informationsgespraech vereinbart werden muss. Die Prämie wird an Gründerinnen und Gründer im Berliner Handwerk vergeben, die die näher bestimmten Voraussetzungen erfuellen.
Messeprogramm Young Innovators (junge innovative Unternehmen)
Junge innovative Unternehmen erhalten einen Zuschuss zu Standmiete und Standbau, wenn sie auf dem Bundesgemeinschaftsstand einer ausgewählten internationalen Leitmesse in Deutschland ausstellen. Bei den ersten beiden Beteiligungen werden 60 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen, ab der dritten Beteiligung 50 Prozent. Die Förderung ist auf 7.500 Euro pro Aussteller und Messe begrenzt. Das Unternehmen muss juenger als zehn Jahre sein, weniger als 50 Mitarbeiter haben und höchstens zehn Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme erreichen.
Messeprogramm für junge innovative Unternehmen
Junge innovative Unternehmen erhalten einen Zuschuss zu Standmiete und Standbau auf Gemeinschaftsständen ausgewählter internationaler Leitmessen in Deutschland. Die ersten zwei Teilnahmen werden mit 60 Prozent gefördert, ab der dritten Beteiligung mit 50 Prozent. Der Zuschuss beträgt maximal 7.500 Euro pro Aussteller und Messe.
Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen (Paragraf 16c SGB II)
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die selbständig sind oder eine Selbständigkeit aufnehmen, können vom Jobcenter Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachguetern erhalten, die für die Ausuebung der Tätigkeit notwendig sind. Zuschüsse dürfen dabei 5.000 Euro nicht übersteigen, darueber hinaus ist nur ein Darlehen möglich. Zusätzlich kann das Jobcenter Beratung und Vermittlung von Kenntnissen durch Dritte fördern, Leistungen der beruflichen Weiterbildung sind ausgeschlossen. Voraussetzung ist die Erwartung, dass die Hilfebedürftigkeit durch die Selbständigkeit dauerhaft überwunden oder verringert wird.
EXIST Women
EXIST Women begleitet gründungsinteressierte Frauen aus Hochschulen bis zu zehn Monate lang mit Qualifizierungs- und Vernetzungsangeboten. Ein Teil der Teilnehmerinnen kann zusätzlich ein bis zu dreimonatiges Stipendium erhalten, die Kriterien dafuer legen die Hochschulen fest. Die monatliche Stipendienhöhe haengt vom Status ab: 1.000 Euro für Studentinnen, 2.000 Euro mit abgeschlossener Berufsausbildung, 2.500 Euro für Absolventinnen und 3.000 Euro für Promovierte. Je Kind kommen 150 Euro Kinderzuschlag pro Stipendienmonat hinzu. Das Programm wird durch den ESF Plus kofinanziert.
exist Gründungsstipendium
Zwölfmonatiges Stipendium für wissensbasierte Gründungsvorhaben aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Vorgründungsphase. Promovierte erhalten 3.000 Euro, Hochschulabsolventen 2.500 Euro, Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung 2.000 Euro und Studierende 1.000 Euro monatlich, jeweils zuzueglich 150 Euro Kinderzuschlag pro Kind und Monat. Hinzu kommen Sachmittel von bis zu 30.000 Euro für Teams bzw. 10.000 Euro für Einzelgründungen sowie 5.000 Euro Coachingbudget.
exist Gründungsstipendium (früher EXIST-Gründerstipendium)
Stipendium für Studierende, Absolventinnen, Absolventen und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Hochschulen und ausseruniversitaeren Forschungseinrichtungen, die ein innovatives Gründungsvorhaben verfolgen. Die monatlichen Saetze betragen 3.000 Euro für Promovierte, 2.500 Euro für Hochschulabsolventen, 2.000 Euro bei abgeschlossener Berufsausbildung und 1.000 Euro für Studierende, dazu 150 Euro pro Kind und Monat. Hinzu kommen Sachausgaben von 30.000 Euro für Teams beziehungsweise bis zu 10.000 Euro für Einzelgründer sowie 5.000 Euro Coachingbudget. Gefördert wird 12 Monate, das Team umfasst höchstens drei Personen, davon mindestens eine mit Hochschulabschluss. Der Antrag wird über die Hochschule oder Forschungseinrichtung gestellt.
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. In den neuen Bundesländern ohne Land Berlin und Region Leipzig sowie in den Regionen Lueneburg und Trier beträgt der Fördersatz 80 Prozent bei maximal 2.800 Euro Zuschuss, in den alten Bundesländern einschließlich Berlin und Region Leipzig 50 Prozent bei maximal 1.750 Euro. Seminare und Workshops werden nicht gefördert.
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (Förderung unternehmerisches Know-how)
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler erhalten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Der Fördersatz beträgt 80 Prozent mit maximal 2.800 Euro Zuschuss in den neuen Bundesländern ohne Berlin und ohne Region Leipzig sowie in den Regionen Lueneburg und Trier, und 50 Prozent mit maximal 1.750 Euro in den alten Bundesländern, in Berlin und in der Region Leipzig. Förderfähig sind Beratungskosten bis 3.500 Euro.
Förderung unternehmerischen Know-hows (Unternehmensberatung für KMU)
Zuschuss zum Beraterhonorar für kleine und mittlere Unternehmen und Angehoerige der Freien Berufe, ausdrücklich auch für Jungunternehmen. Förderfähig sind Beratungskosten von maximal 3.500 Euro. Für Betriebsstätten im Gebiet der neuen Bundesländer einschließlich der Regionen Lueneburg und Trier, aber ohne Berlin und die Region Leipzig, beträgt der Zuschuss 80 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 2.800 Euro. Für die alten Bundesländer einschließlich Berlin und Region Leipzig, aber ohne Lueneburg und Trier, sind es 50 Prozent, höchstens 1.750 Euro. Pro Jahr sind zwei Beratungen förderfähig, insgesamt höchstens fuenf innerhalb der Richtliniendauer. Es handelt sich um eine De-minimis-Beihilfe ohne Rechtsanspruch.
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (Förderung unternehmerischen Know-hows)
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe erhalten einen Zuschuss zum Honorar einer externen Unternehmensberatung. Förderfähig sind Beratungskosten von maximal 3.500 Euro je Beratung. In den neuen Bundesländern (mit den Regionen Lüneburg und Trier, ohne Berlin und die Region Leipzig) werden 80 Prozent bezuschusst, höchstens 2.800 Euro; in den alten Bundesländern (mit Berlin und der Region Leipzig, ohne Lüneburg und Trier) sind es 50 Prozent, höchstens 1.750 Euro. Mit der Beratung darf erst nach dem Informationsschreiben der Leitstelle begonnen werden.
Berliner Startup Stipendium (BSS und BSS Women)
Stipendium für innovative, wissens- und technologiebasierte Gründungsvorhaben in Berlin, finanziert aus dem ESF Plus. Gezahlt werden bis zu 2.500 Euro pro Person und Monat als Pauschalbetrag, in der zweiten Förderrunde für bis zu zwölf Monate. Die Stipendien werden nicht direkt bei der IBB beantragt, sondern über zehn ausgewählte Berliner Inkubatoren und Hochschulen, die zusätzlich Arbeitsplätze, Labore und Coaching stellen. Die Programmlinie BSS Women richtet sich an Teams mit mindestens 51 Prozent Frauenanteil.
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