Förderprogramme für Familie in Saarland
Diese Programme fördern Familie und sind in Saarland beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
186 Programme gefunden
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- Energie986
- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
- THG-Quote132
- Gründung458
- Digitalisierung379
- Forschung465
- Personal318
- Bildung695
- Familie269
- Natur und Umwelt423
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales552
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
Basiselterngeld ersetzt je nach Einkommen 65 bis 100 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens und beträgt zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich, ElterngeldPlus zwischen 150 und 900 Euro. Berücksichtigt werden maximal 2.770 Euro vorgeburtliches Netto-Einkommen. Es gibt einen Geschwisterbonus von 10 Prozent, mindestens 75 Euro, einen Mehrlingszuschlag von 300 Euro je weiterem Kind und einen Partnerschaftsbonus von 150 bis 900 Euro je Elternteil für bis zu vier Monate paralleler Teilzeit.
Aufstiegs-BAföG Unterhaltsbeitrag und Kinderbetreuungszuschlag
Bei Vollzeitfortbildungen gibt es zusätzlich zu den Maßnahmekosten einen Beitrag zum Lebensunterhalt von maximal 1.019 Euro monatlich für Alleinstehende, der vollständig als Zuschuss gewährt wird und nicht zurückgezahlt werden muss. Für Ehe- oder Lebenspartner und je kindergeldberechtigtem Kind erhöht sich der Betrag um jeweils 235 Euro. Alleinerziehende mit Kindern unter 14 Jahren oder Kindern mit Behinderung erhalten zusätzlich 150 Euro Kinderbetreuungszuschlag je Kind, auch bei Teilzeitmaßnahmen.
Zuschüsse der Stiftung Deutsche Jugendmarke
Aus den Erlösen der Sonderpostwertzeichen Für die Jugend gespeiste Förderung der Kinder- und Jugendhilfe. Seit 1965 wurden mehr als 200 Millionen Euro vergeben, drei Säulen sind Innovation, Infrastruktur sowie Forschung. Gefördert werden modellhafte Projekte, der Bau und Ausbau außerschulischer Bildungsstätten sowie Studien und Fachtagungen.
Projektförderung des Deutschen Kinderhilfswerks
Förderung kinderrechtlicher Projekte über drei Fondsarten: dauerhafte Themenfonds zu Kinderpolitik, Spielraum, Medienkompetenz und Kinderkultur, Länderfonds in Kooperation mit einzelnen Bundesländern sowie Sonderfonds zu wechselnden Themen wie gesunde Ernährung oder Flucht und Migration. Kleinere Vereine ohne Dachverband werden bevorzugt berücksichtigt.
Pauschalförderung Ferien und Bildung
Unbürokratische Pauschalförderung für Bildungsveranstaltungen und Ferienfreizeiten. Bildungsveranstaltungen werden mit 50 Euro pro Präsenztag, 30 Euro pro digitalem Tag und 70 Euro je Übernachtung gefördert, Barrierefreiheitskosten zu bis zu 70 Prozent. Ferienreisen werden je Begleitperson mit 50 bis 80 Euro pro Tag gefördert, hier sind keine Eigenmittel nötig.
Projektförderung Junge Menschen stärken
Förderung inklusiver und partizipativer Freizeitprojekte für junge Menschen von 12 bis 24 Jahren mit eingeschränkten Teilhabechancen. Bis zu 300.000 Euro für maximal 48 Monate bei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind Personal- und Honorarkosten, Sachkosten, Investitionen bis 10 Prozent sowie Barrierefreiheit.
ESF Plus Bundesprogramm 2021 bis 2027
Deutschland erhält rund 6,56 Milliarden Euro aus dem ESF Plus für 2021 bis 2027, davon etwa 2,22 Milliarden Euro für das Bundesprogramm und rund 4,34 Milliarden Euro für die 16 Länderprogramme. Der Fonds fördert Zugang zu Beschäftigung und Bildung, aktive soziale Eingliederung, die Integration Drittstaatsangehöriger und die Bekämpfung von Armut. Im ESF Plus sind der frühere ESF sowie EHAP, die Jugendbeschäftigungsinitiative und EaSI zusammengefasst. Das deutsche Bundesprogramm wurde am 5. Mai 2022 von der EU-Kommission genehmigt.
E-Auto-Förderung 2026 (E-Auto-Booster)
Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen erhalten einen sozial gestaffelten Zuschuss beim Kauf eines neuen Elektroautos der Klasse M1. Für vollelektrische Fahrzeuge reicht die Förderung von 3.000 Euro bis 6.000 Euro, für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender von 1.500 Euro bis 4.500 Euro, jeweils abhängig von zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen und Zahl der Kinder unter 18 Jahren. Rechtsgrundlage ist eine Richtlinie des BMUKN vom Mai 2026.
Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb, Jung kauft Alt (308)
Zinsverbilligter Kredit zwischen 140.000 und 180.000 Euro für Familien und Alleinerziehende, die eine sanierungsbedürftige Bestandsimmobilie kaufen und energetisch modernisieren. Das Gebäude muss zum Kaufzeitpunkt die Energieausweisklasse F, G oder H haben und wird anschließend auf mindestens Effizienzhaus 85 EE oder Effizienzhaus Denkmal EE saniert.
Wohneigentum für Familien (300)
Zinsverbilligter Kredit für Familien und Alleinerziehende, die eine klimafreundliche Wohnimmobilie neu bauen oder als Erstkauf erwerben. Je nach Kinderzahl und Förderstufe sind zwischen 170.000 und 270.000 Euro möglich, Laufzeit bis 35 Jahre. Voraussetzung ist der Standard Effizienzhaus 40, höhere Kreditbeträge gibt es mit QNG-Zertifikat.
Soziale Wohnraumförderung im Saarland (Wohnraumförderungsprogramm WFP SL 2025)
Rahmenrichtlinie der sozialen Wohnraumförderung des Saarlandes, die früher getrennte Einzelregelungen zu einer Förderrichtlinie zusammenfasst. Gefördert wird die Schaffung von Mietwohnraum und selbst genutztem Wohneigentum durch ein zinsvergünstigtes Baudarlehen, das durch einen Tilgungszuschuss ergänzt werden kann, oder durch einen verlorenen Zuschuss zur Teilfinanzierung. Zielgruppen sind Haushalte mit geringem Einkommen, Familien, Alleinerziehende, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung, Studierende und Wohnungslose.
Eigenheimzulage (ausgelaufen)
Die Eigenheimzulage förderte den Bau oder Kauf selbst genutzten Wohneigentums über acht Jahre mit jährlich 1 Prozent der Bemessungsgrundlage, höchstens 1.250 Euro, zuzüglich 800 Euro Kinderzulage je Kind und Jahr. Die Förderung ist ausgelaufen: Sie gilt nur noch für Fälle, in denen vor dem 1. Januar 2006 mit der Herstellung begonnen oder der Kaufvertrag rechtswirksam abgeschlossen wurde. Für Kaufverträge und Bauanträge ab dem 1. Januar 2006 gibt es keine Eigenheimzulage mehr. Da der Förderzeitraum acht Jahre betrug, sind auch die letzten Auszahlungen längst abgeschlossen. Aktuelle Alternativen sind die KfW-Programme zum Wohneigentum und die Steuerermäßigungen nach §§ 35a und 35c EStG.
Baukindergeld (KfW 424)
Das Baukindergeld war ein Zuschuss des Bundes für Familien beim Kauf oder Bau der ersten selbst genutzten Immobilie. Die KfW stellt auf der Programmseite klar, dass dieser Zuschuss nicht mehr beantragt werden kann; die Antragsfrist lief Ende 2023 aus, seitdem sind keine Neuanträge mehr möglich. Wer noch in der Förderung ist, bekommt die Raten weiterhin über die vereinbarte Laufzeit jeweils zum Monatsende ausgezahlt. Konkrete Förderbeträge und Einkommensgrenzen nennt die aktuelle Programmseite nicht mehr. Für Familien gibt es heute stattdessen Wohneigentum für Familien - Neubau (KfW 300) und Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb (KfW 308).
Baukindergeld (KfW 424)
Zuschuss für den Ersterwerb selbst genutzten Wohneigentums durch Familien mit Kindern, in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr je Kind unter 18 Jahren über maximal zehn Jahre, also bis zu 12.000 Euro je Kind. Die Einkommensgrenze lag bei 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen bei einem Kind plus 15.000 Euro je weiterem Kind. Gefördert wurden nur Vorhaben, bei denen die Baugenehmigung oder der notarielle Kaufvertrag zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Maerz 2021 datierte. Für Neuvorhaben ist das Programm seit dem 1. April 2021 geschlossen, die letzte Antragstellung für Altfaelle war laut KfW-Merkblatt 424 bis zum 31. Dezember 2023 möglich. Seitdem ist keine Antragstellung mehr möglich. Bestehende Bewilligungen laufen weiter: die Zuschussraten werden jährlich ausgezahlt, die weiteren neun Raten jeweils zum Monatsende desselben Monats wie die Erstauszahlung.
KfW 424 Baukindergeld
Das Baukindergeld war ein Zuschuss der KfW für Familien, die selbstgenutztes Wohneigentum kauften oder bauten. Neue Anträge sind seit dem Ende der Antragsfrist nicht mehr möglich, die KfW weist auf ihrer Produktseite ausdrücklich darauf hin, dass der Zuschuss nicht mehr beantragt werden kann. Bereits bewilligte Zuschüsse werden über die volle Auszahlungsdauer von zehn Jahresraten weitergezahlt. Voraussetzung war, dass die geförderten Kinder zum Antragszeitpunkt unter 18 Jahre alt waren und die Immobilie selbst genutzt wird.
ZukunftsMUT
ZukunftsMUT förderte im Rahmen des Aktionsprogramms Aufholen nach Corona Projekte für Kinder, Jugendliche und Familien. Die maximale Förderung lag bei 15.000 Euro pro Projekt, der Fördersatz war gestaffelt: bis 5.000 Euro 90 Prozent, bis 10.000 Euro 80 Prozent und bis 15.000 Euro 70 Prozent. Antragsberechtigt waren gemeinnützige Organisationen aus städtischen und ländlichen Räumen mit Schwerpunkt auf strukturschwachen Regionen. Anträge konnten bis zum 31. Maerz 2022 eingereicht werden, seitdem ist das Programm beendet.
Baukindergeld (KfW-Zuschuss 424)
Zuschuss für Familien mit Kindern zum Bau oder Kauf selbstgenutzten Wohneigentums, ausgezahlt über zehn Jahre. Neuanträge sind nicht mehr möglich, bestehende Zuschussempfängerinnen und -empfänger erhalten die weiteren Raten automatisch jeweils am Monatsende im selben Monat wie die Erstauszahlung. Maßgeblich für die Höhe war die Anzahl der Kinder unter 18 Jahren bei Antragstellung.
Baukindergeld (424)
Früherer Zuschuss für Familien und Alleinerziehende beim Kauf oder Bau von selbst genutztem Wohneigentum, ausgezahlt in zehn Jahresraten. Der Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden. Bestehende Empfänger erhalten die Raten weiterhin automatisch zum Monatsende über die Auszahlungsdauer.
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