Förderung als Kredit für Gründung in Hamburg auf Ebene Land
Alle Programme für Gründung auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge
Zinsguenstiges Darlehen der IFB Hamburg von bis zu 1 Million Euro je Kreditnehmer für Gründung und Unternehmensnachfolge. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten oder Betriebsmittel, ab 250.000 Euro ist ein Eigenkapitalanteil von 10 Prozent erforderlich. Antragsberechtigt sind Gründende, Nachfolgende, KMU und Freiberufler, die höchstens fuenf Jahre am Markt sind. Handwerksgründungen erhalten zusätzlich bis zu 5.000 Euro Zuschuss zur Darlehensreduzierung, wenn innerhalb von fuenf Jahren ein Ausbildungsplatz geschaffen und besetzt wird. Der Antrag läuft vor Vorhabensbeginn über die Hausbank.
Hamburg-Kredit Mikro
Kleindarlehen der IFB Hamburg von 5.000 bis 25.000 Euro für Unternehmen in den ersten fuenf Jahren und bis 40.000 Euro für etablierte Unternehmen. Der Zins liegt derzeit bei 3,76 Prozent, fest über die Laufzeit von sechs Jahren, die ersten sechs Monate sind tilgungsfrei. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, Bearbeitungsgebühren fallen nicht an. Erforderlich ist die Bestätigung eines Kreditinstituts, dass es das Vorhaben nicht begleiten kann. Personen mit negativen Schufa-Einträgen sind ausgeschlossen. Der Antrag läuft ausschließlich über das eAntragsportal.
Hamburg-Kredit Wachstum
Zinsverbilligtes Darlehen der IFB Hamburg von bis zu 750.000 Euro je Vorhaben, höchstens 1,5 Millionen Euro innerhalb von drei Kalenderjahren. Antragsberechtigt sind KMU, Freiberufler und Vermieter von Gewerbeimmobilien, die seit mindestens fuenf Jahren am Markt sind. Der Zinssatz ist bei Investitionen bis zu zehn Jahre fest, bei Betriebsmitteln bis zu fuenf Jahre. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Antrag läuft vor Vorhabensbeginn über die Hausbank. Seit August 2023 ist die Einhaltung der ESG-Ausschlussliste verpflichtend.
Was Landesförderung bei Gründung bedeutet
Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.
- Wo der Antrag landet
- Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
- Der häufigste Irrtum
- Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.
Häufige Fragen zu Gründung auf Ebene Land
- Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
- In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
- Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
- Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.
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