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Förderung als Zuschuss für Familie

Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Familie. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.

164 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für Familien

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KommuneZuschuss

365-Euro-Ticket MVV

Jahresticket für 365 Euro, umgerechnet ein Euro pro Tag, gültig im gesamten MVV-Verbundgebiet rund um die Uhr und auch in der Freizeit. Berechtigt sind Schuelerinnen und Schueler öffentlicher, staatlich anerkannter privater und berufsbildender Schulen mit Wohnsitz im MVV-Gebiet oder Schule im MVV-Gebiet, außerdem Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende und Teilnehmende an FSJ oder FOEJ. Die Kostendifferenz tragen der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München und die MVV-Landkreise. Studierende sind nicht berechtigt.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern, Muenchen
Freistaat Bayern, Landeshauptstadt München und die MVV-Landkreise
KommuneZuschuss

365-Euro-Ticket VGN

Jahresticket für Schuelerinnen, Schueler und Auszubildende im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg zum Preis von 365 Euro, also umgerechnet ein Euro pro Tag. Es gilt an 365 Tagen im gesamten Verbundgebiet, auch in der Freizeit und in den Ferien. Notwendig ist der kostenlose Verbundpass für Schuelerinnen, Schueler und Auszubildende; ab 15 Jahren zusätzlich eine Bestätigung der Schule oder Ausbildungsstätte. Die Kaufmöglichkeit wurde bis zum 31. Juli 2027 verlaengert.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern, Nuernberg
Verkehrsverbund Großraum Nürnberg mit Freistaat Bayern und Kommunen
SonstigeZuschuss

Aktion Mensch Pauschalförderung Ferienfahrten

Die Pauschalförderung übernimmt Begleitkosten bei Gruppenreisen für Menschen mit Behinderung sowie inklusive Ferienfahrten für junge Menschen bis 27 Jahre. Die Tagessaetze betragen 50 Euro für Erwachsene mit Behinderung, 80 Euro für Kinder und Jugendliche mit Behinderung und 50 Euro für Kinder und Jugendliche ohne Behinderung. Der Betreuungsschlüssel liegt bei 1:3, bei Pflegegrad 4 oder 5, Rollstuhlnutzung oder Sinnesbehinderung auch bei 1:2 oder 1:1. Pro Förderpartner sind bis zu 400.000 Euro jährlich möglich, ein Eigenanteil ist nicht erforderlich.

bis 400.000 Euro je Jahr
bundesweit
Aktion Mensch e.V.
SonstigeZuschuss

Aktion Mensch Projektförderung Junge Menschen stärken

Das Programm fördert inklusive und partizipative Freizeitprojekte, die die Selbstwirksamkeit junger Menschen stärken. Die maximale Fördersumme beträgt 300.000 Euro bei einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent und einer Laufzeit von bis zu 48 Monaten. Zielgruppe sind junge Menschen von 12 bis 24 Jahren mit eingeschraenkten Teilhabemöglichkeiten. Förderfähig sind Personal- und Honorarkosten, Sachkosten, Investitionen bis 10 Prozent sowie Barrierefreiheit. Der Eigenanteil liegt bei mindestens 10 Prozent.

bis 90 Prozent, maximal 300.000 Euro
bundesweit
Aktion Mensch e.V.
BundZuschuss

Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld

Verdient eine Schwangere mehr als 13 Euro netto am Tag, stockt der Arbeitgeber das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse bis zum bisherigen durchschnittlichen Nettoentgelt auf. So bleibt das Einkommen während der Mutterschutzfristen praktisch unveraendert. Der Arbeitgeber bekommt den Zuschuss über das U2-Umlageverfahren vollständig von der Krankenkasse erstattet. Ein eigener Antrag der Beschäftigten ist nicht noetig, die Bescheinigung der Krankenkasse reicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Arbeitgeber, Erstattung über das U2-Umlageverfahren der Krankenkassen
LandZuschuss

Assistenzleistungen einschließlich Elternassistenz (Paragraf 78 SGB IX)

Assistenzleistungen ermöglichen eine selbstbestimmte Bewaeltigung des Alltags, etwa bei Haushaltsführung, Gestaltung sozialer Beziehungen, Freizeit und Kultur. Die qualifizierte Assistenz wird von Fachkräften erbracht und soll zur eigenständigen Alltagsbewaeltigung befähigen. Ausdrücklich umfasst sind auch Leistungen an Muetter und Vaeter mit Behinderungen bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder sowie Unterstützung bei ehrenamtlichem Engagement. Antrag beim Träger der Eingliederungshilfe.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Träger der Eingliederungshilfe
BundZuschuss

Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderung)

Förderung beruflicher Aufstiegsfortbildungen zum geprüfeten Berufsspezialisten, Bachelor Professional oder Master Professional. Übernommen werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis 15.000 Euro sowie bis 2.000 Euro für Material des Meisterprüfungsprojekts. Vollzeitteilnehmende erhalten zusätzlich Unterhaltsbeitrag, etwa 882 Euro monatlich für Alleinstehende ohne Kind, 1.117 Euro für Verheiratete und 235 Euro je Kind, Alleinerziehende zusätzlich 150 Euro Kinderbetreuungszuschlag.

bis 15.000 Euro je Monat
Niedersachsen, Bremen
NBank - Investitions- und Förderbank Niedersachsen (für Niedersachsen und Bremen)
BundZuschuss

Aufstiegs-BAföG Unterhaltsbeitrag und Kinderbetreuungszuschlag

Bei Vollzeitfortbildungen gibt es zusätzlich zu den Maßnahmekosten einen Beitrag zum Lebensunterhalt von maximal 1.019 Euro monatlich für Alleinstehende, der vollständig als Zuschuss gewährt wird und nicht zurückgezahlt werden muss. Für Ehe- oder Lebenspartner und je kindergeldberechtigtem Kind erhöht sich der Betrag um jeweils 235 Euro. Alleinerziehende mit Kindern unter 14 Jahren oder Kindern mit Behinderung erhalten zusätzlich 150 Euro Kinderbetreuungszuschlag je Kind, auch bei Teilzeitmaßnahmen.

bis 100 Prozent, maximal 1.019 Euro je Monat
bundesweit
Bund und Länder, zuständige Stellen der Länder
BundZuschuss

Aufstiegs-BAföG Unterhaltsbeitrag und Kinderbetreuungszuschlag

Wer eine Fortbildung in Vollzeit macht, erhält zusätzlich einen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt. Nach Paragraf 10 AFBG richtet er sich nach den BAföG-Bedarfssätzen und erhöht sich um 60 Euro für die teilnehmende Person, um 235 Euro für Ehegatten oder Lebenspartner und um 235 Euro je Kind. Alleinerziehende bekommen zusätzlich einen Kinderbetreuungszuschlag von 150 Euro je Kind und Monat. Nach Paragraf 12 AFBG werden Unterhaltsbeitrag und Kinderbetreuungszuschlag in voller Höhe als Zuschuss geleistet und müssen nicht zurückgezahlt werden.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Zuständiges Amt für Aufstiegsförderung des Landes bzw. der Kommune
LandZuschuss

Ausbildungspauschale für die praxisintegrierte Erzieherausbildung (PiA)

Monatliche Pauschale für Kommunen, die die praxisintegrierte Erzieherausbildung (PiA) ausbauen. Bei einer Steigerung um mindestens 25 Prozent gegenüber dem Referenzjahr 2017/2018 gibt es 100 Euro pro Monat in Vollzeit beziehungsweise 75 Euro bei 75 Prozent Beschäftigungsumfang, bei 50 Prozent Steigerung sind es 200 beziehungsweise 150 Euro.

75 Euro bis 200 Euro je Monat
Baden-Württemberg
L-Bank im Auftrag des Kultusministeriums Baden-Württemberg
BundZuschuss

Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (Schulbedarfspaket)

Schülerinnen und Schüler aus Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen erhalten eine Pauschale für Schulranzen, Hefte, Stifte und Sportzeug. Laut Familienportal, abgerufen im August 2026, beträgt sie 130 Euro zum ersten und 65 Euro zum zweiten Schulhalbjahr, zusammen 195 Euro im Schuljahr. Der gesetzliche Ausgangsbetrag in Paragraf 34 Absatz 3 SGB XII liegt bei 100 und 50 Euro, er wird nach Absatz 3a kalenderjährlich mit den Prozentsätzen der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung angepasst. Der aktuelle Betrag ist also jedes Schuljahr neu zu prüfen. Es besteht ein Rechtsanspruch.

195 Euro bis 195 Euro
bundesweit
Jobcenter, Sozialamt bzw. BuT-Stelle der Kommune
BundZuschuss

Basiselterngeld

Das Basiselterngeld ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens, wenn Eltern nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeiten. Es beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro im Monat und ersetzt rund 65 Prozent des Nettoeinkommens vor der Geburt, bei kleinen Einkommen steigt die Ersatzrate bis auf 100 Prozent. Mit Geschwisterbonus liegt die Spanne bei 375 bis 1.980 Euro. Beantragt wird es bei der Elterngeldstelle des Bundeslandes, in vielen Ländern digital über ElterngeldDigital.

bis 65 Prozent, maximal 1.800 Euro je Monat
bundesweit
Elterngeldstelle des Bundeslandes
BundZuschuss

Basiselterngeld

Das Basiselterngeld ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens, wenn Eltern nach der Geburt beruflich kuerzertreten. Es beträgt rund 65 Prozent des Nettoeinkommens vor der Geburt, mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat. Beide Eltern zusammen können 14 Monate beziehen, wenn jeder mindestens zwei Monate nimmt, Alleinerziehende die vollen 14 Monate. Für Geburten ab dem 1. April 2025 entfällt der Anspruch, wenn das zu versteuernde Einkommen des Vorjahres 175.000 Euro übersteigt.

bis 65 Prozent, maximal 1.800 Euro je Monat
bundesweit
Elterngeldstellen der Länder
LandZuschuss

Bayerische Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind

Die Bayerische Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind unterstützt schwangere Frauen in Notlagen sowie kinderreiche Familien und Alleinerziehende in besonderen Notlagen. Schwangere erhalten Beihilfen zu den üblichen Ausgaben rund um die Geburt, Familien eine finanzielle Hilfe zur Selbsthilfe. Bei Mehrlingsgeburten ist Unterstützung ab Drillingen möglich. Der Antrag läuft über anerkannte Beratungsstellen, zuständig ist das ZBFS.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS), Antrag über anerkannte Schwangerschaftsberatungsstellen
LandZuschuss

Bayerischer Beitragszuschuss für Kindergartenkinder

Der Freistaat Bayern bezuschusst den Elternbeitrag für Kindergartenkinder mit 100 Euro pro Kind und Monat. Der Zuschuss gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zur Einschulung. Eltern müssen keinen eigenen Antrag stellen, die Einrichtungen beantragen den Zuschuss und sind verpflichtet, die Elternbeiträge entsprechend zu senken. Der Zuschuss läuft in dieser Form bis zum 31. Dezember 2026 und wird ab 2027 in den Qualitätsbonus überführt.

100 Euro bis 100 Euro
Bayern
Freistaat Bayern, Abwicklung über die Kindertageseinrichtung
LandZuschuss

Bayerisches Familiengeld

Monatliche Leistung von 250 Euro je Kind, ab dem dritten Kind 300 Euro, im 13. bis 36. Lebensmonat. Gezahlt wird unabhängig von Einkommen und Erwerbstätigkeit. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2025 geboren sind, wird kein Familiengeld mehr gewährt, das Programm läuft damit aus.

250 Euro bis 300 Euro je Monat
Bayern
Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
LandZuschuss

Bayerisches Familiengeld

Das Bayerische Familiengeld zahlt für Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr, also vom 13. bis zum 36. Lebensmonat, monatlich 250 Euro für das erste und zweite Kind und 300 Euro ab dem dritten Kind. Es ist einkommensunabhängig und wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt. Wer in Bayern Elterngeld beantragt hat, muss keinen gesonderten Antrag stellen. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2025 geboren sind, ist keine Familiengeldleistung mehr vorgesehen, laufende Faelle werden weiter bedient.

250 Euro bis 300 Euro je Monat
Bayern
Zentrum Bayern Familie und Soziales
LandZuschuss

Bayerisches Krippengeld

Zuschuss von bis zu 100 Euro im Monat zu den Elternbeiträgen für die Kinderbetreuung, gezahlt ab dem ersten Geburtstag bis zum Schuleintritt. Voraussetzung ist der Besuch einer nach dem BayKiBiG geförderten Einrichtung und die Einhaltung der Einkommensgrenze. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2025 geboren sind, wird kein Krippengeld mehr gewährt.

bis 100 Euro je Monat
Bayern
Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
LandZuschuss

Bayerisches Krippengeld

Das Krippengeld senkt den Elternbeitrag für die Betreuung von Kleinkindern um bis zu 100 Euro im Monat. Es wird ab dem ersten Geburtstag laengstens bis einschließlich August des Jahres gezahlt, in dem das Kind drei Jahre alt wird. Voraussetzung sind eine nach dem BayKiBiG geförderte Einrichtung, selbst gezahlte Betreuungsbeiträge und ein Haushaltseinkommen unterhalb der Einkommensgrenze. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2025 geboren werden, ist keine Krippengeldleistung mehr vorgesehen.

bis 100 Euro je Monat
Bayern
Zentrum Bayern Familie und Soziales
LandZuschuss

Bayerisches Landespflegegeld

Jährliche Leistung für pflegebedürftige Menschen in Bayern, die frei verwendet werden kann. Ab dem Pflegegeldjahr 2026 beträgt sie 500 Euro, zuvor waren es 1.000 Euro. Rund 400.000 Menschen erhalten die Leistung, die Auszahlung erfolgt seit 1. Januar 2026 bis zum 31. Januar des Folgejahres.

500 Euro bis 500 Euro
Bayern
Landesamt für Pflege (LfP), Amberg
BundZuschuss

Bedarfe für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket, Paragraph 34 SGB XII)

Zusätzliche Leistungen für Kinder und Jugendliche in Familien mit Sozialhilfebezug. Übernommen werden Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten in tatsächlicher Höhe, Schülerbeförderung, Lernförderung, die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule und Kita sowie eine Pauschale von 15 Euro monatlich für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Sport, Musikunterricht, Freizeiten). Für den persönlichen Schulbedarf nennt das Gesetz Ausgangsbeträge von 100 Euro für das erste und 50 Euro für das zweite Schulhalbjahr; diese Beträge werden jährlich fortgeschrieben und liegen inzwischen höher.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sozialamt beziehungsweise Bildungs- und Teilhabestelle der Kommune
BundZuschuss

Befreiung vom Kita-Beitrag nach Paragraf 90 SGB VIII

Eltern, die Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, sind von den Kostenbeiträgen für die Kindertagesbetreuung befreit. Das ist ein bundesrechtlicher Anspruch nach Paragraf 90 SGB VIII, unabhängig von landesrechtlichen Beitragsfreiheiten. Zudem müssen die Träger die Beiträge nach Einkommen, Kinderzahl und Betreuungsumfang staffeln und über Erlassansprüche beraten. Zuständig ist das Jugendamt.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Jugendamt der Kommune bzw. örtlicher Träger der Jugendhilfe
KommuneZuschuss

Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen erhalten neben dem Regelbedarf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Dazu gehoeren Schulausfluege und mehrtaegige Klassenfahrten in tatsaechlicher Höhe, persönlicher Schulbedarf, Schuelerbeförderung, ergänzende Lernförderung, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung sowie Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Für den Schulbedarf sieht das Gesetz Grundbeträge von 100 Euro zum ersten und 50 Euro zum zweiten Schulhalbjahr vor, die jährlich fortgeschrieben werden. Bildungsleistungen gibt es nur bis zum 25. Lebensjahr und nur für Schuelerinnen und Schueler ohne Ausbildungsvergütung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Kommunale Träger, Jobcenter, Sozialaemter
BundZuschuss

Bildung und Teilhabe - Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen erhalten pauschal 15 Euro monatlich für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben, etwa für den Mitgliedsbeitrag im Sportverein oder die Musikschule. Anspruch besteht bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, wenn Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen werden. Der Nachweis ist einfach gehalten, es genügt, dass die Aktivität tatsächlich wahrgenommen wird. Rechtsgrundlage sind Paragraf 28 SGB II, Paragraf 34 SGB XII und Paragraf 6b Bundeskindergeldgesetz.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Kommunale Träger und Jobcenter nach SGB II, SGB XII und Bundeskindergeldgesetz

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