Förderung als Kredit für Gründung in Bayern auf Ebene Land
Alle Programme für Gründung auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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Gründungs- und Wachstumskredit (GuW) Bayern
Zinsguenstiges Darlehen für Neugründungen, Betriebsübernahmen und den Finanzierungsbedarf junger Unternehmen innerhalb der ersten fuenf Jahre nach Gründung. Finanziert werden Investitionen wie Immobilien, Maschinen und Fahrzeuge sowie Betriebsmittel, etwa Personal-, Weiterbildungs- und Mietkosten. Pro Vorhaben sind bis zu 20 Mio. Euro möglich, die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent. Mit der Option Haftung Plus übernimmt die LfA 60 Prozent des Kreditrisikos bis maximal 5 Mio. Euro. Beantragt und ausgezahlt wird über die Hausbank.
Universalkredit
Breit einsetzbares Förderdarlehen der LfA für Investitionen, Existenzgründungen, Beteiligungen, Übernahmen, Warenlager und Betriebsmittel. Auch die Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten ist möglich. Pro Vorhaben stehen bis zu 25 Mio. Euro bereit, eine Vollfinanzierung ist möglich. Laufzeiten liegen zwischen 2 und 20 Jahren mit bis zu 3 tilgungsfreien Jahren, die LfA kann 60 Prozent des Kreditrisikos übernehmen. Antrag über die Hausbank.
Gründungskredit Smart
Darlehen für kleine Gründungs- und Festigungsvorhaben im Voll- oder Nebenerwerb in Bayern. Finanziert werden Investitionen wie Maschinen, Einrichtung und Immobilien sowie Betriebsmittel wie Personalkosten, Miete und Marketing, außerdem Betriebsübernahmen und Warenlager. Pro Antragsteller sind bis zu 150.000 Euro möglich, davon höchstens 100.000 Euro für Betriebsmittel. Die LfA übernimmt obligatorisch 80 Prozent des Kreditrisikos, was den Zugang auch ohne umfangreiche Sicherheiten erleichtert. Antrag und Auszahlung laufen über die Hausbank.
Gründungs- und Wachstumskredit (GuW)
Zinsguenstiger Förderkredit für Neugründungen, Betriebsübernahmen und junge Unternehmen bis fuenf Jahre nach Gründung sowie für Wachstumsinvestitionen etablierter KMU und Freiberufler. Darlehen bis 20 Mio. Euro pro Vorhaben zu deutlich guenstigeren Konditionen als der Marktzins. Risikoentlastungen erleichtern den Kreditzugang.
Was Landesförderung bei Gründung bedeutet
Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.
- Wo der Antrag landet
- Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
- Der häufigste Irrtum
- Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.
Häufige Fragen zu Gründung auf Ebene Land
- Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
- In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
- Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
- Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.
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