Förderprogramme für Familie in Saarland
Diese Programme fördern Familie und sind in Saarland beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
186 Programme gefunden
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- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
- THG-Quote132
- Gründung458
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- Familie269
- Natur und Umwelt423
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- Sport166
- Soziales552
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Steuerfreie Übertragung des Familienheims unter Ehegatten zu Lebzeiten (§ 13 Absatz 1 Nummer 4a ErbStG)
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können sich das selbst bewohnte Familienheim zu Lebzeiten vollständig schenkungsteuerfrei übertragen, ohne Wertgrenze und ohne Anrechnung auf den persönlichen Freibetrag von 500.000 Euro. Begünstigt sind auch die Übernahme von Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie nachträgliche Erhaltungs- und Herstellungsaufwendungen am Familienheim. Der Haken: Die Wohnung muss im Zeitpunkt der Übertragung tatsächlich gemeinsam zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Ferien- und Zweitwohnungen sowie vermietete Objekte sind ausgeschlossen, und die Befreiung gilt nicht zwischen unverheirateten Partnern.
Steuerfreies Familienheim im Erbfall für Ehegatten und Kinder (§ 13 Absatz 1 Nummer 4b und 4c ErbStG)
Erben Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner das vom Verstorbenen bis zum Erbfall selbst bewohnte Familienheim, bleibt es erbschaftsteuerfrei, ohne Größenbegrenzung. Kinder und Enkel verstorbener Kinder erhalten dieselbe Befreiung, allerdings nur soweit die Wohnfläche 200 Quadratmeter nicht übersteigt. Der Haken ist die Behaltensfrist: Der Erwerber muss unverzüglich selbst einziehen und die Wohnung zehn Jahre lang selbst nutzen. Wer vorher auszieht, verkauft oder vermietet, verliert die Befreiung rückwirkend, es sei denn, zwingende Gründe wie Pflegebedürftigkeit hindern an der Selbstnutzung.
Steuerlicher Abzug von Kinderbetreuungskosten
Eltern können Kosten für Kita, Tagesmutter, Hort oder Babysitter als Sonderausgaben absetzen. Seit dem Steuerjahr 2025 sind 80 Prozent der Aufwendungen abziehbar, höchstens 4.800 Euro je Kind und Jahr. Berücksichtigt werden Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sowie ohne Altersgrenze Kinder mit Behinderung, die sich nicht selbst unterhalten können. Verpflegungskosten und Nachhilfe zählen nicht dazu, und die Zahlung muss unbar erfolgt sein.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag erhalten pauschal 15 Euro im Monat für Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen, Musikunterricht, Ferienfreizeiten oder aehnliche Angebote. Der Betrag ist in Paragraf 28 SGB II ausdrücklich festgeschrieben und kann angespart werden, um größere Ausgaben zu decken. Anspruch haben Kinder aus Familien mit Grundsicherung, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen. Die Auszahlung erfolgt häufig als Direktzahlung an den Anbieter.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Vereinsbeitrag, Musikschule, Freizeiten)
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten pauschal 15 Euro im Monat für Mitgliedsbeiträge in Sport-, Musik- und Kulturvereinen, für Musikunterricht, künstlerische Bildung und Freizeiten. Das sind 180 Euro im Jahr. Das Budget kann in vielen Kommunen angespart und gebündelt eingesetzt werden, in begründeten Fällen können weitere Aufwendungen übernommen werden. Anspruch besteht bei Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen.
Umsatzsteuerbefreiung für Jugendhilfeleistungen nach Paragraf 4 Nummer 25 UStG
Leistungen der Jugendhilfe sind von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie von Trägern der öffentlichen Jugendhilfe oder von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe erbracht werden. Für Vereine ist das relevant bei Jugendfreizeiten, Betreuungsangeboten und Ferienmaßnahmen. Erfasst sind auch eng verbundene Lieferungen und sonstige Leistungen wie Verpflegung und Unterkunft der betreuten Jugendlichen. Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe erfolgt durch die zuständige Landesbehörde.
Unterhaltsvorschuss
Staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden, wenn der andere Elternteil keinen, unregelmäßigen oder zu geringen Unterhalt zahlt. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der Vorschuss 227 Euro monatlich für Kinder bis 5 Jahre, 299 Euro für Kinder von 6 bis 11 Jahren und 394 Euro für Kinder von 12 bis 17 Jahren. Der andere Elternteil muss den Vorschuss später zurückzahlen, wenn er leistungsfähig ist.
Unterhaltsvorschuss
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden, wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt. Er beträgt monatlich 227 Euro für Kinder bis 5 Jahre, 299 Euro für Kinder von 6 bis 11 Jahren und 394 Euro für Kinder von 12 bis 17 Jahren. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025 und bleiben 2026 unverändert, weil sich der Unterhaltsvorschuss aus dem Mindestunterhalt abzüglich des vollen Kindergeldes ergibt und beide zum 1. Januar 2026 gleichmäßig gestiegen sind (Mindestunterhalt 486, 558 und 653 Euro abzüglich 259 Euro Kindergeld, Stand 01.01.2026). Beantragt wird er bei der Unterhaltsvorschussstelle des Jugendamts am Wohnort.
Urlaubszuschuss für Familienerholung in Familienferienstätten
Laut Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung gewähren 12 von 16 Bundesländern Familien mit Einkommen unter einer bestimmten Grenze Zuschüsse zur Familienerholung. Die Höhe und die Einkommensgrenzen unterscheiden sich je Bundesland. Unabhängig davon bieten alle Familienferienstätten vergünstigte Preise für berechtigte Familien, die direkt bei der Buchung beantragt werden. Landeszuschüsse laufen über Wohlfahrts- und Familienverbände, Jugend- oder Bezirksaemter, teilweise direkt über das Sozialministerium.
Waisenrente
Kinder erhalten nach dem Tod eines Elternteils eine Halbwaisenrente, nach dem Tod beider Elternteile eine Vollwaisenrente. Voraussetzung ist, dass der verstorbene Elternteil die allgemeine Wartezeit von fuenf Jahren erfuellt hat. Der Anspruch besteht laengstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, bei Schul- oder Berufsausbildung, einem freiwilligen Dienst oder bei Behinderung bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Berücksichtigt werden auch Stief-, Pflegekinder, Enkel und Geschwister, die im Haushalt des Verstorbenen lebten.
Witwenrente und Witwerrente
Hinterbliebene Ehe- und Lebenspartner erhalten nach dem Tod des Versicherten eine Witwen- oder Witwerrente, wenn sie nicht wieder geheiratet haben und die verstorbene Person die allgemeine Wartezeit von fuenf Jahren erfuellt hat. Die kleine Witwenrente beträgt 25 Prozent der Rente des Verstorbenen und wird laengstens 24 Monate gezahlt. Die große Witwenrente gibt es bei Erziehung eines Kindes unter 18 Jahren, ab Vollendung des 47. Lebensjahres oder bei Erwerbsminderung. Die Ehe muss in der Regel mindestens ein Jahr bestanden haben, eigenes Einkommen wird oberhalb eines Freibetrags angerechnet.
Wohneigentum für Familien (300)
Zinsverbilligter Kredit für Familien und Alleinerziehende, die eine klimafreundliche Wohnimmobilie neu bauen oder als Erstkauf erwerben. Je nach Kinderzahl und Förderstufe sind zwischen 170.000 und 270.000 Euro möglich, Laufzeit bis 35 Jahre. Voraussetzung ist der Standard Effizienzhaus 40, höhere Kreditbeträge gibt es mit QNG-Zertifikat.
Wohneigentum für Familien (KfW 300)
Zinsverbilligter Kredit zwischen 170.000 und 270.000 Euro für Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die selbstgenutztes klimafreundliches Wohneigentum bauen oder als Erstkauf erwerben. Die Kredithöhe richtet sich nach der Zahl der Kinder und der erreichten Effizienzstufe; besonders klimafreundliche Wohngebäude werden höher gefördert. Die Laufzeit beträgt bis zu 35 Jahre bei bis zu 10 Jahren Zinsbindung. Es gelten Einkommensgrenzen für das zu versteuernde Haushaltseinkommen.
Wohneigentum für Familien (KfW-Programm 300)
Zinsverbilligter Kredit für Familien und Alleinerziehende, die klimafreundliches, selbstgenutztes Wohneigentum neu bauen oder als Ersterwerb kaufen. In der Förderstufe Klimafreundliches Wohngebäude liegt der Höchstbetrag bei 170.000 Euro (1 bis 2 Kinder), 200.000 Euro (3 bis 4 Kinder) und 220.000 Euro (ab 5 Kindern), mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude bei 220.000, 250.000 und 270.000 Euro. Gefordert ist mindestens Effizienzhaus 40 ohne Öl-, Gas- oder Biomasseheizung, das Programm ist der Nachfolger des Baukindergelds.
Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb, Jung kauft Alt (308)
Zinsverbilligter Kredit zwischen 140.000 und 180.000 Euro für Familien und Alleinerziehende, die eine sanierungsbedürftige Bestandsimmobilie kaufen und energetisch modernisieren. Das Gebäude muss zum Kaufzeitpunkt die Energieausweisklasse F, G oder H haben und wird anschließend auf mindestens Effizienzhaus 85 EE oder Effizienzhaus Denkmal EE saniert.
Wohneigentum für Familien Bestandserwerb, Jung kauft Alt (KfW 308)
Zinsverbilligter Kredit zwischen 140.000 und 180.000 Euro für Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die eine bestehende sanierungsbedürftige Immobilie kaufen und anschließend energetisch sanieren. Familien mit vielen Kindern und geringem Einkommen erhalten die höchste Förderung. Die Immobilie muss innerhalb einer festgelegten Frist nach dem Kauf auf mindestens Effizienzhaus 70 EE saniert werden. Die Laufzeit beträgt bis zu 35 Jahre bei bis zu 10 Jahren Zinsbindung.
Wohngeld als Miet- oder Lastenzuschuss für Familien
Wohngeld ist eine Leistung für Haushalte mit kleinem Einkommen und wird als Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums gezahlt. Die Höhe hängt von der Zahl der Haushaltsmitglieder, dem monatlichen Einkommen und der Miethöhe ab. Beantragt wird es schriftlich bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder teilweise online über das Verwaltungsportal des Bundes.
Zehn Prozent Bewertungsabschlag für vermietete Wohnimmobilien im Erb- und Schenkungsfall (§ 13d ErbStG)
Zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke werden bei Erbschaft und Schenkung nur mit 90 Prozent ihres Werts angesetzt. Das entspricht einem Abschlag von 10 Prozent und senkt die Bemessungsgrundlage der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Begünstigt sind Objekte in Deutschland, der EU und dem EWR sowie in Drittstaaten, die zum Informationsaustausch nach OECD-Standard verpflichtet sind. Der Haken: Die Vergünstigung entfällt, wenn der Erwerber das Grundstück aufgrund einer letztwilligen Verfügung oder einer rechtsgeschäftlichen Verpflichtung an einen Dritten weitergeben muss. Für begünstigtes Betriebsvermögen und begünstigtes Vermögen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 13a ErbStG gilt der Abschlag nicht.
Zinslose Stundung der Erbschaftsteuer bei Wohnimmobilien (§ 28 Absatz 3 ErbStG)
Wer eine zu Wohnzwecken genutzte Immobilie erbt und die darauf entfallende Erbschaftsteuer nur durch einen Verkauf aufbringen könnte, kann eine Stundung von bis zu zehn Jahren beantragen. Bei Erwerben von Todes wegen ist die Stundung zinslos. Das verhindert den Notverkauf allein wegen der Steuerlast. Der Haken: Die Stundung endet sofort, wenn das Objekt weiterveräußert wird oder dauerhaft nicht mehr zu Wohnzwecken dient. Außerdem muss der Erwerber darlegen, dass er die Steuer tatsächlich nicht aus anderem Vermögen zahlen kann.
Zinsloses Darlehen während Pflegezeit und Familienpflegezeit
Für die Dauer einer Pflegezeit oder Familienpflegezeit zahlt das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben auf Antrag ein zinsloses Darlehen in monatlichen Raten. Die Rate beträgt die Haelfte der Differenz zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt vor und während der Freistellung. Berechnungsgrundlage ist das durchschnittliche Bruttoentgelt der letzten zwölf Monate vor Beginn der Freistellung. Das Darlehen ist nach Ende der Freistellung in Raten zurückzuzahlen, in Haertefaellen sind Stundung oder Erlass möglich.
Zinsloses Darlehen zur Pflegezeit und Familienpflegezeit (Paragraf 3 Familienpflegezeitgesetz)
Zum Ausgleich des Einkommensverlusts während Pflegezeit oder Familienpflegezeit gewährt das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben auf Antrag ein zinsloses Darlehen. Die monatliche Rate entspricht der Haelfte der Differenz zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt vor und während der Freistellung. Beschäftigte können auch einen geringeren Betrag wählen, mindestens jedoch 50 Euro monatlich. Der Antrag wird beim Bundesamt gestellt.
Zuschüsse der Stiftung Deutsche Jugendmarke
Aus den Erlösen der Sonderpostwertzeichen Für die Jugend gespeiste Förderung der Kinder- und Jugendhilfe. Seit 1965 wurden mehr als 200 Millionen Euro vergeben, drei Säulen sind Innovation, Infrastruktur sowie Forschung. Gefördert werden modellhafte Projekte, der Bau und Ausbau außerschulischer Bildungsstätten sowie Studien und Fachtagungen.
BAföG mit Kinderbetreuungszuschlag
Schülerinnen, Schüler und Studierende können Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten. Wer mit eigenen Kindern zusammenlebt, bekommt zusätzlich einen Kinderbetreuungszuschlag, der als Zuschuss und nicht als Darlehen gewährt wird. Der Antrag läuft über das zuständige Amt für Ausbildungsförderung, elektronisch über BAföG Digital.
Familienerholung in gemeinnützigen Familienferienstätten
In deutschlandweit rund 80 gemeinnützigen Familienferienstätten können Familien günstig Urlaub machen, mit Kinderbetreuung, Freizeitangeboten und barrierefreien Häusern. Einige Bundesländer gewähren zusätzlich Zuschüsse zu den Kosten, wenn das Einkommen unter einer festgelegten Grenze liegt. Gebucht wird über das Portal Urlaub mit der Familie oder direkt bei den Ferienstätten, der Zuschuss wird bei der zuständigen Stelle des Bundeslandes beantragt.
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