Förderprogramme für Forschung auf Ebene Bund
Alle Programme für Forschung auf Ebene Bund. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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Bundesförderung von Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land (Planungs- und Genehmigungskosten)
Zuschuss für die Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieprojekten einer Bürgerenergiegesellschaft. Gefördert werden 70 Prozent der Planungs- und Genehmigungskosten, höchstens 300.000 Euro je Vorhaben, unter Beachtung der De-minimis-Grenzen. Förderfähig sind unter anderem Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, Gutachten für Änderungen der Bauleitplanung, Umweltprüfungen sowie Rechts- und Steuerberatung mit direktem Projektbezug. Nicht förderfähig sind Grundstückserwerb, Genehmigungsgebühren, Gründungskosten und Personalkosten. Seit 1. Juli 2024 genügen 15 statt zuvor 50 natürliche Personen. Das Programm läuft seit 1. Januar 2023 und ist bis 31. Dezember 2026 befristet.
Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)
Vorwettbewerbliche, themenoffene Gemeinschaftsforschung für ganze Branchen und Technologiefelder. Antragsberechtigt sind industrielle Forschungsvereinigungen, Unternehmen bringen über diese ihre Projektideen ein und werden in die Projektsteuerung einbezogen. Gefördert werden Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung und Durchführbarkeitsstudien mit in der Regel bis zu 90 Prozent und maximal 275.000 Euro je Forschungseinrichtung.
exist Forschungstransfer
Zweistufige Förderung für technologieorientierte Ausgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit hohem technischem Risiko. In Förderphase I werden Personal, projektbezogene Sachausgaben von in der Regel bis zu 250.000 Euro und unternehmerisches Coaching für bis zu 18 Monate, in begründeten Faellen bis 36 Monate, gefördert. Förderphase II unterstützt das gegründete Unternehmen mit bis zu 180.000 Euro bei maximal 240.000 Euro förderfähigen Gesamtkosten und einer Förderquote von bis zu 75 Prozent.
EXIST-Forschungstransfer Förderphase I
Förderung besonders anspruchsvoller, forschungsbasierter DeepTech-Gründungsvorhaben aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Finanziert werden Gehälter für bis zu vier Vollzeitäquivalente, studentische Hilfskräfte, Aufträge an Dritte, Hardware, Software, Schutzrechte und unternehmerisches Coaching. Die Sachausgaben können in der Regel bis zu 250.000 Euro betragen, in gut begründeten Fällen auch mehr.
Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen (WIPANO)
Fördert die effiziente Nutzung geistigen Eigentums und den Transfer neuester Forschungsergebnisse in die Normung. Förderschwerpunkte sind Patentierung für Unternehmen, Normung für Unternehmen sowie Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung. Zuschüsse bis 85 Prozent der förderfähigen Ausgaben und maximal 200.000 Euro je Verbundpartner und Projekt bei einer Laufzeit von höchstens 24 Monaten.
EXIST-Forschungstransfer
EXIST-Forschungstransfer unterstützt forschungsintensive Gründungsvorhaben aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in zwei Phasen. In Förderphase I werden Gehaelter für bis zu vier Vollzeitaequivalente im Projektteam finanziert, davon in der Regel bis zu drei wissenschaftliche und ein betriebswirtschaftliches Vollzeitaequivalent, dazu Sachausgaben von in der Regel bis zu 250.000 Euro. Die Förderdauer beträgt in der Regel bis zu 18 Monate, bei besonders anspruchsvollen Entwicklungsvorhaben bis zu 36 Monate. In Förderphase II können junge technologieorientierte Unternehmen bis zu 180.000 Euro erhalten, bei maximal förderfähigen Gesamtkosten von 240.000 Euro und einer Förderquote von bis zu 75 Prozent. Das Programm wird durch den Europäischen Sozialfonds kofinanziert.
EXIST-Forschungstransfer Förderphase II
Anschlussphase für junge technologieorientierte Unternehmen, die aus Förderphase I hervorgegangen sind. Die Förderung beträgt bis zu 180.000 Euro bei maximal förderfähigen Gesamtkosten von 240.000 Euro und einer Förderquote von bis zu 75 Prozent. Das Unternehmen muss einen Eigenanteil aufbringen.
EXIST-Gründungsstipendium
Zwölf Monate Stipendium für Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Forschende, die aus einer wissenschaftlichen Idee ein Startup entwickeln. Die Stipendien betragen 3.000 Euro pro Monat für Promovierte, 2.500 Euro für Hochschulabsolventen, 2.000 Euro für Gründende mit Berufsabschluss und 1.000 Euro für Studierende, dazu 150 Euro Kinderzuschlag je Kind und Monat. Hinzu kommen Sachmittel von 30.000 Euro für Teams beziehungsweise bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen sowie ein Coachingbudget von 5.000 Euro.
EXIST Women
EXIST Women begleitet gründungsinteressierte Frauen aus Hochschulen bis zu zehn Monate lang mit Qualifizierungs- und Vernetzungsangeboten. Ein Teil der Teilnehmerinnen kann zusätzlich ein bis zu dreimonatiges Stipendium erhalten, die Kriterien dafuer legen die Hochschulen fest. Die monatliche Stipendienhöhe haengt vom Status ab: 1.000 Euro für Studentinnen, 2.000 Euro mit abgeschlossener Berufsausbildung, 2.500 Euro für Absolventinnen und 3.000 Euro für Promovierte. Je Kind kommen 150 Euro Kinderzuschlag pro Stipendienmonat hinzu. Das Programm wird durch den ESF Plus kofinanziert.
exist Gründungsstipendium
Zwölfmonatiges Stipendium für wissensbasierte Gründungsvorhaben aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Vorgründungsphase. Promovierte erhalten 3.000 Euro, Hochschulabsolventen 2.500 Euro, Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung 2.000 Euro und Studierende 1.000 Euro monatlich, jeweils zuzueglich 150 Euro Kinderzuschlag pro Kind und Monat. Hinzu kommen Sachmittel von bis zu 30.000 Euro für Teams bzw. 10.000 Euro für Einzelgründungen sowie 5.000 Euro Coachingbudget.
exist Gründungsstipendium (früher EXIST-Gründerstipendium)
Stipendium für Studierende, Absolventinnen, Absolventen und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Hochschulen und ausseruniversitaeren Forschungseinrichtungen, die ein innovatives Gründungsvorhaben verfolgen. Die monatlichen Saetze betragen 3.000 Euro für Promovierte, 2.500 Euro für Hochschulabsolventen, 2.000 Euro bei abgeschlossener Berufsausbildung und 1.000 Euro für Studierende, dazu 150 Euro pro Kind und Monat. Hinzu kommen Sachausgaben von 30.000 Euro für Teams beziehungsweise bis zu 10.000 Euro für Einzelgründer sowie 5.000 Euro Coachingbudget. Gefördert wird 12 Monate, das Team umfasst höchstens drei Personen, davon mindestens eine mit Hochschulabschluss. Der Antrag wird über die Hochschule oder Forschungseinrichtung gestellt.
Promotionsförderung der Friedrich-Ebert-Stiftung
Promovierende erhalten von der Friedrich-Ebert-Stiftung 1.650 Euro monatlich plus 100 Euro Forschungskostenpauschale. Familien- und Kinderbetreuungszuschlaege sind möglich. Die Stiftung bietet ein ideelles Programm mit Seminaren, Fachgruppen und einem Alumninetzwerk. Ein Solidaritätsfonds unterstützt zusätzlich internationale Promovierende, die wegen ihres Eintretens für demokratische Werte verfolgt werden.
Promotionsförderung der Hanns-Seidel-Stiftung
Promovierende erhalten von der Hanns-Seidel-Stiftung 1.650 Euro monatlich plus 100 Euro Forschungskostenpauschale. Familien- und Kinderbetreuungszuschüsse sowie Unterstützung für Forschungsaufenthalte im Ausland sind möglich. Das Stipendium laesst sich mit einer Viertelstelle an der Hochschule verbinden. Bewerbungen sind in zwei festen Phasen pro Jahr möglich.
Promotionsförderung der Konrad-Adenauer-Stiftung
Promovierende erhalten von der Konrad-Adenauer-Stiftung ein monatliches Stipendium von 1.650 Euro plus 100 Euro Forschungskostenpauschale. Familien- und Kinderbetreuungszuschlaege sind möglich. Die Stiftung begleitet Promovierende zusätzlich in Promotionskollegs und einem ideellen Programm. Voraussetzung sind eine überzeugende wissenschaftliche Arbeit, gesellschaftliches Engagement und die Bereitschaft, sich in das Netzwerk der Stiftung einzubringen.
Promotionsstipendium der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
Promovierende aller Fachrichtungen erhalten von der Friedrich-Naumann-Stiftung 1.650 Euro monatlich sowie eine Forschungskostenpauschale von 100 Euro. Weitere Zuschüsse etwa für Familie und Versicherung sind möglich. Die Stiftung erwartet exzellente wissenschaftliche Leistungen und ein Bekenntnis zu liberalen Grundwerten, eine Parteimitgliedschaft ist nicht noetig. Bewerbungen sind zweimal jährlich möglich.
Promotionsstipendium der Heinrich-Boell-Stiftung
Promovierende bekommen von der Heinrich-Boell-Stiftung 1.650 Euro monatlich plus 100 Euro Forschungskostenpauschale. Familien- und Kinderbetreuungszuschlaege sind möglich, ebenso Unterstützung für Forschungsaufenthalte im Ausland. Das Stipendium laesst sich mit einer Viertelstelle in Forschung oder Lehre kombinieren. Die Bewerbungsverfahren laufen zweimal jährlich.
Promotionsstipendium der Rosa-Luxemburg-Stiftung
Promovierende erhalten vom Studienwerk der Rosa-Luxemburg-Stiftung 1.650 Euro monatlich plus 100 Euro Forschungskostenpauschale. Familien- und Kinderbetreuungszuschlaege sind möglich, ebenso die Kombination mit einer Viertelstelle an der Hochschule. Ergänzend gibt es internationale Forschungskollegs und Betreuung durch Vertrauensdozentinnen und Vertrauensdozenten. Insgesamt hat das Studienwerk seit 1999 rund 3.800 Personen gefördert.
Projekte im Rahmen der Initiative IT-Sicherheit in der Wirtschaft
Fördert Maßnahmen, die kleinen und mittleren Unternehmen und dem Handwerk helfen, ihre IT-Sicherheit zu verbessern. Gefördert werden die bundesweite Transferstelle Cybersicherheit, Einzel- und Verbundprojekte zur Sensibilisierung und Unterstützung von KMU sowie das Netzwerk der Mittelstand-Digital Zentren und Fokusprojekte zu Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz. Zuschüsse bis zu 90 Prozent, auf Ausgabenbasis bis zu 100 Prozent.
Richtlinie zur Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland (investive Modellvorhaben Radverkehr)
Der Bund fördert investive Modellvorhaben, die den Radverkehr in Deutschland innovativ verbessern, etwa neuartige Abstellanlagen oder Fahrradparktürme. Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss von grundsätzlich maximal 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, bei finanzschwachen Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept bis zu 90 Prozent. Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Über diese Richtlinie wurde unter anderem der vollautomatische Fahrradparkturm am Altstadtbahnhof Osnabrück mit rund 2,5 Millionen Euro finanziert.
Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen
Darlehen für Forschungs- und Technologievorhaben der zivilen gewerblichen Luftfahrt in Deutschland. Gefördert werden bis zu 55 Prozent der in Deutschland anfallenden förderfähigen Entwicklungskosten, gestaffelt nach Unternehmensgröße: KMU 30 bzw. 55 Prozent, mittelgroße Unternehmen 25 bzw. 50 Prozent, große Unternehmen 15 bzw. 40 Prozent. Möglich sind unbedingt rückzahlbare Darlehen zu Marktkonditionen, bedingt rückzahlbare produktionsabhängige Darlehen oder eine Kombination. Programmvolumen 300 Millionen Euro.
Entwicklung digitaler Technologien 2022 bis 2026 (Rahmenprogramm)
Rahmenprogramm für vorwettbewerbliche Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte zur Entwicklung digitaler Technologien. Gefördert werden Verbundvorhaben mit Leuchtturmcharakter, die technologische Machbarkeit, wirtschaftliche Umsetzbarkeit und gesellschaftliche Akzeptanz neuer digitaler Technologien demonstrieren. Unternehmen erhalten bis zu 50 Prozent, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent, Förderdauer in der Regel drei Jahre.
IT-Sicherheit - Digital.Sicher.Souverän. (Rahmenprogramm)
Rahmenprogramm zur Förderung von Forschungsvorhaben, die IT-Systeme sichern und Daten schützen. Schwerpunkte sind Sicherheit und Vertrauen in digitale Infrastrukturen, Nachhaltigkeit und Zukunftssicherung einschließlich IT-Sicherheit in der Quanteninformationsverarbeitung, Privatheit und Demokratie sowie technologische Souveränität. Unternehmen erhalten bis zu 50 Prozent, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent.
KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)
KMU-innovativ IKT fördert risikoreiche industrielle Forschung und vorwettbewerbliche Entwicklung in den Feldern softwareintensive Systeme sowie Kommunikationssysteme und IT-Sicherheit. Unternehmen erhalten bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent, jeweils mit möglichem KMU-Bonus. Das Verfahren ist zweistufig mit Stichtagen am 15. April und 15. Oktober. Website, Onlineshop und Onlinemarketing sind ausgeschlossen, gefördert wird ausschließlich Forschung und Entwicklung.
Mikroelektronik (Rahmenprogramm)
Rahmenprogramm für Einzel- und Verbundprojekte im Bereich Mikroelektronik. Handlungsfelder sind der Ausbau der Fähigkeiten im Chipdesign, der Transfer from lab to fab, die Stärkung der Fachkräftebasis, Investitionsanreize sowie europäische und internationale Kooperation. Unternehmen erhalten bis zu 50 Prozent, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.
Was Bundesförderung bei Forschung bedeutet
Der Bund fördert überall gleich. Ein Bundesprogramm gilt in Flensburg wie in Garmisch, ohne Rücksicht auf Bundesland oder Gemeinde. Das macht diese Ebene zur verlässlichsten von allen: die Bedingungen ändern sich nicht, wenn du umziehst, und die Richtlinien laufen meist über Jahre statt über Monate.
- Wo der Antrag landet
- Über eine Bundesstelle, in der Regel eine Förderbank oder ein Bundesamt. Die Anträge laufen fast immer über ein eigenes Onlineportal, und die Bearbeitung ist standardisiert.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger: steht dort ein Bundesamt, ein Bundesministerium oder eine bundesweite Förderbank, ist es diese Ebene. Im Feld Region steht dann meist nur Deutschland.
- Der häufigste Irrtum
- Zu glauben, der Bund sei die einzige Ebene. Er ist die größte, aber Land und Kommune legen regelmäßig etwas obendrauf, und genau das bleibt am häufigsten liegen.
Häufige Fragen zu Forschung auf Ebene Bund
- Gilt ein Bundesprogramm in jedem Bundesland?
- Ja. Bundesprogramme kennen keine Landesgrenze. Sie können aber an andere Bedingungen geknüpft sein, etwa an das Baujahr eines Gebäudes, an eine Betriebsgröße oder an einen technischen Standard.
- Kann ich Bundes- und Landesförderung zusammen bekommen?
- Häufig ja, aber nicht beliebig. Dieselben Kosten dürfen nicht zweimal gefördert werden, und viele Richtlinien nennen eine Obergrenze für die Summe aller öffentlichen Mittel. Was zusammengeht, steht in der Richtlinie unter Kumulierung.
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